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Moehn selbst hat gegen dieses Gutachten Einwendungen nicht
erhoben, sich vielmehr mit seiner Pensionirung zum 1. April 1894
einverstanden erklärt, die beigefügte Pensions-Berechnung als richtig
anerkannt, und in eine eventuelle Kürzung seiner auf 2 007 JC be
regneten Pension um den ihm etwa aus der Militär-Pensionskasse
zahlbar zu machenden Betrag gewilligt.
Zu letzterem Punkte bemerken wir, daß Moehn nach einem in
seinen Personal-Akten befindlichen Schreiben der Königlichen Militär-
Pcnsions-Kaffe Hierselbst vom 22. Mai 1867 die ihm als ehemaligen
Sergeanten des Garde-Füfilicr-Regiments bewilligte monatliche Pension
von 4 Rthr. bis ult. Januar 1667 abgehoben hat, jetzt aber nicht mehr
weiß, aus wie lange und unter welchen Bedingungen diese Pension
ihm seiner Zeit gewährt worden ist.
Um den Sachverhalt klarzustellen, sind wir bereits an zuständiger
Stelle vorstellig geworden, und werden, falls diese Pension aus Militär-
Fonds wieder zahlbar gemacht werden kann, eine entsprechende Kürzung
der auf 2 007 JC berechneten Dienstpension eintreten lassen.
Berlin, den 1. Dezember 1893.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
Zelle.
831. Vorlage (J.-Nr. 1 933 F. B. 93) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Pensionirung eines Geld
erhebers der Hauptkaffe der städtischen Werke?
Der im 68. Lebensjahre stehende Gelderheber bei der Hauptkasse
der städtischen Werke Heinrich Hempel ist seit dem 1. Juli d. Js.
wegen Lungenkatarrh seiner dienstlichen Thätigkeit fern geblieben. Aus
diesem Grunde hat das Kuratorium der Hauptkasse der städtischen
Werke über den Gesundgeitszustand des Hempel ein Gutachten des
städtischen Vertrauensarztes eingeholt. Nach diesem, in den s. p. r.
beigefügten Dienstakten des Hempel Fol. 51/52 befindlichen Gutachten
ist letzterer körperlicher Gebrechen wegen zu den Dtenstverrichtungen
eines Gelderhebers dauernd unfähig. In Folge dessen hat das Kura
torium der Hauptkasse der städtischen Werke die Pensionirung des Ge
nannten beantragt.
Die Pensionirung regelt sich nach den Bestimmungen des Pensions
reglements für die Angestellten der wirthschaftlichen und industriellen
Anstalten der Stadt Berlin vom 7. Januar 1889. Nach diesen in
der beiliegenden Pensionsberechnung zu Grunde gelegten Bestimmungen
steht dem Hempel eine Pension von 1 620^ pro Jahr zu.
Hempel hat die Berechnung als richtig anerkannt, gleichzeitig
aber gebeten, ihm zu der reglementsmäßigen Pension einen Zuschuß,
wenn möglich von 180^, zu bewilligen, weil er bei seiner Ge
brechlichkeit besonderer Pflege bedürfe und in Folge langer Krankheit
seiner jetzt verstorbenen Frau fast gar keine Ersparniffe habe zurück
legen können, so daß er gegenwärtig außer seiner Amtskaution von
2 100 JC Vermögen nicht besitze.
Da Hempel 31 Jahre im Dienste der Kommune thätig gewesen
ist und sich nach dem Zeugniß seiner Vorgesetzten stets gut geführt
hat, so hat das Kuratorium die Bewilligung des Zuschusses, vorläusig
auf 3 Jahre, beantragt.
Wir sind geneigt, dem Antrage des Kuratoriums zu entsprechen
und ersuchen daher die Stadtverordneten-Versammlung zu beschließen:
Die Stadtverordneten - Versammlung erklärt sich damit
einverstanden, daß der Gelderheber der Hauptkasse der
städtischen Werke Heinrich Hempel zum 1. Januar 1894
mit der reglementsmäßigen Pension von 1 620 JC pro Jahr
in den Ruhestand tritt, und ihm als Zuschuß zur Pension
eine laufende Unterstützung von jährlich 180 JC vorläufig
auf 3 Jahre gezahlt wird.
Pension und Zuschuß sind bei dem Etat der Hauptkasse
der städtischen Werke zu verausgaben.
Berlin, den 14. Dezember 1893.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. Zelle.
932. Vorlage (J.-Nr. 7 346 G. B. I. 93) - zur Beschluß
fassung —, betreffend Anstellungen als Magistrats-
Sekretär.
Die in der Anlage näher bezeichneten Bureau-Diätarien, welche
sämmtlich als Supernumerare bei uns eingetreten waren, haben eine
mehrjährige Vorbereitungs- und Probedienstzeit mit Erfolg zurückgelegt
und die durch unseren Beschluß vom 23. Mai 1890 angeordnete
Magistrats-Sekretär-Prüfung bestanden. Da sie sich auch nach dem
Gutachten des städtischen Vertrauensarztes bei normalem Gesundheits
zustände befinden, sollen sie nunmehr in Gemäßheit der Festsetzungen
beim Spezial - Etat Nr. 38, Ausgabe Titel I. C. als Magistrats-
Sekretäre angestellt werden.
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir
um Aeußerung gemäß §. 56, 6 der Städte-Ordnung.
Berlin, den 1. Dezember 1893.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. Zelle.
Zn Nr. 832. V e r z e i ch n i ß
derjenigen Zivilanwärter, deren Anstellung als Magistrats-Sekretär der Magistrat beabsichtigt.
Nummer
Vor- und Zunamen
Geburtstag
Wohnung
1.
Paul Josef Franz Dorn
29. 6. 1866
Koloniestr. 96, Part.
2.
Max Friedrich Karl Dudzus
24. 1. 1870
Rochstr. 18III.
3.
Adolf August Karl Richter
5. 11. 1867
Brunnenstr. 86.
4.
Hans Julius Erdmann Simon
5. 1. 1863
Tresckowstr. 131, b. d. Mutter.
5.
Dr. Richard Max Stäps
30. 5. 1869
Albrechtstr. 6 a, b. d. Eltern.
833. Vorlage (J.-Nr. 7 462 G. B. I. 93) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Anstellung von Magistrats-
Bureau-Assistcnten.
Nachdem die in dem anliegenden Verzeichniß aufgeführten 9 Bureau-
Anwärter die Bureau-Assistcnten-Prüfung bestanden haben, beabsichtigen
wir, dieselben in Gemäßheit der Festsetzungen im Spezial - Etat 38,
Titel I. v. der Ausgabe als Magistrats-Bureau-Asststenten auf Lebens
zeit anzustellen.
Nach dem Gutachten des städtischen Vertrauensarztes befinden sich
sämmtliche Anwärter bei normalem Gesundheitszustände, auch sind
Leistungen, Fleiß und dienstliche Führung durchaus zufriedenstellend
gewesen.
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir gemäß 8. 56 Nr. 6
der Städte-Ordnung vom 30. Mai 1853 um Aeußerung.
Daß die Bureau-Anwärter Kämrich, Schräder und Ziertmann
die für die Anstellungen in der städtischen Verwaltung vorgeschriebene
Altersgrenze bereits überschritten haben, bitten wir nicht als Hinderungs
grund für die Anstellung ansehen zu wollen, da dieselben zur Zen
ihres Eintritts in den städtischen Dienst das 35. Lebensjahr noch nicht
erreicht hatten.
Berlin, den 5. Dezember 1893.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. Zelle.