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Volume No. 12 (146), 25. Februar 1893

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1893 (Public Domain)

von technischen Lehrerinnen gegen eine jährliche Remuneration von 
768 JC und die Verpflichtung zur Ertheilung von 16 Stunden in 
die Grundsätze zur Ausführung des Normal-Besoldungs-Etats zu 
genehmigen. 
Abtheilung 7. A. Taubstummenschule. 
(Spezial-Etat Nr. 16.) 
Die beiden, nur geringfügigen Veränderungen in der Einnahme 
und Ausgabe des Ordinariums ergeben sich aus den bisherigen Er 
fahrungen. Im Exrraordinarium werden zur Renovirung der Aula 
430 JC gefordert. 
Abtheilung 7. 8. Blindenanstalt nebst Betrieb der Be 
schäftigungs-Anstalt. 
(Spezial-Etat Nr. 17.) 
Die Blindenanstalt umfaßt: 
1. die Blindenschule, 
2. die Fortbildungsschule für Blinde, 
3. die Beschäftigungs-Anstalt für Blinde. 
Bisher sind die Einnahmen und Ausgaben der Beschäftigungs- 
Anstalt, also die Einnahmen für gefertigte Waaren und die Ausgaben 
für Materialien, Löhne der Blinden, Unkosten, unter Kontrolle des 
Vorstandes durch den Direktor der Anstalt besonders verwaltet 
worden. Da indessen der Geschäftsbetrieb umfangreicher geworden 
ist, überdies auch der Mangel eines größeren Betriebsfonds zu 
Unzuträglichkeiten geführt hat, so sollen, wie in der Vorbemerkung 
zum Etats-Entwurf näher ausgeführt ist, die Kassengeschäfte der Be 
schäftigungs-Anstalt nicht mehr von dem Direktor, sondern von der 
Stadt-Haupt-Kasse erledigt werden. Deshalb ist für die hier fraglichen 
Einnahmen und Ausgaben unter Abschnitt II des Spezial-Etats Nr. 17 
„Betrieb der Beschäftigungsanstalt" ein besonderer Etat aufgestellt 
worden, der in Einnahme und Ausgabe mit 42180 JC abschließt. 
Diese Summe erscheint in Einnahme und Ausgabe als Mehransatz 
gegen den letzten Etat. 
In dem Etats-Entwurf für die Blindenanstalt (Abschnitt I) ist 
unter Titel I. 8 für den Werkmeister der Bürstenbinderei, für welchen 
bisher ein Honorar von 720 JC für 24 Stunden wöchentlich auf 
40 Wochen angesetzt war, eine Remuneration von 1 700 JC für 
täglich 8 Stunden vorgesehen, da sich herausgestellt hat, daß die 
bisherige Stundenzahl für den Betrieb der Bürstenbinderei nicht genügt. 
Die Zahl der die eigentliche Blindenschule besuchenden Kinder 
ist in den letzten Jahren so gewachsen, daß gegenwärtig eine Ueber- 
füllung der einzelnen Klassen vorhanden ist. Die drei Klassen zählen 
je 18 Schüler und Schülerinnen, während eine normale Blindenschul 
klasse nicht über 12 Schüler aufweisen soll. Da ein Rückgang der 
Frequenz nicht zu erwarten ist, so beabsichtigen wir, für die Blinden 
schule eine vierte Klasse einzurichten und eine zweite Lehrerin anzustellen. 
Das Anfangsgehalt derselben ist, entsprechend den Gehaltsbestimmungen 
für die höheren Mädchenschulen, auf 1 800 JC angenommen. Ueber 
diese neue Lehrerinnenstelle haben wir die Normal-Etats-Deputation 
nicht gehört. Wir ersuchen die Stadtverordneten-Versammlung, darüber 
besonders zu beschließen. 
Abtheilung 8. Fortbilduugs-Unterrichtswesen. 
(Spezial-Etat Nr. 18.) 
Mit dem Beginn des Sommer-Halbjahres 1892 ist eine neue 
Fortbildungsschule für Jünglinge in dem Schulhause Gräfestr. 88 
eröffnet, und zu Ostern 1893 ist die Errichtung einer ebensolchen in 
dem Schulhause Putbuserstr. 23 in Aussicht genommen. Ferner 
beabsichtigen wir, wie in der Vorbemerkung III zu dem Etats-Entwurf 
näher ausgeführt ist, vom 1. April d. Js. ab die private Lnisen- 
städtische Fortbildungsschule für Mädchen und Frauen in der 
Naunynstr. 63 in städtische Verwaltung zu nehmen. 
Die Berücksichtigung dieser neuen Schulen bei Aufstellung des 
vorliegenden Etats-Entwurfs sowie die vorgesehene Weiter-Entwickelung 
der bestehenden Fortbildnngsanstalten und Schulen, insbesondere der 
städtischen Mädchenfortbildungsschulen, haben hauptsächlich die Mehr 
ansätze gegen den letzten Etat in der Einnahme und Ausgabe veranlaßt. 
Den Zuschuß für die Fortbildungsschule des Handwerker-Vereins 
(Abschnitt D. a. der Ausgabe) haben wir, der bezüglichen Resolution 
der Stadtverordneten-Versammlung zum letzten Etat entsprechend, für 
das Jahr 1893/94 mit 3 000 JC gegen bisher 2 000 JC angesetzt. 
Im Extraordinarium werden für die städtischen Fortbildungsschulen 
für Jünglinge 1 764 JC zur Beschaffung von Spinden, Modellen, 
Modelltr- und Zeichen-Utensilien, für die städtischen Mädchenfortbildungs- 
fchulen 105 JC zur Beschaffung eines Schrankes gefordert. Außerdem 
sind für die Bolksbibliotheken 7 500 JC angesetzt zur Bestreitung der 
Ausgaben für den Ersatz des abgenutzten Büchermaterials durch neue 
Exemplare, da die etatsmäßigen laufenden Mittel nicht ausreichen, um 
die zerlesenen Bücher durch neue Exemplare ersetzen zu lassen. 
In den Vorbemerkungen Nr. IV—VI zu dem Etats-Entwurf 
haben wir die Genehmigung der Stadtverordneten-Versammlung zu 
verschiedenen Aenderungen und Ergänzungen der Grundsätze für die 
Verwaltung des städtischen Fortbildungsschulwesens beantragt. 
Abtheilung 9. Gewerbliches Unterrichtswesen. 
(Spezial-Etat Nr. 19.) 
Zu den nach dem letzten Etat vorhandenen 14 Fachschu len sollen 
im nächsten Jahre zwei neue, für Buchdrucker und für Schneider, hin 
zutreten. Die Regulative sind dem Etats-Entwürfe als Anlagen bei 
gefügt. Ferner erscheint in dem Spezial-Etat 19 zum ersten Mal die 
Tagesklasse für Monteure der Elektrotechnik an der I. Hand 
werkerschule, welche mit Zustimmung der Stadtverordneten-Ver 
sammlung vom 16. Juni v. Js. — Protokoll Nr. 23 — am 
10. Oktober v. Js. eröffnet worden ist. Für sie ist in den Anlagen 
des Spezial-Etats Nr. 19 ein besonderer Etat aufgestellt. In Betreff 
der Baugewerkschule hatte die Stadtverordneten-Versammlung auf 
unseren Antrag sich durch Beschluß vom 16. Juni v. Js. — Protokoll 
Nr. 11 — damit einverstanden erklärt, daß als Staatszuschuß ein 
Pauschquantum beantragt werde, welches in Zwischenräumen von 
3 Jahren bestimmt und zunächst auf 20 000 JC bemessen werden sollte. 
Der Herr Minister für Handel und Gewerbe hat die Bewilligung eines 
solchen Pauschquantums abgelehnt, dagegen den in den Anlagen des 
Spezial-Etats Nr. 19 enthaltenen Etat für die Baugewerkschule auf 
gestellt und wie bisher, die Hälfte des danach erforderlichen Zuschusses 
von 28 744 JC aus Staatsfonds bewilligt, außerdem auch noch die 
Hälfte desjenigen Zuschusses in Aussicht gestellt, welcher nach dem 
Neben-Etat für 1. April 1892/93 für die Baugewerkschule erforderlich 
wird. Wir haben unter diesen Umständen den vom Herrn Minister 
aufgestellten Etats-Entwurf unverändert angenommen. Derselbe schließt 
sich ohne Berücksichtigung des Neben-Etats der Baugewerkschulc für 
1892/93, dessen Zuschuß von der Stadtgemeinde in ganzer Höhe 
bewilligt war, an den letzten Haupt-Etat für diese Schule an. Die 
Erläuterung zu Titel I. 1. der Einnahme des vorliegenden Etats- 
Entwurfes für 1893/94, daß die II Klaffen in 1892/93 um 5 ver 
mehrt werden sollen, ist daher, da in dem letzten Neben-Etat noch 
2 neue Klassen bewilligt waren, dahin richtig zu stellen, daß die 
13 Klassen in 1892/93 um 3 vermehrt werden sollen. Die Mittel 
für die Unterhaltung des Gebäudes der Baugewerkschulc sind, da die 
Stadt, wie bei der Webeschule, das Schullokal mit den zur Ertheilung 
des Unterrichts erforderlichen Utensilien herzugeben und das erstere zu 
unterhalten hat, im Spezial-Etat Nr. 19 unter E. 1 in Höhe der 
betreffenden Etatssumme des letzten Neben-Etats vorgesehen. 
Die übrigen Veränderungen des vorliegenden Entwurfes des 
Spezial-Etats Nr. 19 und seiner Anhänge werden hauptsächlich durch 
die weitere Entwickelung der bestehenden gewerblichen Schulen veran 
laßt. Bei der II. Handwerkerschule tritt außerdem die Hälfte der 
Etatsansätze des letzten, nur für ein halbes Jahr ausgestellten Etats 
hinzu. 
Auf Seite 2 des Etats-Entwurfes haben wir in den Erläuterungen 
die Genehmigung der Stadtverordneten - Versammlung zur Aufnahme 
eines Zusatzes in das Regulativ der Fachschule für L-chuhmacher be 
antragt, außerdem auf Seite 23 in der Vorbemerkung und in den 
Erläuterungen die Genehmigung zur Ergänzung und Abänderung der 
Bestimmungen für den Gewerbesaal. 
Kapitel VI. Armen-Verwaltung 
schließt in Einnahme mit 1 080 977 JC 
in Ausgabe mit 9 486 959 - 
also mit einem Zuschüsse von 8 405 982 JC 
gegen 7 350128 JC pro I. April 1892/93, also mehr 1 055 854 - 
Im Einzelnen betragen die 
Einnahmen Ausgaben Mehr 
bei Abtheilung mehr weniger mehr weniger Zuschüsse 
1. Armenwesen 44100,# — 1068400,# — 1024300,# 
2. Friedrich-Wil- 
Helms-Hospital 
und Siechen- 
Anstalten . . — 1510JC 1343 - — 2853 - 
3. Waisen - Ver 
waltung . . 6100 - — 13943 - — 7843 - 
4. Arbeitshaus in 
Rummelsburg 
nebst Hilfs- 
Station für 
geschlechtskranke 
Weiber... 74164 - — 88848 - — 14684 - 
5. Städtisches 
Obdach nebst 
Desinfektions- 
Anstalt . . . 5883- — 12057- — 6174- 
Summa 13024,7JC \b\0JC 1184591 JC — 1055854,# 
' V " 
128737JC. 
Dieser Mehr - Zuschuß gegen den des laufenden Etats beträgt 
II,« pCt. Der nach dem Etat pro 1. April 1892/93 erforderliche 
Zuschuß ergtebt gegen den Ist-Zuschuß des Jahres 1891/92 eine 
Steigerung von 11,» pCt., während in den Jahren 1890/91 eine 
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