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Volume No. 32 (532-557), 26. Mai 1900 Anlage: ad No. 32 (558-563), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgetheilt sind

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1900 (Public Domain)

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zahlt werden würde, was aber nichk geschehen sei. Bei 
seinen vorgerückten Lebensjahren werde es ihm schwer, dnrch 
Kopialien soviel zu erwerben, wie bei de» hiesigen Ver 
hältnissen zur Lebenshaltung erforderlich. Da der Magistrat 
sein diesbezügliches Gesuch abgelehnl, so bitte er die Ver 
sammlnng. zu genehmigen, 
daß bei der Ber'echnnng seines Dienstalters für die Ge 
Währung des Vcrdienstzuschuffcs als Kanzlist die seit dem 
1. Oktober 1888 im Dienste der Stadt Berlin zugebrachte 
Zeit mit in Anrechnung gebracht werde. 
Der Ausschuß fand keine Veranlassung, das Petitum zu ver 
treten. Die Entlastung des Petenten aus der Stellung als Schul- 
diener sei, wie im Ausschuß näher erörtert wurde, auf eigenes Ver 
schulden desselben zurückzuführen mtb seine hierauf erfolgte Beschäili 
gung, zunächst als Hilfskanzlist, nur auf wiederholtes dringendes An 
suchen des Petenten genehmigt worden. Aber auch abgesehen hiervon, 
könne feinem Antrage nicht entsprochen werden, da nach dem gefaßten 
Gemeindebeschlusse die Bewilligung des Verdienstzuschuffes als 
Kanzlist eine ununterbrochene Thätigkeit in dieser Eigenschaft zur 
Voraussetzung habe. Am 1. Oktober d. Js. werde der Petent seine 
Alterszulage ohnedies erhalten und müsse er sich bis dahin gedulden, 
2. (J.-Nr. 49 von 1900) Petition des Steuererhebers 
Wilhelni Pförtner, Katzbachstraße 25, um Anrechnung 
seiner Dienstjahre von 1890 bis 1900 bei Festsetzung 
des Gehalts gelegentlich seiner am 1. Januar d. I. 
erfolgten Anstellung. 
Der am 18. November 1854 geborene zivilversorgungs 
berechtigte Petent trat am 31. Mai 1890 als Steuererheber- 
Anwärter in den städtischen Dienst. Bei seiner im 
November 1890 durch den städtischen Vertrauensarzt in 
Bezug auf seine körperliche Brauchbarkeit erfolgten Unter 
suchung stellte sich heraus, daß die Anstellung des Petenten 
in Bezug auf seinen Gesundheitszustand niit einem gemisfeu 
Risiko verbunden gewesen wäre. Es wurde ihm hierauf 
eröffnet, daß von " seiner Anstellung Abstand genommen 
werden müsse, der Magistrat entsprach aber seiner Bitte um 
Beibehaltung niit Rücksicht darauf, daß er inzwischen fein 
Ausscheiden aus dem Militärdienst nachgesucht hatte, er 
auch bei keiner anderen Behörde mehr uotirt war und 
schwerlich noch ein anderweites Unterkommen gefunden haben 
würde. Da seine Leistungen fortgesetzt befriedigten, er nur 
im August v. I. wegen leichter Erkrankung kurze Zeit dienst 
unfähig war und der Vertrauensarzt seine Bedenken fallen 
ließ, so beschloß der Magistrat die nunmehrige Anstellung 
des Petenten, mit welcher sich die Versammlung auf die 
Vorlage des Ersteren vom 14. November 1899 — Druck 
sache 55 von 1900 — durch Beschluß von, 18. Januar 
d. Js. — Protokoll 29 VIII 3 — einverstanden erklärte. 
Ter Petent bezog vor der Anstellung an Diäten 1 320 M 
und 780 M Funktionszulage, zusammen 2 100 Jt. Seine 
Anstellung erfolgte mit dem Mininialgehalt eines Steuer 
erhebers von 1600 Jt, Funklionszulage 100 Jt und 
einer persönlichen pensionsfähigen Zulage von 400 Jt — 
zusammen ebenfalls 2 100 Jt, jedoch mit der Maßgabe, daß 
ihm die Differenz zivischeu seinem derzeitigen Einkommen 
und deni Mininialgehalt so lange als persönliche Zulage zu 
zahlen sei, bis durch spätere Gehaltssteigerimgen das gegen 
wärtige Einkommen durch das Gehall allein gedeckt sein 
würde. Petent bat hierauf den Magistrat, die Anstellungs- 
Verfügung dahin abändern zu wollen, daß das etatsmäßige 
Gehalt auf 2 100 Jt jährlich vom 1. Januar 1900 ab fest 
gesetzt werde und er außerdem an der am 1. April 1899 
eingeführten allgemeinen Gehaltsaufbesserung Theil nehmen 
dürfe, wurde aber abschläglich bcschiedeu, weil die Anstellung 
des Antragstellers bis zum 1. Januar d. Js. wegen eines 
in seiner eigenen Person obwaltenden Hindernisses unmöglich 
gewesen wäre. Nach Fortfall des Hindernisses sei seine 
Anstellung bewirkt worden, obwohl Petent längst die Alters- 
grenze überschritte» gehabt hätte. Grundsätzlich habe Petent 
nur mit dem Minimal-Einkommen der Steuererheber ange- 
stellt werden können. Da er aber schon während seiner 
inlerinlistischen Beschäftigung ein Einkommen von 2 100 Ji 
bezogen habe, so sei ihm auch nach der Anstellung, durch 
welche er pensions- und reliktenversorgungsberechtigt geworden, 
400 Jt als persönliche pensionsfähige Zulage bewilligt 
worden, tvelche sich in demselben Maße vermindern solle, 
als das Gehalt durch die regelmäßigen Alterszulagen 
Erhöhung erfahren würde. Diese den allgemeinen Grund- 
sätze» entsprechenden Festsetzungen seien vor wenigen Monaten 
durch die Beschlüsse beider Gemeindebehörden getroffen 
worden und es liege keine ausreichender Anlaß vor, dieselben 
abzuändern. 
Petent fühlt sich durch die Maßregel des Magistrats pekuniär 
sehr geschädigt und wendet sich deshalb mit seiner Bitte uni andcrweite 
Gehaltsregnliruitg an die Versammlung, der Ausschuß war jedoch der 
Meinung, sich den, Bescheide des Magistrats lediglich anschließen und 
der Versanimlung empfehlen zu sollen, es bei der Anordnung desselben 
bewenden zu lassen. 
II; 
Durch Ncberweisung an de» Magistrat zur Berücksichtigung. 
1. (J.-Nr. 29 von 1900,> Petition des Lehrers a» der 
löl.Gcmeindeschulc, Dr. phil. Otto Gehrke, Schliemann- 
straße 8, um anderweite Festsetzung seines Gehalts 
und Befürwortung cndgilliger Anstellung, eventuell 
um Znerkennung der Beamteneigenschaft und dauernde 
Beschäftigung auch im Falle nicht erfolgender An 
stellung. 
Der am 31. März 1862 geborene Petent trat nach ab 
gelegter Prüfung pro faoultate docendi zwecks Ableistung 
des pädagogischen Probejahrs in das Kollegium des Doro- 
lheenstädlischen Rcalgiimnasiums ein, ging 1891 zur Land- 
wirthschaftsschulc zu Dahnie, von wo er nach einjährigem 
Aufenthalt daselbst nach Berlin zurückkehrte und während des 
Sommerhalbjahres am Dorothecnstädlischeu Realghmnasium 
und gleichzeitig am Königlichen meteorologischen Institut be 
schäftigt war. Vom Jahre 1892 ab war derselbe mit 
wöchentlich 28 Lehrstunden gegen eine jährlickie Remuneration 
von 1600 Jt interimistisch unter dem Vorbehalt jederzeitiger 
Entlassung an Gemcindeschulcn bezw. an der 161. Gemeinde- 
schttle thätig, ohne daß es ihm gelungen wäre, eine feste 
Anstellung oder auch nur eine Gehaltsaufbesserung zu er 
reichen. 
Die Ursache hierzu liege in dem Umstande, daß von Seiten 
des Physikns wegen einer bei dem Petenten festgestellten 
Schwerhörigkeit bezüglich seiner Anstellung Bedenken erhoben 
worden seien. Diese Schwerhörigkeit habe ihm aber gestattet, 
sowohl die Schule als auch seine Studien zu absolviren und 
sei auch in der Folgezeit von den Herren Schul-Jnspektoren 
nienials als beobachtet nionirt worden, vielmehr sei erst in 
jüngerer Zeit noch von einem der Herren hervorgehoben, 
daß eine Störung oder Beeinflussung des Unterrichts duräi 
Scknverhörigkeit nid)t zu bemerke» ivärc. Ungeachtet dieser 
für ihn sprechenden Gründe habe die Schul-Deputation den 
Petenten, wie er näher ausführt, nachdem er sechs Jahre 
im Schuldienst der Stadt gestanden und eine auf wenigstens 
10 Jahre zu berechnende Dienstzeit hinter sich gehabt habe, 
unter alleiniger Berücksichtigung des Physikats-Attestes ent 
lassen wollen 
Im Gegensatz zu deni Gehalt, welches auf gleicher Stufe 
stehen geblieben, hätten fickt die Anforderungen an den Lebens 
unterhalt bei ihm sehr geändert. Als er eintrat, sei er ledig 
gewesen, jetzt habe er auch für Frau und 8 Kinder zu sorgen 
und solle nun noch Abzüge erleiden, da er bei einem Dienst- 
einkommen unter 2000 Jt versicherungspflichtig sei. Unter 
Schilderung seiner ungünstigen Lage und näherer Begründung 
seines Gesuches, bittet Petent fchiießlick), 
1. Die Versammlung wolle seine endgiltige Anstellung bei 
der städtischen Schul-Deputation befürworten und einst 
weilen eine anderweite Festsetzung seines Gehalts herbei 
führen. 
2. Die Versammlung wolle ihm unter Berücksichtigung 
12^ jähriger Dienstzeit Beamteneigenschaft zuerkennen 
und bewirken, daß auch im Falle nicht erfolgender An 
stellnng seine Besdiäftigniig eine dauernde werde. 
Im Ausschüsse wurde von deni Herrn Magistrats-Dertreter mit 
getheilt, daß die bezüglich des Gehörleidens von dem Vertrauens- 
arsle früher erhobenen Bedenken auch nach nochmaliger Untersuchung 
sortbestandeii und daher die abermals in Erwägung gezogene An 
stellung des Petenten cndgiltig abgelehnt tvorden sei, worüber ihm 
entsprechende Mittheilung gemacht worden wäre. Ans seine wieder 
holten Gesuche sei Petent in seiner bisherigen Stellung zwar belassen 
worden, ihm zugleich aber empfohlen, sich um eine andere Stellung 
zu bemühen, denn die Schul-Verwalruiig könne gegen das Phystkals- 
gntachteu nicht aukömpfeu. Von anderer Seile wurde jedoch mit 
Rücksicht auf die dem Petenten günstigen Zeugnisse, sowie in Rücksicht 
auf die langjährige Thätigkeit deffelbeu im Schuldienste und da nach 
deni Ausspruche des Schul-Jnfpektors der Gehörfehler den Unterricht 
nicht beeinträchtige, beantragt, das Petitum zu befürworten. 
Nebensächlich wurde darauf hingewiesen, daß der Bittsteller ancki 
in ehrenamtlicher Thätigkeit rühmend hervortrete. 
Der Antrag ad 2 des Petenten wurde als unlogisch bezeichnet, 
dagegen aber beschlossen, der Versammlung zu empfehle», die Petition 
in Bezug auf l des Petitums, betreffend die endgiltige Anstellung 
und einstweilige anderweite Gehaltsfestsetzuug des Petenten, dem 
Magistrat zur Berücksichtigung zu überweisen. 
Berichterstatter Stadtverordneter Friedläuder:
	        
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