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3« Nr. 425.
Verzeichnis
derjenigen Militär-Anwärter, deren Anstellung der Magistrat beabsichtigt.
Nr.
Namen
Geburtstag
Wohnung
Art der A n st e l l u n g
1
Raukopf, Otto Hermann August
7. 9. 1864
Tilsiterstraße 90,1
Steuererheber.
2
Raue, Friedrich Johannes
9. 4. 1863
Wcberstraße 66,1
-
3
Schncmann, Friedrich Wilhelm Heinrich
5. 9. 1862
Kruppstraße 11, IV
-
4
Rose, Johann Wilhelm August
27. 7. 1864
Thacrstraßc 61, II
-
5
Karow, Hermann Otto Franz
27. 3. 1864
Kleine Andreasstraße 6, III
-
6
Fröhlich, Albert Franz
9. 1. 1863
Lortzingstraße 10, III
-
7
Radatus, Johannes August Karl
4. 10. 1863
Rummelsburg, Hauptstraße 89
Arbeitshaus-Aufseher.
8
Paul, Karl Albert Eduard
19. 1. 1863
Nostizstraße 57, I
«
42«. Vorlage (J.-Nr. 572 6. B. II. 00) — zur Beschlußfassung
—, betreffend die Anstellung eines Militär-Anwärters
ale> Vollziehungsbcamter.
Der Militär-Anwärter Herniann August Zachow, geboren am
17. Januar 1862, Emdenerstratze 17 wohnhaft, befindet sich bereits
seit deni 25. Oktober 1893 im städtischen Dienst. An seneni Tage
trat er als Büreau-Anwärter ein. Nachdem er zweimal — im September
1894 und Juli 1895 — die Büreau-Assistentcnprüfnng abgelegt,
aber nicht bestanden hatte und demzufolge zu den Büreau-Hilfsarbeitern
übertreten mutzte, bewarb er sich um die Stellung eines
Steuererhebers. Er wurde am 26. Mai 1896 zur probeweisen Beschäftignng
als Steuererheber eingestellt und am 7. September 1896
dem Vollstreckungsamt zur Dienstleistung als Vollziehungsbeamter
überwiesen, in welcher Stellung er sich noch befindet. Abgesehen von
zwei Verstöhen gegen die Vorschriften der Geschäftsanweisung, die er
sich hat zu Schulden kommen lassen und gerügt werden mußten, haben
seine Leistungen, sein Fleiß und Verhalten stets befriedigt. Er hätte
auch schon angestellt werden können, wenn nicht Bedenken gegen seine
körperliche Brauchbarkeit vorgelegen hätten.
Bei der ersten ani 31. März 1897 stattgehabten Untersuchung
durch den städtischen Vertrauensarzt wurde Zachow als körperlich
geeignet für den Dienst als Steuererheber beziehungsweise Vollziehungsbeamter
erachtet. Als im Juli 1899 seine Anstellung in
Frage kam, veranlaßten wir ihn mit Rücksicht auf den seit der ersten
Untersuchung verflossenen langen Zeitraum, sich nochmals dem
städtischen Vertrauensarzt vorzustellen. Der letztere hat ihn zweimal
— am 20. und 24. Juli 1899 — untersucht und sich dahin geäußert,
daß Anomalien des Herzens vorhanden wären und es sich empfehle,
die Untersuchung nach 3 Monaten zu wiederholen. Die Wiederholung
der Untersuchung hat ani 26. Oktober 1899 stattgefunden und ergab,
daß eine Veränderung in Bezug auf die krankhaften Erscheinungen
am Herzen nicht eingetreten war, daß Zachow aber in 3 Monaten
die Ansiellungsfähigkeit erlangt haben könne. Eine abermalige Untersuchung
ist am 13. Februar d. Js. vorgenommen worden. Das Ergebniß
derselben war ausweislich des in den überreichten Akten befindlichen
Gutachtens des städtischen Vertrauensarztes vom3.Märzd.Js.,
daß Zachow jetzt für den Dienst als Steuererheber beziehungsweise
Vollziehungsbeamter körperlich geeignet ist.
Wir beabsichtigen daher, ihn nunmehr vom 1. April d. Js. ab aus
Grund der Festsetzungen des Spezial-Etats Nr. 38, Titel II, als Vollziehungsbeamtcn
anzustellen. Die Anstellung vom 1. April d. Js. ab
eintreten zu lassen, empfiehlt sich um deshalb, weil von da ab die
ihm bisher zugeflossenen Mahn- und Psändungsgebühren in Fortfall
kommen und zur Stadthauptkasse fließen sollen.
Die Versammlung ersuchen wir um Aeußerung gemäß
§ 56, 6 der Städteordnung.
Von der Ueberschreitung der Altersgrenze seitens des Zachow
dürfte in Anbetracht der dargelegten Umstände abzusehen sein.
Berlin, den 16. März 1900.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
427. Vorlage (J.-Nr. 342 6. B. I. 00) — zur Beschluß
faffung —, betreffend die Anstellung des Webmeisters
Gorke an der städtischen höheren Webeschule auf
Lebenszeit.
Die Stadtverordneleu-Verfammlung ersuchen wir um folgende
Bcschlußfaffung:
Die Versammlung erklärt sich bannt einverstanden, daß
der Webmeister Gorke an der städtischen höheren Webe
schule unter Anrechnung der Dienstzeit seit 1. April 1891
auf Lebenszeit angestellt wird.
Der Webmeister Gorke, geboren am 2. Juni 1860 und hier
Weidenweg 82 wohnhaft, ist seit Oktober 1886 an der Abend- und
Sonntags-Abtheilung und seit April 1891 an der Tages-Abtheilung
der hiesigen Webeschule als Lehrer für praktische Uebungen thätig.
Er ist sehr fleißig, in seinem Fache äußerst tüchtig und besitzt eine
große Gewandheit, seine praktischen Fertigkeiten und Erfahrungen
auf die Schüler zu übertragen, so daß seine Unterrichtserfolge sehr
gute sind.
Nach seiner Angabe ist jetzt Herrn Gorke von einer hiesigen bc
deutenden Firma seines Faches die erste Meisterstelle bei derselben
mü einem ungleich höheren Gehalte, als er seiner Zeit bezieht, angeboten
morden. Er ist aber bereit, im städtischen Dienst zu verbleiben,
wenn er auf Lebenszeit angestellt wird.
Es würde sehr schwer fallen, für Herrn Gorke einen geeigneten
Ersatz zu schaffen, da die gegenwärtig in der Industrie thättgen
Webmeister nur sehr einseitig ausgebildet sind, während Herr Gorke
mit allen vorkommenden Webstuhlsystemen Bescheid weiß. Außerdem
hat die Anstalt ohnedies schon unter häufigem Wechsel der Lehrkräfte
zu leiden.
Wir bemerken noch, daß auch die Staatsbehörden beabsichtigen,
an allen preußischen Webeschulen, ebenso wie Direktoren und Lehrer,
auch bewährte Meister fest und pensionsberechtigt anzustellen.
Wir wollen daher Herrn Gorke auf Lebenszeit anstellen und
ersuchen die Stadtverordneten-Versammlung, da nach dem anliegenden
Attest unseres Vertrauensarztes vom 1. März er. Herr Gorke körperlich
geeignet für den Kommunaldienst ist, um entsprechende Beschlußfassung.
Berlin, den 12. März 1900.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
428. Vorlage (J.-Nr. 920 Erl. I.) — zur Beschlußfassung —,
betreffend die Besetzung einer etatsmätzigen Stelle als
Techniker bei den städtischen Gaswerken.
Die Deputation der städtischen Gaswerke hat unterm 4. Dezember
1899 beschlossen, den bisher diätarisch bei den Gaswerken beschäftigten
Techniker Georg Seetzen, am 19. Dezember 1866 geboren, Hierselbst,
Anklamerstraße 26 I, wohnhaft, in eine etatsmäßige Stelle als
Techniker, mit welcher Pensionsberechtigung nach dem Pensionsreglement
für die Angestellten der wirthschaftlichen und industriellen
Anstalten der Stadt Berlin verbunden ist, einrücken zu lassen.
Seetzen steht seit dem 15. Februar 1897 im Dienste der
städtischen Gaswerke: er hat diese Probezeit mit gutem Erfolge zurück
gelegt und ist nach dem bei den Akten befindlichen Gutachten des
städtischen Vertrauensarztes auch körperlich für den Dienst als
Techniker geeignet.
Wir treten daher dem Beschlusse der Deputation der städtischen
Gaswerke bei und ersuchen ergebenst:
Die Versammlung wolle sich gemäß § 2 des Pensionsreglements
für die Angestellten der wirthschaftlichen und
industriellen Anstalten der Stadt Berlin über den Techniker
Seetzen äußern.
Berlin, den 25. Februar 1900.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.