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Volume No. 58 (909-925), 16. Dezember 1893

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1893 (Public Domain)

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in Bezug auf Erfüllung der Vorschriften über Hofgröße, Abstand seiner 
Bauten von den Nachbargrundstücken erhebliche Unbequemlichkeiten und 
Nachtheile erwachsen sind. 
Die Stadtverordneten-Vcrsammlung ersuchen wir daher zu be 
schließen: 
Die Versammlung ist mit der Erwerbung des Straßen- 
landes Schillingstr 21/22 und Kaiserstr. 48 von 99 qm zu 
dem Preise von 282 JC pro Quadratmeter in Summa von 
27 918 JC einverstanden. 
Die Verausgabung des Kaufpreises erfolgt aus den Mitteln des 
Straßenlanderwerbungsfonds. 
Ueber denselben ist für das laufende Jahr bisher in Höhe von 
ca. 1 500 000 JC verfügt. 
Einen Situationsplan fügen wir ergebenst bei. 
Berlin, den 12. Dezember 1893. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. Zelle. 
918. Borlage (J.-Nr. 1 572 G. 8. I./93) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Bewilligung von Zuschüssen 
an verschiedene Fachschulen pro 1. April 1893/94 
aus dem beim Spezial - Etat 45 zur Verfügung 
stehenden Tispositionsquantum von 59« 999 JC. 
Im Spezial-Etat Nr. 19 — das gewerbliche Unterrichtswesen 
betreffend — sind für gewisse Fachschulen Staats-Zuschüsse pro 
1893/94 angenommen; und zwar außer denen für Glaser und Schorn 
steinfeger: 
1. für die Fachschule für Sattler 1 335 JC 
Maler 6 090 - 
Barbiere und Friseure . 2 020 - 
Stell- und Rademacher . 1 665 - 
Schuhmacher .... 2 200 - 
Tapezierer 3 890 - 
Korbmacher 1 000 - 
Schneider 2 040 - 
dieser Schulen dem Herrn Minister für 
2. 
3. 
4. 
5. 
6. 
7. 
8. 
Wir 
haben die Etats 
Handel und Gewerbe zugleich mit den Nechnungsabschlüssen für das 
Jahr 1892/93 mit der Bitte um Genehmigung vorgelegt, nämlich der 
Reihe nach am 11. Juli d. Js., 19. Juni d. Js., 15. Juli, 11. Juli, 
II. Juli, 22. Juni, II. Juli und 18. Juli d. Js. 
Durch den Herrn Polizei-Präsidenten sind wir benachrichtigt: 
1. unter dem 7. November d. Js. in Bezug auf die 
Sattlerschule, daß nur ein Staatszuschuß von 
2. unter dem 9. November d. Js. in Bezug auf die 
Malerschule, daß nur ein Staatszuschuß von 
3. unter dem 12. November d. Js. in Bezug die 
Barbier- und Friseurschule, daß nur ein Staats- 
zuschuß von 1320 
4. unter dem 12. November d. Js. in Bezug auf 
die Stellmacherschule, daß nur ein Staats- 
zuschuß von 1 430 
5. unter dem 9. November d. Js. in Bezug auf die 
Schuhmacherschule, daß nur ein Staatszuschuß von 
6. unter dem 9. November d. Js. in Bezug auf die 
Tapeziererschule, daß nur ein Staatszuschuß von 
7. unter dem 7. November d. Js. in Bezug auf die 
Korbmacherschule, daß nur ein Staatszuschuß von 
8. unter dem 9. November d. Js. in Bezug auf die 
Schneiderschule, daß nur ein Staatszuschuß von 
bewilligt werden könne. 
Im Ganzen beträgt die Differenz zwischen 
den erbetenen und gewährten Subventionen. . 6 610^k. 
Wir haben den betheiligten Schulen äußerste Sparsamkeit empfohlen, 
aber cs wird nicht möglich sein, ohne einen erheblichen Bruchtheil der 
genannten Summe auszukommen, wenn nicht der lektionsplanmäßige 
Unterricht schon früher als sonst, etwa im Laufe des Februars ge 
schlossen wird. Eine solche Maßnahme würde den Erfolg der Schulen 
stören. Wir wünschen daher, das Fehlende durch einen besonderen 
Zuschuß, der aus der Position 1 des Extraordinariums zum Spezial- 
Etat Nr. 45 für unvorhergesehene Ausgaben entnommen werden müßte, 
zu decken. 
Indem wir bemerken, daß für den Entwurf der Etats des Jahres 
1894/95 für die Fachschulen auf die eingetretene Reduktion der Staats 
beihülfe Rücksicht genommen ist, ersuchen wir um folgenden Beschluß: 
Die Stadtverordneten-Vcrsammlung willigt darein, daß 
aus der Position 1 des Extraordinariums zum Spezial-Etat 
Nr. 45 (Dispositionsquantum zu unvorhergesehenen Aus 
gaben) 6 610 JC an Spezial - Etat Nr. 19 (gewerbliches 
Unterrichtswesen) mit der Bestimmung gezahlt werden, daß 
daraus, soweit erforderlich, die Staatsbeihülfen für die 
folgenden Fachschulen ergänzt werden, und zwar: 
1 080 JC 
4 500 
' 
1320 
s 
1 430 
- 
1 600 
5 
2 650 
- 
800 
- 
250 
1. für die Sattlerschule bis zum Betrage von 255 JC, 
2. für die Malerschule bis zum Betrage von 1 590 » 
3. für die Barbier- und Friseurschule bis zum 
Betrage von 700 « 
4. für die Stell- und Rademacherschule bis zum 
Betrage von 235 - 
5. für die Schuhmachcrschule bis zum Betrage 
von 600 • 
6. für die Tapeziererschule bis zum Betrage von 1 240 . 
7. für dieKorbmachcrschule bis zum Betrage von 200 - 
6. für die Schneiderschule bis zum Betrage von 1 790 - 
zusammen wie oben 6 610 JC. 
Berlin, den 9. Dezember 1893. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. Zelle. 
919. Vorlage (J.-Nr. 6 887 93 V. B. I.) - zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Bewilligung eines Betrages 
von 136,i2 JC zur Begleichung der im Etatsjahre 
1892/93 aus dem Vorschuß-Konto an Reservisten 
und Landwehrleute zuviel gewährten Familien- 
Unterstützungen. 
Durch das Reichsgesetz vom 10. Mai 1892, welches rückwirkend 
vom 1. April 1892 ab in Kraft getreten ist, ist vorgesehen, daß den 
Familien der zu den Friedensübungen einberufenen Mannschaften der 
Reserve- und der Landwehr eine Unterstützung während der Dauer der 
Uebung gewährt wird. Die Zahlung dieser Unterstützungen erfolgt, 
vorbehaltlich der Erstattung aus Reichsfonds, seitens der Gemeinde 
Berlin für die innerhalb des Gemeindebezirks wohnenden Unter 
stützungsberechtigten. 
Zur Ausführung dieser gesetzlichen Vorschriften waren die 
Landwehr-Bezirks-Kommissionen von uns beauftragt worden, die noth 
wendigen Ermittelungen über die Familien-Verhältnisse, Minderzahl, 
Uebungszeit u. s. w. vorzunehmen und sobald die Angaben der die 
Unterstützung nachsuchenden Personen für richtig befunden wurden, 
sofort die Auszahlung der diesseits vorberechneten Beträge zu bewirken. 
Hierzu war jedem Landwehr-Bezirks-Kommisstons-Vorsitzenden ein 
Vorschuß von 600 JC überwiesen worden. 
Bei diesem Verfahren haben sich im ersten Geschäftsjahre 
— 1. April 1892/93 — jedoch fühlbare Mängel herausgestellt, 
welche größtentheils wohl darauf zurückzuführen sein dürften, daß den 
Kommissions - Mitgliedern ein neues ihnen bisher unbekanntes Feld 
ihrer Thätigkeit eröffnet war und daß bet Ausführung der bezüglichen 
Recherchen möglichste Liberalität gewaltet hat. Es ist zum Beispiel 
in vielen Fällen übersehen worden, zu prüfen, ob alle die Kinder für 
welche die Unterstützung beansprucht wurde, in der Ehe geboren oder durch 
nachfolgende Ehe legitimirt waren, sowie ob der Einberufene zur Zeit der 
Uebung wirklich verheirathet gewesen und ob die Zeit der Uebung richtig 
angegeben worden war u. s. w. Hierdurch ist es gekommen, daß 136,12 JC 
an Familien-Unierstützungen zuviel zur Auszahlung gelangt sind, welche 
Differenz der Stadtkasse zur Last fällt, weil deren Erstattung aus 
Retchsfonds nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht angängig ist. Ab 
züglich dieser Differenz sind im Etatsjahr 1892/93 insgesammt an 
Familien - Unterstützungen vorschußweise von uns gezahlt und aus 
Reichsfonds bereits erstattet 61 136,io JC. 
Nimmt man nun an, daß die Empfänger dieser irrthüm- 
lich zuviel gezahlten Unterstützungen in fast allen Fällen wohl 
hilfsbedürftig gewesen sind und daß, bevor das Gesetz vom 
10. Mai 1892 eingeführt war, die städtischen ArmenKommisstonen 
hier haben helfend eintreten müssen, so dürfte der Ausfall von 
136,12 JC, welcher durch die Verwaltung der Landwehr-Bezirks- 
Kommissionen entstanden ist, als geringfügig angesehen werden können. 
Wir bemerken noch, daß für die Folge eine Wiederholung dieser 
Vorkommnisse ausgeschlossen sein wird, da seit Beginn des laufenden 
Geschäftsjahres die Prüfung der Unterstützungs - Ansprüche und die 
Zahlung der Unterstützungen nicht mehr innerhalb der Landwehr- 
Bezirks-Kommissionen, sondern durch die dafür im Vereinigten Bureau 
eingerichtete Zahlstelle erfolgt. 
Die Stadtverordneten - Versammlung ersuchen wir daher um 
folgende Beschlußfassung: 
Die Stadtverordneten-Vcrsammlung erklärt sich damit ein 
verstanden, daß der pro 1892/93 zuviel verausgabte Betrag 
an Familien-Unterstützungen von 136,12 JC auf Rechnung 
des bei Spezial - Verwaltung Nr. 45, Extraordinarium 
Position I für unvorhergesehene Ausgaben ausgeworfenen 
Dispositionsfonds von 500 000 JC gezahlt und dem Vorschuß- 
Konto zugeführt werde. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Zelle.
	        
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