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600 JC auf Staatsfonds zu übernehmen ist, an den Rektor
Friedrich Otte vom Tage seiner Versetzung in den Ruhe
stand, d. h. vom 1. April 1893 ab, einverstanden.
Berlin, den 7. Februar 1893.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. Zelle.
132. Vorlage (J.-Nr. 102 8. D. I. 93) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Pensionirung der Gemeinde
schullehrerin Luise Walter.
Die am 24. November 1829 zu Joachimsthal geborene, Hierselbst
Hornstr. 2 wohnhafte Lehrerin Luise Walter, welche am 1. November
1855 die Prüfung für das Lehramt bestanden, unterrichtete, nachdem
sie zuvor als Erzieherin und dann an der hiesigen höheren Töchter
schule von Fräulein Blume thätig war, vom 1. April 1860 bis
1. April 1863 an der vr. Hering'schen Privalschule, in der Kinder auf
Kosten der Kommune unterrichtet wurden. Seit 1. April 1863 ist sie
provisorisch und seil 1. April 1864 definitiv als Lehrerin im hiesigen
Gemeindeschuldienst angestellt und bezieht gegenwärtig ein Gehalt von
1 950 JC jährlich. Seit längerer Zeit leidet dieselbe an hochgradiger
Nervosität, und da sie selbst fühlt, daß sie den Anforderungen des
Unterrichts nicht mehr Genüge zu leisten vermag, zumal da noch ein
heftiges Ohrensausen nervöser Art sich ihrem Leiden hinzugesellt hat,
hat sie ihre Pensionirung zum 1. April 1893 beantragt.
Die durch unseren Vertrauensarzt, Stadtphysikus vr. Schulz,
vorgenommene Untersuchung bestätigt nach dem anliegenden beigefügten
Gutachten das Leiden der Anlragstellerin. Bei dem vorgerückten Aller
der Untersuchten läßt sich eine wesentliche Besserung ihres Zustandes
nicht mehr erwarten, und wird dieselbe wegen Schwäche ihrer körper
lichen Kräfte für dauernd unfähig zur Erfüllung ihrer Amtspflichten
erachtet.
Ihrem Gesuche muß daher Folge gegeben werden.
Nach der abschriftlich beigefügten Berechnung, welche die Lehrerin
Walter als richtig anerkannt hat, beträgt die ihr zustehende Pension
jährlich 1 235 JC, wovon auf Grund des Gesetzes vom 6. Juli 1885
der Betrag von 600 JC der Staatskasse zur Last fällt. Wir ersuchen
daher um folgende Beschlußfassung:
Die Stadtverordnten- Versammlung erklärt sich mit der
Zahlung einer Pension von jährlich 1 235 JC, wovon auf
Grund des Gesetzes vom 6. Juli 1885 der Betrag von
600 JC auf Staatsfonds zu übernehmen ist, an die Lehrerin
Luise Walter vom Tage der Versetzung in den Ruhe
stand, d. h. vom 1. April 1893 ab, einverstanden.
Berlin, den 6. Februar 1893.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. Zelle.
133. Vorlage (J.-Nr. 242 F. B. II. 93) - zur Beschluß
fassung —, betreffend die Bewilligung einer Pension
an den dienstunfähigen Spritzenmannn Johann
Kuhnicke.
Das Königliche Polizei-Präsidium hat bei uns den Antrag gestellt,
dem dienstunfähig gewordenen. 61 Jahre alten Spritzenmann Johann
Kuh nicke auf Grund des Pensions-Reglements für das Exekutiv-
29. März
Personal der Feuerwehr vom
1882 eine Pension zu bewilligen.
Der Betrag der Pension ist diesseits kalkulatorisch auf 756 JC fest
gestellt worden.
Von dem Versuche einer Beschäftigung des Kuhnicke im städtischen
Dienste wollen wir in Anbetracht seines hohen Alters absehen.
Wir ersuchen die Stadtverordneten-Versammlung daher unter
Beifügung des Nationale und Pensions-Berechnung enthaltenden An
trages. des Königlichen Polizei-Präsidiums wie folgt zu beschließen:
Die Stadtverordneten - Versammlung erklärt sich damit
einverstanden, daß dem dienstunfähigen Spritzenmann Johann
Kuhnicke vom 1. April d. Js. eme Pension von jährlich
756 JC in monatlichen Theilen im Voraus zu Lasten der
Spezial-Verwaltung 41, Abtheilung 2, Titel II B b gezahlt
werde.
Berlin, den 31. Januar 1893.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. Zelle.
134. Vorlage (J.-Nr. 96 F. B. II. 93) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Bewilligung eines der
reglementsmäßigenPension gleichkommenden Betrages
an den dienstunfähigen Spritzcnmann Franz Thon.
Das Königliche Polizei-Präsidium bat bei uns den Antrag gestellt,
dem dienstunfähig gewordenen, 35 Jahre alten Spritzenmanne Franz
Thon in Gemäßheil des Pensions-Reglements für das Exekutiv-Personal
29. März
der Feuerwehr vom 23 ~ 1882 e * ne Pension P bewilligen. Der
Betrag der Pension ist diesseits kalkulatorisch auf jährlich 672 JC
festgestellt worden.
Nach dem beigefügten Obergutachten unseres Vertrauensarztes,
des Sanitätsraths vr. Schulz erscheint Thon für den städtischen
Dienst noch verwendbar.
Wir beabsichtigen daher, zunächst einen diesbezüglichen Versuch
anzustellen und erst nach dem Scheitern desselben die endgültige Ver
setzung des Genannten in den Ruhestand zu veranlassen.
Indem wir ferner das Dienstbeschädigungs-Attest, sowie den
Nationale und Pensions-Berechnung enthaltenden Antrag des Königlichen
Polizei-Präsidiums übersenden, beantragen wir folgende Beschlußfassung:
Die Stadtverordneten - Versammlung erklärt sich damit
einverstanden, daß dem dienstunfähigen Spritzenmanne Franz
Thon vom 1. April d. Js. ab — zunächst auf die Dauer
eines Jahres — ein der reglementsmäßigen Pension gleich
kommender Betrag von jährlich 672 JC in monatlichen
Theilen im Voraus zu Lasten der Spezial-Verwaltung 41,
Abtheilung 2, Titel II Ba, mit der Maßgabe gezahlt werde,
daß der Stadtgemeinde das Recht auf Beschäftigung des
Genannten vorbehalten bleibt.
Berlin, den 23. Januar 1893.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadl.
Zelle.
135. Vorlage (J.-Nr. 50 F. B. II. 93) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Bewilligung eines der
reglementsmäßigen Pension gleichkommenden Be
trages an den dienstunfähigen SpritzenmannWilhelm
Würffel.
Das Königl. Polizei-Präsidium hat bei uns den Antrag gestellt,
dem dienstunfähig gewordenen, 51 Jahre alten SpritzenmannWilhelm
Würffel in Gemäßheit des Pensions-Reglements für das Exekutiv-
29. März
Personal der Feuerwehr vom ”23—^— 1882 eine Pension zu be
willigen. Der Betrag der Pension ist diesseits kalkulatorisch auf 792 JC
festgesetzt worden.
Nach dem beigefügten Gutachten des städtischen Vertrauensarztes
kann Würffel noch im Gemeindedienst verwendet werden. Wir be
absichtigen daher, denselben versuchsweise zu beschäftigen und seine
definitive Pensionirung von dem Ausfall dieses Versuchs abhängig zu
machen.
Indem wir ferner das Dienstbeschädigungs-Attest, sowie den
Nationale und Pensions-Berechnung enthaltenden Antrag des Königl.
Polizei-Präsidiums übersenden, beantragen wir folgende Beschlußfassung:
Die Stadtverordneten - Versammlung erklärt sich damit
einverstanden, daß dem dienstunfähigen Spritzenmanne
Wilhelm Würffel vom 1. April d. Js. ab zunächst auf
die Dauer eines Jahres ein der reglementsmäßigen Pension
gleichkommender Betrag von jährlich 792 JC in monatlichen
Theilen im Voraus zu Lasten der Spezial-Verwaltung 41,
Abtheilung 2, Titel II Ba mit der Maßgabe gezahlt werde,
daß der Stadtgemeinde das Recht auf Beschäftigung des
Genannten vorbehalten bleibr.
Berlin, den 31. Januar 1893.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. Zelle.
136. Vorlage (J.-Nr. 418 F. B. II. 93) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Weiterbewilligung eines
der reglementsmäßigen Pension gleichkommenden
Betrages an den ehemaligen Oberfeuermann Gott
lieb Cyron.
Durch Beschluß vom 24. März v. Js. — Protokoll Nr. 33 Ob —
hat die Stadtverordnelen-Versammlung sich damit einverstanden erklärt,
daß dem dienstunfähigen Oberfeuermanne Gottlieb Cyron vom
1. Mai v. Js. ab auf ein weiteres Jahr der der reglementsmäßigen