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727. Vorlage (J.-Nr. 3 414 8. D. I. 98) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Emeritirung des Gemeinde-
schullehrers Albert Arndt I.
Der am 27. Mai 1841 zu Dargersdorf, Kreis Templin, geborene,
zu Charlottenburg, Schillerst!. 111 wohnhafte Gemeindeschullehrer
Albert Arndt I, welcher die Prüfung für das Lehramt am 19. Februar
1864 bestanden hat, ist seit dem 1. Oktober 1878 in dem hiesigen
Gemeindeschuldienst vokationsmäßig angestellt und bezieht gegenwärtig
ein Gehalt von jährlich 3 300 JC.
Am 18. Januar 1892 traf ihn ein Schlaganfall, dessen Folgen
ihn seitdem dem Schuldienste fernhielten. Zur Beuriheilung der
Frage, ob noch Aussicht auf Wiederherstellung bei ihm vorhanden sei,
veranlaßten wir im Januar 1893 seine Untersuchung durch unseren
Vertrauensarzt, Stadtphysikus Dr. Schulz. Letzterer konnte zunächst
eine dauernde Dienstunfähigkeit noch nicht mit Sicherheit feststellen
und empfahl eine nochmalige Untersuchung nach 2 Monaten. Auf
Grund der erneuten Feststellung seines Zustandes wurde Arndt nach
dem abschriftlich beigefügten Gutachten vom 17. April d. Js. für
dauernd dienstunfähig erklärt.
Da er trotzdem auf eine bezügliche Anfrage in seine Pensionirung
nicht willigte, so haben wir unterm 19. Juli d. Js. beim König!.
Provinzial-Schul-Kollegium seine unfreiwillige Emeritirung nachgesucht,
und letzteres hat demgemäß unterm 18. September 1893 beschlossen,
daß er mit einer nach der anliegenden Berechnung jährlich 2 035 JC
betragenden Pension zum 1. November 1893 in den Ruhestand
versetzt werde.
Indem wir die betreffende Verfügung abschriftlich beifügen, ersuchen
wir um folgende Beschlußfassung:
Die Stadtverordncten-Versammlung erklärt sich mit der
Zahlung einer jährlichen Pension von 2 035 JC, wovon auf
Grund des Gesetzes vom 6. Juli 1885 auf die Staatskasse
600 JC zu übernehmen find, an den Gemeindeschullehrer
Albert Arndt I vom Tage seiner Pensionirung, d. h. vom
1. November 1893 ab, einverstanden.
Berlin, den 30. September 1893.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. Zelle.
728. Vorlage (J.-Nr. 3 102 F. B. II. 93) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Bewilligung einer Pension
an den dienstunfähigen Oberfeuermann Friedrich
Rohde.
Das Königliche Polizei-Präsidium hat bei uns den Antrag gestellt,
dem dienstunfähig gewordenen, 52 Jahre alten Oberfeuermanne
Friedrich Rohde in Gemäßheit des Pensions-Reglements für das
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Exekutiv-Personal der Feuerwehr vom 1882 e ’ ne Fusion
zu bewilligen. Der Betrag derselben ist diesseits auf 1 296 JC jähr
lich festgestellt worden.
Für den städtischen Unterbeamtendienst ist Rohde nach dem bei
gefügten Gutachten des städtischen Vertrauensarztes nicht verwendbar.
Indem wir ferner die Dienstakten, das Dienstbeschädigungs-Attest,
sowie den Nationale und Pensions-Berechnung enthaltenden Antrag
des Königlichen Polizei-Präsidiums übersenden, beantragen wir folgende
Beschlußfassung:
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit
einverstanden, daß dem dienstunfähigen Oberfeuermanne
Friedrich Rohde vom 1. November d. Js. ab eine Pension
von jährlich 1 296 JC in monatlichen Theilen im Voraus
zu Lasten der Spezial-Verwaltung 41, Abtheilung 2,
Titel II B b gezahlt werde.
Berlin, den 7. September 1893.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. Kirschner.
729. Vorlage (J.-Nr. 3 042 F. B. II. 93) - zur Beschluß
fassung —, betreffend die Bewilligung einer Pension
an den dienstunfähigen Oberfeuermann Wilhelm
Schneider.
Das Königliche Polizei-Präsidium hat bei uns den Antrag gestellt,
An dienstunfähig gewordenen, 52 Jahre alten Oberfeuermanne
Wilhelm Schneider in Gemäßheit des Pensions-Reglements für das
Exekutiv-Personal der Feuerwehr vom 23 ^Maff 1882 eine Pension
M bewilligen. Der Betrag derselben ist diesseits auf 1 296 JC jähr-
"4 festgestellt worden.
Eine Beschäftigung des Schneider im städtischen Dienste ver
spricht nach dem beigefügten Gutachten unseres Vertrauensarztes keine
Aussicht auf Erfolg, weshalb wir von einem diesbezüglichen Versuche
Abstand nehmen wollen.
Indem wir ferner die Dienstakten, das Dienstbeschädigungs-Attest,
sowie den Nationale und Pensionsberechnung enthaltenden Antrag des
Königlichen Polizei-Präsidiums übersenden, beantragen wir folgende
Beschlußfassung:
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit
einverstanden, daß dem dienstunfähigen Oberfeuermanne
Wilhelm Schneider vom 1. November d. Js. ab eine
Pension von jährlich 1 296 JC in monatlichen Theilen im
Voraus zu Lasten der Spezial-Verwaltung 41, Abtheilung 2,
Titel II B b gezahlt werde.
Berlin, den 5. September 1893.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. Kirschner.
730. Vorlage (J.-Nr. 3 366 F. B. II. 93) — zur Beschluß
fassung — , betreffend die Bewilligung einer Pension
an den dienstunfähigen Feuermann Max Münzen
berg.
Das Königliche Polizei-Präsidium hat bei uns den Antrag gestellt,
dem dienstunfähig gewordenen, 33 Jahre alten Feuermanne Max
Münzenberg in Gemäßheit des Pensions-Reglements für das Exekutiv-
Personal der Feuerwehr vom 1882 eine Pension zu bewilligen.
Der Betrag derselben ist diesseits auf 564 JC jährlich festgestellt worden.
Von dem Versuche, Münzenberg im städtischen Dienste zu be
schäftigen, wollen wir mit Rücksicht darauf Abstand nehmen, daß der
ihm für seine Thätigkeit event, zu gewährende Pensionszuschuß von
876JC jährlich nicht in angemessenem Verhältnisse zu den zu erwartenden,
nach dem beigefügten Gutachten des städtischen Vertrauensarztes in nur
beschränktem Umfange möglichen Dienstleistungen stehen würde.
Indem wir ferner die Dienstakten, das Dienstbeschädigungs-Attest,
sowie den Nationale und Pensions-Berechnung enthaltenden Antrag des
Königlichen Polizei-Präsidiums übersenden, beantragen wir folgende
Beschlußfassung:
Die Stadtverordneten-Veriammlung erklärt sich damit ein
verstanden, daß dem dienstunfähigen Feuermanne M a x M ü n z e n-
berg vom 1. November d. Js. ab eine Pension von jährlich
564 ,JC in monatlichen Theilen im Voraus zu Lasten der
Spezial-Verwaltung 41, Abtheilung 2, Titel II Bb gezahlt
werde.
Berlin, den 27. September 1893.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
731. Vorlage (J.-Nr. 3170 F. B. II. 93) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Bewilligung einer Pension
an den dienstunfähigen Spritzenmann Franz Löprick.
Das Königliche Polizei-Präsidium hat bei uns den Antrag
gestellt, dem dienstunfähig gewordenen, 37 Jahre alten Spritzenmann
Franz Löprick in Gemäßheit des Pensions-Reglements für das
29 März
Exekutiv-Personal der Feuerwehr vom zß Mas 1882 eine zu
bewilligen. Der Betrag derselben ist diesseits auf 456 JC jährlich
festgestellt worden.
Wie die beigefügten Gutachten des Arztes der Feuerwehr und des
städtischen Vertrauensarztes darthun, ist Löprick für den städtischen
Unterbeamtendienst nicht mehr verwendbar.
Indem wir ferner die Dienstakten, das Dienstbeschädigungs- Artest,
sowie den Nationale und Pensions-Berechnung enthaltenden Anrrag
des Königlichen Polizei-Präsidiums übersenden, beantragen wir folgende
Beschlußfassung:
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit
einverstanden, daß dem dienstunfähigen Spritzenmann Franz
Löprick vom I. November d. Js. ab eine Pension von jähr-
lich 456 JC in monatlichen Theilen im Voraus zu Lasten
der Spezial-Verwaltung 41, Abtheilung 2, Titel II Bb,
gezahlt werde.
Berlin, den 7. September 1893.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. Kirschner.