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Volume No. 33 (564-587), 9. Juni 1900 Anlage: ad No. 33 (588-637), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgetheilt sind

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1900 (Public Domain)

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am 1. Juli 1870 zum Arbeushaus-Aufseher gegen 4 wöchentliche 
Kündigung ernannt und am 1. April 1873 als Magistratsdiener 
definitiv angestellt wurde. 
Berlin, den 6. Mai 1900. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
585. Vorlage (J.-Nr. 3 154 G. B.I.99) - zur Beschlußfassung—, 
betreffend die Bewilligung einer Dienstpension. 
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen >vir um folgende 
Beschlußfassung: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß 
daß dem Magistratsdiener Ludwig Bennewitz bei seinem 
am 1. August d. Js. erfolgenden Uebertritt in den Ruhestand 
die gesetzliche Pension von jährlich 1 650 M gezahlt werde, 
von welcher jedoch die erdicnte Mililärpension mit jährlich 
180 M zu kürzen ist. 
Begründung. 
Der Magistratsdiener Ludwig Bennewitz, geboren am 2. Sep 
tember 1812 und zuletzt Neue Friedrichstraßc 11 wohnhaft, trat am 
2. April 1873 nach beinahe l2jähriger Militärdienstzeit auf Grund 
seines Zivilversorgungsscheines in den städtischen Dienst. Er wurde 
zunächst als Hilfsaufseher und Aufseher beim Arbeitshause beschäftigt 
und später als Magistratsdiener angestellt. 
Am 16. November 1899 erkrankte Bennewitz an allgemeiner 
Nervenschwäche und mußte am 21. Dezember 1899 wegen völliger 
Verblödung nach der Irren-Anstalt zu Dalldorf überführt werden, wo 
er sich noch jetzt befindet. 
Da nach dem Attest des Oberarztes der genannten Anstalt/ 
Br. Richter, vom 15. Februar 1900 seine Wiederherstellung ausge 
schlossen ist, beantragten wir bei dem Königlichen Amtsgericht I zu 
Berlin die Bestellung eines Pflegers. 
Als solcher ist der praktische Arzt Br. Karl Röse, Unter den 
Linden 17, bestellt worden. 
Demselben ist unser Beschluß, daß Bennewitz am l. August 1900 
mit der gesetzlichen Pension von jährlich 1170 wegen dauernder Dienst 
unfähigkeit in den Ruhestand versetzt werde, am 27. April er. zugestellt 
worden. 
Die Pe sionsberechnung sowie das Attest vom 15. Februar — 
letzteres in beglaubigter Abschrift — fügen wir mit der Bitte um 
Rückgabe bei. 
Berlin, den 27. Mai 1900. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
»9«. Vorlage (J.-Nr. 670 F. B. 00) — zur Beschlußfassung —, 
betreffend die Bewilligung einer reglementsmäßigen 
Pension an den dienstunfähigen Feuermann Albert 
Dittmann. 
Das Königliche Polizei-Präsidium hat bei uns den Antrag 
gestellt, dem bei der Alarmirung zu einem Brande am 27. Oktober 
1897 durch Sturz von einer Treppe verunglückten und dadurch dienst 
unfähig gewordenen, 38Jahre atten Feuermann Albert Dittmann 
bei seinem zuni 1. Juli 1900 in Aussicht genommenen Ausscheiden 
aus der Feuerwehr in Geniäßheit des Pensions-Reglements für das 
Exekutivpersonal der Feuerwehr vom A 1882 eine Pension zu 
bewilligen. Der Betrag derselben ist diesseits auf 981 Jt jährlich 
festgestellt worden. 
Dittmann leidet in Folge des erwähnten Unfalles an einer 
chronischen krankhaften Veränderung seines linken Hüftnerven. Nach 
den beiliegenden Gutachten des Arztes der Feuerwehr vom 10. Juli 
1899 und unseres Vertrauensarztes vom 20. Februar d. Js. ist 
Dittmann für dauernd unfähig zum Dienste der Feuerwehr zu 
erachten. Nach letzterem Gutachten ist er auch nicht mehr geeignet, 
im städtischen Uuterbeamtendienst Verwendung zu finden. 
Indem wir ferner die Dieustakteu, das Dienstbeschädiguugs-Attest, 
sowie den Nationale und Pensiousbercchnung enthaltenden Antrag 
des Königlichen Polizei-Präsidiums übersenden, beantragen wir 
folgende Beschlußfassung: 
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit 
einverstanden, daß dem dienstunfähigen Feucrmaun Albert 
Dittmann vom 1. Juli d. Js. ab die reglemcutsmäßige 
Pension von jährlich 981 M in monatlichen Theilen im 
Voraus zu Lasten der Spezial-Verwaltung 11, Abtheilung 2, 
Titel II B b gezahlt werde. 
Berlin, den 28. März 1900. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
587. Vorlage lJ.-Nr. 671 F. B. 00) — zur Beschlußfassung —, 
betreffend die Bewilligung einer reglemcntsmäßigcn 
Pension an den dienstunfähigen Feuermaun Wilhelm 
Schultz. 
Das Königliche Polizei-Präsidium hat bei uns den Antrag 
gestellt, dem dienstunfähig gewordenen, 19 Jahre alten Feuermaun 
Wilhelm Schultz bei seinem zum 1. Juni 1900 in Aussicht ge 
nommenen Ausscheide» aus der Feuerwehr in Gemäßbeü des 
Pensions-Reglements für das Erckutivpersoual der Feuerwehr vom 
1882 eine Pension zu bewilligen. Der Betrag derselben ist 
diesseits auf 1161 M jährlich festgestellt worden. Nach den bei 
liegenden Gutachten des Arztes der Feuerwehr vom 28. Oktober v. Js. 
und unseres Vertrauensarztes vom 21. Februar d. Js. leidet Schultz 
hauptsächlich an Gelenk- und Muskelrheumatismus, und ist er deshalb 
als dauernd unfähig zuni Dienste der Feuerivehr und als nicht mehr 
verwendbar zum städtischen Unterbeanitendienst zu erachten. 
Indem wir ferner die Dienstakten, das Dieiistbeschüdigungs- 
Attest, sowie den Nationale und Pensionsberechnung enthaltenden 
Antrag des Königlichen Polizci-Präsidiums übersenden, beamragen 
wir folgende Beschlußfassung: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß 
dem dienstunfähigen Feuerniann Wilhelm Schultz vom 
1. Juni d. Js. ab die reglemeutsmäßige Pension von 
jährlich 1 164 ^ in monatlichen Theilen im Voraus zu 
Lasten der Spezial-Verwaltung 11, Abtheilung 2, Titel II Bb 
gezahlt werde. 
Berlin, den 28. März 1900. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
588. Vorlage (J.-Nr. 672 F. B. 00) — zur Beschlußfassung —, 
betreffend die Bewilligung einer reglementsmäßigcn 
Pension an den dienstunfähigen Feuermann Anton 
Minczykowski. 
Das Königliche Polizei-Präsidium hat bei uns den Antrag gestellt, 
den bei deni Brande in der Schering'schen Fabrik, Müllerstraße 170/171, 
am 10. September 1898 durch Einathmen giftiger Gase verunglückten 
und dadurch dienstunfähig gewordeueu, 35 Jahre alten Feuermaun 
Anton Minczykowski bei seinem zum I. Juni 1900 in Aussicht 
genommenen Ausscheiden aus der Feuerwehr in Gemäßheit des 
Pensions-Reglements für das Exekutivpersonal der Feuerwehr vom 
| 1882 eine Pension zu bewilligen. Der Betrag derselben ist 
diesseits auf 876 JC jährlich festgestellt worden. 
Die beiden anliegenden Gutachten des Arztes der Feuerwehr vom 
9. August v. Js. und unseres Vertrauensarztes vom 17. Februar d. Js. 
gehen dahin, daß Minczykowski in Folge der erwähnten Rauch- 
Vergiftung an chronischer Nervenkrankheit leidet und daher sowohl 
zum Dienst bei der Feuerwehr als auch zum städtischen Unterbeamten 
dienst dauernd untauglich ist. 
Indem wir ferner die Dieustakteu, das Dieustbeschädigungs-Attcst, 
sowie den Nationale und Pensiousbercchnung einhaltenden Antrag 
des Königlichen Polizei-Präsidiums übersenden, beantragen wir folgende 
Beschlußfassung: 
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit 
einverstanden, daß dem dienstunfähigen Feucrmann Anton 
Minczykowski vom 1. Juni d. Js. ab eine reglemeuts- 
mäßige Pension von jährlich 876 M in monatlichen Theilen 
im Vorauszu Lasten der Spezial-Verwaltuug 11, Abtheilung, 
Titel II B b gezahlt werde. 
Berlin, den 28. März 1900. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner.
	        
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