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189 bereits zwei und für den Stadtbezirk 284 sogar drei, bisher mit
I, II bezw. III bezeichnete Unterkommissionen bestanden, erfordert die
Theilung der Stadtbezirke 247» und 314 nach dem im Allgemeinen
bereits durchgeführten Grundsätze, für jeden Stadtbezirk eine besondere
Unlcrkommission der VoreinschätzungS-Kommission zu bilden, eine
weitere Vermehrung der Unterkommissionen. Der neugebildete Stadt
bezirk 247» wird fortan eine eigene Komniission darstellen, dagegen
ist der Bezirk 247o mit den Bezirken 247 b und 248 zu einer, die
Bezeichnung 247d führenden Unterkommission vereinigt worden.
Wenngleich nun der Stadtbezirk 284 als solcher nur in 2 Theile
— » und b — zerlegt worden ist, so mußte mit Rücksicht auf die
hohe Bevölkerungszahl derselben für die Unterkommissionen der Vor-
einschätzungs-Kommission die Dreitheilung beibehalten werden. Diese
drei Kommissionen werden von der nächsten Hauptveranlagung ab
die Bezeichnung
284» I (umfassend den ersten Theil des Stadtbezirks 284»
und den ersten Theil des Stadtbezirks 284b),
284» II (umfassend den zweiten Theil des Stadtbezirks 284»)
und
284 b II (unifasiend den zweiten Theil des Stadtbezirks 284b)
führen.
Die Einkommensteuerlisten der Stadtbezirke 75» und 189 b würden
nun, wenn die vorjährige Einschätzung zu Grunde gelegt wird. über
4 000 Veranlagte aufweisen. Wir haben daher diese wie auch die
Stadtbezirke 180» und 194, bei denen in Folge der starken Bevölkerung
gleiche Verhältnisse vorliegen, in zwei Unterkommissionen (I und II)
zerlegt. In dem Stadtbezirk 190, dessen letzte Einkommesteuerliste
6 418 Veranlagte aufweist, hat die Bauthätigkeit seit dem Herbst
vorigen Jahres einen derartigen Umfang angenommen, daß eine
äußerst starke Vermehrung der Steuerpflichtigen bereits eingetreten ist
und auch ferner zu erwarten steht. Für diesen Bezirk ist daher die
Bildung von 3 Unterkommisstonen (I, II und III) nothwendig.
Wenn nun auch die Unterkommission 190II nach der diesjährigen
Einkommensteuerliste nur 545 Veranlagte umfassen würde, so ist
anzunehmen, daß die Anzahl der Steuerpflichtigen im Herbst dieses
Jahres die Zahl von 2000 erreichen, wenn nicht sogar übersteigen
wird, da namentlich in der Heidenfeld- und Ebelingstraße eine große
Anzahl von Neubauten bereits angefangen ist. Wir bemerken noch,
daß alle diese Theilungen lediglich mit Rücksicht auf die von den
Vorsitzenden der betreffenden Unterkommissionen — wegen ihrer als
auch der Mitglieder ungewöhnlichen Belastung — gestellten bezüg
lichen Anträge vorgenommen worden sind.
Derartigen Bezirken, welche wir nach Maßgabe der für die Ver
anlagung sämmtlicher Gemeindesteuern aufgestellten Grundstückslisten
in zwei oder drei Unterkommissionen getheilt haben, sind wiederum
neben der laufenden, sich mit der Bezeichnung des Stadtbezirks
deckenden Nummer des Unterkommissions-Bezirkes die Bezeichnungen I,
II bezw. III beigefügt worden. Im Ganzen stellt sich hiernach die
Anzahl der Unterkommissionen für 1901/1903 auf 374 gegen
bisher 366.
Bei einzelnen Unterkommissionen, deren Einkommensteuerlisten
nach der letzten Einschätzung zwar auch über 4 000 Veranlagte auf-
weisen, haben wir jedoch in Uebereinstimmung mit den betreffenden
Vorsitzenden von einer Theilung abgesehen, da bei diesen Bezirken
theils ein weiteres Anwachsen der Bevölkerungsanzahl nicht mehr an
zunehmen ist. theils wegen des erst nach längerer Zeit zu erwartenden
weiteren Hinzutrcteus neuerbauter Häuser eine einigermaßen sichere
Grundlage für die Theilung sich jetzt noch nicht finden läßt. Jedoch
ist für diese, sowie auch bei einigen anderen Unterkommissionen nach
den bisherigen, auch die Art der Steuerpflichtigen berücksichtigenden
Erfahrungen die von den betreffenden Vorsitzenden beantragte Er
höhung der Mitgliederanzahl unerläßlich, während bei einzelnen
Unterkommissionen sogar eine Verminderung der Mitgliederanzahl hat
eintreten können.
Tie für die so gebildeten 374 Unlerkomniissionen erforderlichen
8 505 Mitglieder und
1966 Stellvertreter
sind in dieser Höhe gemäß § 34 des Einkommensteuer-Gesetzes vom
24. Juni 1891 seitens der Königlichen Steuer - Direktion für die
Dauer der nächsten, die Steuerjahre 1901/1903 umfassenden Wahl-
und Ernennungsperiode festgesetzt worden.
Nach der beigefügten Nachweisung der für die umgebildeten
Unterkommissionen der hiesigen Voreinschätzungs - Kommission er
forderlichen Mitglieder und Stellvertreter sind:
4 474 Mitglieder und
997 Stellvertreter
von der Stadtverordneten-Versammlung zu wählen, während
4031 Mitglieder und
968 Stellvertreter
von der Königlichen Steuer-Direktion ernannt werden.
Betreffs der Wahl selbst sind nach §31 des Einkommensteuer-Gesetzes
vom 24. Juni 1891 bezw. nach Artikel 40 zu 4 der Ausführungs-
Anweisung des Finanzministers vom 5. August 1891 folgende Be
stimmungen zu beachten:
Wählbar sind nur Einwohner des Gemeindebezirks,
welche preußische Staatsangehörige sind, das 25. Lebensjahr
vollendet haben und sich im Besitze der bürgerlichen Ehren
rechte befinden. Von einer bestimmten Höhe des Einkommens,
insbesondere von dem Bezüge eines solchen von mehr als
900 Jt ist die Wählbarkeit nicht abhängig.
Auch ist bei der Wahl darauf zu achten, daß die ver
schiedenen Arten des Einkommens — Kapitalvermögen, Grund
besitz, Handel und Gewerbe, gewinnbringende Beschäftigung —
unter den gewählten Mitgliedern nach Maßgabe der in
jedem Bezirke obwaltenden Einkommensverhältnisse thunlichst
vertreten sind.
Hierzu gestatten wir uns noch die Bitte auszusprechen, bei der
vorzunehmenden Wahl das Augenmerk darauf richten zu wollen,
daß vorzugsweise solche Personen in die Voreinschätzungs-Kommission
gewählt werden, denen einerseits die nöthige Unbefangenheit und
Gewissenhaftigkeit bei Ausübung des immerhin schwierigen Ein
schätzungsgeschäftes inuewohnt, denen andererseits aber auch die
Kenntniß und richtige Handhabung der niaßgebenden Vorschriften
zugetraut werden kann, damit die Veranlagung der Einkommensteuer
und die Geschäfte bei der Ermittelung der steuerbaren Vermögens
objekte zum Zwecke der Ergänzungsstener-Veranlagnng vorschrifts
mäßig durchgeführt werden können. Insbesondere empfiehlt es sich,
darauf Bedacht zu nehmen, daß unter den zu wählenden Mitgliedern
eine genügende Anzahl geeigneter Persönlichkeiten vorhanden ist,
welchen die schwierigen Aemter der Vorsitzenden und Vorsitzenden-
Stellvertreter beim Ausscheiden solcher übertragen werden können.
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir hiernach ergebenst,
für die Einkommenstener-Voreinschätzungs-Kommission nach
Maßgabe der beiliegenden Zusammenstellung
4 474 Mitglieder und
997 Stellvertreter
zu wählen.
Unter Beifügung der nach den neugebildeten 374 Unterkommis
sionen geordneten Verzeichnisse bisheriger Mitglieder und Stellvertreter
der Voreinschätzungs-Kommission bezw. solcher Personen, welche nach
den Vorschlägen der betreffenden Unterkommissions-Vorsitzenden sich
für das Amt eignen würden, stellen wir anheim, bei den Neuwahlen
auf die angegebenen Personen zurückzugreifen.
Auch haben wir jedem der 374 Verzeichnisse eine Nachweisung
derjenigen Personen beigefügt, welche voraussichtlich von Seiten der
Königlichen Steuer-Direktion zu Mitgliedern und Stellvertretern der
betreffenden Unterkommission ernannt werden und deren Wahl daher
zu vermeiden sein dürfte.
Schließlich bitten wir die Stadtverordneten-Versammlung noch
ergebenst, vor der Wahl sich möglichst davon zu vergewissern, daß
die Gewählten auch zur Annahme der Wahl bereit sind, damit nicht,
wie dies bisher häufig vorgekommen ist, durch sofortige Ablehnungen
Lücken in der Mitgliederanzahl entstehen.
Berlin, den 13. Juni 1900.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
«46. Vorlage (J.-Nr. 4 144 B. I. 00) — zur Kenntnitznahme —,
betreffend die Bauabnahme des Neubaues eines
Straffenreinigungs-Depots in Verbindung mit dem
Erweiterungsbau der IV. Realschule in der Diestel-
mey erstraffe.
Der Stadtverordneten-Versammlung übersenden wir in der Anlage
die Verhandlung vom 21. Mai er., betreffend die Abnahme und Ueber-
gabe des Neubaues des Straßenreinigungs-Depots und des Erweiterungs
baues der IV. Realschule in der Diestelmeyerstraße, zur Kenntnißnahme.
Berlin, den 8. Juni 1900.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.