Path:
Volume No. 7 (47-63), 28. Januar 1893 Anlage: ad No. 7 (64-82), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgetheilt sind

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1893 (Public Domain)

47 
mehr erwerbsfähig ist und unausgesetzt der ärztlichen Hülfe und 
guter Wege bedarf. 
Wir wollen daher 378 JC Unterstützung jährlich aus 2 Jahre 
gewähren. 
Berlin, den 12. Januar 1893. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. Zelle. 
69. Vorlage (I. - Nr. 5 418 6. B. 92) — zur Beschluß- 
sassung —, betreffend die Versetzung des ordentlichen 
Lehrers an der Sophienschule Friedrich in den 
Ruhestand. 
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir zu beschließen: 
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit ein 
verstanden, daß der ordentliche Lehrer an der Sophienschule 
Ferdinand Friedrich zum 1. April 1693 mit der gesetz 
mäßigen Pension von 2 079 JC und einer bis auf Weiteres 
zahlbaren Beihilfe von 421 JC jährlich in den Ruhestand 
versetzt werde. 
Begründung. 
Herr Friedrich, zur Zeit Kurfürstendamm 7 Hierselbst wohnhaft, 
ist seit l. April 1864 ununterbrochen im Lehramte thätig gewesen 
und zwar die ersten Jahre in der Provinz Schlesien, vom Oktober 
1867 bis 1. April 1872 an der hiesigen Dierbach'schen höheren 
Töchterschule, seitdem an der städtischen Luisenschule resp. der Sophien 
schule hiersebst. 
Seit mehreren Jahren ist er auf dem rechten Auge vollständig 
erblindet, während der linke Sehnerv jetzt ebenfalls allmälig dahin 
schwindet, so daß das Sehvermögen für den Schuldienst nicht mehr 
ausreicht, auch keine Aussicht vorhanden ist, daß sich dasselbe bessern 
kann. Demgemäß wird er von dem städtischen Vertrauensarzt, wie 
dessen hier beigefügtes Gutachten vom I. Oktober d. Js. ergiebt, für 
dauernd unfähig zur Erfüllung seiner Amtspflichten erachtet. 
Herr Friedrich, dessen amtliche Thätigkeit sich stets allgemeiner 
Anerkennung erfreute, ist schon seit längerer Zeit seiner körperlichen 
Gebrechen wegen vom Dienste entbunden und muß nunmehr endgültig 
in den Ruhestand versetzt werden. Gesetzmäßig stehen ihm 2 079 JC 
Dienstpension jährlich zu. Hierbei sind die 4'/- Jahre, während welcher 
Herr Friedrich an der Dierbach'schen Schule Lehrer war, nicht mit 
in Anrechnung gebracht. Da seine Thätigkeit auch während dieser 
Zeit den damaligen Schulverhältnissen in unserer Stadt entsprechend 
von Nutzen für letztere gewesen ist, wollen wir seinem Antrage um 
Bewilligung einer dauernden Beihilfe zur Pension auch in Anbetracht 
des so traurigen Geschickes, von welchem der überaus schaffensfreudige 
LehrerinseinenbestenJahrenbetroffenwordenist,stattgeben. Wirbemerken 
hierzu, daß Kinder zwar nicht vorhanden sind, Friedrich auch einige 
Einnahmen aus Zinserträgen und Zuschüssen seiner Schwiegermutter 
hat; indessen verursachen ihm ärztliche Behandlung, Kuren und Pflege 
in seinem hilfsbedürftigen Zustande beträchtliche Aufwendungen. Wir 
wollen daher eine Beihilfe von 421 JC jährlich gewähren. 
Pensionsberechnung und Anerkennungs-Verhandlung sind ebenfalls 
beigefügt. 
Berlin, den 24. Dezember 1892. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. Zelle. 
70. Vorlage (J.-Nr. 3 389 8. D. I. 92) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Penfionirung des Gemeinde 
schullehrers vr. Franz Wilm. 
Der am 5. Dezember 1832 geborene, Hierselbst, Wilhelmstr. 115 
wohnhafte Gemeindeschullehrer Dr. Franz Wilm, welcher am 
28. Juni 1853 die Prüfung für das Elementarlehramt bestanden hat, 
unterrichtete zunächst an den Elementarschulen zu Neufahrwasser und 
Straßburg, wurde dann vertretungsweise im hiesigen Gemeindeschul- 
dtenst beschäftigt und ist seit Oktober 1859 vokationsmäßig in demselben 
angestellt. Gegenwärtig bezieht derselbe ein jährliches Gehalt von 
3 600 JC. 
.. . SE dem Jahre 1889 leidet er nach den zu Akten eingereichten 
ärztlichen Attesten an Rheumatismus, welches Leiden eine lähmungs 
artige Schwäche des rechten Beines hervorrief und den Lehrer zwang, 
seine Thätigkeit häufig wochenlang zu unterbrechen. 
Da trotz unausgesetzter ärztlicher Behandlung und trotz des Besuchs 
einer Heilanstalt eine Besserung des Leidens nicht eingetreten ist, das- 
lblbe sich vielmehr verschlimmerte, außerdem eine hochgradige Kurz 
sichtigkeit die Unterrichts-Ertheilung des Lehrers sehr erschwerte, haben wir 
zur Beurtheilung der Frage, ob überhaupt noch eine Wiederkehr der 
Gesundheit zu erwarten steht, eine Untersuchung des Kranken durch 
unseren Vertrauensarzt, den Stadtphysikus Dr. M. Schulz, veranlaßt. 
In dem abschriftlich beigefügten Gutachten vom 30. Dezember pr. 
spricht sich der genannte Sachverständige dahin aus, daß der Untersuchte 
wegen körperlichen Gebrechens und wegen Schwäche der körperlichen 
Kräfte für dauernd unfähig zur Erfüllung seiner Amtspflichten zu 
erachten sei. 
Unter diesen Umständen bat sich der Lehrer Wilm auch auf unsere 
bezügliche Anfrage mit seiner Versetzung in den Ruhestand einverstanden 
erklärt, auch die anliegende Pensionsberechnung, wonach ihm ein jährliches 
Ruhegehalt von 2 640 JC zustehen würde, als richtig anerkannt, jedoch 
gebeten, den Zeitpunkt seiner Penfionirung auf den I. Oktober 1893 
festzusetzen, da er erst dann ein gegenwärtiges Micthsverhältniß, 
wodurch er zur Zahlung eines jährlichen MiethSzinses von 1 050 JC 
verpflichtet ist, lösen kann. 
Auf Antrag unserer Schul-Dcputation sind wir geneigt, dieser 
Bitte Folge zu geben. 
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir um folgende 
Beschlußfassung: 
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit 
einverstanden, daß der Gemeindeschullchrer Dr. Franz Wilm 
vom 1. Oktober 1893 ab mit einer jährlichen Pension von 
2 640 JC, wovon auf Grund des Gesetzes vom 6. Juli 1885 
auf die Staatskasse 600 JC zu übernehmen sind, in den 
Ruhestand versetzt werde. 
Berlin, den 16. Januar 1893. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. Zelle. 
71. Vorlage (J.-Nr. 2 678 F. B. II. 92) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die definitive Penfionirung 
des dienstunfähigen Feldwebels der Feuerwehr 
Julius Hohenfeld. 
Durch Beschluß vom 25. Februar 1892 — Protokoll Nr. 21 Ca — 
hat die Stadtverordneten-Versammlung sich damit einverstanden erklärt, 
daß dem dienstunfähigen Feldwebel der Feuerwehr Julius Hohen 
feld vom 1. Februar 1892 ab zunächst auf die Dauer eines Jahres 
ein der reglementsmäßigen Pension von jährlich 1 464^ gleichkommender 
Betrag in monatlichen Theilen im Voraus zu Lasten der Spezial- 
Verwaltung 41, Abtheilung 2, Titel II B'a mit der Maßgabe gezahlt 
werde, daß der Stadlgemeinde Berlin das Recht auf Beschäftigung des 
Genannten im Gemeindedienst vorbehalten bleibt. 
Die Zahlung des vorerwähnten Pensionsbetrages ist erst vom 
1. April 1892 ab erfolgt, da Hohenfeld bis Ende März noch sein 
volles Gehalt aus der Polizei-Hauptkaffe bezogen hat und erst mit dem 
1. April 1892 in den Ruhestand versetzt worden ist. 
Nach dem Inhalt des beigefügten Gutachtens unseres Vertrauens 
arztes vom 12. Januar d. Js. hat sich der Gesundheitszustand des 
Hohenfeld derartig verschlechtert, daß wir von einer eventuellen Be 
schäftigung desselben im städtischen Dienste für immer absehen müssen. 
Hiernach ersuchen wir die Stadtverordneten-Versammlung wie 
folgt zu beschließen: 
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit ein 
verstanden, daß dem dienstunfähigen Feldwebel der Feuerwehr 
Julius Hohenfeld vom 1. April 1893 ab eine Pensio i 
von jährlich 1 464 JC in monatlichen Theilen im Voraus zu 
Lasten der Spezial-Verwaltung 41, Abtheilung 2, Titel II Bb 
gezahlt werde. 
Berlin, den 23. Januar 1893. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Zelle. 
72. VorlageI(J.-Nr. 5 166 F. B. II. 92) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Penfionirung des dienst 
unfähigen Feuermannes Wilhelm Potschka. 
Das Königliche Polizei-Präsidium hat bei uns den Antrag gestellt, 
dem dienstunfähig gewordenen 52 Jahre alten Feuermann Wilhelm 
Potschka in Gemäßheit des Pensions-Reglements für das Exekutiv- 
Personal der Feuerwehr vom 29. März/23. Mai 1882 eine Pension 
zu bewilligen. Der Betrag der Pension ist diesseits kalkulatorisch auf 
jährlich 1 128 JC festgestellt worden. 
Von dem Versuche einer Beschäftigung des Potschka im städtischen 
Dienste wollen wir auf Grund des beigefügten Oüergutachtens unseres 
Vertrauensarztes absehen. 
Wir ersuchen die Stadtverordneten-Versammlung daher unter 
Uebersendung des Dienstbeschädigungsattestes sowie des Nationale und 
Pensionsberechnung enthaltenden Antrages des Königlichen Polizei- 
Präsidiums, wie folgt zu beschließen:
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.