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«4». Vorlage (J.-Nr. 1215 B. II. 00) — zur Beschlußfassung —,
betreffend Entschädigung der Eigenthümer des Eck-
grundstücks, Hallesches Ufer 22 — Möckern strafte 124
aus Anlatz der Anrampungen zur Möckernbrücke.
In Folge der Straßenanhöhung zur Möckcrnbrücke scheu sich die
Eigenthümer des Eckhauses Hallesches Ufer 32/Möckernstraße 124 in
ihrem Besitz dauernd geschädigt, da sie bleibende Miethsausfälle be-
sorgen und mehrere bauliche Veränderungen zur Erhaltung der bis-
tzerige» Benutzungsart der Grundstücke vornehmen müssen. Die
dieserhalb gepflogenen Verhandlungen haben zu dem Ergebniß geführt,
daß sich die Eigenthümer bereit erklären, gegen baare Zahlung von
25 OMM
1. sich für sämmtliche an? der Anhöhnng zur Möckernbrücke
ihnen erwachsenen und etwa künftig noch erwachsenden
Schadensansprüche für abgefunden zu erklären,
2. fede weitere etwa an die Stadtgcmeinde ans Anlaß der
Straßenanhöhung vor dem Hanse Hallesches Ufer 32 —
Möckernstraße 124 herantretenden und gerichtlich festgestellten
Ansprüche auf ihre alleinige Kosten zu übernehmen,
3. die in Folge der Straßenanhöhung nothwendigen Umbauten,
welche in einem von den Eigenthümern überreichten An
schlage vom 15. April 19M festgestellt sind, auf ihre Kosten
auszuführen.
Der geltend gemachte Anspruch ist mit Rücksicht auf die bekannte
Rechtsprechung des Reichsgerichts an sich gerechtfertigt. Der dauernde
Schaden ist seitens des örtlich zuständigen technischen Beamten der
Tiefbau-Verwaltung auf 22 260 M geschätzt worden unter der
Voraussetzung, daß die in dem erwähnten Anschlage vom 15. April 19M
aufgeführten, für einen ordnungsniäßigen Anschluß ausreichenden
Arbeiten zur Ausführung gebracht werden. Die Kosten dieses An-
schlusses werden von demselben Beamten ans rund 4 000 M geschätzt.
Unter diesen Umständen halten wir das Abkonimen im Hinblick
auf die in Folge der Anrampungen zur Potsdanierbrücke gezahlten
Entschädigungen für billig und empfehlen es zur Annahme.
Wir ersuchen deshalb auf Antrag der Ban-Deputation AbtheilungII.
die Stadtverordneten-Versanimlung um folgende Beschlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß
den Eigenthümern des Grundstücks Hallesches Ufer 32 —
Möckernstraße 124 eine Entschädigung von 25 000^ gezahlt
werde und ermächtigt die städtische Bau-Deputation zum
Abschluß eines Vergleichs unter Berücksichtigung der in der
Vorlage unter 1—8 aufgeführten Gesichtspunkte.
Die Entschädigung kommt bei dem Konto „Generelle Kosten für
Brücken- und Wasserbauten" und zwar zu zahlende Entschädigungen
bei Brückenrampen-Anlagen n. s. w. Extraordinarinm Titel IV, A 1
zur Verrechnung.
Berlin, den 15. Juni 19M.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
«50. Vorlage (J.-Nr. 7 362 B. II. 00) — zur Beschluftfassung —,
betreffend die andcrwcite Festsetzung von Fluchtlinien
für die Strafte 48» zwischen Ebeling und Kochhann
strafte.
Durch Beschluß vom 25. Juni 1896 — Protokoll Nr. 25 —
hatte die Stadtverordneten-Versanimlung sich mit der Festsetzung von
Fluchtlinien für eine auf dem Weißback'schen Terrain zwischen
Ebeling- und Kochhannstraße anzulegende neue Straße 48a ein
verstanden erklärt. Nach den, diesem Beschlusse zu Grunde liegenden
Plane sollte die Straße eine Breite von 16 m erhalten. Bei Prüfung
der Bauprojekte für die an der Straße zu errichtenden Gebäude stellte
sich indeffen heraus, daß durch die Fronthöhe derselben die Straßen
breite um 45 om überschritte» wurde, was polizeilich nicht zulässig
war, eine Verminderung der einzelnen Geschoßhöhen erschien aber
ans sanitären Gründen nicht angebracht. Es bleibt daher nichts
weiter übrig, als die von dem Verein zur Verbesserung der kleinen
Wohnungen angelegte Straße auf Antrag derselben um 45 cm zu
verbreitern. Hiernach behält die Straße, wie bisher einen 8 m breiten
Dänin,. Die Bürgersteige dagegen werden um 0,22 m bezw. 0,23 m
auf 4,22 bezw. 4,23 m verbreitert. Da sich im öffentlichen Interesse hier
gegen nichts zu erinnern findet, ersuchen wir die Stadtvcrordneten-Ver-
sammlung unter Uebersendung des in einer Mappe befindlichen Projekts
um folgenden Beschluß ergebenst:
Die Versamnilung ist mit der Festsetzung von neuen
Baufluchtlinien für die Slraße 48a zwischen Ebeling- und
Kochhannstraße, wonach dieselbe eine Gesammtbreite von
16,45 m erhält, nach Maßgabe des vorgelegten Planes ein
verstanden.
Ein für die dortigen Akten bestimmter Plan liegt bei.
Berlin, den 15. Juni 19M.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
«51. Vorlage (J.-Nr. 10 387 B. II. 00) — zur Beschluß
fassung — wegen Aufhebung der Fluchtlinie der
Strafte 58» und Abänderung der Fluchtlinie der
Strafte «21» in Abtheilung X 2 des Bebauungsplanes.
Durch Beschluß vom 1. Februar d. I. — Protokoll Nr. 11
(Gemeinde-Blatt S. 49) hatte sich die Stadtverordneten-Versammlung
mit der Festsetzung von Fluchtlinien für zwei neue Straßen 58a und
62 b in Abtheilung X 2 des Bebauungsplanes einverstanden erklärt.
Innerhalb der Auslegungsfrist (§ 7 des Fluchtlinien-Gesetzes vom
2. Juli 1875) sind gegen das Projekt Einsprüche erhoben worden,
die wir in Ansehung der Straße 626 für unwesentlich halten.
Dagegen hat die Königliche Eisenbahn-Direktion Berlin gegen die
geplante Straße 58a geltend gemacht, es müsse die Möglichkeit einer
Erweiterung der Bahnanlage im Norden Berlins gewahrt und zu
diesem Zwecke das Gelände des ehemaligen Bahnkörpers der Berlin—
Stettiner Eisenbahn zwischen der Berliner Ringbahn und der
städtischen Weichbildgrenze bei Pankow für Eisenbahnzwecke offen
gehalten werden; die Anlegung der Straße 58a sei nicht vereinbar
mit einer in Aussicht genommenen Bahnlinie, die vornehmlich im.
Zuge der ehemaligen Berlin—Stettiner Eisenbahn folgen soll.
Dieser Einwand erscheint so erheblich und die über denselben
zu führenden Verhandlungen würden so zeitraubend sein, daß die
wegen der geplanten Bebauung der von der Straße 626 betroffenen
Grundstücke nothwendige baldige Festsetzung der Fluchtlinien dieser
Straße nicht bis zu deren Abschluß verzögert werden kann. In Ueber
einstimmung mit der städtischen Bau-Deputation halten wir es dem
gemäß z. Zt. für angezeigt, die Fluchtlinie nur für die Straße 626 zur
Feststellung zu bringen, und die Frage der Anlage einer Straße
zwischen der Wiesen- und Badstraße bis auf Weiteres zu vertagen.
Durch den Fortfall dieser Straße 58a ivird es aber nöthig, die
Fluchtlinien der Straße 626 über die geplante Straße 58a hinweg
mit einander zu verbinden.
Wir ersuchen uni folgende Beschlußfassung:
Die Versamnilung erklärt sich einverstanden damit, daß die
Festsetzung von Fluchtlinien für dieStraße58a bis anfWeiteres
nicht verfolgt, dagegen für die Straße 626 auch für die von der
Straße 68a in Anspruch genommene Strecke Fluchtlinien
nach Maßgabe des beiliegenden Entwurfs zur Festsetzung
gebracht werden.
Die Planabzeichnung ist für die dortigen Akten bestimmt.
Berlin, den 15. Juni 19M.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. Kirschner.
652. Vorlage (J.-Nr. B. II. 99) - zur Beschluß
fassung —, betreffend den Kauf und Verkauf von
Waffer- und Uferflächen des Spandauer Schifffahrts
kanals an der Seller- bezw. Sandkrugbrücke.
Nach Vollendung der Erweiterungsbauten des Berlin-Spandancr
Schifffahrtskanals zwischen dem Nordhafen und der Sandkrugbrücke
in der Jnvalidenstraße hat sich bei der Aufmessnng und kataster
amtlichen Fortschreibung der zur Kanalerweiterung benutzten eisen
bahnfiskalischen Landflächen ergeben, daß auch ein 64 gm großer
Abschnitt einer von der Sandkrugbrücke bis zur Flucht des ehemaligen
Hamburger Bahnhvfs-Empfangsgebäudes sich hinziehenden schmalen
städtischen Parzelle in Anspruch genommen worden ist. Diese Parzelle
hatte die Stadtgemeinde Berlin im Jahre 1881 von der Berlin-
Hamburger Eisenbahn-Gesellschaft zum Neubau der Sandkrugbrücke
erworben und dafür in Gemäßheit des Stadtverordneten-Beschlusscs
vom 13. Oktober 1881 (Genieinde-Blatt Nr. 42, S. 395, Protokoll
Nr. 27) einen Kaufpreis von 25 M für das Quadratmeter gezahli.
Der Fiskus ist nun um käufliche Ueberlassung des vorerwähnten
64 gm großen Abschnitts vorstellig geworden und hat als Kaufpreis
dafür schließlich denselben Preis für das Quadratmeter geboten, den
die Stadtgemeinde für die Parzelle gezahlt hat, ivelchen Preis wir
auch jetzt noch für angemessen erachten.
Diese 64 gm große Fläche ist auf dem nebst einem Uebersichls-
plane beigefügten mit B bezeichneten Lagcplane roth eingezeichnet.
Durch Beschluß vom 8. Juni 1899 (Gemeinde-Blatt Nr. 24 S. 246
Protokoll Nr. 12) hatte sich die Stadtverordneten-Versammlung bereit-