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ad JM 66.
s980—981.)
'Vorlagen,
welche den Zeitungen nicht mitgetheilt sind.
»80. Vorlage (J.-Nr. 3lX) k'sur. Kon. 97) zur Erklärung über
die Wiederwahl des Raths-Maurermeisters Krebs»
Kursürstenstraste 3, zum Raths-Maurermeister.
Die Wahlzeit des Raths - Maurermeisters Richard Krebs,
welcher als solcher seit dem 1. Januar 1874 thätig ist, geht am
28. Februar k. I. zu Ende. Derselbe hat seine Thätigkeit in der
langen Reihe von Jahren zu unserer vollen Zufriedenheit ausgeübt,
so datz wir im Einverständniß mit der Deputation für die städtische
Feuer-Sozietät ihn auf fernere 6 Jahre zum Raths-Maurermeister zu
wählen beschlossen haben.
Die Stadtverordneten - Versammlung ersuchen wir daher um
folgende Erklärung:
Die Versammlung erklärt sich einverstanden mit der
Wiederwahl des Raths-Maurermeisters Krebs, Kurfürsten-
stratze 3, auf fernere 6 Jahre, vom 1. März 1898 bis zum
29. Februar 1904 als Raths-Maurermeister.
Berlin, den 11. Dezember 1897.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
Zelle.
981. Vorlage (J.-Nr. 4758 8od.I.97) — zur Beschlustfassung —,
betreffend die Zahlung der für den am 27. Oktober
d. Js» verstorbenen Gemeindeschullehrer Oskar Rost
entstandenen Krankheits- und Beerdigungskosten von
zusammen 349»« Jt als Gnadenbewilligung an den
Vater deffelben, den Gärtner Friedrich Rost in
Löba« W./Pr.
Der Gemeindeschullehrer Oskar Roß II. ist am 27. Oktober d. Js.
verstorben. Derselbe war am 1. April d. Js. angestellt worden, bezog
aber noch das Gehalt monatlich im Voraus; dasselbe betrug jährlich
1 600 Jl und ist bis Ende Oktober d. Js. erhoben.
Roß war seit dem Beginn der Schule nach den großen Ferien
nicht mehr im Dienst thätig; ein anfänglich als Lungenspitzenkatarrh
auftretendes Leiden bildete sich zur Lungen- und Darmtuberkulose
aus, so datz Roß fast beständig an das Bett gefesselt war; er war
während dieser Zeit bis zu seinem Tode im Hause seiner Eltern in
Löbau in Westpreußen. Denselben sind durch die Krankheit und den
Tod ihres Sohnes bedeutende Kosten entstanden, und der Bruder des
Verstorbenen, der hiesige Gemeindeschullehrer Emil Roß. hat daher
im Namen seiner Eltern gebeten, ihnen als Unterstützung zur Be
streitung der von ihnen übernommenen Kosten das Gnadenquartal
für den Verstorbenen zu gewähren; derselbe habe keinerlei Ersparnisse
von seinem Gehalte machen können, die Eltern lebten selbst in sehr
beschränkten Verhältnissen, und außerdem hätten sie nicht das übliche
Sterbegeld von 360 Jt aus der Gemeindebeamteu-Sterbekasse er
halten, weil der Verstorbene wegen seiner Krankheit nicht als Mitglied
habe aufgenommen werden können.
Die Beläge über die entstandenen Kosten sind uns eingereicht
und von uns geprüft worden.
Mit Rücksicht auf die vorbezeichueteu Umstände und auf tz. 23 des
Gesetzes vom 3. März 1897, wonach das Gnadenquartal für einen
verstorbenen Lehrer an solche Personen, welche die Kosten der letzten
Krankheit oder der Beerdigung desselben bestritten haben, soweit ge
zahlt werden kann, als der Nachlaß zu deren Deckung nicht ausreicht,
wollen wir die bezüglichen erstattungsfähigen Kosten, ivelche zusammen
349,40 Jt betragen, aus betn auf die Monate Novenibcr und Dezember
1897 und Januar 1898 entfallenden Betrage des Gnadenquartals von
400 M an den Vater des Verstorbenen, den Gärtner Friedrich Roß
in Löbau in W./Pr., zahlen.
Die Stadtverordneten - Versammlung ersuchen ivir daher um
folgende Beschlußfassung:
Die Stadtverordneten Versanimlung erklärt sich damit
einverstanden, datz der Betrag der für den am 27. Oktober
d. Js. verstorbenen Genieiudeschullehrer Oskar Roß ein-
standenen Krankheits- und Beerdigungskosten von zusammen
349,40 Jt an den Vater desselben, den Gärtner Friedrich
Roß in Löbau als Gnadenbewilligung gezahlt werde.
Berlin, den 21. Dezember 1897.
Magistrat hiesiger Königl Haupt- und Residenzstadt.
Zelle.
Berlin, den 24. Dezember 1897.
Der Stadtverordneten-Vorsteher
Langerhans.
Druck von W. & S. Loewenthal, Berlin.