reit erklärt hat, ersuchen wir auf Antrag der Bau-Deputation, Ab
theilung II, die Stadlverordneien-Versammlung um folgende Beschluß
fassung:
Die Versammlung ist damit einverstanden, daß die frei
gelegte Spreefläche von 53 gm an der Waisenbrücke zum
Preise von 80 JC pro Quadratmeter an den Fiskus ver
kauft werde.
Berlin, den 30. Januar 1900.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
185. Beantwortung einer Anfrage (Drucksache 148).
Aus das Schreiben vom 29. Januar d. Js. — J.-Nr. 135
St. Y. I. 00 — erwidern wir Ihnen, daß wir bereit sind, die Anfrage,
betreffend die Nichtbewilligung des Festsaales im Rathhause zu einer
Giordano Bruno-Feier, zu beantworten, sobald sie auf die Tages
ordnung gesetzt wird.
Berlin, den 4. Februar 1900.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
186. Vorlage (J.-Nr. 2076 W. H.) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Annahme deet Raumann
Abraham'schen Vermächtnisses.
Der am 4. Juli 1899 verstorbene Rentier Naumann Abraham
hat dem Magistrat von Berlin zur Ueberweisung an die städtische
Armen-Verwaltung ein Legat von 50 000 M ausgesetzt, das inzwischen
niit diesem Betrage an die Haupt-Stiftungskasse ausgezahlt worden
ist. Dem durch die Testamentsvollstrecker übermittelten Wunsche des
Erblassers entsprechend sollen die Zinsen des Legats dazu verwendet
werden, solche Zöglinge der Waisen-Verwaltung zu unterstützen, welche
einer höheren Ausbildung in irgend einer Richtung würdig er
scheinen, als sie die Waisen-Verwaltung aus ihren Mitteln zu ge
währen vermag.
Wir haben unsererseits im Hinblick auf den edlen Zweck des
Vermächtnisses das Legat gern und dankbar angenommen und ersuchen
nunmehr die Stadtverordneten-Versammlung, auch ihrerseits die Zu
stimmung zu geben.
Daher bitten wir. folgenden Beschluß zu fasten:
Die Versammlung erklärt sich mit der Annahme des
Naumann Abraham'schen Legats von 50000 JC zum
Besten von Berliner Waisenzöglingen einverstanden.
Berlin, den 30. Januar 1900.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
187. Protokoll des Ausschuffes zur Borberathung der Vor
lage (Drucksache 82), betreffend den Abschluß eines Ver
gleiches hinsichtlich der Regulirungskosten für die
Bavreutherstraßc, die Gaisbergstraße und die Motz
straße.
Verhandelt Berlin, den 6. Februar 1900.
Anwesend:
Stadtverordneter Alt, Vorsitzender,
P l i s ch k e, Vorsitzender-Stellvertreter,
Buchow,
- Eckard,
Herzfeldt,
- Maas,
Stapf,
Wolfs.
Nicht anwisend:
Stadtverordneter vr. Gelpcke, beurlaubt,
- Schoepke, entschuldigt.
Als Magistrats.Vertreter war zugegen:
Stadtrath Namslau.
Die Sitzung des von der Versammlung durch Beschluß vom
25. Januar d. Js. — Protokoll Nr. 12 — zur Vorberathung der oben-
bezcichneteu Vorlage eingesetzten Ausschusses wurde von dem Vor
sitzenden unter Hinweis auf den Inhalt derselben eröffnet.
Es handele sich hiernach um den Abschluß eines Vergleiches hin
sichtlich der Regulirungskosten für drei Straßen, von denen eine, die
Bayreutherstraße, bereits fertiggestellt, die beiden anderen, die Gais-
berg- und die Motzstraße, dagegen noch zu reguliren seien.
Nach der Vorlage wären nun
all 1e des abzuschließenden Vergleichs die Herren Sauden und
Puchmüllcr bereit, die ans ihre Grundstücksfront ent
fallenden Anlicgerbeiträge für die Bayreutherstraße in Höhe
von zirka 15 000 JC unter den in der Vorlage angegebenen
Begingungen an die Stadtgemeinde Berlin zu entrichten,
während
all 2c die Stadtgcmcindc Berlin die Verpflichtung übernehmen solle,
zur Ablösung der ortsstatutarischen Anliegerbeiträge für die
Front des ihr gehörigen Gasanstalts-Grundstücks auf den
Nr. 2a der Vorlage näher bezeichneten Straßenstrecken der
Gaisberg- und der Motzstraße einen Betrag von 36 OM JC
in baarem Gelde an die Herren Sanden und Puchmüller
zu zahlen, sobald diese beiden Straßeustrecken von den Ge
nannten in Gcnicinschaft mit der Berlinischen Boden-Gesell
schaft als Unternehmern ordnungsniäßig asphaltirt sein
werden.
Die Regulirungskosten der Bayreutherstraße seien Inhalts der
Vorlage in Folge eines von den Adjazenten erstrittenen Oberver
waltungsgerichts-Erkenntnisses vom 9. Mai 1894 von diesen nicht
ohne Weiteres zu erlangen und nur die Möglichkeit offen, die Adja
zenten auf Grund der fürjdie nützliche Verwendung gegebenen Noruien
in Anspruch zu nehmen. Einer der Adjazenten habe denn auch die
auf ihn entfallenden Beiträge nachträglich gezahlt, während gegen
einen zweiten bereits der Prozeßweg beschritten sei. Die Eigenthümer
des dritten Grundstücks, die Herren Puchmüller und Sanden,
hätten nun den dem Magistrat annehmbar erscheinenden Vergleichs
vorschlag gemacht, es sei aber von Mitgliedern der Versammlung,
um das Maß der Verpflichtung der Stadtgemeinde Berlin richtig
beurtheilen zu können, die Frage aufgeworfen worden, wie sich die
Kosten wo» 15 000 Jt bezw. 35 000 JC berechneten?
Der Herr Magistrats-Vertreter, hierüber um Auskunft gebeten,
gab zur Aufklärung des Sachverhalts eine aktcnmäßige Darstellung
der Angelegenheit, wie sie auch schon in der zur Berathung stehenden
Vorlage vom 22. Dezember v. Js. enthalten ist.
Die repartirlich ans zirka 15 0M JC festgestellte» Anliegerbeiträge
der Herren Sanden und Puchmüller begründeten sich ans die vom
Charlottenburger Magistrat unterm 14. Januar 1898 übersandte Ab
rechnung der Regulirungskosten für die seinerseits vertragsmäßig her
gestellte Strecke der Bayreutherstraße im Gesammtbetrage von
50 249,54 Jt, ausschließlich der Kosten für die Kanalisatiousanlagen.
Die von der Stadtgemeinde Berlin an die Vorgenannten nach
ordnungsmäßig erfolgter Asphaltirung der Gaisbergstraße zwischen
der Luther- und Bayreutherstraße und der Motzstraße zwischen Gais
berg- und Luthcrstraße zur Ablösung der ortsstatutarischen Anlieger
beiträge für die Front des der Stadt Berlin gehörigen Gasanstalts
Grundstücks zu zahlende Entschädigung sei auf Grund eingehender,
von der Bau-Deputation, Abtheilung II, aufgestellter Berechnungen,
über welche der Herr Magistrats-Vertreter ziffernmäßige Mittheilung
machte, durch Vereinbarung mit den Antragstellern auf den Betrag
von 35 0M Ji festgestellt worden. Der Betrag sei als angemessen zu
bezeichnen, da den Unternehmern außer der Straßenpflasterung nach
dem Vergleiche noch die Erfüllung anderer Leistungen, als da sind
die Regulirung des Bürgersteiges vor dem Gasanstalts-Grundstücke,
Ersetzung des in den Straßenfluchtlinien der drei mehrgenannten
Straßen befindlichen alten, durch einen neuen, gehobelten und auf
der Außenseite gestrichenen, ohne Entgelt in das Eigenthum der Stadt
gemeinde Berlin übergehenden Zaunes, Erhöhung des Terrains bis
auf das Straßenniveau u. s. w., obliege.
Aber noch andere Umstände dürften für die Genehmigung des
Vergleichs sprechen. Zunächst erhalte die Stadt Berlin die antheiligen
Regulirungskosten der Bayreutherstraße ohne weitere, in ihrem Aus
gange doch inimerhin noch unentschiedene Prozeßführnng. Die neu
herzustellenden Straßen lägen ferner zu einem Theil in der Gemarkung
Charlottenburg, zu einem anderen in der Gemarkung Schöneberg.
Es sei angeregt worden, die Grenzlinie beider Gemeinden in die Mitte
der Gaisbergstraße zu verlegen, wodurch eintretenden Falles eine
höhere Beitragspflicht der Stadt Berlin entstehen würde, da sie dann
die reparlirlichen Kosten bis zur Mitte der Straße trage» müsse,
während ihre Verpflichtung sich, wie der Plan ergebe, nach der be
stehenden Grenze auf den wesentlich kleineren, zu Charlottenburg ge
hörigen Straßentheil erstrecke und gegenwärtig der größere Antheil
auf die Adjazenten des Schönebcrger Gebietes entfalle. Nach Aus
führung der von den Unternehmern geplanten Straßenregulirung
werde aber auch der auf die Stadt Berlin entfallende ortsstatutarische
Beitrag event, sofort nach Freilegung und Pflasterung der Straße
eingezogen werden können, da nach der Rechtsprechung schon der
Anfang der Gebäudeerrichtung die Beitragspflicht begründe und die
Stadt Berlin an der Gaisbergstraße mit der Fundamentirung eines
Gasbehälters begonnen habe. Hierzu komme, daß die Gasanstalts
Verwaltung von der Frontlänge ihres Grundstücks zu eigentlichen