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Volume No. 46 (706-720), 14. Oktober 1893 Anlage: ad No. 46 (721-746), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgetheilt sind

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1893 (Public Domain)

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727. Vorlage (J.-Nr. 3 414 8. D. I. 98) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Emeritirung des Gemeinde- 
schullehrers Albert Arndt I. 
Der am 27. Mai 1841 zu Dargersdorf, Kreis Templin, geborene, 
zu Charlottenburg, Schillerst!. 111 wohnhafte Gemeindeschullehrer 
Albert Arndt I, welcher die Prüfung für das Lehramt am 19. Februar 
1864 bestanden hat, ist seit dem 1. Oktober 1878 in dem hiesigen 
Gemeindeschuldienst vokationsmäßig angestellt und bezieht gegenwärtig 
ein Gehalt von jährlich 3 300 JC. 
Am 18. Januar 1892 traf ihn ein Schlaganfall, dessen Folgen 
ihn seitdem dem Schuldienste fernhielten. Zur Beuriheilung der 
Frage, ob noch Aussicht auf Wiederherstellung bei ihm vorhanden sei, 
veranlaßten wir im Januar 1893 seine Untersuchung durch unseren 
Vertrauensarzt, Stadtphysikus Dr. Schulz. Letzterer konnte zunächst 
eine dauernde Dienstunfähigkeit noch nicht mit Sicherheit feststellen 
und empfahl eine nochmalige Untersuchung nach 2 Monaten. Auf 
Grund der erneuten Feststellung seines Zustandes wurde Arndt nach 
dem abschriftlich beigefügten Gutachten vom 17. April d. Js. für 
dauernd dienstunfähig erklärt. 
Da er trotzdem auf eine bezügliche Anfrage in seine Pensionirung 
nicht willigte, so haben wir unterm 19. Juli d. Js. beim König!. 
Provinzial-Schul-Kollegium seine unfreiwillige Emeritirung nachgesucht, 
und letzteres hat demgemäß unterm 18. September 1893 beschlossen, 
daß er mit einer nach der anliegenden Berechnung jährlich 2 035 JC 
betragenden Pension zum 1. November 1893 in den Ruhestand 
versetzt werde. 
Indem wir die betreffende Verfügung abschriftlich beifügen, ersuchen 
wir um folgende Beschlußfassung: 
Die Stadtverordncten-Versammlung erklärt sich mit der 
Zahlung einer jährlichen Pension von 2 035 JC, wovon auf 
Grund des Gesetzes vom 6. Juli 1885 auf die Staatskasse 
600 JC zu übernehmen find, an den Gemeindeschullehrer 
Albert Arndt I vom Tage seiner Pensionirung, d. h. vom 
1. November 1893 ab, einverstanden. 
Berlin, den 30. September 1893. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. Zelle. 
728. Vorlage (J.-Nr. 3 102 F. B. II. 93) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Bewilligung einer Pension 
an den dienstunfähigen Oberfeuermann Friedrich 
Rohde. 
Das Königliche Polizei-Präsidium hat bei uns den Antrag gestellt, 
dem dienstunfähig gewordenen, 52 Jahre alten Oberfeuermanne 
Friedrich Rohde in Gemäßheit des Pensions-Reglements für das 
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Exekutiv-Personal der Feuerwehr vom 1882 e ’ ne Fusion 
zu bewilligen. Der Betrag derselben ist diesseits auf 1 296 JC jähr 
lich festgestellt worden. 
Für den städtischen Unterbeamtendienst ist Rohde nach dem bei 
gefügten Gutachten des städtischen Vertrauensarztes nicht verwendbar. 
Indem wir ferner die Dienstakten, das Dienstbeschädigungs-Attest, 
sowie den Nationale und Pensions-Berechnung enthaltenden Antrag 
des Königlichen Polizei-Präsidiums übersenden, beantragen wir folgende 
Beschlußfassung: 
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit 
einverstanden, daß dem dienstunfähigen Oberfeuermanne 
Friedrich Rohde vom 1. November d. Js. ab eine Pension 
von jährlich 1 296 JC in monatlichen Theilen im Voraus 
zu Lasten der Spezial-Verwaltung 41, Abtheilung 2, 
Titel II B b gezahlt werde. 
Berlin, den 7. September 1893. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. Kirschner. 
729. Vorlage (J.-Nr. 3 042 F. B. II. 93) - zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Bewilligung einer Pension 
an den dienstunfähigen Oberfeuermann Wilhelm 
Schneider. 
Das Königliche Polizei-Präsidium hat bei uns den Antrag gestellt, 
An dienstunfähig gewordenen, 52 Jahre alten Oberfeuermanne 
Wilhelm Schneider in Gemäßheit des Pensions-Reglements für das 
Exekutiv-Personal der Feuerwehr vom 23 ^Maff 1882 eine Pension 
M bewilligen. Der Betrag derselben ist diesseits auf 1 296 JC jähr- 
"4 festgestellt worden. 
Eine Beschäftigung des Schneider im städtischen Dienste ver 
spricht nach dem beigefügten Gutachten unseres Vertrauensarztes keine 
Aussicht auf Erfolg, weshalb wir von einem diesbezüglichen Versuche 
Abstand nehmen wollen. 
Indem wir ferner die Dienstakten, das Dienstbeschädigungs-Attest, 
sowie den Nationale und Pensionsberechnung enthaltenden Antrag des 
Königlichen Polizei-Präsidiums übersenden, beantragen wir folgende 
Beschlußfassung: 
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit 
einverstanden, daß dem dienstunfähigen Oberfeuermanne 
Wilhelm Schneider vom 1. November d. Js. ab eine 
Pension von jährlich 1 296 JC in monatlichen Theilen im 
Voraus zu Lasten der Spezial-Verwaltung 41, Abtheilung 2, 
Titel II B b gezahlt werde. 
Berlin, den 5. September 1893. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. Kirschner. 
730. Vorlage (J.-Nr. 3 366 F. B. II. 93) — zur Beschluß 
fassung — , betreffend die Bewilligung einer Pension 
an den dienstunfähigen Feuermann Max Münzen 
berg. 
Das Königliche Polizei-Präsidium hat bei uns den Antrag gestellt, 
dem dienstunfähig gewordenen, 33 Jahre alten Feuermanne Max 
Münzenberg in Gemäßheit des Pensions-Reglements für das Exekutiv- 
Personal der Feuerwehr vom 1882 eine Pension zu bewilligen. 
Der Betrag derselben ist diesseits auf 564 JC jährlich festgestellt worden. 
Von dem Versuche, Münzenberg im städtischen Dienste zu be 
schäftigen, wollen wir mit Rücksicht darauf Abstand nehmen, daß der 
ihm für seine Thätigkeit event, zu gewährende Pensionszuschuß von 
876JC jährlich nicht in angemessenem Verhältnisse zu den zu erwartenden, 
nach dem beigefügten Gutachten des städtischen Vertrauensarztes in nur 
beschränktem Umfange möglichen Dienstleistungen stehen würde. 
Indem wir ferner die Dienstakten, das Dienstbeschädigungs-Attest, 
sowie den Nationale und Pensions-Berechnung enthaltenden Antrag des 
Königlichen Polizei-Präsidiums übersenden, beantragen wir folgende 
Beschlußfassung: 
Die Stadtverordneten-Veriammlung erklärt sich damit ein 
verstanden, daß dem dienstunfähigen Feuermanne M a x M ü n z e n- 
berg vom 1. November d. Js. ab eine Pension von jährlich 
564 ,JC in monatlichen Theilen im Voraus zu Lasten der 
Spezial-Verwaltung 41, Abtheilung 2, Titel II Bb gezahlt 
werde. 
Berlin, den 27. September 1893. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
731. Vorlage (J.-Nr. 3170 F. B. II. 93) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Bewilligung einer Pension 
an den dienstunfähigen Spritzenmann Franz Löprick. 
Das Königliche Polizei-Präsidium hat bei uns den Antrag 
gestellt, dem dienstunfähig gewordenen, 37 Jahre alten Spritzenmann 
Franz Löprick in Gemäßheit des Pensions-Reglements für das 
29 März 
Exekutiv-Personal der Feuerwehr vom zß Mas 1882 eine zu 
bewilligen. Der Betrag derselben ist diesseits auf 456 JC jährlich 
festgestellt worden. 
Wie die beigefügten Gutachten des Arztes der Feuerwehr und des 
städtischen Vertrauensarztes darthun, ist Löprick für den städtischen 
Unterbeamtendienst nicht mehr verwendbar. 
Indem wir ferner die Dienstakten, das Dienstbeschädigungs- Artest, 
sowie den Nationale und Pensions-Berechnung enthaltenden Anrrag 
des Königlichen Polizei-Präsidiums übersenden, beantragen wir folgende 
Beschlußfassung: 
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit 
einverstanden, daß dem dienstunfähigen Spritzenmann Franz 
Löprick vom I. November d. Js. ab eine Pension von jähr- 
lich 456 JC in monatlichen Theilen im Voraus zu Lasten 
der Spezial-Verwaltung 41, Abtheilung 2, Titel II Bb, 
gezahlt werde. 
Berlin, den 7. September 1893. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. Kirschner.
	        
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