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in Bezug auf Erfüllung der Vorschriften über Hofgröße, Abstand seiner
Bauten von den Nachbargrundstücken erhebliche Unbequemlichkeiten und
Nachtheile erwachsen sind.
Die Stadtverordneten-Vcrsammlung ersuchen wir daher zu be
schließen:
Die Versammlung ist mit der Erwerbung des Straßen-
landes Schillingstr 21/22 und Kaiserstr. 48 von 99 qm zu
dem Preise von 282 JC pro Quadratmeter in Summa von
27 918 JC einverstanden.
Die Verausgabung des Kaufpreises erfolgt aus den Mitteln des
Straßenlanderwerbungsfonds.
Ueber denselben ist für das laufende Jahr bisher in Höhe von
ca. 1 500 000 JC verfügt.
Einen Situationsplan fügen wir ergebenst bei.
Berlin, den 12. Dezember 1893.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. Zelle.
918. Borlage (J.-Nr. 1 572 G. 8. I./93) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Bewilligung von Zuschüssen
an verschiedene Fachschulen pro 1. April 1893/94
aus dem beim Spezial - Etat 45 zur Verfügung
stehenden Tispositionsquantum von 59« 999 JC.
Im Spezial-Etat Nr. 19 — das gewerbliche Unterrichtswesen
betreffend — sind für gewisse Fachschulen Staats-Zuschüsse pro
1893/94 angenommen; und zwar außer denen für Glaser und Schorn
steinfeger:
1. für die Fachschule für Sattler 1 335 JC
Maler 6 090 -
Barbiere und Friseure . 2 020 -
Stell- und Rademacher . 1 665 -
Schuhmacher .... 2 200 -
Tapezierer 3 890 -
Korbmacher 1 000 -
Schneider 2 040 -
dieser Schulen dem Herrn Minister für
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
Wir
haben die Etats
Handel und Gewerbe zugleich mit den Nechnungsabschlüssen für das
Jahr 1892/93 mit der Bitte um Genehmigung vorgelegt, nämlich der
Reihe nach am 11. Juli d. Js., 19. Juni d. Js., 15. Juli, 11. Juli,
II. Juli, 22. Juni, II. Juli und 18. Juli d. Js.
Durch den Herrn Polizei-Präsidenten sind wir benachrichtigt:
1. unter dem 7. November d. Js. in Bezug auf die
Sattlerschule, daß nur ein Staatszuschuß von
2. unter dem 9. November d. Js. in Bezug auf die
Malerschule, daß nur ein Staatszuschuß von
3. unter dem 12. November d. Js. in Bezug die
Barbier- und Friseurschule, daß nur ein Staats-
zuschuß von 1320
4. unter dem 12. November d. Js. in Bezug auf
die Stellmacherschule, daß nur ein Staats-
zuschuß von 1 430
5. unter dem 9. November d. Js. in Bezug auf die
Schuhmacherschule, daß nur ein Staatszuschuß von
6. unter dem 9. November d. Js. in Bezug auf die
Tapeziererschule, daß nur ein Staatszuschuß von
7. unter dem 7. November d. Js. in Bezug auf die
Korbmacherschule, daß nur ein Staatszuschuß von
8. unter dem 9. November d. Js. in Bezug auf die
Schneiderschule, daß nur ein Staatszuschuß von
bewilligt werden könne.
Im Ganzen beträgt die Differenz zwischen
den erbetenen und gewährten Subventionen. . 6 610^k.
Wir haben den betheiligten Schulen äußerste Sparsamkeit empfohlen,
aber cs wird nicht möglich sein, ohne einen erheblichen Bruchtheil der
genannten Summe auszukommen, wenn nicht der lektionsplanmäßige
Unterricht schon früher als sonst, etwa im Laufe des Februars ge
schlossen wird. Eine solche Maßnahme würde den Erfolg der Schulen
stören. Wir wünschen daher, das Fehlende durch einen besonderen
Zuschuß, der aus der Position 1 des Extraordinariums zum Spezial-
Etat Nr. 45 für unvorhergesehene Ausgaben entnommen werden müßte,
zu decken.
Indem wir bemerken, daß für den Entwurf der Etats des Jahres
1894/95 für die Fachschulen auf die eingetretene Reduktion der Staats
beihülfe Rücksicht genommen ist, ersuchen wir um folgenden Beschluß:
Die Stadtverordneten-Vcrsammlung willigt darein, daß
aus der Position 1 des Extraordinariums zum Spezial-Etat
Nr. 45 (Dispositionsquantum zu unvorhergesehenen Aus
gaben) 6 610 JC an Spezial - Etat Nr. 19 (gewerbliches
Unterrichtswesen) mit der Bestimmung gezahlt werden, daß
daraus, soweit erforderlich, die Staatsbeihülfen für die
folgenden Fachschulen ergänzt werden, und zwar:
1 080 JC
4 500
'
1320
s
1 430
-
1 600
5
2 650
-
800
-
250
1. für die Sattlerschule bis zum Betrage von 255 JC,
2. für die Malerschule bis zum Betrage von 1 590 »
3. für die Barbier- und Friseurschule bis zum
Betrage von 700 «
4. für die Stell- und Rademacherschule bis zum
Betrage von 235 -
5. für die Schuhmachcrschule bis zum Betrage
von 600 •
6. für die Tapeziererschule bis zum Betrage von 1 240 .
7. für dieKorbmachcrschule bis zum Betrage von 200 -
6. für die Schneiderschule bis zum Betrage von 1 790 -
zusammen wie oben 6 610 JC.
Berlin, den 9. Dezember 1893.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. Zelle.
919. Vorlage (J.-Nr. 6 887 93 V. B. I.) - zur Beschluß
fassung —, betreffend die Bewilligung eines Betrages
von 136,i2 JC zur Begleichung der im Etatsjahre
1892/93 aus dem Vorschuß-Konto an Reservisten
und Landwehrleute zuviel gewährten Familien-
Unterstützungen.
Durch das Reichsgesetz vom 10. Mai 1892, welches rückwirkend
vom 1. April 1892 ab in Kraft getreten ist, ist vorgesehen, daß den
Familien der zu den Friedensübungen einberufenen Mannschaften der
Reserve- und der Landwehr eine Unterstützung während der Dauer der
Uebung gewährt wird. Die Zahlung dieser Unterstützungen erfolgt,
vorbehaltlich der Erstattung aus Reichsfonds, seitens der Gemeinde
Berlin für die innerhalb des Gemeindebezirks wohnenden Unter
stützungsberechtigten.
Zur Ausführung dieser gesetzlichen Vorschriften waren die
Landwehr-Bezirks-Kommissionen von uns beauftragt worden, die noth
wendigen Ermittelungen über die Familien-Verhältnisse, Minderzahl,
Uebungszeit u. s. w. vorzunehmen und sobald die Angaben der die
Unterstützung nachsuchenden Personen für richtig befunden wurden,
sofort die Auszahlung der diesseits vorberechneten Beträge zu bewirken.
Hierzu war jedem Landwehr-Bezirks-Kommisstons-Vorsitzenden ein
Vorschuß von 600 JC überwiesen worden.
Bei diesem Verfahren haben sich im ersten Geschäftsjahre
— 1. April 1892/93 — jedoch fühlbare Mängel herausgestellt,
welche größtentheils wohl darauf zurückzuführen sein dürften, daß den
Kommissions - Mitgliedern ein neues ihnen bisher unbekanntes Feld
ihrer Thätigkeit eröffnet war und daß bet Ausführung der bezüglichen
Recherchen möglichste Liberalität gewaltet hat. Es ist zum Beispiel
in vielen Fällen übersehen worden, zu prüfen, ob alle die Kinder für
welche die Unterstützung beansprucht wurde, in der Ehe geboren oder durch
nachfolgende Ehe legitimirt waren, sowie ob der Einberufene zur Zeit der
Uebung wirklich verheirathet gewesen und ob die Zeit der Uebung richtig
angegeben worden war u. s. w. Hierdurch ist es gekommen, daß 136,12 JC
an Familien-Unierstützungen zuviel zur Auszahlung gelangt sind, welche
Differenz der Stadtkasse zur Last fällt, weil deren Erstattung aus
Retchsfonds nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht angängig ist. Ab
züglich dieser Differenz sind im Etatsjahr 1892/93 insgesammt an
Familien - Unterstützungen vorschußweise von uns gezahlt und aus
Reichsfonds bereits erstattet 61 136,io JC.
Nimmt man nun an, daß die Empfänger dieser irrthüm-
lich zuviel gezahlten Unterstützungen in fast allen Fällen wohl
hilfsbedürftig gewesen sind und daß, bevor das Gesetz vom
10. Mai 1892 eingeführt war, die städtischen ArmenKommisstonen
hier haben helfend eintreten müssen, so dürfte der Ausfall von
136,12 JC, welcher durch die Verwaltung der Landwehr-Bezirks-
Kommissionen entstanden ist, als geringfügig angesehen werden können.
Wir bemerken noch, daß für die Folge eine Wiederholung dieser
Vorkommnisse ausgeschlossen sein wird, da seit Beginn des laufenden
Geschäftsjahres die Prüfung der Unterstützungs - Ansprüche und die
Zahlung der Unterstützungen nicht mehr innerhalb der Landwehr-
Bezirks-Kommissionen, sondern durch die dafür im Vereinigten Bureau
eingerichtete Zahlstelle erfolgt.
Die Stadtverordneten - Versammlung ersuchen wir daher um
folgende Beschlußfassung:
Die Stadtverordneten-Vcrsammlung erklärt sich damit ein
verstanden, daß der pro 1892/93 zuviel verausgabte Betrag
an Familien-Unterstützungen von 136,12 JC auf Rechnung
des bei Spezial - Verwaltung Nr. 45, Extraordinarium
Position I für unvorhergesehene Ausgaben ausgeworfenen
Dispositionsfonds von 500 000 JC gezahlt und dem Vorschuß-
Konto zugeführt werde.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
Zelle.