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zahlt werden würde, was aber nichk geschehen sei. Bei
seinen vorgerückten Lebensjahren werde es ihm schwer, dnrch
Kopialien soviel zu erwerben, wie bei de» hiesigen Ver
hältnissen zur Lebenshaltung erforderlich. Da der Magistrat
sein diesbezügliches Gesuch abgelehnl, so bitte er die Ver
sammlnng. zu genehmigen,
daß bei der Ber'echnnng seines Dienstalters für die Ge
Währung des Vcrdienstzuschuffcs als Kanzlist die seit dem
1. Oktober 1888 im Dienste der Stadt Berlin zugebrachte
Zeit mit in Anrechnung gebracht werde.
Der Ausschuß fand keine Veranlassung, das Petitum zu ver
treten. Die Entlastung des Petenten aus der Stellung als Schul-
diener sei, wie im Ausschuß näher erörtert wurde, auf eigenes Ver
schulden desselben zurückzuführen mtb seine hierauf erfolgte Beschäili
gung, zunächst als Hilfskanzlist, nur auf wiederholtes dringendes An
suchen des Petenten genehmigt worden. Aber auch abgesehen hiervon,
könne feinem Antrage nicht entsprochen werden, da nach dem gefaßten
Gemeindebeschlusse die Bewilligung des Verdienstzuschuffes als
Kanzlist eine ununterbrochene Thätigkeit in dieser Eigenschaft zur
Voraussetzung habe. Am 1. Oktober d. Js. werde der Petent seine
Alterszulage ohnedies erhalten und müsse er sich bis dahin gedulden,
2. (J.-Nr. 49 von 1900) Petition des Steuererhebers
Wilhelni Pförtner, Katzbachstraße 25, um Anrechnung
seiner Dienstjahre von 1890 bis 1900 bei Festsetzung
des Gehalts gelegentlich seiner am 1. Januar d. I.
erfolgten Anstellung.
Der am 18. November 1854 geborene zivilversorgungs
berechtigte Petent trat am 31. Mai 1890 als Steuererheber-
Anwärter in den städtischen Dienst. Bei seiner im
November 1890 durch den städtischen Vertrauensarzt in
Bezug auf seine körperliche Brauchbarkeit erfolgten Unter
suchung stellte sich heraus, daß die Anstellung des Petenten
in Bezug auf seinen Gesundheitszustand niit einem gemisfeu
Risiko verbunden gewesen wäre. Es wurde ihm hierauf
eröffnet, daß von " seiner Anstellung Abstand genommen
werden müsse, der Magistrat entsprach aber seiner Bitte um
Beibehaltung niit Rücksicht darauf, daß er inzwischen fein
Ausscheiden aus dem Militärdienst nachgesucht hatte, er
auch bei keiner anderen Behörde mehr uotirt war und
schwerlich noch ein anderweites Unterkommen gefunden haben
würde. Da seine Leistungen fortgesetzt befriedigten, er nur
im August v. I. wegen leichter Erkrankung kurze Zeit dienst
unfähig war und der Vertrauensarzt seine Bedenken fallen
ließ, so beschloß der Magistrat die nunmehrige Anstellung
des Petenten, mit welcher sich die Versammlung auf die
Vorlage des Ersteren vom 14. November 1899 — Druck
sache 55 von 1900 — durch Beschluß von, 18. Januar
d. Js. — Protokoll 29 VIII 3 — einverstanden erklärte.
Ter Petent bezog vor der Anstellung an Diäten 1 320 M
und 780 M Funktionszulage, zusammen 2 100 Jt. Seine
Anstellung erfolgte mit dem Mininialgehalt eines Steuer
erhebers von 1600 Jt, Funklionszulage 100 Jt und
einer persönlichen pensionsfähigen Zulage von 400 Jt —
zusammen ebenfalls 2 100 Jt, jedoch mit der Maßgabe, daß
ihm die Differenz zivischeu seinem derzeitigen Einkommen
und deni Mininialgehalt so lange als persönliche Zulage zu
zahlen sei, bis durch spätere Gehaltssteigerimgen das gegen
wärtige Einkommen durch das Gehall allein gedeckt sein
würde. Petent bat hierauf den Magistrat, die Anstellungs-
Verfügung dahin abändern zu wollen, daß das etatsmäßige
Gehalt auf 2 100 Jt jährlich vom 1. Januar 1900 ab fest
gesetzt werde und er außerdem an der am 1. April 1899
eingeführten allgemeinen Gehaltsaufbesserung Theil nehmen
dürfe, wurde aber abschläglich bcschiedeu, weil die Anstellung
des Antragstellers bis zum 1. Januar d. Js. wegen eines
in seiner eigenen Person obwaltenden Hindernisses unmöglich
gewesen wäre. Nach Fortfall des Hindernisses sei seine
Anstellung bewirkt worden, obwohl Petent längst die Alters-
grenze überschritte» gehabt hätte. Grundsätzlich habe Petent
nur mit dem Minimal-Einkommen der Steuererheber ange-
stellt werden können. Da er aber schon während seiner
inlerinlistischen Beschäftigung ein Einkommen von 2 100 Ji
bezogen habe, so sei ihm auch nach der Anstellung, durch
welche er pensions- und reliktenversorgungsberechtigt geworden,
400 Jt als persönliche pensionsfähige Zulage bewilligt
worden, tvelche sich in demselben Maße vermindern solle,
als das Gehalt durch die regelmäßigen Alterszulagen
Erhöhung erfahren würde. Diese den allgemeinen Grund-
sätze» entsprechenden Festsetzungen seien vor wenigen Monaten
durch die Beschlüsse beider Gemeindebehörden getroffen
worden und es liege keine ausreichender Anlaß vor, dieselben
abzuändern.
Petent fühlt sich durch die Maßregel des Magistrats pekuniär
sehr geschädigt und wendet sich deshalb mit seiner Bitte uni andcrweite
Gehaltsregnliruitg an die Versammlung, der Ausschuß war jedoch der
Meinung, sich den, Bescheide des Magistrats lediglich anschließen und
der Versanimlung empfehlen zu sollen, es bei der Anordnung desselben
bewenden zu lassen.
II;
Durch Ncberweisung an de» Magistrat zur Berücksichtigung.
1. (J.-Nr. 29 von 1900,> Petition des Lehrers a» der
löl.Gcmeindeschulc, Dr. phil. Otto Gehrke, Schliemann-
straße 8, um anderweite Festsetzung seines Gehalts
und Befürwortung cndgilliger Anstellung, eventuell
um Znerkennung der Beamteneigenschaft und dauernde
Beschäftigung auch im Falle nicht erfolgender An
stellung.
Der am 31. März 1862 geborene Petent trat nach ab
gelegter Prüfung pro faoultate docendi zwecks Ableistung
des pädagogischen Probejahrs in das Kollegium des Doro-
lheenstädlischen Rcalgiimnasiums ein, ging 1891 zur Land-
wirthschaftsschulc zu Dahnie, von wo er nach einjährigem
Aufenthalt daselbst nach Berlin zurückkehrte und während des
Sommerhalbjahres am Dorothecnstädlischeu Realghmnasium
und gleichzeitig am Königlichen meteorologischen Institut be
schäftigt war. Vom Jahre 1892 ab war derselbe mit
wöchentlich 28 Lehrstunden gegen eine jährlickie Remuneration
von 1600 Jt interimistisch unter dem Vorbehalt jederzeitiger
Entlassung an Gemcindeschulcn bezw. an der 161. Gemeinde-
schttle thätig, ohne daß es ihm gelungen wäre, eine feste
Anstellung oder auch nur eine Gehaltsaufbesserung zu er
reichen.
Die Ursache hierzu liege in dem Umstande, daß von Seiten
des Physikns wegen einer bei dem Petenten festgestellten
Schwerhörigkeit bezüglich seiner Anstellung Bedenken erhoben
worden seien. Diese Schwerhörigkeit habe ihm aber gestattet,
sowohl die Schule als auch seine Studien zu absolviren und
sei auch in der Folgezeit von den Herren Schul-Jnspektoren
nienials als beobachtet nionirt worden, vielmehr sei erst in
jüngerer Zeit noch von einem der Herren hervorgehoben,
daß eine Störung oder Beeinflussung des Unterrichts duräi
Scknverhörigkeit nid)t zu bemerke» ivärc. Ungeachtet dieser
für ihn sprechenden Gründe habe die Schul-Deputation den
Petenten, wie er näher ausführt, nachdem er sechs Jahre
im Schuldienst der Stadt gestanden und eine auf wenigstens
10 Jahre zu berechnende Dienstzeit hinter sich gehabt habe,
unter alleiniger Berücksichtigung des Physikats-Attestes ent
lassen wollen
Im Gegensatz zu deni Gehalt, welches auf gleicher Stufe
stehen geblieben, hätten fickt die Anforderungen an den Lebens
unterhalt bei ihm sehr geändert. Als er eintrat, sei er ledig
gewesen, jetzt habe er auch für Frau und 8 Kinder zu sorgen
und solle nun noch Abzüge erleiden, da er bei einem Dienst-
einkommen unter 2000 Jt versicherungspflichtig sei. Unter
Schilderung seiner ungünstigen Lage und näherer Begründung
seines Gesuches, bittet Petent fchiießlick),
1. Die Versammlung wolle seine endgiltige Anstellung bei
der städtischen Schul-Deputation befürworten und einst
weilen eine anderweite Festsetzung seines Gehalts herbei
führen.
2. Die Versammlung wolle ihm unter Berücksichtigung
12^ jähriger Dienstzeit Beamteneigenschaft zuerkennen
und bewirken, daß auch im Falle nicht erfolgender An
stellnng seine Besdiäftigniig eine dauernde werde.
Im Ausschüsse wurde von deni Herrn Magistrats-Dertreter mit
getheilt, daß die bezüglich des Gehörleidens von dem Vertrauens-
arsle früher erhobenen Bedenken auch nach nochmaliger Untersuchung
sortbestandeii und daher die abermals in Erwägung gezogene An
stellung des Petenten cndgiltig abgelehnt tvorden sei, worüber ihm
entsprechende Mittheilung gemacht worden wäre. Ans seine wieder
holten Gesuche sei Petent in seiner bisherigen Stellung zwar belassen
worden, ihm zugleich aber empfohlen, sich um eine andere Stellung
zu bemühen, denn die Schul-Verwalruiig könne gegen das Phystkals-
gntachteu nicht aukömpfeu. Von anderer Seile wurde jedoch mit
Rücksicht auf die dem Petenten günstigen Zeugnisse, sowie in Rücksicht
auf die langjährige Thätigkeit deffelbeu im Schuldienste und da nach
deni Ausspruche des Schul-Jnfpektors der Gehörfehler den Unterricht
nicht beeinträchtige, beantragt, das Petitum zu befürworten.
Nebensächlich wurde darauf hingewiesen, daß der Bittsteller ancki
in ehrenamtlicher Thätigkeit rühmend hervortrete.
Der Antrag ad 2 des Petenten wurde als unlogisch bezeichnet,
dagegen aber beschlossen, der Versammlung zu empfehle», die Petition
in Bezug auf l des Petitums, betreffend die endgiltige Anstellung
und einstweilige anderweite Gehaltsfestsetzuug des Petenten, dem
Magistrat zur Berücksichtigung zu überweisen.
Berichterstatter Stadtverordneter Friedläuder: