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Volume No. 58 (909-925), 16. Dezember 1893 Anlage: ad No. 58 (926-933), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgetheilt sind

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1893 (Public Domain)

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Moehn selbst hat gegen dieses Gutachten Einwendungen nicht 
erhoben, sich vielmehr mit seiner Pensionirung zum 1. April 1894 
einverstanden erklärt, die beigefügte Pensions-Berechnung als richtig 
anerkannt, und in eine eventuelle Kürzung seiner auf 2 007 JC be 
regneten Pension um den ihm etwa aus der Militär-Pensionskasse 
zahlbar zu machenden Betrag gewilligt. 
Zu letzterem Punkte bemerken wir, daß Moehn nach einem in 
seinen Personal-Akten befindlichen Schreiben der Königlichen Militär- 
Pcnsions-Kaffe Hierselbst vom 22. Mai 1867 die ihm als ehemaligen 
Sergeanten des Garde-Füfilicr-Regiments bewilligte monatliche Pension 
von 4 Rthr. bis ult. Januar 1667 abgehoben hat, jetzt aber nicht mehr 
weiß, aus wie lange und unter welchen Bedingungen diese Pension 
ihm seiner Zeit gewährt worden ist. 
Um den Sachverhalt klarzustellen, sind wir bereits an zuständiger 
Stelle vorstellig geworden, und werden, falls diese Pension aus Militär- 
Fonds wieder zahlbar gemacht werden kann, eine entsprechende Kürzung 
der auf 2 007 JC berechneten Dienstpension eintreten lassen. 
Berlin, den 1. Dezember 1893. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Zelle. 
831. Vorlage (J.-Nr. 1 933 F. B. 93) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Pensionirung eines Geld 
erhebers der Hauptkaffe der städtischen Werke? 
Der im 68. Lebensjahre stehende Gelderheber bei der Hauptkasse 
der städtischen Werke Heinrich Hempel ist seit dem 1. Juli d. Js. 
wegen Lungenkatarrh seiner dienstlichen Thätigkeit fern geblieben. Aus 
diesem Grunde hat das Kuratorium der Hauptkasse der städtischen 
Werke über den Gesundgeitszustand des Hempel ein Gutachten des 
städtischen Vertrauensarztes eingeholt. Nach diesem, in den s. p. r. 
beigefügten Dienstakten des Hempel Fol. 51/52 befindlichen Gutachten 
ist letzterer körperlicher Gebrechen wegen zu den Dtenstverrichtungen 
eines Gelderhebers dauernd unfähig. In Folge dessen hat das Kura 
torium der Hauptkasse der städtischen Werke die Pensionirung des Ge 
nannten beantragt. 
Die Pensionirung regelt sich nach den Bestimmungen des Pensions 
reglements für die Angestellten der wirthschaftlichen und industriellen 
Anstalten der Stadt Berlin vom 7. Januar 1889. Nach diesen in 
der beiliegenden Pensionsberechnung zu Grunde gelegten Bestimmungen 
steht dem Hempel eine Pension von 1 620^ pro Jahr zu. 
Hempel hat die Berechnung als richtig anerkannt, gleichzeitig 
aber gebeten, ihm zu der reglementsmäßigen Pension einen Zuschuß, 
wenn möglich von 180^, zu bewilligen, weil er bei seiner Ge 
brechlichkeit besonderer Pflege bedürfe und in Folge langer Krankheit 
seiner jetzt verstorbenen Frau fast gar keine Ersparniffe habe zurück 
legen können, so daß er gegenwärtig außer seiner Amtskaution von 
2 100 JC Vermögen nicht besitze. 
Da Hempel 31 Jahre im Dienste der Kommune thätig gewesen 
ist und sich nach dem Zeugniß seiner Vorgesetzten stets gut geführt 
hat, so hat das Kuratorium die Bewilligung des Zuschusses, vorläusig 
auf 3 Jahre, beantragt. 
Wir sind geneigt, dem Antrage des Kuratoriums zu entsprechen 
und ersuchen daher die Stadtverordneten-Versammlung zu beschließen: 
Die Stadtverordneten - Versammlung erklärt sich damit 
einverstanden, daß der Gelderheber der Hauptkasse der 
städtischen Werke Heinrich Hempel zum 1. Januar 1894 
mit der reglementsmäßigen Pension von 1 620 JC pro Jahr 
in den Ruhestand tritt, und ihm als Zuschuß zur Pension 
eine laufende Unterstützung von jährlich 180 JC vorläufig 
auf 3 Jahre gezahlt wird. 
Pension und Zuschuß sind bei dem Etat der Hauptkasse 
der städtischen Werke zu verausgaben. 
Berlin, den 14. Dezember 1893. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. Zelle. 
932. Vorlage (J.-Nr. 7 346 G. B. I. 93) - zur Beschluß 
fassung —, betreffend Anstellungen als Magistrats- 
Sekretär. 
Die in der Anlage näher bezeichneten Bureau-Diätarien, welche 
sämmtlich als Supernumerare bei uns eingetreten waren, haben eine 
mehrjährige Vorbereitungs- und Probedienstzeit mit Erfolg zurückgelegt 
und die durch unseren Beschluß vom 23. Mai 1890 angeordnete 
Magistrats-Sekretär-Prüfung bestanden. Da sie sich auch nach dem 
Gutachten des städtischen Vertrauensarztes bei normalem Gesundheits 
zustände befinden, sollen sie nunmehr in Gemäßheit der Festsetzungen 
beim Spezial - Etat Nr. 38, Ausgabe Titel I. C. als Magistrats- 
Sekretäre angestellt werden. 
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir 
um Aeußerung gemäß §. 56, 6 der Städte-Ordnung. 
Berlin, den 1. Dezember 1893. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. Zelle. 
Zn Nr. 832. V e r z e i ch n i ß 
derjenigen Zivilanwärter, deren Anstellung als Magistrats-Sekretär der Magistrat beabsichtigt. 
Nummer 
Vor- und Zunamen 
Geburtstag 
Wohnung 
1. 
Paul Josef Franz Dorn 
29. 6. 1866 
Koloniestr. 96, Part. 
2. 
Max Friedrich Karl Dudzus 
24. 1. 1870 
Rochstr. 18III. 
3. 
Adolf August Karl Richter 
5. 11. 1867 
Brunnenstr. 86. 
4. 
Hans Julius Erdmann Simon 
5. 1. 1863 
Tresckowstr. 131, b. d. Mutter. 
5. 
Dr. Richard Max Stäps 
30. 5. 1869 
Albrechtstr. 6 a, b. d. Eltern. 
833. Vorlage (J.-Nr. 7 462 G. B. I. 93) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Anstellung von Magistrats- 
Bureau-Assistcnten. 
Nachdem die in dem anliegenden Verzeichniß aufgeführten 9 Bureau- 
Anwärter die Bureau-Assistcnten-Prüfung bestanden haben, beabsichtigen 
wir, dieselben in Gemäßheit der Festsetzungen im Spezial - Etat 38, 
Titel I. v. der Ausgabe als Magistrats-Bureau-Asststenten auf Lebens 
zeit anzustellen. 
Nach dem Gutachten des städtischen Vertrauensarztes befinden sich 
sämmtliche Anwärter bei normalem Gesundheitszustände, auch sind 
Leistungen, Fleiß und dienstliche Führung durchaus zufriedenstellend 
gewesen. 
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir gemäß 8. 56 Nr. 6 
der Städte-Ordnung vom 30. Mai 1853 um Aeußerung. 
Daß die Bureau-Anwärter Kämrich, Schräder und Ziertmann 
die für die Anstellungen in der städtischen Verwaltung vorgeschriebene 
Altersgrenze bereits überschritten haben, bitten wir nicht als Hinderungs 
grund für die Anstellung ansehen zu wollen, da dieselben zur Zen 
ihres Eintritts in den städtischen Dienst das 35. Lebensjahr noch nicht 
erreicht hatten. 
Berlin, den 5. Dezember 1893. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. Zelle.
	        
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