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Berlin vielerlei anderweitige Unkosten für Verpflegung2c. erwachsen,
welche im Laufe der mehrjährigen Bauzeit eine nicht unerhebliche
Höhe erreicht haben. Wir bemerken hierbei, daß dem Genannten bis
zum Mai 1891 auch noch die Oberleitung des Neubaues der Anstalt
für Epileptische — Wuhlgarten bei Biesdorf — oblag, wofür keinerlei
besondere Entschädigung gewährt worden ist, während er zugleich mit
der Ausführung verschiedener Neubauten im Waisenhause und im
Arbeitshause zu Rummelsburg beauftragt war.
Auch für diese Arbeiten hat Herr Schmidt eine besondere Ver
gütung nicht erhalten können, weil in den diesbezüglichen Kostenan
schlägen Mittel hierfür nicht vorgesehen waren.
In Ansehung der durch den Neubau der Irrenanstalt Herzberge
hervorgerufenen umstände hat unsere Bauverwallung bereits in den
von der Stadtverordneten-Bersammlung unter dem 23. Juni 1892
— Protokoll 34 — genehmigten General-Kostenanschlag ein Pausch
quantum von 2 500 Jt für Reisekosten und Funktionszulage des
oberleitenden Bau-Inspektors eingestellt.
Die städtische Bau-Deputation hat nunmehr beschlossen, von
diesem Panschquantum dem Stadt-Bauinspektor Schmidt eine
im Verhältniß zu der Zeit seiner Oberleitung stehende Summe von
2 000 Jt als Entschädigung für den außerordentlichen Aufwand an
Arbeit und die demselben durch die Oberleitung erwachsenen Unkosten
ü Konto des Baufonds, welcher dazu noch ausreichend ist, zu be
willigen.
Wir haben diesen Beschluß genehmigt und ersuchen die Stadt-
verordneten-Versammlung demgemäß um folgende Beschlußfassung:
Die Stadtoerordnelen-Versammlung erklärt sich damit
einverstanden, daß dem Stadt-Bauinspekwr Schmidt als
Entschädigung für den durch die Oberleitung des Neubaues
der Irrenanstalt Herzberge bei Lichtenberg bedingten Mehr
aufwand an Arbeit und Kosten ein Betrag von 2 000 Jt
aus dem betreffenden Baufonds gezahlt wird.
Berlin, den 19. September 1893.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. Ktrschner.
67«. Vorlage (J.-Nr. 5 464 G. B, I. 93) — zur Beschluß-
fassung —, betreffend die Weiterbewilligung von
Erziehungsgeld.
Wir beantragen, zu beschließen:
Die Stadtverordneten - Versammlung erklärt sich damit
einverstanden, daß das der verwittweten Gemeindeschullehrer
Henckel für ihren Sohn Hans bis Ende Oktober d. Js.
bewilligte Erziehungsgeld von 6 Jt monatlich, vom
I. November 1893 ab noch zwei Jahre hindurch fortgezahlt
werde.
Begründung.
Seit unserer Vorlage vom 7. Juni v. Js. — (I -Nr. 2 211
G. B. 92) — ist die wirthschaftliche Lage der Hinterbliebenen des ver
storbenen Gemeindeschullehrers Henckel keine bessere geworden, die
von der Wittwe Henckel nachgesuchte Weiterbewilligung des ihr für
ihren ältesten Sohn gewährten Erziehungsgelbes von 6 Jt monatlich
(Stadtverordneten-Beschluß vom 23. Juni 1892, Prot. Nr. 39) viel
mehr noch weiterhin erforderlich.
Nach den von uns veranlaßten Ermittelungen besucht Hans
Henckel das Luisengymnasium mit gutem Erfolge und hat Aussicht,
Michaelis d. Js. nach Unter-Sekunda versetzt zu werden. Die Mutter
wünscht sehnlichst, daß sich dieser Sohn das Zeugniß der Reife für
Prima erwerben und sväterhin Beamter werden möge: dies ist aber
auch nach unserer Ansicht nur ausführbar, wenn ihr das bisherige
Erziehungsgcld fortgezahlt wird. Ihrer desfallstgen Bitte sind wir
bereit, zu entsprechen.
Frau Henckel wohnt Birkenstr. 7.
Berlin, den 13. September 1893.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
671. Vorlage (J.-Nr. 4 559 G. B. I./93) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Bewilligung von Er-
ziehungsgeld.
Wir beantragen zu beschließen:
Die Stadtverordneten - Versammlung erklärt sich damit
einverstanden, daß der verwittweten Frau Schul-Inspektor
vr. Rüge, Katharina, geb. Keibel, für ihre 6 Kinder
ein Erziehungsgeld von je 10 Jt monatlich vom 1. Oktober
1893 ab vorläufig auf die Dauer von 3 Jahren gezahlt
werde.
Begründung.
Der Stadt-Schulinspektor vr. Max Rüge, welcher seit dem
Jahre 1878 bis zu seiner am 1. Oktober 1892 erfolgten Ernennung
zum Schul Inspektor am Berlinischen Gymnasium zum grauen Kloster
mit bestem Erfolge thätig war. ist am 17. Juni er. im Alter von
noch nicht 40 Jahren verstorben und hat eine Wittwe, sowie sechs
unmündige Kinder hinterlassen. Die Wittwe, welche in Steglitz,
Beymestr. 18 wohnt, hat von^ uns das Jahresgehalt ihres Mannes
von 5 400 Jt bis Ende L-eplember er. als' Gnadenbcwilligung
erhalten. Vom 1. Oktober d. Js. ab bezieht sie aus der Stadt-
Hauptkasse die ihr zustehende Wittwenpenston von 1 350 Jt jährlich.
Frau Dr. Rüge bittet uns nun um Gewährung eines Erziehungs
geldes für ihre sechs Kinder:
Elisabeth, geb. 28. Februar 1885,
Gertrud, geb. 16. Mai 1886,
Heinrich, geb. 27. Juli 1887,
Bertha, geb. 13. November 1888,
Walter, geb. 20. November 1891,
Werner, 8. Mai 1893.
Außer der Wittwenpenston von 1 350 Jt erhält die Wittwe von
einem aus einer Lebensversicherung gewonnenen Kapitale an Zinsen
jährlich 350 .Jt. Sie besitzt ferner ein Haus in Steglitz, in welchem
sie wohnt; jedoch hat sie für dasselbe so viel Hypothekenzinsen zu
zahlen, daß an einen baaren Nutzen nicht zu denken ist.
Von ihrem Vater, dem Geheimen Ober-Justizrath a. D. Keibel,
Hierselbst, wird sie nach Kräften unterstützt; derselbe ist aber nicht in
der Lage, ihr einen ausreichenden Zuschuß zu gewähren, da er selbst
noch für 4 Heranwachsende Söhne zu sorgen hat. Die der Wittwe
hiernach zur Verfügung stehenden Mittel reichen nicht aus, sie vor
pekuniären Sorgen zu schützen, da der Unterhalt und die Erziehung
ihrer 6 Kinder ihr sehr bedeutende Ausgaben verursachen.
Wir sind daher geneigt, der Wittwe neben ihrer Pension von
1 350 Jt das erbetene Erziehungsgeld in dem in dem Antrage
angegebenen Umfange zu gewähren.
Berlin, den 19. September 1893.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
Berlin, den 23. September 1893.
Der Stadtverordneten-Vorsteher
Langerhans.
Druck von Gebrüder Grunert, Berlin.