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Volume No. 12 (146), 25. Februar 1893

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1893 (Public Domain)

93 
Einnahme Ausgabe 
mehr 
weniger 
mehr 
weniger 
JC 
JC 
JC 
JC 
8. Fortbildung? - Unterrichts- 
wesen 5 950 
— 
40 700 
— 
9. Gewerbliches Unterrichts- 
wesen 270 
'— 
43 781 
— 
Summa Ordinarium 134 921 
17 881 
557 529 
144 374 
117 040 v 
413 155 v 
Die Zahlen der Mehr- und Minder-Ansätze geben indessen in der 
Ausgabe bei Abtheilung 1, 2, 3 und 5 kein richtiges Bild von den 
thatsächlichen Mehr- und Minder-Forderungen gegen den letzten Etat. 
Wir haben nämlich die Diensteinkommensbeträge der technischen Lehrer 
und der Schuldiener an den höheren Lehranstalten und den 
höheren Mädchenschulen, welche im letzten .Etat noch, je nach dem 
die Stellen-Inhaber an den Gymnasien, Realgymnasien und Ober- 
Realschulen oder an den Realschulen (höheren Bürgerschulen) oder 
an den höheren Mädchenschulen beschäftigt sind, bei Abtheilung 1, 
2 und 3 angesetzt waren, dort abgesetzt und nach der diesen 
Schulen gemeinsamen Abtheilung 5 übertragen, wo sie als Mehr- 
Ausgabe gegen den letzten Etat erscheinen. Diese nur die Form 
der Etats betreffende Veränderung erschien theils deswegen geboten, 
weil für die technischen Lehrer und die Schuldiener an den bezeichneten 
Schulen je eine gemeinschaftliche Dienstaltersliste besteht und die Ge 
hälter derselben daher auch im Normal-Besoldungs-Etat an einer 
Stelle vereinigt sind, theils auch deshalb, weil die Vereinigung aller 
Stellen in einem Spezial-Etat das Geschäftsverfahren vereinfacht. 
Wenn die durch diese formelle Aenderung bedingten Mehr- und Minder 
ansätze ausgeschieden werden, so ergeben sich für die Abtheilungen 1—3 
und 5 folgende Zahlen: 
Ausgabe 
mehr weniger 
Abtheilung 1 — JC 5172 JC 
- 2 115 520 s — 
- 3 22 187 - — - 
- 5 34 702 - — 
Die Ausgaben des Extraordinariums vertheilen sich auf 
Abtheilung 1 mit 4 500 JC 
- 2 - 27 100 - 
- 3 . 5 550 - 
- 4 - 2 328 - 
- 5 - — - 
- 6 - — - 
- 7 A - 430 - 
- 7B - — - 
- 8 - 9 369 - 
- 9 — - 
Summa Extraordinarium 49 277 JC. 
Abtheilung 1. Gymnasien, Realgymnasien und Ober- 
Realschulen. 
(Spezial-Etat Nr. 9/10.) 
Die Frequenz der Gymnasien, Realgymnasien und Ober-Real 
schulen ist, wie aus der dem Etatsentwurfe beigefügten Nachweisung B, 
Spalte 1—4, hervorgeht, weiter zurückgegangen. Während die Schüler 
zahl im Jahre 1. April 1889/90 noch 13 799 
war, ging sie herab im Jahre 1890/91 auf 13 524, 
im Jahre 1891/92 auf 13 254 
und im Sommer 1892 auf 13140, 
Hieraus erklärt sich der Minderansatz gegen den letzten Etat bei 
Abschnitt B. Titel V. der Einnahme „Hebungen von den Schülern" 
(18 100 JC) und bei der ganzen Abtheilung 1. 
Die Minder-Forderung im Ordinarium der Ausgabe 
von 5 172 M 
setzt sich zusammen aus einer Mehr-Forderung von . . 9 034 - 
bei Abschnitt B. „Unterrichtsbedürfnisse sowie Haus- und 
Geschäftsverwaltung" und einer Minder - Forderung von 14 206 - 
bei Abschnitt A. „Lehr- und Verwaltungs-Personal." 
Der Mehr-Ansatz bei Abschnitt B. wird hauptsächlich durch die 
nach den bisherigen Erfahrungen nothwendige Erhöhung der Etats 
summen für Utensilien und Hausgeräthe, sowie für Heizung und Be 
leuchtung (Titel II. und III. 1 und 2) hervorgerufen. Bei der Position 
„Heizung" ist für die Heizer diejenige Lohn-Erhöhung von 25 ^ für 
dm Heiztag in Ansatz gebracht worden, welche bereits im letzten Etat 
für 50 Heizer an den Gemeindeschulen bewilligt worden ist. (Vergl. 
Spezial-Etat Nr. 15 für 1. April 1892/93, Titel V. Pos. 2 und die 
Erläuterung zu dem Entwürfe.) Diese Lohn-Erhöhung ist für das 
Jahr 1893/94 allgemein, also auch in den Etats der Realschulen 
(höheren Bürgerschulen) und der höheren Mädchenschulen vorgesehen. 
Die Rinder-Forderung von 14 206 ^ bei Abschnitt A. „Lehr- 
und VerwUtungs - Personal" entspringt vorwiegend der endgültigen 
Einziehung von Oberlehrcrstellen. In dem Normal-Bcsoldungs-Etat 
(II. Theil. Abtheilung A. 1. II.) sind 388 Stellen zu 4 650 JC 
Durchschniltsgchalt angesetzt. In Folge der neuen Lehrpläne vom 
Januar 1892 wird eine Verminderung der Lehrerstellen erforderlich. 
Im letzten Etat waren die 388 Stellen vorläufig noch aufrecht 
erhalten, von der gesammten Besoldungssumme von . 1 804 200 JC 
war aber der Gehaltsbetrag für 7 Stellen zu 3 300 JC 
und für 19 Stellen zu 3 000 JC von 80100 - 
abgesetzt worden, weil diese Stellen damals nicht besetzt waren und 
auch vorläufig nicht besetzt werden sollten. In dem vorliegenden 
Etats - Entwürfe ist diese Angelegenheit nunmehr endgültig geregelt. 
Aus der Anzahl der nach den neuen Lehrplänen obligatorischen wissen 
schaftlichen Stunden ist, wie in der Erläuterung zum Etats-Entwürfe 
(Titel I. 2) näher ausgeführt ist, ermittelt, daß künftig nur noch 
352 Oberlehrerstellen erforderlich sein werden, gegen die bisherigen 
normalmäßigen 388 also weniger 36, und gegen die 362 Stellen, 
für welche das Gehalt im letzten Etat angesetzt war, weniger 10. 
Für die 352 Stellen ist eine neue Normal-Skala mit den bisherigen Ge 
haltsstufen und dem bisherigen Durchschnittsgehalte von 4 650 JC, 
also mit einer Gehaltssumme von 1 636 800 JC 
aufgestellt worden. Außer diesem Betrage ist für die zur 
Zeit über die neue Normal-Skala hinaus bewilligten 
Gehälter die in dem Etats-Entwürfe berechnete Summe 
von 53 700 JC 
als künftig wegfallend angesetzt worden. Zusammen 
sind demnach für die Besoldung der Oberlehrer . . 1 690 500 - 
eingestellt worden, gegen 1 724 100 
im letzten Etat also weniger 33 600 JC 
Wenn die 53 700 JC weggefallen sein werden, wird 
der Minder-Bedarf sich auf 87 300 JC stellen. Diesem 
Minder-Ansatze steht bei Titel II. 3. „Honorar für 
außerordentliche Lehrstunden" eine Mehrforderung von 
249 außerordentlichen wissenschaftlichen Stunden zu 
2 JC — 23 904 JC 
gegenüber. 
Die Vorschullehrer an den Gymnasien, Realgymnasien und 
Ober-Realschulen, für welche bisher unter Titel I. 3. des Abschnittes A. 
55 Stellen mit 2 946 JC Durchschnittsgehalt angesetzt waren, beab 
sichtigen wir auf Grund des Gesetzes vom 25. Juli 1892, betreffend 
das Diensteinkommen der Lehrer an den nicht staatlichen öffentlichen 
höheren Schulen, mit den Gcmeindeschnllehrern in eine Dienstalters 
liste zu bringen. Für sie ist daher das Durchschnittsgehalt der Ge 
meindeschullehrer von 2 455 JC + 150 JC Funklionszulage, welche 
ihnen gemäß dem Gesetze zu gewähren ist, und als künftig weg 
fallend der Betrag angesetzt, welcher dem gegenwärtigen Ueberschuß 
der augenblicklichen Gehaltssnmme der Vorschullehrer über die hiernach 
für Vorschullehrer erforderliche Summe entspricht. Außerdem ist noch 
der Betrag vorgesehen, welcher nach dem Gesetze und den zu demselben 
erlassenen Ausführungsbestimmungen zur Gleichstellung des Mindest- 
Einkommens der Vorschullehrcr mit dem Mindest-Einkommen der staat 
lichen Vorschullehrer von 2140 JC erforderlich ist. Das Nähere 
hierüber und insbesondere auch über die danach vom 1. April 1893 
ab voraussichtlich bestehenden Besoldungsstufen ergeben die Erläute 
rungen in dem Etats-Entwürfe. 
Diese Aenderung des Normal-Besoldungs-Etats und der Grund 
sätze zu seiner Ausführung haben wir ebenso wie die vorher be 
handelte Aenderung bezüglich der Oberlehrer nicht der Normal-Etats- 
Deputation zur Berathung vorgelegt. Wir ersuchen die Stadt 
verordneten-Versammlung, über die Aenderungen besonders zu be 
schließen. Dasselbe gilt von der Normal-Skala, welche wir unter 
Titel I. 1. für die Besoldungen der Direktoren aufgestellt haben. 
Im Extraordinarium der Ausgabe werden zur Anschaffung 
von drei neuen Flügeln für das Köllnische Gymnasium, das Andreas 
und das Friedrichs-Realgymnasium je 1 500 JC gefordert. 
Abtheilung 2. Realschulen (höhere Bürgerschulen). 
(Spezial-Etat Nr. 11.) 
Die bisherigen höheren Bürgerschulen sollen laut Verfügung des 
Herrn Ministers, der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-An 
gelegenheiten als Realschulen bezeichnet werden. Es ist uns indeß 
gestattet, dieser Bezeichnung den Zusatz „(höhere Bürgerschulen)" hinzu 
zufügen. Die Benennung dieser Kategorie von Schulen ist demnach 
fortan: Realschulen (höhere Bürgerschulen). 
Zu Ostern d. I. soll in der Großen Hamburgerstr. 18/19, in 
dem bisherigen Lokal der VIII. Schule, welche dann das eigene Gebäude 
in der Rheinsbergerstr. 4/5 beziehen wird, eine neue, die X. Schule 
eröffnet werden. Die Stadtverordneten-Versammlung hat sich hiermit 
bereits durch Beschluß vom 27. Oktober v. I. — Prot. Nr. 18 — 
einverstanden erklärt. Ferner beabsichtigen wir, in dem bisherigen, 
einstweiligen Lokal der VII. Schule in dem Gemeinde-Schulhauje 
Gräfestr. 68, welches durch Verlegung dieser Schule in das eigene 
Gebäude Mariannenstr. 47. zu Michaelis d. I. frei wird, noch eine 
neue, die XI. Schule, zu eröffnen. Diese neuen Schulen und die 
weitere Entwickelung der bestehenden Schulen, wie sie in der Vor 
bemerkung zu Spezial-Etat Nr. 11 dargelegt ist, sowie der Hinzutritt
	        
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