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Volume No. 34 (638-663), 16. Juni 1900

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1900 (Public Domain)

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«4». Vorlage (J.-Nr. 1215 B. II. 00) — zur Beschlußfassung —, 
betreffend Entschädigung der Eigenthümer des Eck- 
grundstücks, Hallesches Ufer 22 — Möckern strafte 124 
aus Anlatz der Anrampungen zur Möckernbrücke. 
In Folge der Straßenanhöhung zur Möckcrnbrücke scheu sich die 
Eigenthümer des Eckhauses Hallesches Ufer 32/Möckernstraße 124 in 
ihrem Besitz dauernd geschädigt, da sie bleibende Miethsausfälle be- 
sorgen und mehrere bauliche Veränderungen zur Erhaltung der bis- 
tzerige» Benutzungsart der Grundstücke vornehmen müssen. Die 
dieserhalb gepflogenen Verhandlungen haben zu dem Ergebniß geführt, 
daß sich die Eigenthümer bereit erklären, gegen baare Zahlung von 
25 OMM 
1. sich für sämmtliche an? der Anhöhnng zur Möckernbrücke 
ihnen erwachsenen und etwa künftig noch erwachsenden 
Schadensansprüche für abgefunden zu erklären, 
2. fede weitere etwa an die Stadtgcmeinde ans Anlaß der 
Straßenanhöhung vor dem Hanse Hallesches Ufer 32 — 
Möckernstraße 124 herantretenden und gerichtlich festgestellten 
Ansprüche auf ihre alleinige Kosten zu übernehmen, 
3. die in Folge der Straßenanhöhung nothwendigen Umbauten, 
welche in einem von den Eigenthümern überreichten An 
schlage vom 15. April 19M festgestellt sind, auf ihre Kosten 
auszuführen. 
Der geltend gemachte Anspruch ist mit Rücksicht auf die bekannte 
Rechtsprechung des Reichsgerichts an sich gerechtfertigt. Der dauernde 
Schaden ist seitens des örtlich zuständigen technischen Beamten der 
Tiefbau-Verwaltung auf 22 260 M geschätzt worden unter der 
Voraussetzung, daß die in dem erwähnten Anschlage vom 15. April 19M 
aufgeführten, für einen ordnungsniäßigen Anschluß ausreichenden 
Arbeiten zur Ausführung gebracht werden. Die Kosten dieses An- 
schlusses werden von demselben Beamten ans rund 4 000 M geschätzt. 
Unter diesen Umständen halten wir das Abkonimen im Hinblick 
auf die in Folge der Anrampungen zur Potsdanierbrücke gezahlten 
Entschädigungen für billig und empfehlen es zur Annahme. 
Wir ersuchen deshalb auf Antrag der Ban-Deputation AbtheilungII. 
die Stadtverordneten-Versanimlung um folgende Beschlußfassung: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß 
den Eigenthümern des Grundstücks Hallesches Ufer 32 — 
Möckernstraße 124 eine Entschädigung von 25 000^ gezahlt 
werde und ermächtigt die städtische Bau-Deputation zum 
Abschluß eines Vergleichs unter Berücksichtigung der in der 
Vorlage unter 1—8 aufgeführten Gesichtspunkte. 
Die Entschädigung kommt bei dem Konto „Generelle Kosten für 
Brücken- und Wasserbauten" und zwar zu zahlende Entschädigungen 
bei Brückenrampen-Anlagen n. s. w. Extraordinarinm Titel IV, A 1 
zur Verrechnung. 
Berlin, den 15. Juni 19M. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
«50. Vorlage (J.-Nr. 7 362 B. II. 00) — zur Beschluftfassung —, 
betreffend die andcrwcite Festsetzung von Fluchtlinien 
für die Strafte 48» zwischen Ebeling und Kochhann 
strafte. 
Durch Beschluß vom 25. Juni 1896 — Protokoll Nr. 25 — 
hatte die Stadtverordneten-Versanimlung sich mit der Festsetzung von 
Fluchtlinien für eine auf dem Weißback'schen Terrain zwischen 
Ebeling- und Kochhannstraße anzulegende neue Straße 48a ein 
verstanden erklärt. Nach den, diesem Beschlusse zu Grunde liegenden 
Plane sollte die Straße eine Breite von 16 m erhalten. Bei Prüfung 
der Bauprojekte für die an der Straße zu errichtenden Gebäude stellte 
sich indeffen heraus, daß durch die Fronthöhe derselben die Straßen 
breite um 45 om überschritte» wurde, was polizeilich nicht zulässig 
war, eine Verminderung der einzelnen Geschoßhöhen erschien aber 
ans sanitären Gründen nicht angebracht. Es bleibt daher nichts 
weiter übrig, als die von dem Verein zur Verbesserung der kleinen 
Wohnungen angelegte Straße auf Antrag derselben um 45 cm zu 
verbreitern. Hiernach behält die Straße, wie bisher einen 8 m breiten 
Dänin,. Die Bürgersteige dagegen werden um 0,22 m bezw. 0,23 m 
auf 4,22 bezw. 4,23 m verbreitert. Da sich im öffentlichen Interesse hier 
gegen nichts zu erinnern findet, ersuchen wir die Stadtvcrordneten-Ver- 
sammlung unter Uebersendung des in einer Mappe befindlichen Projekts 
um folgenden Beschluß ergebenst: 
Die Versamnilung ist mit der Festsetzung von neuen 
Baufluchtlinien für die Slraße 48a zwischen Ebeling- und 
Kochhannstraße, wonach dieselbe eine Gesammtbreite von 
16,45 m erhält, nach Maßgabe des vorgelegten Planes ein 
verstanden. 
Ein für die dortigen Akten bestimmter Plan liegt bei. 
Berlin, den 15. Juni 19M. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
«51. Vorlage (J.-Nr. 10 387 B. II. 00) — zur Beschluß 
fassung — wegen Aufhebung der Fluchtlinie der 
Strafte 58» und Abänderung der Fluchtlinie der 
Strafte «21» in Abtheilung X 2 des Bebauungsplanes. 
Durch Beschluß vom 1. Februar d. I. — Protokoll Nr. 11 
(Gemeinde-Blatt S. 49) hatte sich die Stadtverordneten-Versammlung 
mit der Festsetzung von Fluchtlinien für zwei neue Straßen 58a und 
62 b in Abtheilung X 2 des Bebauungsplanes einverstanden erklärt. 
Innerhalb der Auslegungsfrist (§ 7 des Fluchtlinien-Gesetzes vom 
2. Juli 1875) sind gegen das Projekt Einsprüche erhoben worden, 
die wir in Ansehung der Straße 626 für unwesentlich halten. 
Dagegen hat die Königliche Eisenbahn-Direktion Berlin gegen die 
geplante Straße 58a geltend gemacht, es müsse die Möglichkeit einer 
Erweiterung der Bahnanlage im Norden Berlins gewahrt und zu 
diesem Zwecke das Gelände des ehemaligen Bahnkörpers der Berlin— 
Stettiner Eisenbahn zwischen der Berliner Ringbahn und der 
städtischen Weichbildgrenze bei Pankow für Eisenbahnzwecke offen 
gehalten werden; die Anlegung der Straße 58a sei nicht vereinbar 
mit einer in Aussicht genommenen Bahnlinie, die vornehmlich im. 
Zuge der ehemaligen Berlin—Stettiner Eisenbahn folgen soll. 
Dieser Einwand erscheint so erheblich und die über denselben 
zu führenden Verhandlungen würden so zeitraubend sein, daß die 
wegen der geplanten Bebauung der von der Straße 626 betroffenen 
Grundstücke nothwendige baldige Festsetzung der Fluchtlinien dieser 
Straße nicht bis zu deren Abschluß verzögert werden kann. In Ueber 
einstimmung mit der städtischen Bau-Deputation halten wir es dem 
gemäß z. Zt. für angezeigt, die Fluchtlinie nur für die Straße 626 zur 
Feststellung zu bringen, und die Frage der Anlage einer Straße 
zwischen der Wiesen- und Badstraße bis auf Weiteres zu vertagen. 
Durch den Fortfall dieser Straße 58a ivird es aber nöthig, die 
Fluchtlinien der Straße 626 über die geplante Straße 58a hinweg 
mit einander zu verbinden. 
Wir ersuchen uni folgende Beschlußfassung: 
Die Versamnilung erklärt sich einverstanden damit, daß die 
Festsetzung von Fluchtlinien für dieStraße58a bis anfWeiteres 
nicht verfolgt, dagegen für die Straße 626 auch für die von der 
Straße 68a in Anspruch genommene Strecke Fluchtlinien 
nach Maßgabe des beiliegenden Entwurfs zur Festsetzung 
gebracht werden. 
Die Planabzeichnung ist für die dortigen Akten bestimmt. 
Berlin, den 15. Juni 19M. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. Kirschner. 
652. Vorlage (J.-Nr. B. II. 99) - zur Beschluß 
fassung —, betreffend den Kauf und Verkauf von 
Waffer- und Uferflächen des Spandauer Schifffahrts 
kanals an der Seller- bezw. Sandkrugbrücke. 
Nach Vollendung der Erweiterungsbauten des Berlin-Spandancr 
Schifffahrtskanals zwischen dem Nordhafen und der Sandkrugbrücke 
in der Jnvalidenstraße hat sich bei der Aufmessnng und kataster 
amtlichen Fortschreibung der zur Kanalerweiterung benutzten eisen 
bahnfiskalischen Landflächen ergeben, daß auch ein 64 gm großer 
Abschnitt einer von der Sandkrugbrücke bis zur Flucht des ehemaligen 
Hamburger Bahnhvfs-Empfangsgebäudes sich hinziehenden schmalen 
städtischen Parzelle in Anspruch genommen worden ist. Diese Parzelle 
hatte die Stadtgemeinde Berlin im Jahre 1881 von der Berlin- 
Hamburger Eisenbahn-Gesellschaft zum Neubau der Sandkrugbrücke 
erworben und dafür in Gemäßheit des Stadtverordneten-Beschlusscs 
vom 13. Oktober 1881 (Genieinde-Blatt Nr. 42, S. 395, Protokoll 
Nr. 27) einen Kaufpreis von 25 M für das Quadratmeter gezahli. 
Der Fiskus ist nun um käufliche Ueberlassung des vorerwähnten 
64 gm großen Abschnitts vorstellig geworden und hat als Kaufpreis 
dafür schließlich denselben Preis für das Quadratmeter geboten, den 
die Stadtgemeinde für die Parzelle gezahlt hat, ivelchen Preis wir 
auch jetzt noch für angemessen erachten. 
Diese 64 gm große Fläche ist auf dem nebst einem Uebersichls- 
plane beigefügten mit B bezeichneten Lagcplane roth eingezeichnet. 
Durch Beschluß vom 8. Juni 1899 (Gemeinde-Blatt Nr. 24 S. 246 
Protokoll Nr. 12) hatte sich die Stadtverordneten-Versammlung bereit-
	        
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