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(164—166.1
Jorlagen,
welche den Zeitungen nicht mitgetheilt find.
164. Vorlage — (J.-Nr. 8 317 G. B. I. 99) — zur Kenntnitz-
nahme.
Der Stadtverordneten-Versammlung übersenden wir auf den
Beschluß vom 30. November 1899 — Protokoll Nr. 19 B — zur
gefälligen Kenntnißnahme eine Zusammenstellung derjenigen Fälle,
in welchen nach Mjähriger Dienstzeit gegenwärtig das volle Gehalt
als Dienstpension bewilligt beziehungsweise für den Fall der
Pensionirung zugesichert ist:
dem Kassirer Beck,
- Magistrats-Sekretär Schütze I,
- - - Schütze II.
- - - Krüger I,
- - Diener Bunzel,
. Büreau-Direktor Werkmeister.
- Gemeindeschulrektor vr. Kinzel.
den Gymnasial-Direktoren Bandow.Runge und H o ff m a n n.
Ferner haben während der letzten 10 Jahre bei 5,0 jähriger
Dienstzeit das volle Diensteinkommen bezogen beziehungsweise war
ihnen zugesichert:
Magistrats-Sekretär Michaelis.
Büreau-Vorsteher Mielisch,
Rendant Gabriel,
Magistrats-Sekretär M a l i t k e,
- - Seidel,
Stadtsergeant Liebert,
Gemeindeschullehrer Krämer.
Außerdem ist noch den Gemeindeschullehrern Dittmar, Schulze V,
Martin und dem Rektor Vorpahl nach Mjähriger Dienstzeit neben
der gesetzmäßigen Pension ein so großer Zuschuß bewilligt worden,
daß Pension und Zuschuß das volle Diensteinkommen erreichten.
Berlin, den 24. Januar 1900.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
165. Vorlage (J.-Nr. 2 057 Y. 8.99) — zur Beschlußfassung —,
betreffend die Weiterbewilligung einer laufenden Unter
stützung an die verwittwete Biehmarkt-Portier Pflug.
Durch Beschluß vom 29. März 1898 (Protokoll Nr. 19) ist der
Wittwe des Viehmarkt - Portiers Pflug, Hedwig, geb. Baer,
früher Liebigstraße 28, jetzt Rigaerstraße 136 hier wohnhaft, auf Grund
unserer Vorlage vom 2. März 1898, auf die wir hiermit Bezug
nehmen, eine laufende Unterstützung von jährlich 480 JC bis 1. Nv
vember 1899 bewilligt worden.
Wir haben die Verhältnisse derselben nach Ablauf dieses Termins
einer erneuten Prüfung unterzogen und festgestellt, daß sie noch in
gleichem Grade wie früher unterstützungsbedürftig ist. Zwar hat sie
inzwischen versucht, durch Einrichtung eines Milchhandels sich und
ihre beiden Kinder (12 und 14 Jahre alt) nothdürftig zu ernähren,
bei ihrer geringen Geschäftskenntniß aber keinen Erfolg gehabt, ist
vielmehr genöthigt gewesen, das Geschäft wieder mit Verlust zu ver
kaufen und sich auf gewöhnliche weibliche Handarbeit zu beschränken,
womit sie nur sehr wenig verdient. Die Tochter unterstützt sie im
Haushalt, der Sohn geht noch zur Schule. Der in unserer früheren
Vorlage erwähnte Krankheitszustand der Frau Pflug ist noch der
gleiche und beeinträchtigt ihre Erwerbsfähigkeit in hohem Grade.
Unter diesen Umständen wollen wir einem Antrage des Viehhofs-
kuratorinms entsprechend, die Unterstützung auch ferner gewähren und
ersuchen um folgende Beschlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß
der Wittwe des Viehmarkt-Portiers Pflug, Hedwig, geb.
Baer, Rigacrstraße 136 hier wohnhaft, die bisherige Unter
stützung von jährlich 480 JC vorläufig bis Ende März 1902
aus Mitteln des Liehmarkt-Etats gezahlt wird.
Berlin, den 13. Januar 1900.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
166. Vorlage (J.-Nr. 5 41)1 G. B. 11. 99) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Bewilligung von Wittwen-
geld für die Wittwe eines Büreau-Hilfsarbeiters.
Wir ersuchen, zu beschließen:
Die Stadtverordneten-Versammlung ist damit einver-
standen, daß der Wittwe des Büreau-Hilfsarbeiters Homann,
Agnes, geb. Schirmer, vom 1. Januar 1895 ab ein
Wittwengcld von 495 JC jährlich gezahlt werde.
Begründung.
Homann war vom 1. Januar 1854 ab bei der Feuerwehr
thätig, wurde am 1. Januar 1859 Jnventaricn-Kontroleur der Straßen
reinigung und trat bei Uebernahme derselben in städtische Verwaltung
am 1. Oktober 1875 zum städtischen Straßenreinigungs-Büreau über,
in welchem er mit nur einmonatlicher anderweiter Verwendung bis
zu seinem am 14. Juli 1894 erfolgten Tode als Büreau-Hilfsarbeiter
beschäftigt worden ist. Auch er war nach den inzwischen betreffs der
Hilfsarbeiter getroffenen Festsetzungen zur Zeit seines Todes als Ge-
meindebeamter anzusehen, weshalb wir das Gesuch seiner Wittwe,
Agnes, geb. Schirmer, wohnhaft Chorinerstraße 19a, um Ge
währung eines Wittwengeldes auf Grund des Beschlusses vom
16. März v. Js. — Gemeinde-Blatt Seite 130 — berücksichtigen
wollen. Dieselbe hat gebeten, die Höhe des Wittwengeldes nach der
Gesammtdienstzeit ihres verstorbenen Ehemannes zu bemessen. Wenn
wir auch eine Verpflichtung hierzu nicht anerkennen, so sind wir doch
bereit, dieser Bitte aus Billigkeitsrücksichten zu entsprechen, weil der
verstorbene Homann stets in derselben, ihrem Wesen und Zwecke
nach, auch so lange sie vor dem Polizei-Präsidium ressortirt,
städtischen Verwaltung Dienste geleistet Hat und bisher auch sämmt
lichen seiner Zeit aus der Königlichen Verwaltung zu uns über
getretenen Oberaufsehern und Aufsehern der Straßenreinigung die
frühere Dienstzeit bei der Versetzung in den Ruhestand angerechnet
worden ist.
Der Verstorbene hatte bei seiner Uebernahme in unseren Dienst
ein Jahreseinkommen von 1 980 JC, welches ihm bis zu seinem Tode
weiter gewährt worden ist. Demgemäß hätten ihm, wenn er am
Todestage in den Ruhestand versetzt worden wäre, an Pension be
willigt werden müsien *®/ so von 1 980 JC = 1485 JC, wovon nach
§ 2a des Ortsstatuts von 1890 das Wittwengeld Vs — 495 JC be
trägt. Diese Summe wollen wir der Wittwe Homann vom
1. Januar 1895 ab zahlen lassen, jedoch ihrem Einverständnisse ent
sprechend unter Anrechnung der ihr während dieser Zeit aus der
von Forckenbeck-Zelle-Stiftung gewährten Unterstützungen. Es sind
ihr gezahlt worden im Kalenderjahre 1895 — 360 JC, 1896 — 315 JC
und seitdem jährlich 300 JC.
Berlin, den 25. Januar 1900.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadl.
Kirschner.
Berlin, den 27. Januar 1900.
Der Stadwerordneten-Vorsteher
Langerhans.
Druck oo» SB. 4k S. Loewenthal, Berit».