Für die Minder-Ausgaben bei Abtheilung A. Verschiedene Aus
gaben in Feuerversicherungs-Angelegenheiten und für Besitzveränderungcn
in Höhe von 1 000 JC
trifft die Erläuterung bei der Einnahme gleichfalls zu;
ferner sind bei B 2. Nachaichung der Waagen und Ge
wichte inkl. der Transportkosten für das Eisen zur Be
lastung der Centestmalwaagen beim Aichen 200 -
und bei B. 6. Unterhaltung der 5 Centestmalwaagen . 300 -
nach den Durchschnitts-Berechnungen, sowie bei
B. 9. Miethe für die Raathswaage am Arminiusplatz 870 JC
auf Grund der nunmehr erfolgten definitiven Abschätzung der Wohnung
und der Waageräume weniger angesetzt.
Dagegen mußten die Ausgaben erhöht werden bei
B. 4. Feuerversicherungs-Prämien um 50 JC
für erneute Versicherung der 4 älteren Raathswaagen auf
weitere S Jahre, und bei
B. 8. Brennmaterial zur Heizung der Waageräume
und der Dienstwohnungen der 5 Rathswaagemeifter um 150 -
in Folge einer Neuberechnung der einzelnen Ansätze nach den jetzigen
regulativmäßigcn Festsetzungen und den letzten Einheitspreisen.
Die Stadtverordneten - Versammlung hat bei Berathung des
Stadthaushalts-Etats pro l. April 1892/93 zu dem Spezial-Etat 3
folgende Resolution beschlossen:
Die Versammlung ersucht den Magistrat, den Heu- und
Strohmarkt von dem Oranienplatz zu verlegen.
Wir bemerken hierzu, daß sich das Königliche Polizei-Präsidium
mit der Verlegung des Heu- und Strohmarktes vom Oranienplatz nach
dem Görlitzer Bahnhof zwar einverstanden erklärt, die genaue Platz-
bestimmung aber noch vorbehalten hat. Nach Erledigung der dies
bezüglichen Verhandlung werden wir der Stadtverordnetcn-Versammlung
weitere Nachricht zugehen lassen.
Kapitel II, Verwaltung der städtische« Werke.
Das Kapitel II.. des Haushalts-Etats enthält als Einnahme die
für allgemeine städtische Zwecke verfügbaren Ueberschüsse der städtischen
Werke, als Ausgabe die zur Bestreitung der durch die eigenen Ein
nahmen nicht gedeckten Ausgaben derselben erforderlichen Zuschüsse.
Dasselbe schließt ab:
gegen 1892/93
mehr weniger
mit einer Einnahme von 6 820 112 JC — 815 269 JC
- - Ausgabe - 3 325 399 - 205 696 JC —
Mithin ergießt sich ein
Ueberschuß von . . . 3 594 713 JC
Von der Einnahme entfallen auf:
Gasanstalten . . . . 5 074 000 -
Wasserwerke . . . . 1 533 712 -
Centralviehhof aus der
Viehmarkt-Verwaltung 212 400 -
zusammen 6 820 112 ^
Von der Ausgabe ent
fallen auf Kanalisations
werke 3 225 399 -
Centralviehhof rc. äeonto
Fleischschau für das von
außerhalb eingeführte
frische Fleisch . . ^ —
zusammen 3 225 399 JC
1 020 965 JC
407 650 -
359 991 -
47 628 -
815 269 JC
221 531 JC
— 15 835 -
221 531 JC 15 835 JC
205 696 JC v '
Was die Minder - Ueberschüsse anbelangt, so ist über die Ursache
derselben im Wesentlichen Folgendes zu bemerken:
1. Bei den Gasanstalten ist die in den letzten beiden Etats
angenomme Steigerung des Gasverbrauchs so sehr zurück
geblieben, daß in dem Entwurf des Etats der Gasanstalten
pro 1893/94 eine Minder Einnahme für den Absatz an Gas
gegen das Vorjahr angenommen werden mußte; weitere
Minder-Einnahmen ergeben sich für Ammoniakwasser in Folge
erheblichen Preisrückganges, sowie durch die beabsichtigte
weitere Ermäßigung der Miethe für die Gasmesser. Anderer
seits ergeben sich auch Mehr-Ausgaben, von denen die beab
sichtigte Erhöhung der Löhne der Laternenanzünder und die
in Folge Steigerung der Anleiheschuld aus Anlaß des Baues
der fünften Gasanstalt noihwendige Verzinsung eines größeren
Kapitals hervorzuheben ist.
2. Die Wasserwerke ergeben zwar eine Mehreinnahme aus
dem Absätze von Wasser gegen den Erat pro 1892/93, diese
bleibt jedoch weil zurück hinter den Mehrausgaben, welche
diesmal durch die Erhöhung der Kosten für den Betrieb der
Werke in Folge der Inbetriebsetzung der neuen Werke am
Müggelsee und in Lichtenberg im Herbst 1893, sowie durch
Hinzutritt der Zinsen von dem für diese neuen Werke auf
gewendeten Anleihekapital entstehen.
3. Der Central-Viehmarkt erleidet einen Einnahmeausfall
durch die vom 1. April 1893 ab eintretende Herabsetzung der
Preise für Viehfutter von 35 pCt. auf 20 pCt. über den
amtlich uotirten Marktpreis, welcher Ausfall jedoch durch
Erhöhung des Standgeldes thcilwcise Deckung findet.
Außerdem sind bei dieser Verwaltung einige Mindereinnahmen
an Miethen, Eisenbahnüberführ- und DesinfektionSgedühren
auf die höhe des Ueberschusscs von Einfluß.
Die Ueberschüsse des Schlachthofes und der Fleischschau
kommen für den Haushaltsetat nicht in Betracht, da dieselben
gesetzlich nur im Interesse dieser beiden Verwaltungen ver
wendet werden dürfen.
In Bezug auf den Mehr- bezw. Minderzuschuß wird Folgendes
erwähnt:
1. Bei den Kanalisationswerken wird der Mehrzuschuß
— abgesehen von dem geringen Rückgänge der Einnahme
bei der Verwaltung der Rieselfelder in Folge Sinkens der
Getreidepreise und der durch Verstärkung des Viehbestandes
veranlaßten Mehrausgabe — hauptsächlich dadurch herbei
geführt, daß die Zinsen von den für in diesem Jahre in
Betrieb kommende Radialsysteme aufgewendete Anleihebeträge,
sowie die Kosten für mehrere Bauausführungen nicht aus
der Anleihe entnommen, sondern durch die eigenen Einnahmen
der Verwaltung bezw. durch den Zuschuß gedeckt werden
sollen.
2. Die Fleischschau für das von außerhalb ein
geführte Fleisch erfordert einen Zuschuß pro 1693/94
nicht, der Erat weist aber auch keinen Ueberschuß auf.
Kapitel III. Steuer-Verwaltung
schließt ab
in Einnahme mit 41 469 093 JC
in Ausgabe mit 385 800 -
also mit einem Ueberschüsse von 41 083 293
gegen 34179 380 ^ im Vorjahre, also mehr . . 6 903 913 -
Im Einzelnen betragen die Einnahmen:
bei Abtheilung gegen bisher mehr weniger
1. Miethssteuer 12 800 000 ^ 12 500 000 ^ 300 000 ^ —
2. Haussteuer . 6 000 000 - 5 700 000 - 300 000 - —
3. Hundesteuer. 503 000 - 403 000 - 100 000 - —
4. Gemeinde-
Einkommen
steuer . . .21 585 593 - 15 820 980 - 6 264 613 - —
5. Braumalz
steuer . . . 580 000 - 560 000 - — —
6. Wanderlager
steuer . . . 500 - 500 -
in Summa . . 41 469 093 JC 34 504 480 JC 6 964 613 JC =—
Die Ausgaben sind bei Abtheilung 2 um 10 000 JC, bei Ab
theilung 3 um 700 JC und bei Abtheilung 4 um 50 000 Jt höher
angesetzt.
Der Ansatz eines gegen das Vorjahr erheblich höheren Ertrages
der Miethssteuer rechtfertigt sich aus den alljährlich zunehmenden
Einnahmen in Folge des Hinzutritts neuer Gebäude.
Da unseres Erachtens der vorliegende Stadthaushalts-Etat zweifel
los die Mittel gewährt, die bei Festsetzung des Stadthaushalts-Etats
pro 1. April 1892/93 erfolgte Ermäßigung der Miethssteuer auch für
das Jahr 1893/94 bestehen lassen zu können, ersuchen wir zugleich
beschließen zu wollen,
daß vom 1. April 1893 ab auf Grund und nach
Maßgabe des Zusatzes zum Haus- und Mielhs-
steuer-Regulativ vom ^pHr 1889 unb August
1890 Wohnungen bei einem Miethswerthe bis zu
200 JC überhaupt von Zahlung der Miethssteuer
frei zu lassen
für Wohnungen mit einem Miethswerthe von 201-
-400 JC 2°/o
-
s
-
-
--
- 401-
-600 - 3%
-
s
-
-
- 601-
-800 - 4%
-
-
- 801
-1000 - 5°/o
an
Miethssteuer zu erheben
sind.
Zu bemerken gestatten wir uns noch, daß betragen hat die Zahl der
A.
B.
c.
D.
Umzüge
Miethser-
Miethser-
leer stehenden
höhungen
mäßigungen
Gelasse
am
1. Oktober 1884
65 775
8 452
1 799
7 975
-
1. «
1885
65 745
14 956
1 472
7 826
1.
1886
67 048
17 039
1 226
7 580
-
1.
1887
66 932
25 259
722
8 017
-
1.
1888
69 865
16 995
989
9 456
1.
1889
77 667
18 541
1 055
11 218
1. -
1890
83 751
11 893
1 358
15 041
1.
1891
91 466
7 836
2 912
21 196
1.
1892
99 197
4 694
5 981
28 638
2