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Volume No. 42 (672-681), 30. September 1893

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1893 (Public Domain)

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Vorschlages nicht vorliege. Werde die Südseite der Königstraße ver 
breitert und falle die Idee der Anlegung von Laubengängcn fort, so 
würde das erst neu errichtete Gebäude der alten Post abgebrochen 
bezw. einem Umbau unterzogen werden müssen, da nach dem Urtheile 
sachverständiger Mitglieder des Ausschusses eine Erhaltung und Aus 
nutzung des Vordergebäudes nach dem Grundrisse vollständig aus 
geschlossen sei. Auch hierdurch würden sich die Kosten des Projektes 
ins Ungemessene steigern. 
Unter diesen Umständen müsse von einer Beseitigung der Häuser 
am Schloßplatz und Verbreiterung der Königstraße auf der Südseite 
gänzlich abgesehen werden. Wolle man im Interesse des Verkehrs 
etwas thun, so möge man die Verbreiterung der nördlichen Seite der 
Königstraße in Erwägung ziehen und einen dahingehenden Beschluß 
fassen. Hier lasse sich mit übersehbaren und erschwingbaren Kosten 
eine eingreifende und für nothwendig zu erachtende Verkehrsverbesserung 
schaffen. Die Südseite der Königstraße bilde schon gegenwärtig eine 
ziemlich gerade Linie, die Bürgersteige seien breit und ausreichend, die 
Nordseite dagegen stelle eine unregelmäßige und gebrochene Linie dar, 
deren Bürgersteige auf der Strecke zwischen Burg- und Heiligegeiststraße 
außerordentlich schmal und gänzlich unzureichend seien. Die dort ob 
waltenden Verhältnisse könnten auf die Dauer nicht erhalten bleiben, 
sondern müßten beseitigt werden und es unterliege gar keinem Zweifel, 
daß auch für den Fall der Annahme der Magistratsvorlage die Nord- 
seite über kurz oder lang einer Regulirung unterzogen werden müsse. 
Diesen Erwägungen entsprechend wurden zwei Anträge eingebracht; 
davon lautet der eine: 
Die Versammlung genehmigt das Projekt A des Magistrats 
unter der Bedingung, daß Seitens des König!. Polizei- 
Präsidiums die Genehmigung zur Ueberführung eines zwei 
spurigen Pferdebahngeleises über die neu zu erbauende Kur- 
sürftenbrücke über den Schloßplatz hinweg im Falle der 
Verbreiterung der Königstraße auf der Nordseite gesichert wird. 
Die Versammlung sieht einer entsprechenden Vorlage ent 
gegen. 
Der zweite Antrag hat folgenden Wortlaut: 
Der Ausschuß empfiehlt der Versammlung, unter Ablehnung 
der Magistratsvorlagc den Magistrat zu ersuchen, der Stadr- 
verordneten-Versammlung eine Vorlage zur Verbreiterung der 
Königstraße auf der Nordseite zu unterbreiten. 
Zur Unterstützung des ersteren Antrages wurde ausgeführt, daß 
zwar in dem vom Magistrat vorgelegten Projekte A eine Verbreiterung 
der Königstraße auf der Nordseite, sowie ferner eine Verbreiterung der 
Kurfürstcnbrücke um 2 m stromabwärts vorgesehen werde, daß aber 
eine Garantie dafür nicht gegeben sei, daß im Falle der Durchführung 
des Projekles die Konzession zum Bau und Betriebe einer Pferdebahn 
linie Schloßplatz—Rathhaus durch die Königstraße auch ertheilt werde. 
Da aber die Verbreiterung wesentlich von der Genehmigung der Pferde 
bahnlinie abhängig zu machen sei, so empfehle es sich, bei Annahme 
des Projektes einen dahingehenden Vorbehalt zu beschließen. 
In Beziehung auf den zweiten Antrag wurde hervorgehoben, daß 
der Magistratsantrag sich lediglich mit dem Projekt 8 beschäftige; zwar 
habe der Magistrat das Projekt A aufgestellt und der Versammlung 
mit herübergegeben, in der Vorlage seien aber eine Reihe von Bedenken 
und Schwierigkeiten aufgeführt, welche nach der Ansicht des Magistrats 
der Ausführung entgegenstehen. Demgemäß erscheine es vollständig 
korrekt, wenn empfohlen werde, das Projekt 8 abzulehnen und den 
Magistrat zu ersuchen, wegen Verbreiterung der Königstraße auf der 
Nordseite eine besondere Vorlage zu machen. Eines besonderen Vor 
behaltes wegen der Pferdebahn bedürfe es nicht, da, wenn die Straße 
so breit angelegt werde, daß eine Pferdebahn kursiren könne, man dann 
auch zu der Erwartung berechtigt sei, daß die Polizeibehörde die Ge 
nehmigung zu der Anlage und den Betrieb ertheilen werde. Ebenso 
könne man es der Erwägung des Magistrats überlassen, welche Breite 
der Königstraße künftig gegeben werden solle, ob, wie von einer Seite 
ausgeführt wurde, hierzu 16 m — nämlich 10 m Fahrdamm und je 
3 m für die beiden Bürgersteige — ausreichend seien oder ob die Ver 
breiterung auf der Nordseite eine größere Ausdehnung erhalten solle. 
Von anderer Seite sowie von dem Herrn Magistratskommissar 
wurde dagegen für die Annahme des Magistratsantrages eingetreten. 
Hierbei wurden die bereits bei Gelegenheit der früheren Berathungen 
gemachten Ausführungen im Großen und Ganzen wiederholt. Ins 
besondere ist nochmals darauf hingewiesen worden, daß der Mittelpunkt 
der Stadt in seiner Entwicklung, anderen Stadttheilen gegenüber, ver 
nachlässigt sei und durch Beseitigung der Verkehrshindernisse und Ver 
breiterung der Hauptzugaugsstraßen ihm neues Leben und neuer Verkehr 
zugeführt werden müsse. Den exorbitanten Forderungen der Eigenthümer 
könne eine maßgebende Beachtung nicht geschenkt werden, vielmehr sei 
anzunehmen, daß im Falle der Enteignung der Grundstücke keine 
wesentlich höheren Summen zu zahlen seien, wie der Magistrat be 
rechnet habe. 
Nach erschöpfter Diskussion wurde zur Abstimmung, und zwar 
zunächst über den oben gedockten zweiten Antrag, als den am weitest 
gehenden, geschritten. Dabei wurde derselbe mit 10 gegen 5 Stimmen 
angenommen. 
Der Ausschuß empfiehlt demgemäß folgende Beschlußfassung: 
Den Antrag des Magistrats: 
„Die Versammlung erklärt sich grundsätzlich mit der 
Durchführung des anliegenden Projekts 8 einverstanden, 
ermächtigt den Magistrat zu den erforderlichen weiteren 
Verhandlungen dieserhalb, und sieht einer Vorlage über 
den Erwerb der dabei in Frage kommenden Grundstücke 
und Rechte, sowie über die Deckung der Kosten entgegen" 
lehnt die Versammlung ab. Sie ersucht dagegen den Magistrat, 
ihr eine Vorlage zur Verbreiterung der Königstraße auf der 
Nordseite zugehen zu lassen. 
Der Druck des Protokolls soll stattfinden, zum Berichterstatter ist 
der Stadtv Hütt ernannt worden. 
Einem Wunsche des Herrn Oberbürgermeisters zufolge, soll die 
Berichterstattung des Ausschusses erst auf die Tagesordnung der Stadt- 
verordneten-Versammlung gesetzt werden, wenn der Herr Oberbürger 
meister von seiner gegenwärtigen Urlaubsreise zurückgekehrt sein wird. 
V. w. o. 
Langerhans. Hütt. 
«73. Protokoll des Ausschusses für Rechnungssachen. 
Verhandelt Berlin, den 26. September 1893. 
Anwesend: 
Stadtv. Friederici, Vorsitzender, 
- Alt, 
- George, 
- Hätt, 
- Kalisch, 
- Liebenow, 
- Liebermann, 
- Lüben, 
- Michelet, 
- Pincussohn, 
- Reichnow, 
- Sachs I, 
- Schoenflies, 
- Seile, 
- Vogtherr, 
- Wallach. 
Von Seiten des Magistrats: 
der Kämmerer Stadtrath Maaß. 
Nicht anwesend: 
Stadtv. Jacobi, entschuldigt, 
- Kyllmann, entschuldigt, 
- Schweißer, entschuldigt. 
Am Beginn der heutigen Sitzung gab der Vorsitzende zunächst dem 
Gefühle des Bedauerns Ausdruck, daß der Stadtv. Hellriegel, 
welcher dem Rechnungsausschusse seit dem Jahre 1886 angehört, aus 
Gesundheitsrücksichten sich veranlaßt gefühlt habe, aus dem Ausschüsse 
auszuscheiden und widmete demselben zugleich für seine erfolgreiche 
Thätigkeit bei Bearbeitung der Rechnungssachen einige Worte der An 
erkennung und des Dankes. 
Sodann trat der Ausschuß in die Tagesordnung ein. Auf der 
selben standen 36 Rechnungssachen, die sämmtlich zum Vortrag gelangten. 
Darunter befanden sich auch 16 Rechnungssachen, die als erledigt zu 
den Akten gehen können, da die Decharge bereits früher ertheilt ist, 
und die an den Magistrat gerichteten Anfragen genügend beantwortet 
sind. Bei zwei anderen Sachen wünscht der Ausschuß, bevor er darüber 
an die Versammlung berichtet, von dem Magistrat noch mancherlei 
Aufklärungen zu erhalten, die von dem Vorsitzenden kurzer Hand er 
beten werden sollen. Bezüglich der nachbezeichneten 18 Rechnungssachen, 
bei denen entweder keine oder nur geringfügige Anstände vorliegen, 
oder bei denen die gestellten Anfragen in zufriedenstellender Weise be 
antwortet sind, beantragt der Rechnungsausschuß auf Grund der in 
heutiger Sitzung festgestellten Revisionsprotokolle, welche sich bei den 
betreffenden Rechnungsakten befinden, folgende Beschlußfassung: 
Die Versammlung ertheilt die Entlastung für: 
1. die Rechnung der städtischen Wasserwerke pro 1. April 1889/90, 
2. die Rechnung der Spezialverwaltung 2 — Ländliche Grundstücke 
und Kalksteinbruch zu Rüdersdorf — pro 1. April 1880/91, 
3. die Rechnung der Spezialverwaltung 6 — Gemeinde-Ein 
kommensteuer — pro.1. April 1890/91, ^ 
4. die Rechnung der Spezialverwaltung 18 — KönigstädtiM-'' 
Gymnasium — pro 1. April 1890/91, 
5. die Rechnung der Spezialverwaltung 29E. — sechste städttlck 
höhere Bürgerschule — pro 1. April 1890/91, 
6. die Rechnung der Spezialverwaltung 43 — Armenwesen 
pro 1. April 1890/91, 
7. die Rechnung der Spezialverwaltung 44 — Friedrich Wickeln - 
Hospital und Siechenanstalten — pro 1. April 1890/91,
	        
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