Der Ueberschuß der Schlachthof-Verwaltung bleib! dagegen um
527 M hinter deni vorjährigen zurück und »in 320 783 Ji unter
dem gesetzlich zulässigen Höchstbelrage. Dieser Rückgang des Ueber-
schusies ist nicht etwa durch eine Abnahme der Schlachtungen, sondern
fast ausschließlich dadurch verursacht, daß jetzt, wo auch die innere
Einrichtung des Kühlhauses seiner Fertigstellung entgegengeht, die
Verzinsung des ganzen Baukapitals für die Schlachthoferweiterung
aus den, ' Ordinariuni erfolgen muß. Der Schlachthof-Etat setzt
voraus, daß der bisherige Gebührentarif beibehalten wird.
Dieselbe Voraussetzung gilt auch für den Flcischschau-Etat. Bei
diesem Etat ergiebt sich ein Ueberschuß von 5 000 M, während der
vorjährige Elat ohne Ueberschuß abschloß. Der aus der Verwaltung
der Fleischschau auf dem Schlachthofe erzielte Ueberschuß kommt aber
für den Stadthaushalts-Etat nicht in Betracht, weil seine Verwendung
für allgemeine Zwecke der Gemeinde-Verwaltung gesetzlich nicht zu
lässig ist.
Indem wir im Uebrigen auf die den Etatsentwürfeu beigefügten
Erläuterungen Bezug nehmen, ersuchen wir zugleich zu beschließen:
Auf Grund der §§ 2 und 5 der Gesetze über die Er
richtung öffentlicher Schlachthäuser vom 18. März 1868 und
9. März 1881 und des § 11 des Kommunalabgaben-Gesetzes
von, 14. Juli 1893 wird hiermit festgesetzt, daß der durch den
Genieindebeschluß vom 16./28. März 1899 für die Zeit
vom 1. April 1899 bis einschließlich 31. März 1900 fest
gesetzte Gebühreutarif für die Benutzung der öffentlichen
Schlachthäuser auf dem hiesigen städtischen Schlachthofe und
für die Untersuchung des Schlachtviehes daselbst auch für die
Zeit vom 1. April 1900 bis einschließlich 31. März 1901
Geltung behält.
Die erforderliche Anzahl von Druckexemplaren der Etatsentwürfe
ist beigefügt.
Berlin, den 14. Februar 1900.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt und Residenzstadt.
I. V.: Haack.
St». Vorlage (J.-Nr. 224 F. B. 00) — zur Beschlußfassung —
über den Etat für die städtischen Gas-Anstalten und
die öffentliche Petroleumbeleuchtung für das Etats
jahr 1900.
Der Stadtverordneten-Versammlung übersenden wir beifolgend
den Entwurf zum Etat für die städtischen Gas-Anstalten und die
öffentliche Petroleum beleuchtung für das Etatsjahr 1900 nebst einer
Nachweisung der laufenden Unterstützungen in der erforderlichen An
zahl von Drnckexemplaren mit dem Ersuchen,
den Etat festzusetzen.
Gleichzeitig theilen wir mit, daß das Magistrats-Kollegium sich
hinsichtlich der mittelst dortseitigen Beschlusses vom 18. Januar d. Js.
— Protokoll 26 — beantragten Gastarif-Aenderung die Beschluß
fassung vorbehalten hat.
Berlin, den 16. Februar 1900.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
214 Vorlage (J.-Nr. 1 448 F. B. 99) - zur Beschlußfassung —,
betreffend die Festsetzung des Etats für die Hauptkaffe
der städtischen Werke für das Etatsjahr 1900.
Der Stadtverordneten-Versammlung übersenden wir anbei den
Etat für die Hauptkasse der städtischen Werke für das Etatsjahr 1900
in der erforderlichen Anzahl von Druckexemplaren nebst einer Nach
weisung der laufenden Unterstützungen mit dem Ersuchen,
den Etat festzusetzen.
Berlin, den 15. Februar 1900.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
215. Vorlage (J.-Nr. 1 636 Grd. 1.99) - zur Beschlußfassung —,
betreffend den Verkauf einer Fläche des Rummels
burger Sees.
Vor dem der Ehefrau des Rentier Bartsch gehörigen Grund
stücke in Stralau auf der Grenze zwischen dem Rummelsburger See
und der Spree befindet sich die auf dem anliegenden Situationsplane
dargestellte Anlandung, welche zirka 70 gm beträgt. Behufs Fort
schaffung dieser Anlandung hatten wir uns mit der Königlichen
Wasfcr-Bauinspektion in Verbindung gesetzt: diese erklärte aber, daß
sie das Eigenthum der fich daran anschließenden schon in der Spree
befindlichen Anlaudung der verehelichten Bartsch zugesprochen habe
und daß bei Errichtung eines Bohlwerks mit dieser Anlandung zu
rechnen sei. Hieraus haben wir mit den Anliegern Lübbecke,
Deutsch und Bartsch verhandelt und sind zu dem Resultate gelangt,
daß es sich empfehle, wenn im Anschluß an das bereits vorhandene
Bohlwerk vor dem Tübbecke'schen Grundstücke, Grenze (4)—(3) von
(3) bis zu dem äußersten Punkt der Bartsch'schen Anlandung a 1 des
Planes von den Anliegern zur festen Begrenzung des Sees Bohlwerk
errichtet und dasselbe auf der Grenze a l (3)(4) dauernd unterhalten
werde.
Die Anlieger sind hierzu bereit: Frau Bartsch hat sich außer
dem verpflichtet, die Grenze zwischen Rummelsburgcr See und der
Spree, welche bisher nur zwischen uns und Fiskus festgestellt worden
ist, auch ihrerseits anzuerkennen, worauf wir besonders Werth legen.
Unter Festsetzung dieser projektirten Bohlwerkslinie und June
haltung der überall ani Rummelsburger See von uns festgehaltenen
Büchting-Zinke'schen Seegrenze würden vom Rummelsburger See
an Deutsch 74 gm Wasserfläche, an Frau Bartsch 70 gm An
landung und 8 gm Wasserfläche, zusammen 82 gm Wasserfläche und
70 gm Anlandung abzuzweigen und an die Anlieger zu verkaufen
sein. Die Büchting-Zinke'sche Grenze (1)(2)(3) ist von Frau
Bartsch und Deutsch nicht anerkannt worden, dagegen hat Lübbecke
die Grenze (3)—(4) anerkannt.
Nach mehrfachen Unterhandlungen mit den Anliegern Bartsch und
Deutsch haben dieselben sich bereit erklärt, denselben Kaufpreis, den
wir bisher bei nicht anerkannter Grenze niit 5 M pro Quadratmeter erzielt
haben, unter der Bedingung zu zahlen, daß diejenigen Flächen, welche
zwischen der Büchting-Zinke'schen Grenze, deren Anerkennung wir
überall erlangt haben und der noch weiter landeinwärts belegenen,
nicht anerkannten Katastergrenze der Stralauer Grundstücke liegen,
ihnen unentgeltlich, wie in den vorangegangenen gleichartigen Fällen
geschehen, mit aufgelassen werden.
Lübbecke will keine Wasserfläche erwerben, da er bereits Bohlwerk
errichtet hat, deshalb mußte auch das projektirte Bohlwerk an das
Tübbecke'sche Bohlwerk bei Grenzpuukt (3) Anschluß finden.
Im Einverständniß niit der Gruudeigenthums - Deputation sind
wir bereit den Anliegern die bezeichneten Flächen von 152 gm für
den Preis von 760 M zu verkaufen und ersuchen um folgende Beschluß
fassung:
Die Versammlung ist damit einverstanden, daß die auf
dem anliegenden Situationsplane mit den Buchstaben und
Zahlen a 1 (3) (2) (1) a 1 umschriebenen Flächen des Rummels
burger Sees von zusammen zirka 152 gm au die Anlieger
a) Frau RentierlB arisch mit zirka 78 gm für 390 M,
b) SchiffsbaumeisterD eutschmit zirka 74 - - 370 -
zusammen zirka 152 gm für 760 JC
unter de» nachstehenden Bedingungen zusammen mit den
dahinter belegenen zwischen der Büchting-Zinke'schen undder
gegenwärtig im Kataster eingetragenen Grenze befindlichen
Parzellen aufgelassen werden:
1. Die Anlieger Bartsch und Deutsch verpflichten sich
innerhalb Jahresfrist nach Abschluß des Vertrages ein
eis- und wasserfestes Bohlwerk auf der neu gebildeten
Grenze a 1 —(3) unter Aufsicht unserer Bau-Deputation
anzulegen und dauernd zu unterhalten.
2. Der Rentier Lübbecke übernimmt dieselbe Verpflichtung
zur Unterhaltung bezüglich des bereits auf der Grenze
(3)—(4) vorhandenen Bohlwerks, wogegen die Stadt
gemeinde die zwischen Büchting -Zinke und der Kataster-
grenze belegene, im Besitz des Lübbecke bereits befind
liche Parzelle an denselben aufläßt.
3. Die Frau Rentier Bartsch verpflichtet sich, die durch
das städtische Vermessungsamt örtlich zu markirende
Grenze zwischen Rummelsburgcr See und Spree vor
ihrem Grundstücke anzuerkennen und die Grenzzeichen
zu erhalten.
Die Verpflichtungen zu 1—3 sind ini Grundbuche der neu ge
bildeten Grundstücks-Parzellen einzutragen.
Berlin, den 11. Februar 1900.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
21«. Vorlage (I. Nr. 297 Krch. 00) zur Vornahme der Wahl
von 4 Stadtverordneten für die Deputation zur Ber
theilung der zu Stipendien für Studirende der hiesigen
Königlichen Universität bewilligten « 400 ,M.
Die Versammlung hat unterm 5. Oktober v. Js. — Protokoll
Nr. 9 — folgenden Beschluß gefaßt: