von technischen Lehrerinnen gegen eine jährliche Remuneration von
768 JC und die Verpflichtung zur Ertheilung von 16 Stunden in
die Grundsätze zur Ausführung des Normal-Besoldungs-Etats zu
genehmigen.
Abtheilung 7. A. Taubstummenschule.
(Spezial-Etat Nr. 16.)
Die beiden, nur geringfügigen Veränderungen in der Einnahme
und Ausgabe des Ordinariums ergeben sich aus den bisherigen Er
fahrungen. Im Exrraordinarium werden zur Renovirung der Aula
430 JC gefordert.
Abtheilung 7. 8. Blindenanstalt nebst Betrieb der Be
schäftigungs-Anstalt.
(Spezial-Etat Nr. 17.)
Die Blindenanstalt umfaßt:
1. die Blindenschule,
2. die Fortbildungsschule für Blinde,
3. die Beschäftigungs-Anstalt für Blinde.
Bisher sind die Einnahmen und Ausgaben der Beschäftigungs-
Anstalt, also die Einnahmen für gefertigte Waaren und die Ausgaben
für Materialien, Löhne der Blinden, Unkosten, unter Kontrolle des
Vorstandes durch den Direktor der Anstalt besonders verwaltet
worden. Da indessen der Geschäftsbetrieb umfangreicher geworden
ist, überdies auch der Mangel eines größeren Betriebsfonds zu
Unzuträglichkeiten geführt hat, so sollen, wie in der Vorbemerkung
zum Etats-Entwurf näher ausgeführt ist, die Kassengeschäfte der Be
schäftigungs-Anstalt nicht mehr von dem Direktor, sondern von der
Stadt-Haupt-Kasse erledigt werden. Deshalb ist für die hier fraglichen
Einnahmen und Ausgaben unter Abschnitt II des Spezial-Etats Nr. 17
„Betrieb der Beschäftigungsanstalt" ein besonderer Etat aufgestellt
worden, der in Einnahme und Ausgabe mit 42180 JC abschließt.
Diese Summe erscheint in Einnahme und Ausgabe als Mehransatz
gegen den letzten Etat.
In dem Etats-Entwurf für die Blindenanstalt (Abschnitt I) ist
unter Titel I. 8 für den Werkmeister der Bürstenbinderei, für welchen
bisher ein Honorar von 720 JC für 24 Stunden wöchentlich auf
40 Wochen angesetzt war, eine Remuneration von 1 700 JC für
täglich 8 Stunden vorgesehen, da sich herausgestellt hat, daß die
bisherige Stundenzahl für den Betrieb der Bürstenbinderei nicht genügt.
Die Zahl der die eigentliche Blindenschule besuchenden Kinder
ist in den letzten Jahren so gewachsen, daß gegenwärtig eine Ueber-
füllung der einzelnen Klassen vorhanden ist. Die drei Klassen zählen
je 18 Schüler und Schülerinnen, während eine normale Blindenschul
klasse nicht über 12 Schüler aufweisen soll. Da ein Rückgang der
Frequenz nicht zu erwarten ist, so beabsichtigen wir, für die Blinden
schule eine vierte Klasse einzurichten und eine zweite Lehrerin anzustellen.
Das Anfangsgehalt derselben ist, entsprechend den Gehaltsbestimmungen
für die höheren Mädchenschulen, auf 1 800 JC angenommen. Ueber
diese neue Lehrerinnenstelle haben wir die Normal-Etats-Deputation
nicht gehört. Wir ersuchen die Stadtverordneten-Versammlung, darüber
besonders zu beschließen.
Abtheilung 8. Fortbilduugs-Unterrichtswesen.
(Spezial-Etat Nr. 18.)
Mit dem Beginn des Sommer-Halbjahres 1892 ist eine neue
Fortbildungsschule für Jünglinge in dem Schulhause Gräfestr. 88
eröffnet, und zu Ostern 1893 ist die Errichtung einer ebensolchen in
dem Schulhause Putbuserstr. 23 in Aussicht genommen. Ferner
beabsichtigen wir, wie in der Vorbemerkung III zu dem Etats-Entwurf
näher ausgeführt ist, vom 1. April d. Js. ab die private Lnisen-
städtische Fortbildungsschule für Mädchen und Frauen in der
Naunynstr. 63 in städtische Verwaltung zu nehmen.
Die Berücksichtigung dieser neuen Schulen bei Aufstellung des
vorliegenden Etats-Entwurfs sowie die vorgesehene Weiter-Entwickelung
der bestehenden Fortbildnngsanstalten und Schulen, insbesondere der
städtischen Mädchenfortbildungsschulen, haben hauptsächlich die Mehr
ansätze gegen den letzten Etat in der Einnahme und Ausgabe veranlaßt.
Den Zuschuß für die Fortbildungsschule des Handwerker-Vereins
(Abschnitt D. a. der Ausgabe) haben wir, der bezüglichen Resolution
der Stadtverordneten-Versammlung zum letzten Etat entsprechend, für
das Jahr 1893/94 mit 3 000 JC gegen bisher 2 000 JC angesetzt.
Im Extraordinarium werden für die städtischen Fortbildungsschulen
für Jünglinge 1 764 JC zur Beschaffung von Spinden, Modellen,
Modelltr- und Zeichen-Utensilien, für die städtischen Mädchenfortbildungs-
fchulen 105 JC zur Beschaffung eines Schrankes gefordert. Außerdem
sind für die Bolksbibliotheken 7 500 JC angesetzt zur Bestreitung der
Ausgaben für den Ersatz des abgenutzten Büchermaterials durch neue
Exemplare, da die etatsmäßigen laufenden Mittel nicht ausreichen, um
die zerlesenen Bücher durch neue Exemplare ersetzen zu lassen.
In den Vorbemerkungen Nr. IV—VI zu dem Etats-Entwurf
haben wir die Genehmigung der Stadtverordneten-Versammlung zu
verschiedenen Aenderungen und Ergänzungen der Grundsätze für die
Verwaltung des städtischen Fortbildungsschulwesens beantragt.
Abtheilung 9. Gewerbliches Unterrichtswesen.
(Spezial-Etat Nr. 19.)
Zu den nach dem letzten Etat vorhandenen 14 Fachschu len sollen
im nächsten Jahre zwei neue, für Buchdrucker und für Schneider, hin
zutreten. Die Regulative sind dem Etats-Entwürfe als Anlagen bei
gefügt. Ferner erscheint in dem Spezial-Etat 19 zum ersten Mal die
Tagesklasse für Monteure der Elektrotechnik an der I. Hand
werkerschule, welche mit Zustimmung der Stadtverordneten-Ver
sammlung vom 16. Juni v. Js. — Protokoll Nr. 23 — am
10. Oktober v. Js. eröffnet worden ist. Für sie ist in den Anlagen
des Spezial-Etats Nr. 19 ein besonderer Etat aufgestellt. In Betreff
der Baugewerkschule hatte die Stadtverordneten-Versammlung auf
unseren Antrag sich durch Beschluß vom 16. Juni v. Js. — Protokoll
Nr. 11 — damit einverstanden erklärt, daß als Staatszuschuß ein
Pauschquantum beantragt werde, welches in Zwischenräumen von
3 Jahren bestimmt und zunächst auf 20 000 JC bemessen werden sollte.
Der Herr Minister für Handel und Gewerbe hat die Bewilligung eines
solchen Pauschquantums abgelehnt, dagegen den in den Anlagen des
Spezial-Etats Nr. 19 enthaltenen Etat für die Baugewerkschule auf
gestellt und wie bisher, die Hälfte des danach erforderlichen Zuschusses
von 28 744 JC aus Staatsfonds bewilligt, außerdem auch noch die
Hälfte desjenigen Zuschusses in Aussicht gestellt, welcher nach dem
Neben-Etat für 1. April 1892/93 für die Baugewerkschule erforderlich
wird. Wir haben unter diesen Umständen den vom Herrn Minister
aufgestellten Etats-Entwurf unverändert angenommen. Derselbe schließt
sich ohne Berücksichtigung des Neben-Etats der Baugewerkschulc für
1892/93, dessen Zuschuß von der Stadtgemeinde in ganzer Höhe
bewilligt war, an den letzten Haupt-Etat für diese Schule an. Die
Erläuterung zu Titel I. 1. der Einnahme des vorliegenden Etats-
Entwurfes für 1893/94, daß die II Klaffen in 1892/93 um 5 ver
mehrt werden sollen, ist daher, da in dem letzten Neben-Etat noch
2 neue Klassen bewilligt waren, dahin richtig zu stellen, daß die
13 Klassen in 1892/93 um 3 vermehrt werden sollen. Die Mittel
für die Unterhaltung des Gebäudes der Baugewerkschulc sind, da die
Stadt, wie bei der Webeschule, das Schullokal mit den zur Ertheilung
des Unterrichts erforderlichen Utensilien herzugeben und das erstere zu
unterhalten hat, im Spezial-Etat Nr. 19 unter E. 1 in Höhe der
betreffenden Etatssumme des letzten Neben-Etats vorgesehen.
Die übrigen Veränderungen des vorliegenden Entwurfes des
Spezial-Etats Nr. 19 und seiner Anhänge werden hauptsächlich durch
die weitere Entwickelung der bestehenden gewerblichen Schulen veran
laßt. Bei der II. Handwerkerschule tritt außerdem die Hälfte der
Etatsansätze des letzten, nur für ein halbes Jahr ausgestellten Etats
hinzu.
Auf Seite 2 des Etats-Entwurfes haben wir in den Erläuterungen
die Genehmigung der Stadtverordneten - Versammlung zur Aufnahme
eines Zusatzes in das Regulativ der Fachschule für L-chuhmacher be
antragt, außerdem auf Seite 23 in der Vorbemerkung und in den
Erläuterungen die Genehmigung zur Ergänzung und Abänderung der
Bestimmungen für den Gewerbesaal.
Kapitel VI. Armen-Verwaltung
schließt in Einnahme mit 1 080 977 JC
in Ausgabe mit 9 486 959 -
also mit einem Zuschüsse von 8 405 982 JC
gegen 7 350128 JC pro I. April 1892/93, also mehr 1 055 854 -
Im Einzelnen betragen die
Einnahmen Ausgaben Mehr
bei Abtheilung mehr weniger mehr weniger Zuschüsse
1. Armenwesen 44100,# — 1068400,# — 1024300,#
2. Friedrich-Wil-
Helms-Hospital
und Siechen-
Anstalten . . — 1510JC 1343 - — 2853 -
3. Waisen - Ver
waltung . . 6100 - — 13943 - — 7843 -
4. Arbeitshaus in
Rummelsburg
nebst Hilfs-
Station für
geschlechtskranke
Weiber... 74164 - — 88848 - — 14684 -
5. Städtisches
Obdach nebst
Desinfektions-
Anstalt . . . 5883- — 12057- — 6174-
Summa 13024,7JC \b\0JC 1184591 JC — 1055854,#
' V "
128737JC.
Dieser Mehr - Zuschuß gegen den des laufenden Etats beträgt
II,« pCt. Der nach dem Etat pro 1. April 1892/93 erforderliche
Zuschuß ergtebt gegen den Ist-Zuschuß des Jahres 1891/92 eine
Steigerung von 11,» pCt., während in den Jahren 1890/91 eine
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