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901. Vorlage (J.-Nr. 3695 8. D. I.) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Anstellung von 3 Lehrern
im hiesigen Gemeindeschuldienste.
Wir beabsichtigen, die in dem anliegenden Verzeichnisse aufgeführten
Lehrer, welche die Befähigung zum Lehramte nachgewiesen haben, und
sich nach den eingeholten Phhsikatsgutachten bei normalem Gesundheits
zustände befinden, mit dem Minimalgehalte von 1 600 JC jährlich
und mit der Verpflichtung zur Eriheilung von 32 Lehrstunden als
Gemeindeschullchrer anzustellen.
Ueber den Umstand, daß die 3 Lehrer die vorgeschriebene Alters
grenze, wenn auch nur wenig, überschritten haben, bitten wir mit Rück
sicht darauf hinwegzusehen, daß dieselben bereits mit Erfolg im hiesigen
Gemeindeschuldienste thätig gewesen sind, der Lehrer Türcke außerdem
akademisch gebildet und im Besitz eines Oberlehrerzeugnisses ist. Die
Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir in Gemäßheit des §. 56
Nr. 6 der Städteordnung und mit Bezug auf §. 85 der Grundsätze
des Normalbesoldungsetats,
sich über die beabsichtigten Anstellungen zu äußern.
Berlin, den 23. Oktober 1893.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. Zelle.
Zu Nr. 001. V e r z e i ch n i ß
der im hiesigen Gemeindeschuldienste anzustellenden Lehrer.
Lfde.
Nr.
Name
Wohnung
Geburtstag
Wo beschäftigt
Pensionsfähige Dienstzeit
in anderen Gemeinden
1.
Ewert, Franz
Neue Winterfeldstr. 4
19. 11. 64.
40. Schule
19. 11. 84 bis 31. 3. 92.
2.
Arnoldt, Karl
Perlebergerstr. 31,1. Ging. 3 Tr.
15. 1. 63.
182.
15. 1. 83 - 30. 9. 89.
3.
Türcke, Georg
Luisen-Ufer 40
6. 10. 61.
163.
—
002. Vorlage (J.-Nr. 3804 8. D. I.) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Anstellung von 5 Lehrern
im hiesigen Gemeindeschuldienste.
Wir beabsichtigen, die in dem anliegenden Verzeichnisse aufgeführten
Lehrer, welche die Befähigung zum Lehramte nachgewiesen haben und
sich nach den eingeholten Phyflkatsattesten bei normalem Gesundheits
zustände befinde», mit dem Minimalgehalte von t 600 JC jährlich und
der Verpflichtung zur Ertheilung von wöchentlich 32 Lehrstunden als
Gemeindeschullehrer anzustellen
Ueber den Umstand, daß der Lehrer Zastrow bereits die vor
geschriebene Altersgrenze überschritten hat, bitten wir mit Rücksicht
darauf hinwegzusehen, daß derselbe seit dem 1. Oktober 1891 bereits
an der hiesigen Privatschule des Schulvorstehers Lutter mit
befriedigendem Erfolge thätig gewesen ist.
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir in Gemäßheit
des 8- 56 Nr. 6 der Städteordnung und unter Bezugnahme des §. 35
der Grundsätze zur Ausführung des Normal-Besoldungs-Etats,
sich über die beabsichtigten Anstellungen zu äußern
Berlin, den 10. November 1893.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. Zelle.
Zu Nr. 002. Verzeichniß
der im hiesigen Gemeindeschuldienste anzustellenden Lehrer.
Lfde.
Nr.
Name
Wohnung
Geburtstag
Wo beschäftigt
Pensionsfähige Dienstzeit
in anderen Kommunen
1.
Dr. Muss, Louis
Borsigstr. 28 bei Mittag
4. 3. 66.
67. Schule
1. 6. 86 bis 31. 3. 89.
I. 10. 89 - 31. 3. 90.
1. 10. 91 . 31. 3. 92.
2.
Eichner. Wilhelm
Rebhuhn, Hermann
Lübeckerstr. 35
17. 10. 66.
ev. luth. Schule
1. 10. 87 - 31. 12. 90.
3.
Markusstr. 52 II
7. 8. 68.
Grimm'sche
Schule
Lutter'sche
Schule
1. 10. 88 - 30. 9. 91.
4.
Zastrow, Emil
Fruchtstr. 53 II
22. 9. 65.
1. 10. 86 - 30. 9. 91.
5.
Herrmann, Wilhelm
Userstr. 8a bet Rieck
14. 12. 68.
Eleve am Kgl.
akadem. Insti
tut f. Kirchen
musik
1. 10. 89 - dato.
003. Vorlage (J.-N. 3 678 8. D. I.) — zur Beschlußfassung —,
betreffend die Anstellung von 10 Lehrerinnen im
hiesigen Gemcindeschuldieuste.
Wir beabsichtigen, die in dem anliegenden Verzeichnisse aufgeführten
Lehrerinnen, welche die Befähigung zum Lehramte nachgewiesen haben
und sich nach den eingereichten Phyflkatsattesten bei normalem Gesund
heitszustände befinden, mit dem Minimalgehalte von jährlich 1 200 JC
und der Verpflichtung zur Ertheilung von 26 Lehrstunden wöchentlich
im hiesigen Gemeindeschuldienste anzustellen.
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir in Gemäßheit
des ß. 56 No. 6 der Städte-Ordnung und unter Bezugnahme des
§. 35 der Grundsätze zur Ausführung des Normal-Besoldungsetats,
sich über die beabsichtigten Anstellungen zu äußern.
Berlin, den 20. Oktober 1893.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. Zelle.