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mehr erwerbsfähig ist und unausgesetzt der ärztlichen Hülfe und
guter Wege bedarf.
Wir wollen daher 378 JC Unterstützung jährlich aus 2 Jahre
gewähren.
Berlin, den 12. Januar 1893.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. Zelle.
69. Vorlage (I. - Nr. 5 418 6. B. 92) — zur Beschluß-
sassung —, betreffend die Versetzung des ordentlichen
Lehrers an der Sophienschule Friedrich in den
Ruhestand.
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir zu beschließen:
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit ein
verstanden, daß der ordentliche Lehrer an der Sophienschule
Ferdinand Friedrich zum 1. April 1693 mit der gesetz
mäßigen Pension von 2 079 JC und einer bis auf Weiteres
zahlbaren Beihilfe von 421 JC jährlich in den Ruhestand
versetzt werde.
Begründung.
Herr Friedrich, zur Zeit Kurfürstendamm 7 Hierselbst wohnhaft,
ist seit l. April 1864 ununterbrochen im Lehramte thätig gewesen
und zwar die ersten Jahre in der Provinz Schlesien, vom Oktober
1867 bis 1. April 1872 an der hiesigen Dierbach'schen höheren
Töchterschule, seitdem an der städtischen Luisenschule resp. der Sophien
schule hiersebst.
Seit mehreren Jahren ist er auf dem rechten Auge vollständig
erblindet, während der linke Sehnerv jetzt ebenfalls allmälig dahin
schwindet, so daß das Sehvermögen für den Schuldienst nicht mehr
ausreicht, auch keine Aussicht vorhanden ist, daß sich dasselbe bessern
kann. Demgemäß wird er von dem städtischen Vertrauensarzt, wie
dessen hier beigefügtes Gutachten vom I. Oktober d. Js. ergiebt, für
dauernd unfähig zur Erfüllung seiner Amtspflichten erachtet.
Herr Friedrich, dessen amtliche Thätigkeit sich stets allgemeiner
Anerkennung erfreute, ist schon seit längerer Zeit seiner körperlichen
Gebrechen wegen vom Dienste entbunden und muß nunmehr endgültig
in den Ruhestand versetzt werden. Gesetzmäßig stehen ihm 2 079 JC
Dienstpension jährlich zu. Hierbei sind die 4'/- Jahre, während welcher
Herr Friedrich an der Dierbach'schen Schule Lehrer war, nicht mit
in Anrechnung gebracht. Da seine Thätigkeit auch während dieser
Zeit den damaligen Schulverhältnissen in unserer Stadt entsprechend
von Nutzen für letztere gewesen ist, wollen wir seinem Antrage um
Bewilligung einer dauernden Beihilfe zur Pension auch in Anbetracht
des so traurigen Geschickes, von welchem der überaus schaffensfreudige
LehrerinseinenbestenJahrenbetroffenwordenist,stattgeben. Wirbemerken
hierzu, daß Kinder zwar nicht vorhanden sind, Friedrich auch einige
Einnahmen aus Zinserträgen und Zuschüssen seiner Schwiegermutter
hat; indessen verursachen ihm ärztliche Behandlung, Kuren und Pflege
in seinem hilfsbedürftigen Zustande beträchtliche Aufwendungen. Wir
wollen daher eine Beihilfe von 421 JC jährlich gewähren.
Pensionsberechnung und Anerkennungs-Verhandlung sind ebenfalls
beigefügt.
Berlin, den 24. Dezember 1892.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. Zelle.
70. Vorlage (J.-Nr. 3 389 8. D. I. 92) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Penfionirung des Gemeinde
schullehrers vr. Franz Wilm.
Der am 5. Dezember 1832 geborene, Hierselbst, Wilhelmstr. 115
wohnhafte Gemeindeschullehrer Dr. Franz Wilm, welcher am
28. Juni 1853 die Prüfung für das Elementarlehramt bestanden hat,
unterrichtete zunächst an den Elementarschulen zu Neufahrwasser und
Straßburg, wurde dann vertretungsweise im hiesigen Gemeindeschul-
dtenst beschäftigt und ist seit Oktober 1859 vokationsmäßig in demselben
angestellt. Gegenwärtig bezieht derselbe ein jährliches Gehalt von
3 600 JC.
.. . SE dem Jahre 1889 leidet er nach den zu Akten eingereichten
ärztlichen Attesten an Rheumatismus, welches Leiden eine lähmungs
artige Schwäche des rechten Beines hervorrief und den Lehrer zwang,
seine Thätigkeit häufig wochenlang zu unterbrechen.
Da trotz unausgesetzter ärztlicher Behandlung und trotz des Besuchs
einer Heilanstalt eine Besserung des Leidens nicht eingetreten ist, das-
lblbe sich vielmehr verschlimmerte, außerdem eine hochgradige Kurz
sichtigkeit die Unterrichts-Ertheilung des Lehrers sehr erschwerte, haben wir
zur Beurtheilung der Frage, ob überhaupt noch eine Wiederkehr der
Gesundheit zu erwarten steht, eine Untersuchung des Kranken durch
unseren Vertrauensarzt, den Stadtphysikus Dr. M. Schulz, veranlaßt.
In dem abschriftlich beigefügten Gutachten vom 30. Dezember pr.
spricht sich der genannte Sachverständige dahin aus, daß der Untersuchte
wegen körperlichen Gebrechens und wegen Schwäche der körperlichen
Kräfte für dauernd unfähig zur Erfüllung seiner Amtspflichten zu
erachten sei.
Unter diesen Umständen bat sich der Lehrer Wilm auch auf unsere
bezügliche Anfrage mit seiner Versetzung in den Ruhestand einverstanden
erklärt, auch die anliegende Pensionsberechnung, wonach ihm ein jährliches
Ruhegehalt von 2 640 JC zustehen würde, als richtig anerkannt, jedoch
gebeten, den Zeitpunkt seiner Penfionirung auf den I. Oktober 1893
festzusetzen, da er erst dann ein gegenwärtiges Micthsverhältniß,
wodurch er zur Zahlung eines jährlichen MiethSzinses von 1 050 JC
verpflichtet ist, lösen kann.
Auf Antrag unserer Schul-Dcputation sind wir geneigt, dieser
Bitte Folge zu geben.
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir um folgende
Beschlußfassung:
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit
einverstanden, daß der Gemeindeschullchrer Dr. Franz Wilm
vom 1. Oktober 1893 ab mit einer jährlichen Pension von
2 640 JC, wovon auf Grund des Gesetzes vom 6. Juli 1885
auf die Staatskasse 600 JC zu übernehmen sind, in den
Ruhestand versetzt werde.
Berlin, den 16. Januar 1893.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. Zelle.
71. Vorlage (J.-Nr. 2 678 F. B. II. 92) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die definitive Penfionirung
des dienstunfähigen Feldwebels der Feuerwehr
Julius Hohenfeld.
Durch Beschluß vom 25. Februar 1892 — Protokoll Nr. 21 Ca —
hat die Stadtverordneten-Versammlung sich damit einverstanden erklärt,
daß dem dienstunfähigen Feldwebel der Feuerwehr Julius Hohen
feld vom 1. Februar 1892 ab zunächst auf die Dauer eines Jahres
ein der reglementsmäßigen Pension von jährlich 1 464^ gleichkommender
Betrag in monatlichen Theilen im Voraus zu Lasten der Spezial-
Verwaltung 41, Abtheilung 2, Titel II B'a mit der Maßgabe gezahlt
werde, daß der Stadlgemeinde Berlin das Recht auf Beschäftigung des
Genannten im Gemeindedienst vorbehalten bleibt.
Die Zahlung des vorerwähnten Pensionsbetrages ist erst vom
1. April 1892 ab erfolgt, da Hohenfeld bis Ende März noch sein
volles Gehalt aus der Polizei-Hauptkaffe bezogen hat und erst mit dem
1. April 1892 in den Ruhestand versetzt worden ist.
Nach dem Inhalt des beigefügten Gutachtens unseres Vertrauens
arztes vom 12. Januar d. Js. hat sich der Gesundheitszustand des
Hohenfeld derartig verschlechtert, daß wir von einer eventuellen Be
schäftigung desselben im städtischen Dienste für immer absehen müssen.
Hiernach ersuchen wir die Stadtverordneten-Versammlung wie
folgt zu beschließen:
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit ein
verstanden, daß dem dienstunfähigen Feldwebel der Feuerwehr
Julius Hohenfeld vom 1. April 1893 ab eine Pensio i
von jährlich 1 464 JC in monatlichen Theilen im Voraus zu
Lasten der Spezial-Verwaltung 41, Abtheilung 2, Titel II Bb
gezahlt werde.
Berlin, den 23. Januar 1893.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
Zelle.
72. VorlageI(J.-Nr. 5 166 F. B. II. 92) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Penfionirung des dienst
unfähigen Feuermannes Wilhelm Potschka.
Das Königliche Polizei-Präsidium hat bei uns den Antrag gestellt,
dem dienstunfähig gewordenen 52 Jahre alten Feuermann Wilhelm
Potschka in Gemäßheit des Pensions-Reglements für das Exekutiv-
Personal der Feuerwehr vom 29. März/23. Mai 1882 eine Pension
zu bewilligen. Der Betrag der Pension ist diesseits kalkulatorisch auf
jährlich 1 128 JC festgestellt worden.
Von dem Versuche einer Beschäftigung des Potschka im städtischen
Dienste wollen wir auf Grund des beigefügten Oüergutachtens unseres
Vertrauensarztes absehen.
Wir ersuchen die Stadtverordneten-Versammlung daher unter
Uebersendung des Dienstbeschädigungsattestes sowie des Nationale und
Pensionsberechnung enthaltenden Antrages des Königlichen Polizei-
Präsidiums, wie folgt zu beschließen: