Path:
Volume No. 9 (182-196), 10. Februar 1900

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1900 (Public Domain)

reit erklärt hat, ersuchen wir auf Antrag der Bau-Deputation, Ab 
theilung II, die Stadlverordneien-Versammlung um folgende Beschluß 
fassung: 
Die Versammlung ist damit einverstanden, daß die frei 
gelegte Spreefläche von 53 gm an der Waisenbrücke zum 
Preise von 80 JC pro Quadratmeter an den Fiskus ver 
kauft werde. 
Berlin, den 30. Januar 1900. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
185. Beantwortung einer Anfrage (Drucksache 148). 
Aus das Schreiben vom 29. Januar d. Js. — J.-Nr. 135 
St. Y. I. 00 — erwidern wir Ihnen, daß wir bereit sind, die Anfrage, 
betreffend die Nichtbewilligung des Festsaales im Rathhause zu einer 
Giordano Bruno-Feier, zu beantworten, sobald sie auf die Tages 
ordnung gesetzt wird. 
Berlin, den 4. Februar 1900. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
186. Vorlage (J.-Nr. 2076 W. H.) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Annahme deet Raumann 
Abraham'schen Vermächtnisses. 
Der am 4. Juli 1899 verstorbene Rentier Naumann Abraham 
hat dem Magistrat von Berlin zur Ueberweisung an die städtische 
Armen-Verwaltung ein Legat von 50 000 M ausgesetzt, das inzwischen 
niit diesem Betrage an die Haupt-Stiftungskasse ausgezahlt worden 
ist. Dem durch die Testamentsvollstrecker übermittelten Wunsche des 
Erblassers entsprechend sollen die Zinsen des Legats dazu verwendet 
werden, solche Zöglinge der Waisen-Verwaltung zu unterstützen, welche 
einer höheren Ausbildung in irgend einer Richtung würdig er 
scheinen, als sie die Waisen-Verwaltung aus ihren Mitteln zu ge 
währen vermag. 
Wir haben unsererseits im Hinblick auf den edlen Zweck des 
Vermächtnisses das Legat gern und dankbar angenommen und ersuchen 
nunmehr die Stadtverordneten-Versammlung, auch ihrerseits die Zu 
stimmung zu geben. 
Daher bitten wir. folgenden Beschluß zu fasten: 
Die Versammlung erklärt sich mit der Annahme des 
Naumann Abraham'schen Legats von 50000 JC zum 
Besten von Berliner Waisenzöglingen einverstanden. 
Berlin, den 30. Januar 1900. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
187. Protokoll des Ausschuffes zur Borberathung der Vor 
lage (Drucksache 82), betreffend den Abschluß eines Ver 
gleiches hinsichtlich der Regulirungskosten für die 
Bavreutherstraßc, die Gaisbergstraße und die Motz 
straße. 
Verhandelt Berlin, den 6. Februar 1900. 
Anwesend: 
Stadtverordneter Alt, Vorsitzender, 
P l i s ch k e, Vorsitzender-Stellvertreter, 
Buchow, 
- Eckard, 
Herzfeldt, 
- Maas, 
Stapf, 
Wolfs. 
Nicht anwisend: 
Stadtverordneter vr. Gelpcke, beurlaubt, 
- Schoepke, entschuldigt. 
Als Magistrats.Vertreter war zugegen: 
Stadtrath Namslau. 
Die Sitzung des von der Versammlung durch Beschluß vom 
25. Januar d. Js. — Protokoll Nr. 12 — zur Vorberathung der oben- 
bezcichneteu Vorlage eingesetzten Ausschusses wurde von dem Vor 
sitzenden unter Hinweis auf den Inhalt derselben eröffnet. 
Es handele sich hiernach um den Abschluß eines Vergleiches hin 
sichtlich der Regulirungskosten für drei Straßen, von denen eine, die 
Bayreutherstraße, bereits fertiggestellt, die beiden anderen, die Gais- 
berg- und die Motzstraße, dagegen noch zu reguliren seien. 
Nach der Vorlage wären nun 
all 1e des abzuschließenden Vergleichs die Herren Sauden und 
Puchmüllcr bereit, die ans ihre Grundstücksfront ent 
fallenden Anlicgerbeiträge für die Bayreutherstraße in Höhe 
von zirka 15 000 JC unter den in der Vorlage angegebenen 
Begingungen an die Stadtgemeinde Berlin zu entrichten, 
während 
all 2c die Stadtgcmcindc Berlin die Verpflichtung übernehmen solle, 
zur Ablösung der ortsstatutarischen Anliegerbeiträge für die 
Front des ihr gehörigen Gasanstalts-Grundstücks auf den 
Nr. 2a der Vorlage näher bezeichneten Straßenstrecken der 
Gaisberg- und der Motzstraße einen Betrag von 36 OM JC 
in baarem Gelde an die Herren Sanden und Puchmüller 
zu zahlen, sobald diese beiden Straßeustrecken von den Ge 
nannten in Gcnicinschaft mit der Berlinischen Boden-Gesell 
schaft als Unternehmern ordnungsniäßig asphaltirt sein 
werden. 
Die Regulirungskosten der Bayreutherstraße seien Inhalts der 
Vorlage in Folge eines von den Adjazenten erstrittenen Oberver 
waltungsgerichts-Erkenntnisses vom 9. Mai 1894 von diesen nicht 
ohne Weiteres zu erlangen und nur die Möglichkeit offen, die Adja 
zenten auf Grund der fürjdie nützliche Verwendung gegebenen Noruien 
in Anspruch zu nehmen. Einer der Adjazenten habe denn auch die 
auf ihn entfallenden Beiträge nachträglich gezahlt, während gegen 
einen zweiten bereits der Prozeßweg beschritten sei. Die Eigenthümer 
des dritten Grundstücks, die Herren Puchmüller und Sanden, 
hätten nun den dem Magistrat annehmbar erscheinenden Vergleichs 
vorschlag gemacht, es sei aber von Mitgliedern der Versammlung, 
um das Maß der Verpflichtung der Stadtgemeinde Berlin richtig 
beurtheilen zu können, die Frage aufgeworfen worden, wie sich die 
Kosten wo» 15 000 Jt bezw. 35 000 JC berechneten? 
Der Herr Magistrats-Vertreter, hierüber um Auskunft gebeten, 
gab zur Aufklärung des Sachverhalts eine aktcnmäßige Darstellung 
der Angelegenheit, wie sie auch schon in der zur Berathung stehenden 
Vorlage vom 22. Dezember v. Js. enthalten ist. 
Die repartirlich ans zirka 15 0M JC festgestellte» Anliegerbeiträge 
der Herren Sanden und Puchmüller begründeten sich ans die vom 
Charlottenburger Magistrat unterm 14. Januar 1898 übersandte Ab 
rechnung der Regulirungskosten für die seinerseits vertragsmäßig her 
gestellte Strecke der Bayreutherstraße im Gesammtbetrage von 
50 249,54 Jt, ausschließlich der Kosten für die Kanalisatiousanlagen. 
Die von der Stadtgemeinde Berlin an die Vorgenannten nach 
ordnungsmäßig erfolgter Asphaltirung der Gaisbergstraße zwischen 
der Luther- und Bayreutherstraße und der Motzstraße zwischen Gais 
berg- und Luthcrstraße zur Ablösung der ortsstatutarischen Anlieger 
beiträge für die Front des der Stadt Berlin gehörigen Gasanstalts 
Grundstücks zu zahlende Entschädigung sei auf Grund eingehender, 
von der Bau-Deputation, Abtheilung II, aufgestellter Berechnungen, 
über welche der Herr Magistrats-Vertreter ziffernmäßige Mittheilung 
machte, durch Vereinbarung mit den Antragstellern auf den Betrag 
von 35 0M Ji festgestellt worden. Der Betrag sei als angemessen zu 
bezeichnen, da den Unternehmern außer der Straßenpflasterung nach 
dem Vergleiche noch die Erfüllung anderer Leistungen, als da sind 
die Regulirung des Bürgersteiges vor dem Gasanstalts-Grundstücke, 
Ersetzung des in den Straßenfluchtlinien der drei mehrgenannten 
Straßen befindlichen alten, durch einen neuen, gehobelten und auf 
der Außenseite gestrichenen, ohne Entgelt in das Eigenthum der Stadt 
gemeinde Berlin übergehenden Zaunes, Erhöhung des Terrains bis 
auf das Straßenniveau u. s. w., obliege. 
Aber noch andere Umstände dürften für die Genehmigung des 
Vergleichs sprechen. Zunächst erhalte die Stadt Berlin die antheiligen 
Regulirungskosten der Bayreutherstraße ohne weitere, in ihrem Aus 
gange doch inimerhin noch unentschiedene Prozeßführnng. Die neu 
herzustellenden Straßen lägen ferner zu einem Theil in der Gemarkung 
Charlottenburg, zu einem anderen in der Gemarkung Schöneberg. 
Es sei angeregt worden, die Grenzlinie beider Gemeinden in die Mitte 
der Gaisbergstraße zu verlegen, wodurch eintretenden Falles eine 
höhere Beitragspflicht der Stadt Berlin entstehen würde, da sie dann 
die reparlirlichen Kosten bis zur Mitte der Straße trage» müsse, 
während ihre Verpflichtung sich, wie der Plan ergebe, nach der be 
stehenden Grenze auf den wesentlich kleineren, zu Charlottenburg ge 
hörigen Straßentheil erstrecke und gegenwärtig der größere Antheil 
auf die Adjazenten des Schönebcrger Gebietes entfalle. Nach Aus 
führung der von den Unternehmern geplanten Straßenregulirung 
werde aber auch der auf die Stadt Berlin entfallende ortsstatutarische 
Beitrag event, sofort nach Freilegung und Pflasterung der Straße 
eingezogen werden können, da nach der Rechtsprechung schon der 
Anfang der Gebäudeerrichtung die Beitragspflicht begründe und die 
Stadt Berlin an der Gaisbergstraße mit der Fundamentirung eines 
Gasbehälters begonnen habe. Hierzu komme, daß die Gasanstalts 
Verwaltung von der Frontlänge ihres Grundstücks zu eigentlichen
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.