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Zu Nr. 443. Nachweisung
der im Gemeindeschuldienst einstweilig anzustellenden Lehrer.
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Name
W o h n u n g
Geburtstag
Voraussicht
licher
Termin
der
Anstellung
Dienstalter
bis zu diesem
Termin
Jahre
Das diesem
Dienstalter
entsprechende
Dienst
einkommen
Jt
Bemerkungen
i
Schmeling, Georg
Lichtenberg, Erziehungs
haus
20. 10. 1877
1. 4. 1900
bis 1. 1. 1900
= V*
1 392
z. Zt. Vertreter am Er
ziehungshause zuLichten-
berg.
2
Bechstein, Otto
Charlottenburg, Knesebeck
straße 8/9
13. 6. 1878
1. 4. 1900
bis 1. 1. 1900
= 0
1 392
Vertreter an der 153. Gern.-
Schule.
3
Theumer, Max
Jnvalidenstraße 9
11. 1. 1879
1. 4. 1900
bis 1. 1. 1900
- V.
1 392
desgl. an der 45. Gern.-
Schule.
444. Vorlage (J.-Nr. 5 685 V. B. I. 00) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die event. Wahl eines Bürger
Deputirten der Deputation für die städtische Blinden
pflege.
Der Rentier Wiese, Wartenburgstraße 9 wohnhaft, lehnt nach
der anliegenden Erklärung vom 11. d. Mts. ab, die laut Beschluß
der Stadtverordneten-Versammlung vorn 22. v. Mts. auf ihn gefallene
Wahl als Bürger-Dcputirter der Deputation für die städtische Blinden
pflege anzunehmen.
Derselbe ist am 4. Oktober 1825 geboren und bekleidet noch
2 andere Aemter.
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir, auf Grund des
Gesetzes über die Zuständigkeit der Verwaltungs- und Verwaltungs-
gerichts-Behörden vom 1. August 1883, § 10 Nr. 3, über die Berech
tigung zur Ablehnung seitens des Herrn Wiese Beschluß fasten,
event, eine anderweite Wahl vornehmen und uns demnächst die An
lage zurücksenden zu wollen.
Berlin, den 26. März 1900.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
445. Vorlage (J.-Nr. 475 6t. B. 1.00) — zur Beschlußfassung —,
betreffend die Weiterbewilligung einer laufenden Unter
stützung.
Wir beantragen, zu beschließen:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß
der Wittwe des Verwalters Waldow die laufende Unter
stützung von 450 JC jährlich vom 1. März d. Js. ab auf
weitere 3 Jahre gezahlt werde.
Begründung.
Die Wittwe Waldow, Franziska, geborene Schurich, hat um
Weiterzahlung der ihr auf Grund des Beschlusses der Stadtverord-
neten-Versammlung vorn 29. April 1897 — Protokoll Nr. 29 — bis
Ende Februar d. Js. bewilligt gewesenen lausenden Unterstützung von
450 JC jährlich gebeten, da ihre pekuniäre Lage in keiner Hinsicht
günstiger geworden sei. Von ihrer Wohnung, Wienerstraße 20 IV. für
welche sie 540 JC Miethe zahlt, hat sie zur Erzielung eines Neben-
eiiikornniens ein Zinirner veruiiethet. In ihrem Haushalte befinden
sich noch fünf erwachsene Kinder, während der zweite Sohn Heinrich
sich im November 1899 verheirathet hat. Der älteste Sohn hat jetzt
ein monatliches Einkommen von 110 JC. Die älteste Tochter verdient
in Folge ihres dauernd leidenden Zustandes nur sehr wenig durch
Näharbeiten, die beiden anderen Töchter sind in Lotterie-Kollekten be
schäftigt und erhalten monatlich 70 bezw. 50 JC, während die jüngste
Tochter 40 JC monatlich in einer Luxus-Papierfabrik verdient.
Frau Waldow ist noch immer leidend und kann von ihren
Kindern eine wesentliche Unterstützung nicht erwarten.
Berlin, den 24. März 1900.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
44«. Vorlage (J.-Nr. 4 535 Lau. 00) — zur Beschlußfassung —,
betreffend die Bewilligung einer laufenden Unterstützung
an die Wittwe des verstorbenen Büreau-Hilfsarbeiters
Wegener, Louise, geborene Benko.
Der am 10. September 1846 geborene Büreau-Hilfsarbeiter
Ernst Wegener ist am 13. Angust 1899 verstorben, nachdem er seit
dem 30. Oktober 1884 ununterbrochen zunächst im damaligen Haus-
anschluß-Büreau, dann im Betriebs-Büreau und zuletzt in dem ver
einigten Büreau unserer Kaualisationswerkc beschäftigt gewesen war.
Vor seinem Eintritt in das Hausanschluß-Büreau war er vom 1. De
zember 1883 bis 26. Februar '1884 in der Sparkasse bei Jahresabschluß-
arbeiten und vom 10. März bis 26. Oktober 1884 im Wahl-Büreau
anshilfsweise thätig.
Der Verstorbene war zwar noch nicht in das Verzeichniß zum
Pensions-Reglement für Angestellte unserer wirthschaftlichen und in
dustriellen Anstalten vom 29. März 1895 aufgenommen, aber an
Stelle des längst pensionirten Büreaubeamten Johnson dafür in
Aussicht genommen; seine Aufnahme hatte sich zunächst wegen eines
beginnenden Staarleidens verzögert und ist zuletzt deshalb unterblieben,
weil die Kanalisations-Deputation vorgeschlagen hatte, ihn neben
anderen Angestellten desselben Büreaus als Gemeindebeamten an
zuerkennen.
Wegner hat bei seinem Tode nur seine Wittwe, Louise, geborene
Benko, früher verwittwete Stoecker geboren am 2. März 1851,
hinterlassen, über deren Verhältnisse wir Folgendes ermittelt haben:
Die Wittwe Wegener hat aus der ersten Ehe mit Stoecker
zwei Töchter im Alter von 30 und 23 Jahren, von denen die ältere
sich außer dem Hause in Stellung befindet, während die jüngere im
Haushalte der Mutter lebt. Frau Wegener bewohnt in dem Hause
Schwedterstraße 24 eine aus drei Stuben und Zubehör bestehende
Wohnung und zahlt jährlich 550 JC Miethe. Ihr Einkommen besteht
in den Ueberschüssen aus einem ihr antheilig gehörigen Hause Brunnen
straße 159 von jährlich ca. 900 JC. Da sie schwächlich und mit einem
Nerven- resp. Herzleiden behaftet ist, ist sie außer Stande durch ihrer
Hände Arbeit sich einen Erwerb zu verschaffen. Sie will von ihrer
Wohnung ein Zimmer möblirt vermiethen, bisher ist ihr dies aber
nicht gelungen.
Die im Haushalt der Mutter befindliche Tochter ist verlobt und
wird sich demnächst verheirathen; einen Erwerb hat dieselbe nicht,
was zum Theil wohl darauf beruht, daß die Familie bei Lebzeiten
des Mannes außer dem Einkommen aus Grundbesitz das Gehalt des
Mannes mit 2500 M sowie 1800 JC aus privater Thätigkeit
desselben, im Ganzen also über 5000 JC jährlich Einkommen hatte.
Trotzdem hat Wegener Ersparnisse nicht gemacht.
Eine eigentliche Nothlage, welche die Gewährung einer Unter
stützung dringend nothwendig machte, liegt zwar nicht vor, bei unseren
Ermittelungen hat die Wittwe Wegener sich jedoch dahin aus
gesprochen, daß ihr verstorbener Mann die Eigenschaft eines Gemeinde-
beamten habe, obgleich er als solcher von den Gemeindebehörden
bisher nicht anerkannt sei und daß er sie bei Lebzeiten stets darauf
hingewiesen habe, daß sie nach seinein Tode Pension zu erhalten habe
und sich solche event, im Rechtswege erstreiten könne.
Die dienstliche Thätigkeit Wegeners war derjenigen des nach
dem Urtheil des Reichsgerichts mit seinen Ansprüchen durchgedrungenen
Rechnungsführers Becker sehr ähnlich: deshalb wollen wir es auf
einen etwa von der Wittwe Wegener gegen uns anzustrengenden
Prozeß nicht ankommen lassen.
Da Wegener kurz vor der endgiltigen Regelung der Beamten-
verhältniste nach Maßgabe des Kommunalbeamtengesetzes bezw. des
Ortsstaiutes verstorben ist, da er zu denjenigen Personen gehörte.