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Volume No. 25 (390-398), 31. März 1900 Anlage: ad No. 25 (399-447), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgetheilt sind

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1900 (Public Domain)

318 
Zu Nr. 443. Nachweisung 
der im Gemeindeschuldienst einstweilig anzustellenden Lehrer. 
27 
Name 
W o h n u n g 
Geburtstag 
Voraussicht 
licher 
Termin 
der 
Anstellung 
Dienstalter 
bis zu diesem 
Termin 
Jahre 
Das diesem 
Dienstalter 
entsprechende 
Dienst 
einkommen 
Jt 
Bemerkungen 
i 
Schmeling, Georg 
Lichtenberg, Erziehungs 
haus 
20. 10. 1877 
1. 4. 1900 
bis 1. 1. 1900 
= V* 
1 392 
z. Zt. Vertreter am Er 
ziehungshause zuLichten- 
berg. 
2 
Bechstein, Otto 
Charlottenburg, Knesebeck 
straße 8/9 
13. 6. 1878 
1. 4. 1900 
bis 1. 1. 1900 
= 0 
1 392 
Vertreter an der 153. Gern.- 
Schule. 
3 
Theumer, Max 
Jnvalidenstraße 9 
11. 1. 1879 
1. 4. 1900 
bis 1. 1. 1900 
- V. 
1 392 
desgl. an der 45. Gern.- 
Schule. 
444. Vorlage (J.-Nr. 5 685 V. B. I. 00) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die event. Wahl eines Bürger 
Deputirten der Deputation für die städtische Blinden 
pflege. 
Der Rentier Wiese, Wartenburgstraße 9 wohnhaft, lehnt nach 
der anliegenden Erklärung vom 11. d. Mts. ab, die laut Beschluß 
der Stadtverordneten-Versammlung vorn 22. v. Mts. auf ihn gefallene 
Wahl als Bürger-Dcputirter der Deputation für die städtische Blinden 
pflege anzunehmen. 
Derselbe ist am 4. Oktober 1825 geboren und bekleidet noch 
2 andere Aemter. 
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir, auf Grund des 
Gesetzes über die Zuständigkeit der Verwaltungs- und Verwaltungs- 
gerichts-Behörden vom 1. August 1883, § 10 Nr. 3, über die Berech 
tigung zur Ablehnung seitens des Herrn Wiese Beschluß fasten, 
event, eine anderweite Wahl vornehmen und uns demnächst die An 
lage zurücksenden zu wollen. 
Berlin, den 26. März 1900. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
445. Vorlage (J.-Nr. 475 6t. B. 1.00) — zur Beschlußfassung —, 
betreffend die Weiterbewilligung einer laufenden Unter 
stützung. 
Wir beantragen, zu beschließen: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß 
der Wittwe des Verwalters Waldow die laufende Unter 
stützung von 450 JC jährlich vom 1. März d. Js. ab auf 
weitere 3 Jahre gezahlt werde. 
Begründung. 
Die Wittwe Waldow, Franziska, geborene Schurich, hat um 
Weiterzahlung der ihr auf Grund des Beschlusses der Stadtverord- 
neten-Versammlung vorn 29. April 1897 — Protokoll Nr. 29 — bis 
Ende Februar d. Js. bewilligt gewesenen lausenden Unterstützung von 
450 JC jährlich gebeten, da ihre pekuniäre Lage in keiner Hinsicht 
günstiger geworden sei. Von ihrer Wohnung, Wienerstraße 20 IV. für 
welche sie 540 JC Miethe zahlt, hat sie zur Erzielung eines Neben- 
eiiikornniens ein Zinirner veruiiethet. In ihrem Haushalte befinden 
sich noch fünf erwachsene Kinder, während der zweite Sohn Heinrich 
sich im November 1899 verheirathet hat. Der älteste Sohn hat jetzt 
ein monatliches Einkommen von 110 JC. Die älteste Tochter verdient 
in Folge ihres dauernd leidenden Zustandes nur sehr wenig durch 
Näharbeiten, die beiden anderen Töchter sind in Lotterie-Kollekten be 
schäftigt und erhalten monatlich 70 bezw. 50 JC, während die jüngste 
Tochter 40 JC monatlich in einer Luxus-Papierfabrik verdient. 
Frau Waldow ist noch immer leidend und kann von ihren 
Kindern eine wesentliche Unterstützung nicht erwarten. 
Berlin, den 24. März 1900. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
44«. Vorlage (J.-Nr. 4 535 Lau. 00) — zur Beschlußfassung —, 
betreffend die Bewilligung einer laufenden Unterstützung 
an die Wittwe des verstorbenen Büreau-Hilfsarbeiters 
Wegener, Louise, geborene Benko. 
Der am 10. September 1846 geborene Büreau-Hilfsarbeiter 
Ernst Wegener ist am 13. Angust 1899 verstorben, nachdem er seit 
dem 30. Oktober 1884 ununterbrochen zunächst im damaligen Haus- 
anschluß-Büreau, dann im Betriebs-Büreau und zuletzt in dem ver 
einigten Büreau unserer Kaualisationswerkc beschäftigt gewesen war. 
Vor seinem Eintritt in das Hausanschluß-Büreau war er vom 1. De 
zember 1883 bis 26. Februar '1884 in der Sparkasse bei Jahresabschluß- 
arbeiten und vom 10. März bis 26. Oktober 1884 im Wahl-Büreau 
anshilfsweise thätig. 
Der Verstorbene war zwar noch nicht in das Verzeichniß zum 
Pensions-Reglement für Angestellte unserer wirthschaftlichen und in 
dustriellen Anstalten vom 29. März 1895 aufgenommen, aber an 
Stelle des längst pensionirten Büreaubeamten Johnson dafür in 
Aussicht genommen; seine Aufnahme hatte sich zunächst wegen eines 
beginnenden Staarleidens verzögert und ist zuletzt deshalb unterblieben, 
weil die Kanalisations-Deputation vorgeschlagen hatte, ihn neben 
anderen Angestellten desselben Büreaus als Gemeindebeamten an 
zuerkennen. 
Wegner hat bei seinem Tode nur seine Wittwe, Louise, geborene 
Benko, früher verwittwete Stoecker geboren am 2. März 1851, 
hinterlassen, über deren Verhältnisse wir Folgendes ermittelt haben: 
Die Wittwe Wegener hat aus der ersten Ehe mit Stoecker 
zwei Töchter im Alter von 30 und 23 Jahren, von denen die ältere 
sich außer dem Hause in Stellung befindet, während die jüngere im 
Haushalte der Mutter lebt. Frau Wegener bewohnt in dem Hause 
Schwedterstraße 24 eine aus drei Stuben und Zubehör bestehende 
Wohnung und zahlt jährlich 550 JC Miethe. Ihr Einkommen besteht 
in den Ueberschüssen aus einem ihr antheilig gehörigen Hause Brunnen 
straße 159 von jährlich ca. 900 JC. Da sie schwächlich und mit einem 
Nerven- resp. Herzleiden behaftet ist, ist sie außer Stande durch ihrer 
Hände Arbeit sich einen Erwerb zu verschaffen. Sie will von ihrer 
Wohnung ein Zimmer möblirt vermiethen, bisher ist ihr dies aber 
nicht gelungen. 
Die im Haushalt der Mutter befindliche Tochter ist verlobt und 
wird sich demnächst verheirathen; einen Erwerb hat dieselbe nicht, 
was zum Theil wohl darauf beruht, daß die Familie bei Lebzeiten 
des Mannes außer dem Einkommen aus Grundbesitz das Gehalt des 
Mannes mit 2500 M sowie 1800 JC aus privater Thätigkeit 
desselben, im Ganzen also über 5000 JC jährlich Einkommen hatte. 
Trotzdem hat Wegener Ersparnisse nicht gemacht. 
Eine eigentliche Nothlage, welche die Gewährung einer Unter 
stützung dringend nothwendig machte, liegt zwar nicht vor, bei unseren 
Ermittelungen hat die Wittwe Wegener sich jedoch dahin aus 
gesprochen, daß ihr verstorbener Mann die Eigenschaft eines Gemeinde- 
beamten habe, obgleich er als solcher von den Gemeindebehörden 
bisher nicht anerkannt sei und daß er sie bei Lebzeiten stets darauf 
hingewiesen habe, daß sie nach seinein Tode Pension zu erhalten habe 
und sich solche event, im Rechtswege erstreiten könne. 
Die dienstliche Thätigkeit Wegeners war derjenigen des nach 
dem Urtheil des Reichsgerichts mit seinen Ansprüchen durchgedrungenen 
Rechnungsführers Becker sehr ähnlich: deshalb wollen wir es auf 
einen etwa von der Wittwe Wegener gegen uns anzustrengenden 
Prozeß nicht ankommen lassen. 
Da Wegener kurz vor der endgiltigen Regelung der Beamten- 
verhältniste nach Maßgabe des Kommunalbeamtengesetzes bezw. des 
Ortsstaiutes verstorben ist, da er zu denjenigen Personen gehörte.
	        
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