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günstigen Bedingungen sind damals von uns akzeptirt worden, das
ursprüngliche Projekt aber dahin zur Ausführung gebracht, daß nur
eine dieser beiden Brücke» gänzlich beseitigt, die andere dagegen unter
Belassung der Widerlagermauern nur in der Oeffnung zugeschüttet
wurde, um für die event. Durchführung des Hochwassers benutzt werden
zu können.
In diesem Zustande verblieb der Chausseekörper bis zur Mitte
dieses Jahres.
Im April dieses Jahres stellte die Thiergarten-Verwaltung, bezug
nehmend auf die vorerwähnten Abmachungen, bei uns den Antrag,
nunmehr eine Verbindung zwischen dem Landwehrkanal und dem neuen
See herzustellen. Dem Antrage haben wir zugestimmt und der Thier
garten-Verwaltung mit dem Anheimgeben, daß die Arbeiten wie üblich
nach den Grundsätzen für die vom Staat auszuführenden Bauten ent
sprechend ausgeführt werden, die Bauleitung überlassen.
Nach der eingereichten Schlußrechnung, welche hier nochmals kal
kulatorisch und technisch durchgesehen ist, find 1 500,»: JC Kosten ent
standen und uns zur Erstattung liquidtrt.
Wenn nun auch hiernach der dem Antrage beigefügt gewesene
Kostenanschlag, welcher mit 1 100^ abschloß um ca. 400 JC überschritten
worden ist, was damit begründet wird, daß beim Bau auf alte Mauer-
und Pfahlrcste gestoßen wurde, deren Beseitigung besonders schwierig
war, so ist doch immerhin in der Erwägung, daß für die damals
baufälligen Brücken nach den Berechnungen der V. Bauinspektion für
jede derselben und zwar für die erste Instandsetzung ca. 2 000 JC,
für die dauernde Unterhaltung aber ca. 2 000 bis 2 500 JC — im
Ganzen also ca. 8 000 JC — aufzuwenden gewesen wären, noch eine
Ersparniß von ca. 6 500 JC erzielt.
Da nun aber im Spezial-Etat 36 pro 1893/94 Mittel zur Be
streitung dieser unvorhergesehenen Ausgabe nicht vorhanden sind, beab
sichtigen wir die Erstattung aus den bereiten Mitteln des Spezial-
Etats 45 zu bewirken.
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir daher um folgende
Beschlußfassung ergebenst:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß
die für Herstellung eines Durchlasses behufs Verbindung des
Landwehrkanals mit dem neuen Sec, zur Speisung des letzteren
mit Kanalwasser, entstandenen Kosten im Betrage von ,
1 500,«: JC in Ermangelung anderweitiger verfügbarer Mittel
aus Spezial-Etat 45 gezahlt und L Konto der beim Extra-
ordinarium Titel 1 — Dispositionsquantum zu unvorher
gesehenen Ausgaben — verfügbaren 500 000 JC definitiv
verausgabt werden.
Berlin, den 11. Dezember 1893.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. Zelle.
«13. Vorlage (J.-Nr. 6 896 8. V. II. 93) - zur Beschluß
fassung —, betreffend die Gewährung von Ent
schädigungen für Aufgabe von Miethsrechten in dem
Haufe Rofenthalerftr. 55.
In dem auf Grund des Beschlusses vom 7. September 1893 —
Protokoll Nr. 38 — aus Anlaß der Verbreiterung der Rosenthalerstraße
erworbenen Grundstücke Rosenthalcrstr. 55 befinden sich zwei Miether,
deren Miethsreckite an den gemietheten Lokalitäten über den I. April 1894
hinausgehen. Es sind dies der Kaufmann Gutmann und der Kauf
mann Friedlacnder; ersterer hat einen Lagerraum für 800 JC
Jahresmiethe, letzterer eine Wohnung für 650 JC Jahresmiethe bis
1. Oktober 1894 gemiethet. Beide sind bereit, ihre Miethsrechte auf
zugeben und die Lokalitäten zu räumen, und zwar Gutmann zum
8. April 1894, wenn ihm eine Entschädigung von 450 JC gezahlt, und
Friedlacnder zum 3. April 1894, wenn ihm die Miethe pro
1. Quartal 1894 mit 162,so JC erlassen wird.
Mit der im öffentlichen Interesse dringend erforderlichen Ver
breiterung der Rosenthalerstraße beabsichtigen wir, spätestens Anfangs
April 1894 vorzugehen. Es empfiehlt sich daher, die erhobenen An
sprüche, deren Billigkeit anzuerkennen ist, zu bewilligen.
Gutmann und Friedlacnder find die beiden einzigen Miether,
deren Miethsrechte der von uns beabsichtigten Verbreiterung der
Rosenthalerstraße im nächsten Frühjahre noch entgegenstehen würden,
während den übrigen Miethern rechtzeitig gekündigt ist, bezw. die Ent
schädigung für Aufgabe ihrer Rechte Seitens des bisherigen Eigenthümers
Wilhelm zur Verfügung gestellt ist.
In Uebereinstimmung mit der Bau-Deputation ersuchen die Stadt
verordneten-Versammlung wir daher zu beschließen:
Die Versammlung ist damit einverstanden, daß dem Kauf
mann Gutmann und dem Kaufmann Friedlacnder für Auf
gabe ihrer Miethsrechte zum 8. April 1894 bezw. 3. April 1894
in dem Hause Rofenthalerftr. 55 eine Entschädigung von
450 JC gezahlt, bezw. die Miethe pro 1. Quartal 1694 mit
I62,su JC erlassen wird.
Die Zahlung der 450 JC erfolgt aus dem Straßenlanderwerbungs-
fonds. Ueber denselben ist im laufenden Jahre in Höhe von
1 000 000 oft verfügt.
Berlin, 9. Dezember 1893.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. Zelle.
«14i. Protokolle des Ausschusses zur Vorberathung der
Vorlage (Drucks. 792), betreffend die Einsetzung einer
gemischten Deputation zur dauernden Verwaltung
der städtischen Markthallen an Stelle des Markthallen-
Kuratoriums.
I.
Verhandelt Berlin, den 5. Dezember 1893.
Anwesend:
Stadtv. Bauke, Vorsitzender,
- Fürst,
- Gericke,
- Henke,
- Kalisch,
- Liebenow,
- Manegold,
- Sachs I,
- Schem,
- Vortmann,
- Wagner,
- Weber,
- Weiß,
- Wiese,
- Winckler.
Von Seiten des Magistrats:
Stadtrath M am roth und Markthallen-Direktor Schroeder.
Der von der Versammlung durch Beschluß vom 16. v. Mts. —
Protokoll Nr. 17 — zur Vorprüfung der oben bezeichneten Angelegen
heit eingesetzte Ausschuß war heute zu einer ersten Berathung zu
sammengetreten.
Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung mit einigen einleitenden
Worten, wobei er darauf hinwies, daß der Magistratsantrag in zwei
Theile zerfalle. Davon verlange der erste die Umwandlung des Markt-
Hallen-Kuratoriums in eine gemischte Deputation zur dauernden Ver
waltung der städtischen Markthallen, der andere wünsche das Einver-
ständniß der Versammlung dazu, daß die dem Markthallen-Kuratorium
bisher provisorisch gewährten Vollmachten auf die gemischte Deputation
definitiv übergehen bezw. in einem Punkte noch erweitert werden.
Gegen den ersten Theil des Antrages fand sich im Ausschüsse
kein Widerspruch. Man war allseitig der Meinung, daß, nachdem das
Markthallcn-Unternehmen als vorläufig abgeschlossen angesehen werde«
könne und bezüglich der Verwaltungsgrundsätze eine langjährige Er
fahrung vorliege, nunmehr der Zeitpunkt gekommen sei, die Verwal
tung ihres provisorischen Charakters zu entkleiden und sie in definitive
Verhältnisse überzuführen. Gegen die Zusammensetzung der gemischten
Deputation hatte der Ausschuß, da Abänderungen gegen den bestehenden
Zustand nicht vorgeschlagen werden, ebenfalls nichts einzuwenden.
Der Ausschuß hat demgemäß den ersten Theil des Magistrats
antrages einstimmig angenommen.
In Beziehung auf den zweiten Theil bemerkte der Vorsitzende,
daß in der, der Vorlage beigefügten Abschrift des Stadtverordneten-
Beschlusses vom 11. Februar 1886, betreffend die dem Markthallen-
Kuratorium für die Zeit bis I. Oktober 1887 gewährten Verwaltungs-
Vollmachten, einige Punkte enthalten seien, welche bei den späteren
Prolongatioiisanträgen des Magistrats keine Berücksichtigung gefunden
hätten, und sonach weggefallen seien. Auch enthalte diese Abschrift
die damals von der Versammlung beschlossenen Resolutionen, die
längst ihre Erledigung gefunden hätten und sonach hier nicht weiter
in Betracht kämen. Nach dem Beschlusse vom 23. Juni 1892 — Pro*
tokoll Nr. 16 — habe die Versammlung nur die in der Abschrift
unter I, II, III, IV Nr. 5 und V enthaltenen Verwaltungs-Vollmachten
auf Antrag des Magistrats bis zum 1. April 1894 prolongirt, wes
halb auch nur diese zur Berathung gelangen könnten.
In der Diskussion über Punkt I, und nachdem der Ausschuß zu
demselben eine Abänderung und eine Resolution beschlossen hatte, ergab
sich, daß auch diese bis zum 1. April 1894 prolongirten Vollmachten
inzwischen durch die Markthallenetats und durch den von der Ver
sammlung am 16. v. Mts. genehmigten neuen Vertrag über den Be
trieb der Markthallen-Eisenbahn Abänderungen erlitten haben.