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Volume No. 46 (706-720), 14. Oktober 1893

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1893 (Public Domain)

ad Jß 46. 
(721—746/1 
Worlagen, 
Welche den Zeitungen nicht mitgetheilt sind. 
721. Vorlage (J.-Nr. 6 079 (4. B. I. 93) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Versetzung des Stadtraths 
Noetdechen in den Ruhestand. 
Wir beantragen, zu beschließen: 
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit ein 
verstanden, daß der Stadtrath Noeldechen am 1. Januar 1894 
in den Ruhestand tritt. 
Begründung. 
Herr Stadtrath Noeldechen hat mittelst des in beglaubigter 
Abschrift beigefügten Schreibens vom 3. d. Mts. seine Versetzung in 
den Ruhestand zum 1. Januar 1894 nachgesucht. Nach §. 65 der 
Städte-Ordnung berechnet sich die ihm gesetzlich zustehende Pension bei 
einem Gehalte von 11 000 JC auf 7 335 JC- 
Unser scheidender Mitarbeiter blickt bereits auf eine vierzigjährige 
Thätigkeit in unserer städtischen Verwaltung zurück. Am 14. Dezember 
1853 trat er aus dem juristischen Staatsdienste als Assessor in die 
Armen-Direktion ein, und bewährte in seiner neuen Stellung die in 
seinem früheren Dienstverhältnisse gerühmten Eigenschaften in so vor 
züglichem Grade, daß er vom 1. Oktober 1854 auf Lebenszeit als 
Assessor der Armen-Direktion angestellt wurde. 
Zum besoldeten Stadtrath erwählt, wurde er in der Sitzung der 
Stadtverordneten-Versammlung am 15. November 1860 als solcher in 
sein Amt eingeführt und nach Ablauf der jeweiligen zwölfjährigen Wahl 
periode stets wiedergewählt. Für seine bedeutungsvolle Thätigkeit in 
der Verwaltung der Stadt Berlin bestimmend blieb vornehmlich sein 
erstes Arbeitsfeld: die Armen-Direktion, der er viele Jahre als Assessor 
und Dezernent angehört hat und seit dem 22. August 1883 präsidirt. 
Andere Hauptgebiete seines Wirkens waren alle auf die öffentliche Ge 
sundheitspflege gerichteten Bestrebungen, die Verwaltungs-Angelegenheiten 
der städtischen Krankenhäuser und Hospitäler, wie der Königlichen 
Sanitäts-Kommission, der viele Jahre von ihm geführte Vorsitz bei der 
ersten Abtheilung unserer Steuer-Deputation und seine gleichfalls viel 
jährige und bedeutungsvolle Thätigkeit als Vorsitzender der Prüfungs- 
Kommission für die Magistrats-Sekretäre. 
Wenn Herr Stadtrath Noeldechen nun nach vierzigjähriger an 
strengender Thätigkeit, im 72. Jahre stehend, aus Gesundheitsrücksichten 
unser Kollegium verlassen muß, so folgt ihm das lebhafteste Bedauern, 
mit welchem wir einen so kenntnißrcichen, arbeitsfreudigen und treuen 
Kollegen aus unserer Mitte scheiden sehen. 
Berlin, den 7. Oktober 1893. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- uno Residenzstadt. 
Zelle. 
722. Vorlage (J.-Nr. 5 887 V. 8. I. 93) - zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Bewilligung einer laufenden 
Unterstützung. 
Wir beantragen zu beschließen: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß 
dem Standesamtsdiener Ludwig Tolch vom 1. Oktober 1893 
ab auf seine Lebenszeit eine laufende Unterstützung von 
jährlich 400 JC gewähr: werde. 
Begründung. 
Der Standesamtsdiener Ludwig Tolch, geboren am 10. Dezember 
1814, also fast 79 Jahre alt, hat in Folge Vereinigung der Standes 
ämter I und II am 1. Oktober d. I. entlassen werden müssen. Er 
hat der hiesigen Stadtgemeinde seit 1. Oktober 1874, also 19 Jahre 
lang, als Standesamtsdiener Dienste geleistet, nachdem er schon in 
den vorangegangenen fünf Jahren bei der Bauverwaltung als Bau 
aufseher beschäftigt gewesen war. 
Wenn es dem p. Tolch trotz seines hohen Alters auch bisher 
noch möglich gewesen ist, den gewohnten Dienst als Diener des 
II. Standesamtes zu versehen, so ist er jedoch wegen des durch sein 
hohes Alter bedingten Verfalls der Körperkräfte nicht mehr im Stande, 
anderweitig in der städtischen Verwaltung Dienste leisten zu können. 
Tolch, dessen bereits 68 Jahre alte Eheftau noch lebt, ist 
kinderlos. Er hat weder Vermögen, noch steht ihm eine gesetzliche 
Pension zu. » 
Nach Wegfall seines Diensteinkommens, welches in 90 JC Diäten 
pro Monat und freier Dienstwohnung nebst freiem Heizmaterial bestand, 
ist er lediglich auf eine Altersrente im Betrage von monatlich 15,°° JC 
angewiesen, welche zu seinem und seiner Ehefrau Unterhalt nicht 
ausreicht. 
Er hat deshalb die Bitte an uns gerichtet, ihm im Hinblick aus 
seine hilfsbedürftige Lage eine laufende Unterstützung zu bewilligen. 
In Anbetracht seiner langjährigen Dienstzeit, seiner tadellosen 
Führung und seines hohen Alters halten wir es für billig, ihm für 
den Rest seiner Lebenszeit die Mittel zum Unterhalt in Form einer 
laufenden Unterstützung zu gewähren, deren Höhe wir auf 400 JC pro 
Jahr zu bemessen beabsichtigen. 
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir, sich hiermit ein 
verstanden zu erklären. 
Berlin, den 3. Oktober 1893. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Zelle. 
723. Vorlage (J.-Nr. 5 530 V. B. I./93) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Wahl bürgerlicher Mit 
glieder und Stellvertreter der Ersatz-Kommissionen 
Nr. 3 und 6. 
Die Wahlzeit der in der Anlage näher bezeichneten Mitglieder 
und Stellvertreter der Ersatz-Kommissionen Nr. 3 und 6 läuft am 
31. Dezember d. Js. ab. 
Wir ersuchen die Stadtverordneten-Versammlung, die erforderlichen 
Wahlen herbeizuführen, und bemerken hierzu, daß gegen die Wieder 
wahl der gegenwärtigen Stelleninhaber diesseits Bedenken nicht obwalten. 
Berlin, den 10. Oktober 1893. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Zelle.
	        
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