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Volume No. 11 (121-128), 18. Februar 1893 Anlage: ad No. 11 (129-145), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgetheilt sind

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1893 (Public Domain)

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600 JC auf Staatsfonds zu übernehmen ist, an den Rektor 
Friedrich Otte vom Tage seiner Versetzung in den Ruhe 
stand, d. h. vom 1. April 1893 ab, einverstanden. 
Berlin, den 7. Februar 1893. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. Zelle. 
132. Vorlage (J.-Nr. 102 8. D. I. 93) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Pensionirung der Gemeinde 
schullehrerin Luise Walter. 
Die am 24. November 1829 zu Joachimsthal geborene, Hierselbst 
Hornstr. 2 wohnhafte Lehrerin Luise Walter, welche am 1. November 
1855 die Prüfung für das Lehramt bestanden, unterrichtete, nachdem 
sie zuvor als Erzieherin und dann an der hiesigen höheren Töchter 
schule von Fräulein Blume thätig war, vom 1. April 1860 bis 
1. April 1863 an der vr. Hering'schen Privalschule, in der Kinder auf 
Kosten der Kommune unterrichtet wurden. Seit 1. April 1863 ist sie 
provisorisch und seil 1. April 1864 definitiv als Lehrerin im hiesigen 
Gemeindeschuldienst angestellt und bezieht gegenwärtig ein Gehalt von 
1 950 JC jährlich. Seit längerer Zeit leidet dieselbe an hochgradiger 
Nervosität, und da sie selbst fühlt, daß sie den Anforderungen des 
Unterrichts nicht mehr Genüge zu leisten vermag, zumal da noch ein 
heftiges Ohrensausen nervöser Art sich ihrem Leiden hinzugesellt hat, 
hat sie ihre Pensionirung zum 1. April 1893 beantragt. 
Die durch unseren Vertrauensarzt, Stadtphysikus vr. Schulz, 
vorgenommene Untersuchung bestätigt nach dem anliegenden beigefügten 
Gutachten das Leiden der Anlragstellerin. Bei dem vorgerückten Aller 
der Untersuchten läßt sich eine wesentliche Besserung ihres Zustandes 
nicht mehr erwarten, und wird dieselbe wegen Schwäche ihrer körper 
lichen Kräfte für dauernd unfähig zur Erfüllung ihrer Amtspflichten 
erachtet. 
Ihrem Gesuche muß daher Folge gegeben werden. 
Nach der abschriftlich beigefügten Berechnung, welche die Lehrerin 
Walter als richtig anerkannt hat, beträgt die ihr zustehende Pension 
jährlich 1 235 JC, wovon auf Grund des Gesetzes vom 6. Juli 1885 
der Betrag von 600 JC der Staatskasse zur Last fällt. Wir ersuchen 
daher um folgende Beschlußfassung: 
Die Stadtverordnten- Versammlung erklärt sich mit der 
Zahlung einer Pension von jährlich 1 235 JC, wovon auf 
Grund des Gesetzes vom 6. Juli 1885 der Betrag von 
600 JC auf Staatsfonds zu übernehmen ist, an die Lehrerin 
Luise Walter vom Tage der Versetzung in den Ruhe 
stand, d. h. vom 1. April 1893 ab, einverstanden. 
Berlin, den 6. Februar 1893. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. Zelle. 
133. Vorlage (J.-Nr. 242 F. B. II. 93) - zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Bewilligung einer Pension 
an den dienstunfähigen Spritzenmannn Johann 
Kuhnicke. 
Das Königliche Polizei-Präsidium hat bei uns den Antrag gestellt, 
dem dienstunfähig gewordenen. 61 Jahre alten Spritzenmann Johann 
Kuh nicke auf Grund des Pensions-Reglements für das Exekutiv- 
29. März 
Personal der Feuerwehr vom 
1882 eine Pension zu bewilligen. 
Der Betrag der Pension ist diesseits kalkulatorisch auf 756 JC fest 
gestellt worden. 
Von dem Versuche einer Beschäftigung des Kuhnicke im städtischen 
Dienste wollen wir in Anbetracht seines hohen Alters absehen. 
Wir ersuchen die Stadtverordneten-Versammlung daher unter 
Beifügung des Nationale und Pensions-Berechnung enthaltenden An 
trages. des Königlichen Polizei-Präsidiums wie folgt zu beschließen: 
Die Stadtverordneten - Versammlung erklärt sich damit 
einverstanden, daß dem dienstunfähigen Spritzenmann Johann 
Kuhnicke vom 1. April d. Js. eme Pension von jährlich 
756 JC in monatlichen Theilen im Voraus zu Lasten der 
Spezial-Verwaltung 41, Abtheilung 2, Titel II B b gezahlt 
werde. 
Berlin, den 31. Januar 1893. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. Zelle. 
134. Vorlage (J.-Nr. 96 F. B. II. 93) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Bewilligung eines der 
reglementsmäßigenPension gleichkommenden Betrages 
an den dienstunfähigen Spritzcnmann Franz Thon. 
Das Königliche Polizei-Präsidium bat bei uns den Antrag gestellt, 
dem dienstunfähig gewordenen, 35 Jahre alten Spritzenmanne Franz 
Thon in Gemäßheil des Pensions-Reglements für das Exekutiv-Personal 
29. März 
der Feuerwehr vom 23 ~ 1882 e * ne Pension P bewilligen. Der 
Betrag der Pension ist diesseits kalkulatorisch auf jährlich 672 JC 
festgestellt worden. 
Nach dem beigefügten Obergutachten unseres Vertrauensarztes, 
des Sanitätsraths vr. Schulz erscheint Thon für den städtischen 
Dienst noch verwendbar. 
Wir beabsichtigen daher, zunächst einen diesbezüglichen Versuch 
anzustellen und erst nach dem Scheitern desselben die endgültige Ver 
setzung des Genannten in den Ruhestand zu veranlassen. 
Indem wir ferner das Dienstbeschädigungs-Attest, sowie den 
Nationale und Pensions-Berechnung enthaltenden Antrag des Königlichen 
Polizei-Präsidiums übersenden, beantragen wir folgende Beschlußfassung: 
Die Stadtverordneten - Versammlung erklärt sich damit 
einverstanden, daß dem dienstunfähigen Spritzenmanne Franz 
Thon vom 1. April d. Js. ab — zunächst auf die Dauer 
eines Jahres — ein der reglementsmäßigen Pension gleich 
kommender Betrag von jährlich 672 JC in monatlichen 
Theilen im Voraus zu Lasten der Spezial-Verwaltung 41, 
Abtheilung 2, Titel II Ba, mit der Maßgabe gezahlt werde, 
daß der Stadtgemeinde das Recht auf Beschäftigung des 
Genannten vorbehalten bleibt. 
Berlin, den 23. Januar 1893. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadl. 
Zelle. 
135. Vorlage (J.-Nr. 50 F. B. II. 93) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Bewilligung eines der 
reglementsmäßigen Pension gleichkommenden Be 
trages an den dienstunfähigen SpritzenmannWilhelm 
Würffel. 
Das Königl. Polizei-Präsidium hat bei uns den Antrag gestellt, 
dem dienstunfähig gewordenen, 51 Jahre alten SpritzenmannWilhelm 
Würffel in Gemäßheit des Pensions-Reglements für das Exekutiv- 
29. März 
Personal der Feuerwehr vom ”23—^— 1882 eine Pension zu be 
willigen. Der Betrag der Pension ist diesseits kalkulatorisch auf 792 JC 
festgesetzt worden. 
Nach dem beigefügten Gutachten des städtischen Vertrauensarztes 
kann Würffel noch im Gemeindedienst verwendet werden. Wir be 
absichtigen daher, denselben versuchsweise zu beschäftigen und seine 
definitive Pensionirung von dem Ausfall dieses Versuchs abhängig zu 
machen. 
Indem wir ferner das Dienstbeschädigungs-Attest, sowie den 
Nationale und Pensions-Berechnung enthaltenden Antrag des Königl. 
Polizei-Präsidiums übersenden, beantragen wir folgende Beschlußfassung: 
Die Stadtverordneten - Versammlung erklärt sich damit 
einverstanden, daß dem dienstunfähigen Spritzenmanne 
Wilhelm Würffel vom 1. April d. Js. ab zunächst auf 
die Dauer eines Jahres ein der reglementsmäßigen Pension 
gleichkommender Betrag von jährlich 792 JC in monatlichen 
Theilen im Voraus zu Lasten der Spezial-Verwaltung 41, 
Abtheilung 2, Titel II Ba mit der Maßgabe gezahlt werde, 
daß der Stadtgemeinde das Recht auf Beschäftigung des 
Genannten vorbehalten bleibr. 
Berlin, den 31. Januar 1893. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. Zelle. 
136. Vorlage (J.-Nr. 418 F. B. II. 93) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Weiterbewilligung eines 
der reglementsmäßigen Pension gleichkommenden 
Betrages an den ehemaligen Oberfeuermann Gott 
lieb Cyron. 
Durch Beschluß vom 24. März v. Js. — Protokoll Nr. 33 Ob — 
hat die Stadtverordnelen-Versammlung sich damit einverstanden erklärt, 
daß dem dienstunfähigen Oberfeuermanne Gottlieb Cyron vom 
1. Mai v. Js. ab auf ein weiteres Jahr der der reglementsmäßigen
	        
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