ad Jß 46.
(721—746/1
Worlagen,
Welche den Zeitungen nicht mitgetheilt sind.
721. Vorlage (J.-Nr. 6 079 (4. B. I. 93) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Versetzung des Stadtraths
Noetdechen in den Ruhestand.
Wir beantragen, zu beschließen:
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit ein
verstanden, daß der Stadtrath Noeldechen am 1. Januar 1894
in den Ruhestand tritt.
Begründung.
Herr Stadtrath Noeldechen hat mittelst des in beglaubigter
Abschrift beigefügten Schreibens vom 3. d. Mts. seine Versetzung in
den Ruhestand zum 1. Januar 1894 nachgesucht. Nach §. 65 der
Städte-Ordnung berechnet sich die ihm gesetzlich zustehende Pension bei
einem Gehalte von 11 000 JC auf 7 335 JC-
Unser scheidender Mitarbeiter blickt bereits auf eine vierzigjährige
Thätigkeit in unserer städtischen Verwaltung zurück. Am 14. Dezember
1853 trat er aus dem juristischen Staatsdienste als Assessor in die
Armen-Direktion ein, und bewährte in seiner neuen Stellung die in
seinem früheren Dienstverhältnisse gerühmten Eigenschaften in so vor
züglichem Grade, daß er vom 1. Oktober 1854 auf Lebenszeit als
Assessor der Armen-Direktion angestellt wurde.
Zum besoldeten Stadtrath erwählt, wurde er in der Sitzung der
Stadtverordneten-Versammlung am 15. November 1860 als solcher in
sein Amt eingeführt und nach Ablauf der jeweiligen zwölfjährigen Wahl
periode stets wiedergewählt. Für seine bedeutungsvolle Thätigkeit in
der Verwaltung der Stadt Berlin bestimmend blieb vornehmlich sein
erstes Arbeitsfeld: die Armen-Direktion, der er viele Jahre als Assessor
und Dezernent angehört hat und seit dem 22. August 1883 präsidirt.
Andere Hauptgebiete seines Wirkens waren alle auf die öffentliche Ge
sundheitspflege gerichteten Bestrebungen, die Verwaltungs-Angelegenheiten
der städtischen Krankenhäuser und Hospitäler, wie der Königlichen
Sanitäts-Kommission, der viele Jahre von ihm geführte Vorsitz bei der
ersten Abtheilung unserer Steuer-Deputation und seine gleichfalls viel
jährige und bedeutungsvolle Thätigkeit als Vorsitzender der Prüfungs-
Kommission für die Magistrats-Sekretäre.
Wenn Herr Stadtrath Noeldechen nun nach vierzigjähriger an
strengender Thätigkeit, im 72. Jahre stehend, aus Gesundheitsrücksichten
unser Kollegium verlassen muß, so folgt ihm das lebhafteste Bedauern,
mit welchem wir einen so kenntnißrcichen, arbeitsfreudigen und treuen
Kollegen aus unserer Mitte scheiden sehen.
Berlin, den 7. Oktober 1893.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- uno Residenzstadt.
Zelle.
722. Vorlage (J.-Nr. 5 887 V. 8. I. 93) - zur Beschluß
fassung —, betreffend die Bewilligung einer laufenden
Unterstützung.
Wir beantragen zu beschließen:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß
dem Standesamtsdiener Ludwig Tolch vom 1. Oktober 1893
ab auf seine Lebenszeit eine laufende Unterstützung von
jährlich 400 JC gewähr: werde.
Begründung.
Der Standesamtsdiener Ludwig Tolch, geboren am 10. Dezember
1814, also fast 79 Jahre alt, hat in Folge Vereinigung der Standes
ämter I und II am 1. Oktober d. I. entlassen werden müssen. Er
hat der hiesigen Stadtgemeinde seit 1. Oktober 1874, also 19 Jahre
lang, als Standesamtsdiener Dienste geleistet, nachdem er schon in
den vorangegangenen fünf Jahren bei der Bauverwaltung als Bau
aufseher beschäftigt gewesen war.
Wenn es dem p. Tolch trotz seines hohen Alters auch bisher
noch möglich gewesen ist, den gewohnten Dienst als Diener des
II. Standesamtes zu versehen, so ist er jedoch wegen des durch sein
hohes Alter bedingten Verfalls der Körperkräfte nicht mehr im Stande,
anderweitig in der städtischen Verwaltung Dienste leisten zu können.
Tolch, dessen bereits 68 Jahre alte Eheftau noch lebt, ist
kinderlos. Er hat weder Vermögen, noch steht ihm eine gesetzliche
Pension zu. »
Nach Wegfall seines Diensteinkommens, welches in 90 JC Diäten
pro Monat und freier Dienstwohnung nebst freiem Heizmaterial bestand,
ist er lediglich auf eine Altersrente im Betrage von monatlich 15,°° JC
angewiesen, welche zu seinem und seiner Ehefrau Unterhalt nicht
ausreicht.
Er hat deshalb die Bitte an uns gerichtet, ihm im Hinblick aus
seine hilfsbedürftige Lage eine laufende Unterstützung zu bewilligen.
In Anbetracht seiner langjährigen Dienstzeit, seiner tadellosen
Führung und seines hohen Alters halten wir es für billig, ihm für
den Rest seiner Lebenszeit die Mittel zum Unterhalt in Form einer
laufenden Unterstützung zu gewähren, deren Höhe wir auf 400 JC pro
Jahr zu bemessen beabsichtigen.
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir, sich hiermit ein
verstanden zu erklären.
Berlin, den 3. Oktober 1893.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
Zelle.
723. Vorlage (J.-Nr. 5 530 V. B. I./93) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Wahl bürgerlicher Mit
glieder und Stellvertreter der Ersatz-Kommissionen
Nr. 3 und 6.
Die Wahlzeit der in der Anlage näher bezeichneten Mitglieder
und Stellvertreter der Ersatz-Kommissionen Nr. 3 und 6 läuft am
31. Dezember d. Js. ab.
Wir ersuchen die Stadtverordneten-Versammlung, die erforderlichen
Wahlen herbeizuführen, und bemerken hierzu, daß gegen die Wieder
wahl der gegenwärtigen Stelleninhaber diesseits Bedenken nicht obwalten.
Berlin, den 10. Oktober 1893.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
Zelle.