L87. Vorlage (3. Nr. 51 Kan. 1900) - zur Beschluß
fassung —, betreffend die Bewilligung einer laufenden
Unterstützung.
Der Büreaubeamte bei der Kanalisations-Verwaltung Heinrich
Beisser ist, nachdem er sich einer Staaroperation unterzogen hatte,
im Alter von 59 Jahren am 29. Dezember 1899 verstorben. Er
war seit über 25 Jahren im städtischen Dienst und hat sich als fleißig
und pflichttreu erwiesen. Er gehörte zu den Personen, denen Pensions
berechtigung noch nicht verliehen ist. über deren Anerkennung als
Gemeindebeamte aber zur Zeit Erörterungen schweben.
Seiner Hinterbliebenen Wittwe haben wir die Diäten für den
Sterbemonai und die Diäten für das darauf folgende Vierteljahr als
Gnadenbewilligung gewährt.
Frau Beisser, die am 13. Januar 1839 geboren ist, hat zur
Zeit noch die bisher bewohnte, aus 2 Stuben und Küche bestehende
Wohnung im Hause Bellealliancestraße 20 II inne und beabsichtigt,
das größere Zimmer zu vermiethen, wodurch sie 30 Jt monatlich zu
erzielen hofft, so daß sie, da der Miethspreis für die Wohnung 480^k
jährlich beträgt, für Miethe noch 10 Jt monatlich zu zahlen hätte. Ver
mögen ist nicht vorhanden, und die wenigen Ersparniffe sind durch die Auf
wendungen für die Krankheit des Mannes aufgezehrt. Frau Beisser ist,
da sie während ihrer langjährigen Ehe sich nur um ihr kleines Hauswesen
zu kümmern brauchte und der Verstorbene alle materiellen Sorgen
von ihr fernhielt, in allen Angelegenheiten etwas unbeholfen. Sie ist
außer Stande, sich allein ihren Lebensunterhalt durch Handarbeit zu
verdienen, abgesehen davon, daß sie bei ihrem hohen Alter sich kaum
noch in eine solche Lage hineinfinden könnte, da ihr jede Erfahrung
auf diesem Gebiete fehlt. Sie steht ganz allein da. Verwandte, die
helfend eintreten könnten, sind nicht vorhanden.
In Uebereinstimmung mit der Deputation für die städtischen
Kanalisationswerke und Rieselfelder wollen wir ihr daher vorläufig
auf die Dauer von 3 Jahren eine laufende Unterstützung gewähren,
und zwar in Höhe von 487 M jährlich, d. i. des Betrages, welcher
als Wittwenpension zu zahlen wäre, falls Pensionsberechtigung
vorläge.
Wir beantragen, demgemäß zu beschließen:
Die Stadtverordneten-Versammlnng ist damit einverstanden,
daß der Wittwe des Büreaubeamten Heinrich Beisser,
Albertine, geb. Wunderlich, vom 1. Aprild.Js. ab eine
laufende Unterstützung von 487 Jt jährlich vorläufig auf
die Dauer von 3 Jahren aus Mitteln des Etats der
städtischen Kanalisationswerke bewilligt werde.
Berlin, den 13. März 1900.
Magistrat hiesiger König!. Haupl- und Residenzstadt.
Kirschner.
Berlin, den 24. März 1900.
Der Stadtverordneten-Vorsteher
Langerhans.