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am 1. Juli 1870 zum Arbeushaus-Aufseher gegen 4 wöchentliche
Kündigung ernannt und am 1. April 1873 als Magistratsdiener
definitiv angestellt wurde.
Berlin, den 6. Mai 1900.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
585. Vorlage (J.-Nr. 3 154 G. B.I.99) - zur Beschlußfassung—,
betreffend die Bewilligung einer Dienstpension.
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen >vir um folgende
Beschlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß
daß dem Magistratsdiener Ludwig Bennewitz bei seinem
am 1. August d. Js. erfolgenden Uebertritt in den Ruhestand
die gesetzliche Pension von jährlich 1 650 M gezahlt werde,
von welcher jedoch die erdicnte Mililärpension mit jährlich
180 M zu kürzen ist.
Begründung.
Der Magistratsdiener Ludwig Bennewitz, geboren am 2. Sep
tember 1812 und zuletzt Neue Friedrichstraßc 11 wohnhaft, trat am
2. April 1873 nach beinahe l2jähriger Militärdienstzeit auf Grund
seines Zivilversorgungsscheines in den städtischen Dienst. Er wurde
zunächst als Hilfsaufseher und Aufseher beim Arbeitshause beschäftigt
und später als Magistratsdiener angestellt.
Am 16. November 1899 erkrankte Bennewitz an allgemeiner
Nervenschwäche und mußte am 21. Dezember 1899 wegen völliger
Verblödung nach der Irren-Anstalt zu Dalldorf überführt werden, wo
er sich noch jetzt befindet.
Da nach dem Attest des Oberarztes der genannten Anstalt/
Br. Richter, vom 15. Februar 1900 seine Wiederherstellung ausge
schlossen ist, beantragten wir bei dem Königlichen Amtsgericht I zu
Berlin die Bestellung eines Pflegers.
Als solcher ist der praktische Arzt Br. Karl Röse, Unter den
Linden 17, bestellt worden.
Demselben ist unser Beschluß, daß Bennewitz am l. August 1900
mit der gesetzlichen Pension von jährlich 1170 wegen dauernder Dienst
unfähigkeit in den Ruhestand versetzt werde, am 27. April er. zugestellt
worden.
Die Pe sionsberechnung sowie das Attest vom 15. Februar —
letzteres in beglaubigter Abschrift — fügen wir mit der Bitte um
Rückgabe bei.
Berlin, den 27. Mai 1900.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
»9«. Vorlage (J.-Nr. 670 F. B. 00) — zur Beschlußfassung —,
betreffend die Bewilligung einer reglementsmäßigen
Pension an den dienstunfähigen Feuermann Albert
Dittmann.
Das Königliche Polizei-Präsidium hat bei uns den Antrag
gestellt, dem bei der Alarmirung zu einem Brande am 27. Oktober
1897 durch Sturz von einer Treppe verunglückten und dadurch dienst
unfähig gewordenen, 38Jahre atten Feuermann Albert Dittmann
bei seinem zuni 1. Juli 1900 in Aussicht genommenen Ausscheiden
aus der Feuerwehr in Geniäßheit des Pensions-Reglements für das
Exekutivpersonal der Feuerwehr vom A 1882 eine Pension zu
bewilligen. Der Betrag derselben ist diesseits auf 981 Jt jährlich
festgestellt worden.
Dittmann leidet in Folge des erwähnten Unfalles an einer
chronischen krankhaften Veränderung seines linken Hüftnerven. Nach
den beiliegenden Gutachten des Arztes der Feuerwehr vom 10. Juli
1899 und unseres Vertrauensarztes vom 20. Februar d. Js. ist
Dittmann für dauernd unfähig zum Dienste der Feuerwehr zu
erachten. Nach letzterem Gutachten ist er auch nicht mehr geeignet,
im städtischen Uuterbeamtendienst Verwendung zu finden.
Indem wir ferner die Dieustakteu, das Dienstbeschädiguugs-Attest,
sowie den Nationale und Pensiousbercchnung enthaltenden Antrag
des Königlichen Polizei-Präsidiums übersenden, beantragen wir
folgende Beschlußfassung:
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit
einverstanden, daß dem dienstunfähigen Feucrmaun Albert
Dittmann vom 1. Juli d. Js. ab die reglemcutsmäßige
Pension von jährlich 981 M in monatlichen Theilen im
Voraus zu Lasten der Spezial-Verwaltung 11, Abtheilung 2,
Titel II B b gezahlt werde.
Berlin, den 28. März 1900.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
587. Vorlage lJ.-Nr. 671 F. B. 00) — zur Beschlußfassung —,
betreffend die Bewilligung einer reglemcntsmäßigcn
Pension an den dienstunfähigen Feuermaun Wilhelm
Schultz.
Das Königliche Polizei-Präsidium hat bei uns den Antrag
gestellt, dem dienstunfähig gewordenen, 19 Jahre alten Feuermaun
Wilhelm Schultz bei seinem zum 1. Juni 1900 in Aussicht ge
nommenen Ausscheide» aus der Feuerwehr in Gemäßbeü des
Pensions-Reglements für das Erckutivpersoual der Feuerwehr vom
1882 eine Pension zu bewilligen. Der Betrag derselben ist
diesseits auf 1161 M jährlich festgestellt worden. Nach den bei
liegenden Gutachten des Arztes der Feuerwehr vom 28. Oktober v. Js.
und unseres Vertrauensarztes vom 21. Februar d. Js. leidet Schultz
hauptsächlich an Gelenk- und Muskelrheumatismus, und ist er deshalb
als dauernd unfähig zuni Dienste der Feuerivehr und als nicht mehr
verwendbar zum städtischen Unterbeanitendienst zu erachten.
Indem wir ferner die Dienstakten, das Dieiistbeschüdigungs-
Attest, sowie den Nationale und Pensionsberechnung enthaltenden
Antrag des Königlichen Polizci-Präsidiums übersenden, beamragen
wir folgende Beschlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß
dem dienstunfähigen Feuerniann Wilhelm Schultz vom
1. Juni d. Js. ab die reglemeutsmäßige Pension von
jährlich 1 164 ^ in monatlichen Theilen im Voraus zu
Lasten der Spezial-Verwaltung 11, Abtheilung 2, Titel II Bb
gezahlt werde.
Berlin, den 28. März 1900.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
588. Vorlage (J.-Nr. 672 F. B. 00) — zur Beschlußfassung —,
betreffend die Bewilligung einer reglementsmäßigcn
Pension an den dienstunfähigen Feuermann Anton
Minczykowski.
Das Königliche Polizei-Präsidium hat bei uns den Antrag gestellt,
den bei deni Brande in der Schering'schen Fabrik, Müllerstraße 170/171,
am 10. September 1898 durch Einathmen giftiger Gase verunglückten
und dadurch dienstunfähig gewordeueu, 35 Jahre alten Feuermaun
Anton Minczykowski bei seinem zum I. Juni 1900 in Aussicht
genommenen Ausscheiden aus der Feuerwehr in Gemäßheit des
Pensions-Reglements für das Exekutivpersonal der Feuerwehr vom
| 1882 eine Pension zu bewilligen. Der Betrag derselben ist
diesseits auf 876 JC jährlich festgestellt worden.
Die beiden anliegenden Gutachten des Arztes der Feuerwehr vom
9. August v. Js. und unseres Vertrauensarztes vom 17. Februar d. Js.
gehen dahin, daß Minczykowski in Folge der erwähnten Rauch-
Vergiftung an chronischer Nervenkrankheit leidet und daher sowohl
zum Dienst bei der Feuerwehr als auch zum städtischen Unterbeamten
dienst dauernd untauglich ist.
Indem wir ferner die Dieustakteu, das Dieustbeschädigungs-Attcst,
sowie den Nationale und Pensiousbercchnung einhaltenden Antrag
des Königlichen Polizei-Präsidiums übersenden, beantragen wir folgende
Beschlußfassung:
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit
einverstanden, daß dem dienstunfähigen Feucrmann Anton
Minczykowski vom 1. Juni d. Js. ab eine reglemeuts-
mäßige Pension von jährlich 876 M in monatlichen Theilen
im Vorauszu Lasten der Spezial-Verwaltuug 11, Abtheilung,
Titel II B b gezahlt werde.
Berlin, den 28. März 1900.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.