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Volume No. 11 (202-226), 17. Februar 1900

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1900 (Public Domain)

Der Ueberschuß der Schlachthof-Verwaltung bleib! dagegen um 
527 M hinter deni vorjährigen zurück und »in 320 783 Ji unter 
dem gesetzlich zulässigen Höchstbelrage. Dieser Rückgang des Ueber- 
schusies ist nicht etwa durch eine Abnahme der Schlachtungen, sondern 
fast ausschließlich dadurch verursacht, daß jetzt, wo auch die innere 
Einrichtung des Kühlhauses seiner Fertigstellung entgegengeht, die 
Verzinsung des ganzen Baukapitals für die Schlachthoferweiterung 
aus den, ' Ordinariuni erfolgen muß. Der Schlachthof-Etat setzt 
voraus, daß der bisherige Gebührentarif beibehalten wird. 
Dieselbe Voraussetzung gilt auch für den Flcischschau-Etat. Bei 
diesem Etat ergiebt sich ein Ueberschuß von 5 000 M, während der 
vorjährige Elat ohne Ueberschuß abschloß. Der aus der Verwaltung 
der Fleischschau auf dem Schlachthofe erzielte Ueberschuß kommt aber 
für den Stadthaushalts-Etat nicht in Betracht, weil seine Verwendung 
für allgemeine Zwecke der Gemeinde-Verwaltung gesetzlich nicht zu 
lässig ist. 
Indem wir im Uebrigen auf die den Etatsentwürfeu beigefügten 
Erläuterungen Bezug nehmen, ersuchen wir zugleich zu beschließen: 
Auf Grund der §§ 2 und 5 der Gesetze über die Er 
richtung öffentlicher Schlachthäuser vom 18. März 1868 und 
9. März 1881 und des § 11 des Kommunalabgaben-Gesetzes 
von, 14. Juli 1893 wird hiermit festgesetzt, daß der durch den 
Genieindebeschluß vom 16./28. März 1899 für die Zeit 
vom 1. April 1899 bis einschließlich 31. März 1900 fest 
gesetzte Gebühreutarif für die Benutzung der öffentlichen 
Schlachthäuser auf dem hiesigen städtischen Schlachthofe und 
für die Untersuchung des Schlachtviehes daselbst auch für die 
Zeit vom 1. April 1900 bis einschließlich 31. März 1901 
Geltung behält. 
Die erforderliche Anzahl von Druckexemplaren der Etatsentwürfe 
ist beigefügt. 
Berlin, den 14. Februar 1900. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt und Residenzstadt. 
I. V.: Haack. 
St». Vorlage (J.-Nr. 224 F. B. 00) — zur Beschlußfassung — 
über den Etat für die städtischen Gas-Anstalten und 
die öffentliche Petroleumbeleuchtung für das Etats 
jahr 1900. 
Der Stadtverordneten-Versammlung übersenden wir beifolgend 
den Entwurf zum Etat für die städtischen Gas-Anstalten und die 
öffentliche Petroleum beleuchtung für das Etatsjahr 1900 nebst einer 
Nachweisung der laufenden Unterstützungen in der erforderlichen An 
zahl von Drnckexemplaren mit dem Ersuchen, 
den Etat festzusetzen. 
Gleichzeitig theilen wir mit, daß das Magistrats-Kollegium sich 
hinsichtlich der mittelst dortseitigen Beschlusses vom 18. Januar d. Js. 
— Protokoll 26 — beantragten Gastarif-Aenderung die Beschluß 
fassung vorbehalten hat. 
Berlin, den 16. Februar 1900. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
214 Vorlage (J.-Nr. 1 448 F. B. 99) - zur Beschlußfassung —, 
betreffend die Festsetzung des Etats für die Hauptkaffe 
der städtischen Werke für das Etatsjahr 1900. 
Der Stadtverordneten-Versammlung übersenden wir anbei den 
Etat für die Hauptkasse der städtischen Werke für das Etatsjahr 1900 
in der erforderlichen Anzahl von Druckexemplaren nebst einer Nach 
weisung der laufenden Unterstützungen mit dem Ersuchen, 
den Etat festzusetzen. 
Berlin, den 15. Februar 1900. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
215. Vorlage (J.-Nr. 1 636 Grd. 1.99) - zur Beschlußfassung —, 
betreffend den Verkauf einer Fläche des Rummels 
burger Sees. 
Vor dem der Ehefrau des Rentier Bartsch gehörigen Grund 
stücke in Stralau auf der Grenze zwischen dem Rummelsburger See 
und der Spree befindet sich die auf dem anliegenden Situationsplane 
dargestellte Anlandung, welche zirka 70 gm beträgt. Behufs Fort 
schaffung dieser Anlandung hatten wir uns mit der Königlichen 
Wasfcr-Bauinspektion in Verbindung gesetzt: diese erklärte aber, daß 
sie das Eigenthum der fich daran anschließenden schon in der Spree 
befindlichen Anlaudung der verehelichten Bartsch zugesprochen habe 
und daß bei Errichtung eines Bohlwerks mit dieser Anlandung zu 
rechnen sei. Hieraus haben wir mit den Anliegern Lübbecke, 
Deutsch und Bartsch verhandelt und sind zu dem Resultate gelangt, 
daß es sich empfehle, wenn im Anschluß an das bereits vorhandene 
Bohlwerk vor dem Tübbecke'schen Grundstücke, Grenze (4)—(3) von 
(3) bis zu dem äußersten Punkt der Bartsch'schen Anlandung a 1 des 
Planes von den Anliegern zur festen Begrenzung des Sees Bohlwerk 
errichtet und dasselbe auf der Grenze a l (3)(4) dauernd unterhalten 
werde. 
Die Anlieger sind hierzu bereit: Frau Bartsch hat sich außer 
dem verpflichtet, die Grenze zwischen Rummelsburgcr See und der 
Spree, welche bisher nur zwischen uns und Fiskus festgestellt worden 
ist, auch ihrerseits anzuerkennen, worauf wir besonders Werth legen. 
Unter Festsetzung dieser projektirten Bohlwerkslinie und June 
haltung der überall ani Rummelsburger See von uns festgehaltenen 
Büchting-Zinke'schen Seegrenze würden vom Rummelsburger See 
an Deutsch 74 gm Wasserfläche, an Frau Bartsch 70 gm An 
landung und 8 gm Wasserfläche, zusammen 82 gm Wasserfläche und 
70 gm Anlandung abzuzweigen und an die Anlieger zu verkaufen 
sein. Die Büchting-Zinke'sche Grenze (1)(2)(3) ist von Frau 
Bartsch und Deutsch nicht anerkannt worden, dagegen hat Lübbecke 
die Grenze (3)—(4) anerkannt. 
Nach mehrfachen Unterhandlungen mit den Anliegern Bartsch und 
Deutsch haben dieselben sich bereit erklärt, denselben Kaufpreis, den 
wir bisher bei nicht anerkannter Grenze niit 5 M pro Quadratmeter erzielt 
haben, unter der Bedingung zu zahlen, daß diejenigen Flächen, welche 
zwischen der Büchting-Zinke'schen Grenze, deren Anerkennung wir 
überall erlangt haben und der noch weiter landeinwärts belegenen, 
nicht anerkannten Katastergrenze der Stralauer Grundstücke liegen, 
ihnen unentgeltlich, wie in den vorangegangenen gleichartigen Fällen 
geschehen, mit aufgelassen werden. 
Lübbecke will keine Wasserfläche erwerben, da er bereits Bohlwerk 
errichtet hat, deshalb mußte auch das projektirte Bohlwerk an das 
Tübbecke'sche Bohlwerk bei Grenzpuukt (3) Anschluß finden. 
Im Einverständniß niit der Gruudeigenthums - Deputation sind 
wir bereit den Anliegern die bezeichneten Flächen von 152 gm für 
den Preis von 760 M zu verkaufen und ersuchen um folgende Beschluß 
fassung: 
Die Versammlung ist damit einverstanden, daß die auf 
dem anliegenden Situationsplane mit den Buchstaben und 
Zahlen a 1 (3) (2) (1) a 1 umschriebenen Flächen des Rummels 
burger Sees von zusammen zirka 152 gm au die Anlieger 
a) Frau RentierlB arisch mit zirka 78 gm für 390 M, 
b) SchiffsbaumeisterD eutschmit zirka 74 - - 370 - 
zusammen zirka 152 gm für 760 JC 
unter de» nachstehenden Bedingungen zusammen mit den 
dahinter belegenen zwischen der Büchting-Zinke'schen undder 
gegenwärtig im Kataster eingetragenen Grenze befindlichen 
Parzellen aufgelassen werden: 
1. Die Anlieger Bartsch und Deutsch verpflichten sich 
innerhalb Jahresfrist nach Abschluß des Vertrages ein 
eis- und wasserfestes Bohlwerk auf der neu gebildeten 
Grenze a 1 —(3) unter Aufsicht unserer Bau-Deputation 
anzulegen und dauernd zu unterhalten. 
2. Der Rentier Lübbecke übernimmt dieselbe Verpflichtung 
zur Unterhaltung bezüglich des bereits auf der Grenze 
(3)—(4) vorhandenen Bohlwerks, wogegen die Stadt 
gemeinde die zwischen Büchting -Zinke und der Kataster- 
grenze belegene, im Besitz des Lübbecke bereits befind 
liche Parzelle an denselben aufläßt. 
3. Die Frau Rentier Bartsch verpflichtet sich, die durch 
das städtische Vermessungsamt örtlich zu markirende 
Grenze zwischen Rummelsburgcr See und Spree vor 
ihrem Grundstücke anzuerkennen und die Grenzzeichen 
zu erhalten. 
Die Verpflichtungen zu 1—3 sind ini Grundbuche der neu ge 
bildeten Grundstücks-Parzellen einzutragen. 
Berlin, den 11. Februar 1900. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
21«. Vorlage (I. Nr. 297 Krch. 00) zur Vornahme der Wahl 
von 4 Stadtverordneten für die Deputation zur Ber 
theilung der zu Stipendien für Studirende der hiesigen 
Königlichen Universität bewilligten « 400 ,M. 
Die Versammlung hat unterm 5. Oktober v. Js. — Protokoll 
Nr. 9 — folgenden Beschluß gefaßt:
	        
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