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Volume No. 58 (909-925), 16. Dezember 1893

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1893 (Public Domain)

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günstigen Bedingungen sind damals von uns akzeptirt worden, das 
ursprüngliche Projekt aber dahin zur Ausführung gebracht, daß nur 
eine dieser beiden Brücke» gänzlich beseitigt, die andere dagegen unter 
Belassung der Widerlagermauern nur in der Oeffnung zugeschüttet 
wurde, um für die event. Durchführung des Hochwassers benutzt werden 
zu können. 
In diesem Zustande verblieb der Chausseekörper bis zur Mitte 
dieses Jahres. 
Im April dieses Jahres stellte die Thiergarten-Verwaltung, bezug 
nehmend auf die vorerwähnten Abmachungen, bei uns den Antrag, 
nunmehr eine Verbindung zwischen dem Landwehrkanal und dem neuen 
See herzustellen. Dem Antrage haben wir zugestimmt und der Thier 
garten-Verwaltung mit dem Anheimgeben, daß die Arbeiten wie üblich 
nach den Grundsätzen für die vom Staat auszuführenden Bauten ent 
sprechend ausgeführt werden, die Bauleitung überlassen. 
Nach der eingereichten Schlußrechnung, welche hier nochmals kal 
kulatorisch und technisch durchgesehen ist, find 1 500,»: JC Kosten ent 
standen und uns zur Erstattung liquidtrt. 
Wenn nun auch hiernach der dem Antrage beigefügt gewesene 
Kostenanschlag, welcher mit 1 100^ abschloß um ca. 400 JC überschritten 
worden ist, was damit begründet wird, daß beim Bau auf alte Mauer- 
und Pfahlrcste gestoßen wurde, deren Beseitigung besonders schwierig 
war, so ist doch immerhin in der Erwägung, daß für die damals 
baufälligen Brücken nach den Berechnungen der V. Bauinspektion für 
jede derselben und zwar für die erste Instandsetzung ca. 2 000 JC, 
für die dauernde Unterhaltung aber ca. 2 000 bis 2 500 JC — im 
Ganzen also ca. 8 000 JC — aufzuwenden gewesen wären, noch eine 
Ersparniß von ca. 6 500 JC erzielt. 
Da nun aber im Spezial-Etat 36 pro 1893/94 Mittel zur Be 
streitung dieser unvorhergesehenen Ausgabe nicht vorhanden sind, beab 
sichtigen wir die Erstattung aus den bereiten Mitteln des Spezial- 
Etats 45 zu bewirken. 
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir daher um folgende 
Beschlußfassung ergebenst: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß 
die für Herstellung eines Durchlasses behufs Verbindung des 
Landwehrkanals mit dem neuen Sec, zur Speisung des letzteren 
mit Kanalwasser, entstandenen Kosten im Betrage von , 
1 500,«: JC in Ermangelung anderweitiger verfügbarer Mittel 
aus Spezial-Etat 45 gezahlt und L Konto der beim Extra- 
ordinarium Titel 1 — Dispositionsquantum zu unvorher 
gesehenen Ausgaben — verfügbaren 500 000 JC definitiv 
verausgabt werden. 
Berlin, den 11. Dezember 1893. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. Zelle. 
«13. Vorlage (J.-Nr. 6 896 8. V. II. 93) - zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Gewährung von Ent 
schädigungen für Aufgabe von Miethsrechten in dem 
Haufe Rofenthalerftr. 55. 
In dem auf Grund des Beschlusses vom 7. September 1893 — 
Protokoll Nr. 38 — aus Anlaß der Verbreiterung der Rosenthalerstraße 
erworbenen Grundstücke Rosenthalcrstr. 55 befinden sich zwei Miether, 
deren Miethsreckite an den gemietheten Lokalitäten über den I. April 1894 
hinausgehen. Es sind dies der Kaufmann Gutmann und der Kauf 
mann Friedlacnder; ersterer hat einen Lagerraum für 800 JC 
Jahresmiethe, letzterer eine Wohnung für 650 JC Jahresmiethe bis 
1. Oktober 1894 gemiethet. Beide sind bereit, ihre Miethsrechte auf 
zugeben und die Lokalitäten zu räumen, und zwar Gutmann zum 
8. April 1894, wenn ihm eine Entschädigung von 450 JC gezahlt, und 
Friedlacnder zum 3. April 1894, wenn ihm die Miethe pro 
1. Quartal 1894 mit 162,so JC erlassen wird. 
Mit der im öffentlichen Interesse dringend erforderlichen Ver 
breiterung der Rosenthalerstraße beabsichtigen wir, spätestens Anfangs 
April 1894 vorzugehen. Es empfiehlt sich daher, die erhobenen An 
sprüche, deren Billigkeit anzuerkennen ist, zu bewilligen. 
Gutmann und Friedlacnder find die beiden einzigen Miether, 
deren Miethsrechte der von uns beabsichtigten Verbreiterung der 
Rosenthalerstraße im nächsten Frühjahre noch entgegenstehen würden, 
während den übrigen Miethern rechtzeitig gekündigt ist, bezw. die Ent 
schädigung für Aufgabe ihrer Rechte Seitens des bisherigen Eigenthümers 
Wilhelm zur Verfügung gestellt ist. 
In Uebereinstimmung mit der Bau-Deputation ersuchen die Stadt 
verordneten-Versammlung wir daher zu beschließen: 
Die Versammlung ist damit einverstanden, daß dem Kauf 
mann Gutmann und dem Kaufmann Friedlacnder für Auf 
gabe ihrer Miethsrechte zum 8. April 1894 bezw. 3. April 1894 
in dem Hause Rofenthalerftr. 55 eine Entschädigung von 
450 JC gezahlt, bezw. die Miethe pro 1. Quartal 1694 mit 
I62,su JC erlassen wird. 
Die Zahlung der 450 JC erfolgt aus dem Straßenlanderwerbungs- 
fonds. Ueber denselben ist im laufenden Jahre in Höhe von 
1 000 000 oft verfügt. 
Berlin, 9. Dezember 1893. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. Zelle. 
«14i. Protokolle des Ausschusses zur Vorberathung der 
Vorlage (Drucks. 792), betreffend die Einsetzung einer 
gemischten Deputation zur dauernden Verwaltung 
der städtischen Markthallen an Stelle des Markthallen- 
Kuratoriums. 
I. 
Verhandelt Berlin, den 5. Dezember 1893. 
Anwesend: 
Stadtv. Bauke, Vorsitzender, 
- Fürst, 
- Gericke, 
- Henke, 
- Kalisch, 
- Liebenow, 
- Manegold, 
- Sachs I, 
- Schem, 
- Vortmann, 
- Wagner, 
- Weber, 
- Weiß, 
- Wiese, 
- Winckler. 
Von Seiten des Magistrats: 
Stadtrath M am roth und Markthallen-Direktor Schroeder. 
Der von der Versammlung durch Beschluß vom 16. v. Mts. — 
Protokoll Nr. 17 — zur Vorprüfung der oben bezeichneten Angelegen 
heit eingesetzte Ausschuß war heute zu einer ersten Berathung zu 
sammengetreten. 
Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung mit einigen einleitenden 
Worten, wobei er darauf hinwies, daß der Magistratsantrag in zwei 
Theile zerfalle. Davon verlange der erste die Umwandlung des Markt- 
Hallen-Kuratoriums in eine gemischte Deputation zur dauernden Ver 
waltung der städtischen Markthallen, der andere wünsche das Einver- 
ständniß der Versammlung dazu, daß die dem Markthallen-Kuratorium 
bisher provisorisch gewährten Vollmachten auf die gemischte Deputation 
definitiv übergehen bezw. in einem Punkte noch erweitert werden. 
Gegen den ersten Theil des Antrages fand sich im Ausschüsse 
kein Widerspruch. Man war allseitig der Meinung, daß, nachdem das 
Markthallcn-Unternehmen als vorläufig abgeschlossen angesehen werde« 
könne und bezüglich der Verwaltungsgrundsätze eine langjährige Er 
fahrung vorliege, nunmehr der Zeitpunkt gekommen sei, die Verwal 
tung ihres provisorischen Charakters zu entkleiden und sie in definitive 
Verhältnisse überzuführen. Gegen die Zusammensetzung der gemischten 
Deputation hatte der Ausschuß, da Abänderungen gegen den bestehenden 
Zustand nicht vorgeschlagen werden, ebenfalls nichts einzuwenden. 
Der Ausschuß hat demgemäß den ersten Theil des Magistrats 
antrages einstimmig angenommen. 
In Beziehung auf den zweiten Theil bemerkte der Vorsitzende, 
daß in der, der Vorlage beigefügten Abschrift des Stadtverordneten- 
Beschlusses vom 11. Februar 1886, betreffend die dem Markthallen- 
Kuratorium für die Zeit bis I. Oktober 1887 gewährten Verwaltungs- 
Vollmachten, einige Punkte enthalten seien, welche bei den späteren 
Prolongatioiisanträgen des Magistrats keine Berücksichtigung gefunden 
hätten, und sonach weggefallen seien. Auch enthalte diese Abschrift 
die damals von der Versammlung beschlossenen Resolutionen, die 
längst ihre Erledigung gefunden hätten und sonach hier nicht weiter 
in Betracht kämen. Nach dem Beschlusse vom 23. Juni 1892 — Pro* 
tokoll Nr. 16 — habe die Versammlung nur die in der Abschrift 
unter I, II, III, IV Nr. 5 und V enthaltenen Verwaltungs-Vollmachten 
auf Antrag des Magistrats bis zum 1. April 1894 prolongirt, wes 
halb auch nur diese zur Berathung gelangen könnten. 
In der Diskussion über Punkt I, und nachdem der Ausschuß zu 
demselben eine Abänderung und eine Resolution beschlossen hatte, ergab 
sich, daß auch diese bis zum 1. April 1894 prolongirten Vollmachten 
inzwischen durch die Markthallenetats und durch den von der Ver 
sammlung am 16. v. Mts. genehmigten neuen Vertrag über den Be 
trieb der Markthallen-Eisenbahn Abänderungen erlitten haben.
	        
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