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Volume No. 57 (873-883), 9. Dezember 1893 Anlage: ad No. 57 (884-908), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgetheilt sind

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1893 (Public Domain)

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901. Vorlage (J.-Nr. 3695 8. D. I.) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Anstellung von 3 Lehrern 
im hiesigen Gemeindeschuldienste. 
Wir beabsichtigen, die in dem anliegenden Verzeichnisse aufgeführten 
Lehrer, welche die Befähigung zum Lehramte nachgewiesen haben, und 
sich nach den eingeholten Phhsikatsgutachten bei normalem Gesundheits 
zustände befinden, mit dem Minimalgehalte von 1 600 JC jährlich 
und mit der Verpflichtung zur Eriheilung von 32 Lehrstunden als 
Gemeindeschullchrer anzustellen. 
Ueber den Umstand, daß die 3 Lehrer die vorgeschriebene Alters 
grenze, wenn auch nur wenig, überschritten haben, bitten wir mit Rück 
sicht darauf hinwegzusehen, daß dieselben bereits mit Erfolg im hiesigen 
Gemeindeschuldienste thätig gewesen sind, der Lehrer Türcke außerdem 
akademisch gebildet und im Besitz eines Oberlehrerzeugnisses ist. Die 
Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir in Gemäßheit des §. 56 
Nr. 6 der Städteordnung und mit Bezug auf §. 85 der Grundsätze 
des Normalbesoldungsetats, 
sich über die beabsichtigten Anstellungen zu äußern. 
Berlin, den 23. Oktober 1893. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. Zelle. 
Zu Nr. 001. V e r z e i ch n i ß 
der im hiesigen Gemeindeschuldienste anzustellenden Lehrer. 
Lfde. 
Nr. 
Name 
Wohnung 
Geburtstag 
Wo beschäftigt 
Pensionsfähige Dienstzeit 
in anderen Gemeinden 
1. 
Ewert, Franz 
Neue Winterfeldstr. 4 
19. 11. 64. 
40. Schule 
19. 11. 84 bis 31. 3. 92. 
2. 
Arnoldt, Karl 
Perlebergerstr. 31,1. Ging. 3 Tr. 
15. 1. 63. 
182. 
15. 1. 83 - 30. 9. 89. 
3. 
Türcke, Georg 
Luisen-Ufer 40 
6. 10. 61. 
163. 
— 
002. Vorlage (J.-Nr. 3804 8. D. I.) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Anstellung von 5 Lehrern 
im hiesigen Gemeindeschuldienste. 
Wir beabsichtigen, die in dem anliegenden Verzeichnisse aufgeführten 
Lehrer, welche die Befähigung zum Lehramte nachgewiesen haben und 
sich nach den eingeholten Phyflkatsattesten bei normalem Gesundheits 
zustände befinde», mit dem Minimalgehalte von t 600 JC jährlich und 
der Verpflichtung zur Ertheilung von wöchentlich 32 Lehrstunden als 
Gemeindeschullehrer anzustellen 
Ueber den Umstand, daß der Lehrer Zastrow bereits die vor 
geschriebene Altersgrenze überschritten hat, bitten wir mit Rücksicht 
darauf hinwegzusehen, daß derselbe seit dem 1. Oktober 1891 bereits 
an der hiesigen Privatschule des Schulvorstehers Lutter mit 
befriedigendem Erfolge thätig gewesen ist. 
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir in Gemäßheit 
des 8- 56 Nr. 6 der Städteordnung und unter Bezugnahme des §. 35 
der Grundsätze zur Ausführung des Normal-Besoldungs-Etats, 
sich über die beabsichtigten Anstellungen zu äußern 
Berlin, den 10. November 1893. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. Zelle. 
Zu Nr. 002. Verzeichniß 
der im hiesigen Gemeindeschuldienste anzustellenden Lehrer. 
Lfde. 
Nr. 
Name 
Wohnung 
Geburtstag 
Wo beschäftigt 
Pensionsfähige Dienstzeit 
in anderen Kommunen 
1. 
Dr. Muss, Louis 
Borsigstr. 28 bei Mittag 
4. 3. 66. 
67. Schule 
1. 6. 86 bis 31. 3. 89. 
I. 10. 89 - 31. 3. 90. 
1. 10. 91 . 31. 3. 92. 
2. 
Eichner. Wilhelm 
Rebhuhn, Hermann 
Lübeckerstr. 35 
17. 10. 66. 
ev. luth. Schule 
1. 10. 87 - 31. 12. 90. 
3. 
Markusstr. 52 II 
7. 8. 68. 
Grimm'sche 
Schule 
Lutter'sche 
Schule 
1. 10. 88 - 30. 9. 91. 
4. 
Zastrow, Emil 
Fruchtstr. 53 II 
22. 9. 65. 
1. 10. 86 - 30. 9. 91. 
5. 
Herrmann, Wilhelm 
Userstr. 8a bet Rieck 
14. 12. 68. 
Eleve am Kgl. 
akadem. Insti 
tut f. Kirchen 
musik 
1. 10. 89 - dato. 
003. Vorlage (J.-N. 3 678 8. D. I.) — zur Beschlußfassung —, 
betreffend die Anstellung von 10 Lehrerinnen im 
hiesigen Gemcindeschuldieuste. 
Wir beabsichtigen, die in dem anliegenden Verzeichnisse aufgeführten 
Lehrerinnen, welche die Befähigung zum Lehramte nachgewiesen haben 
und sich nach den eingereichten Phyflkatsattesten bei normalem Gesund 
heitszustände befinden, mit dem Minimalgehalte von jährlich 1 200 JC 
und der Verpflichtung zur Ertheilung von 26 Lehrstunden wöchentlich 
im hiesigen Gemeindeschuldienste anzustellen. 
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir in Gemäßheit 
des ß. 56 No. 6 der Städte-Ordnung und unter Bezugnahme des 
§. 35 der Grundsätze zur Ausführung des Normal-Besoldungsetats, 
sich über die beabsichtigten Anstellungen zu äußern. 
Berlin, den 20. Oktober 1893. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. Zelle.
	        
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