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Volume No. 25 (390-398), 31. März 1900 Anlage: ad No. 25 (399-447), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgetheilt sind

Full text : Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1900 (Public Domain)

312

3«  Nr.  425.
Verzeichnis
derjenigen  Militär-Anwärter,  deren  Anstellung  der  Magistrat  beabsichtigt.

Nr.

Namen

Geburtstag

Wohnung

Art  der  A  n  st  e  l  l  u  n  g

1

Raukopf,  Otto  Hermann  August

7.  9.  1864

Tilsiterstraße  90,1

Steuererheber.

2

Raue,  Friedrich  Johannes

9.  4.  1863

Wcberstraße  66,1

-

3

Schncmann,  Friedrich  Wilhelm  Heinrich

5.  9.  1862

Kruppstraße  11,  IV

-

4

Rose,  Johann  Wilhelm  August

27.  7.  1864

Thacrstraßc  61,  II

-

5

Karow,  Hermann  Otto  Franz

27.  3.  1864

Kleine  Andreasstraße  6,  III

-

6

Fröhlich,  Albert  Franz

9.  1.  1863

Lortzingstraße  10,  III

-

7

Radatus,  Johannes  August  Karl

4.  10.  1863

Rummelsburg,  Hauptstraße  89

Arbeitshaus-Aufseher.

8

Paul,  Karl  Albert  Eduard

19.  1.  1863

Nostizstraße  57,  I

«

42«.  Vorlage  (J.-Nr.  572  6.  B.  II.  00)  —  zur  Beschlußfassung ­
  —,  betreffend  die  Anstellung  eines  Militär-Anwärters ­
  ale>  Vollziehungsbcamter.
Der  Militär-Anwärter  Herniann  August  Zachow,  geboren  am
17.  Januar  1862,  Emdenerstratze  17  wohnhaft,  befindet  sich  bereits
seit  deni  25.  Oktober  1893  im  städtischen  Dienst.  An  seneni  Tage
trat  er  als  Büreau-Anwärter  ein.  Nachdem  er  zweimal  —  im  September ­
  1894  und  Juli  1895  —  die  Büreau-Assistentcnprüfnng  abgelegt,
aber  nicht  bestanden  hatte  und  demzufolge  zu  den  Büreau-Hilfsarbeitern
  übertreten  mutzte,  bewarb  er  sich  um  die  Stellung  eines
Steuererhebers.  Er  wurde  am  26.  Mai  1896  zur  probeweisen  Beschäftignng
  als  Steuererheber  eingestellt  und  am  7.  September  1896
dem  Vollstreckungsamt  zur  Dienstleistung  als  Vollziehungsbeamter
überwiesen,  in  welcher  Stellung  er  sich  noch  befindet.  Abgesehen  von
zwei  Verstöhen  gegen  die  Vorschriften  der  Geschäftsanweisung,  die  er
sich  hat  zu  Schulden  kommen  lassen  und  gerügt  werden  mußten,  haben
seine  Leistungen,  sein  Fleiß  und  Verhalten  stets  befriedigt.  Er  hätte
auch  schon  angestellt  werden  können,  wenn  nicht  Bedenken  gegen  seine
körperliche  Brauchbarkeit  vorgelegen  hätten.
Bei  der  ersten  ani  31.  März  1897  stattgehabten  Untersuchung
durch  den  städtischen  Vertrauensarzt  wurde  Zachow  als  körperlich
geeignet  für  den  Dienst  als  Steuererheber  beziehungsweise  Vollziehungsbeamter
  erachtet.  Als  im  Juli  1899  seine  Anstellung  in
Frage  kam,  veranlaßten  wir  ihn  mit  Rücksicht  auf  den  seit  der  ersten
Untersuchung  verflossenen  langen  Zeitraum,  sich  nochmals  dem
städtischen  Vertrauensarzt  vorzustellen.  Der  letztere  hat  ihn  zweimal
—  am  20.  und  24.  Juli  1899  —  untersucht  und  sich  dahin  geäußert,
daß  Anomalien  des  Herzens  vorhanden  wären  und  es  sich  empfehle,
die  Untersuchung  nach  3  Monaten  zu  wiederholen.  Die  Wiederholung
der  Untersuchung  hat  ani  26.  Oktober  1899  stattgefunden  und  ergab,
daß  eine  Veränderung  in  Bezug  auf  die  krankhaften  Erscheinungen
am  Herzen  nicht  eingetreten  war,  daß  Zachow  aber  in  3  Monaten
die  Ansiellungsfähigkeit  erlangt  haben  könne.  Eine  abermalige  Untersuchung ­
  ist  am  13.  Februar  d.  Js.  vorgenommen  worden.  Das  Ergebniß ­
  derselben  war  ausweislich  des  in  den  überreichten  Akten  befindlichen ­
  Gutachtens  des  städtischen  Vertrauensarztes  vom3.Märzd.Js.,
daß  Zachow  jetzt  für  den  Dienst  als  Steuererheber  beziehungsweise
Vollziehungsbeamter  körperlich  geeignet  ist.
Wir  beabsichtigen  daher,  ihn  nunmehr  vom  1.  April  d.  Js.  ab  aus
Grund  der  Festsetzungen  des  Spezial-Etats  Nr.  38,  Titel  II,  als  Vollziehungsbeamtcn
  anzustellen.  Die  Anstellung  vom  1.  April  d.  Js.  ab
eintreten  zu  lassen,  empfiehlt  sich  um  deshalb,  weil  von  da  ab  die
ihm  bisher  zugeflossenen  Mahn-  und  Psändungsgebühren  in  Fortfall
kommen  und  zur  Stadthauptkasse  fließen  sollen.
Die  Versammlung  ersuchen  wir  um  Aeußerung  gemäß
§  56,  6  der  Städteordnung.
Von  der  Ueberschreitung  der  Altersgrenze  seitens  des  Zachow
dürfte  in  Anbetracht  der  dargelegten  Umstände  abzusehen  sein.
Berlin,  den  16.  März  1900.
Magistrat  hiesiger  Königl.  Haupt-  und  Residenzstadt.
Kirschner.

427.  Vorlage  (J.-Nr.  342  6.  B.  I.  00)  —  zur  Beschluß
faffung  —,  betreffend  die  Anstellung  des  Webmeisters
Gorke  an  der  städtischen  höheren  Webeschule  auf
Lebenszeit.
Die  Stadtverordneleu-Verfammlung  ersuchen  wir  um  folgende
Bcschlußfaffung:

Die  Versammlung  erklärt  sich  bannt  einverstanden,  daß
der  Webmeister  Gorke  an  der  städtischen  höheren  Webe
schule  unter  Anrechnung  der  Dienstzeit  seit  1.  April  1891
auf  Lebenszeit  angestellt  wird.
Der  Webmeister  Gorke,  geboren  am  2.  Juni  1860  und  hier
Weidenweg  82  wohnhaft,  ist  seit  Oktober  1886  an  der  Abend-  und
Sonntags-Abtheilung  und  seit  April  1891  an  der  Tages-Abtheilung
der  hiesigen  Webeschule  als  Lehrer  für  praktische  Uebungen  thätig.
Er  ist  sehr  fleißig,  in  seinem  Fache  äußerst  tüchtig  und  besitzt  eine
große  Gewandheit,  seine  praktischen  Fertigkeiten  und  Erfahrungen
auf  die  Schüler  zu  übertragen,  so  daß  seine  Unterrichtserfolge  sehr
gute  sind.
Nach  seiner  Angabe  ist  jetzt  Herrn  Gorke  von  einer  hiesigen  bc
deutenden  Firma  seines  Faches  die  erste  Meisterstelle  bei  derselben
mü  einem  ungleich  höheren  Gehalte,  als  er  seiner  Zeit  bezieht,  angeboten ­
  morden.  Er  ist  aber  bereit,  im  städtischen  Dienst  zu  verbleiben, ­
  wenn  er  auf  Lebenszeit  angestellt  wird.
Es  würde  sehr  schwer  fallen,  für  Herrn  Gorke  einen  geeigneten
Ersatz  zu  schaffen,  da  die  gegenwärtig  in  der  Industrie  thättgen
Webmeister  nur  sehr  einseitig  ausgebildet  sind,  während  Herr  Gorke
mit  allen  vorkommenden  Webstuhlsystemen  Bescheid  weiß.  Außerdem
hat  die  Anstalt  ohnedies  schon  unter  häufigem  Wechsel  der  Lehrkräfte
zu  leiden.
Wir  bemerken  noch,  daß  auch  die  Staatsbehörden  beabsichtigen,
an  allen  preußischen  Webeschulen,  ebenso  wie  Direktoren  und  Lehrer,
auch  bewährte  Meister  fest  und  pensionsberechtigt  anzustellen.
Wir  wollen  daher  Herrn  Gorke  auf  Lebenszeit  anstellen  und
ersuchen  die  Stadtverordneten-Versammlung,  da  nach  dem  anliegenden
Attest  unseres  Vertrauensarztes  vom  1.  März  er.  Herr  Gorke  körperlich
geeignet  für  den  Kommunaldienst  ist,  um  entsprechende  Beschlußfassung.
Berlin,  den  12.  März  1900.
Magistrat  hiesiger  Königl.  Haupt-  und  Residenzstadt.
Kirschner.

428.  Vorlage  (J.-Nr.  920  Erl.  I.)  —  zur  Beschlußfassung  —,
betreffend  die  Besetzung  einer  etatsmätzigen  Stelle  als
Techniker  bei  den  städtischen  Gaswerken.
Die  Deputation  der  städtischen  Gaswerke  hat  unterm  4.  Dezember
1899  beschlossen,  den  bisher  diätarisch  bei  den  Gaswerken  beschäftigten
Techniker  Georg  Seetzen,  am  19.  Dezember  1866  geboren,  Hierselbst,
Anklamerstraße  26  I,  wohnhaft,  in  eine  etatsmäßige  Stelle  als
Techniker,  mit  welcher  Pensionsberechtigung  nach  dem  Pensionsreglement ­
  für  die  Angestellten  der  wirthschaftlichen  und  industriellen
Anstalten  der  Stadt  Berlin  verbunden  ist,  einrücken  zu  lassen.
Seetzen  steht  seit  dem  15.  Februar  1897  im  Dienste  der
städtischen  Gaswerke:  er  hat  diese  Probezeit  mit  gutem  Erfolge  zurück
gelegt  und  ist  nach  dem  bei  den  Akten  befindlichen  Gutachten  des
städtischen  Vertrauensarztes  auch  körperlich  für  den  Dienst  als
Techniker  geeignet.
Wir  treten  daher  dem  Beschlusse  der  Deputation  der  städtischen
Gaswerke  bei  und  ersuchen  ergebenst:
Die  Versammlung  wolle  sich  gemäß  §  2  des  Pensionsreglements
  für  die  Angestellten  der  wirthschaftlichen  und
industriellen  Anstalten  der  Stadt  Berlin  über  den  Techniker
Seetzen  äußern.
Berlin,  den  25.  Februar  1900.
Magistrat  hiesiger  Königl.  Haupt-  und  Residenzstadt.
Kirschner.
            
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