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Volume No. 41 (660-666), 23. September 1893 Anlage: ad No. 41 (667-671), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgetheilt sind

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1893 (Public Domain)

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Berlin vielerlei anderweitige Unkosten für Verpflegung2c. erwachsen, 
welche im Laufe der mehrjährigen Bauzeit eine nicht unerhebliche 
Höhe erreicht haben. Wir bemerken hierbei, daß dem Genannten bis 
zum Mai 1891 auch noch die Oberleitung des Neubaues der Anstalt 
für Epileptische — Wuhlgarten bei Biesdorf — oblag, wofür keinerlei 
besondere Entschädigung gewährt worden ist, während er zugleich mit 
der Ausführung verschiedener Neubauten im Waisenhause und im 
Arbeitshause zu Rummelsburg beauftragt war. 
Auch für diese Arbeiten hat Herr Schmidt eine besondere Ver 
gütung nicht erhalten können, weil in den diesbezüglichen Kostenan 
schlägen Mittel hierfür nicht vorgesehen waren. 
In Ansehung der durch den Neubau der Irrenanstalt Herzberge 
hervorgerufenen umstände hat unsere Bauverwallung bereits in den 
von der Stadtverordneten-Bersammlung unter dem 23. Juni 1892 
— Protokoll 34 — genehmigten General-Kostenanschlag ein Pausch 
quantum von 2 500 Jt für Reisekosten und Funktionszulage des 
oberleitenden Bau-Inspektors eingestellt. 
Die städtische Bau-Deputation hat nunmehr beschlossen, von 
diesem Panschquantum dem Stadt-Bauinspektor Schmidt eine 
im Verhältniß zu der Zeit seiner Oberleitung stehende Summe von 
2 000 Jt als Entschädigung für den außerordentlichen Aufwand an 
Arbeit und die demselben durch die Oberleitung erwachsenen Unkosten 
ü Konto des Baufonds, welcher dazu noch ausreichend ist, zu be 
willigen. 
Wir haben diesen Beschluß genehmigt und ersuchen die Stadt- 
verordneten-Versammlung demgemäß um folgende Beschlußfassung: 
Die Stadtoerordnelen-Versammlung erklärt sich damit 
einverstanden, daß dem Stadt-Bauinspekwr Schmidt als 
Entschädigung für den durch die Oberleitung des Neubaues 
der Irrenanstalt Herzberge bei Lichtenberg bedingten Mehr 
aufwand an Arbeit und Kosten ein Betrag von 2 000 Jt 
aus dem betreffenden Baufonds gezahlt wird. 
Berlin, den 19. September 1893. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. Ktrschner. 
67«. Vorlage (J.-Nr. 5 464 G. B, I. 93) — zur Beschluß- 
fassung —, betreffend die Weiterbewilligung von 
Erziehungsgeld. 
Wir beantragen, zu beschließen: 
Die Stadtverordneten - Versammlung erklärt sich damit 
einverstanden, daß das der verwittweten Gemeindeschullehrer 
Henckel für ihren Sohn Hans bis Ende Oktober d. Js. 
bewilligte Erziehungsgeld von 6 Jt monatlich, vom 
I. November 1893 ab noch zwei Jahre hindurch fortgezahlt 
werde. 
Begründung. 
Seit unserer Vorlage vom 7. Juni v. Js. — (I -Nr. 2 211 
G. B. 92) — ist die wirthschaftliche Lage der Hinterbliebenen des ver 
storbenen Gemeindeschullehrers Henckel keine bessere geworden, die 
von der Wittwe Henckel nachgesuchte Weiterbewilligung des ihr für 
ihren ältesten Sohn gewährten Erziehungsgelbes von 6 Jt monatlich 
(Stadtverordneten-Beschluß vom 23. Juni 1892, Prot. Nr. 39) viel 
mehr noch weiterhin erforderlich. 
Nach den von uns veranlaßten Ermittelungen besucht Hans 
Henckel das Luisengymnasium mit gutem Erfolge und hat Aussicht, 
Michaelis d. Js. nach Unter-Sekunda versetzt zu werden. Die Mutter 
wünscht sehnlichst, daß sich dieser Sohn das Zeugniß der Reife für 
Prima erwerben und sväterhin Beamter werden möge: dies ist aber 
auch nach unserer Ansicht nur ausführbar, wenn ihr das bisherige 
Erziehungsgcld fortgezahlt wird. Ihrer desfallstgen Bitte sind wir 
bereit, zu entsprechen. 
Frau Henckel wohnt Birkenstr. 7. 
Berlin, den 13. September 1893. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
671. Vorlage (J.-Nr. 4 559 G. B. I./93) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Bewilligung von Er- 
ziehungsgeld. 
Wir beantragen zu beschließen: 
Die Stadtverordneten - Versammlung erklärt sich damit 
einverstanden, daß der verwittweten Frau Schul-Inspektor 
vr. Rüge, Katharina, geb. Keibel, für ihre 6 Kinder 
ein Erziehungsgeld von je 10 Jt monatlich vom 1. Oktober 
1893 ab vorläufig auf die Dauer von 3 Jahren gezahlt 
werde. 
Begründung. 
Der Stadt-Schulinspektor vr. Max Rüge, welcher seit dem 
Jahre 1878 bis zu seiner am 1. Oktober 1892 erfolgten Ernennung 
zum Schul Inspektor am Berlinischen Gymnasium zum grauen Kloster 
mit bestem Erfolge thätig war. ist am 17. Juni er. im Alter von 
noch nicht 40 Jahren verstorben und hat eine Wittwe, sowie sechs 
unmündige Kinder hinterlassen. Die Wittwe, welche in Steglitz, 
Beymestr. 18 wohnt, hat von^ uns das Jahresgehalt ihres Mannes 
von 5 400 Jt bis Ende L-eplember er. als' Gnadenbcwilligung 
erhalten. Vom 1. Oktober d. Js. ab bezieht sie aus der Stadt- 
Hauptkasse die ihr zustehende Wittwenpenston von 1 350 Jt jährlich. 
Frau Dr. Rüge bittet uns nun um Gewährung eines Erziehungs 
geldes für ihre sechs Kinder: 
Elisabeth, geb. 28. Februar 1885, 
Gertrud, geb. 16. Mai 1886, 
Heinrich, geb. 27. Juli 1887, 
Bertha, geb. 13. November 1888, 
Walter, geb. 20. November 1891, 
Werner, 8. Mai 1893. 
Außer der Wittwenpenston von 1 350 Jt erhält die Wittwe von 
einem aus einer Lebensversicherung gewonnenen Kapitale an Zinsen 
jährlich 350 .Jt. Sie besitzt ferner ein Haus in Steglitz, in welchem 
sie wohnt; jedoch hat sie für dasselbe so viel Hypothekenzinsen zu 
zahlen, daß an einen baaren Nutzen nicht zu denken ist. 
Von ihrem Vater, dem Geheimen Ober-Justizrath a. D. Keibel, 
Hierselbst, wird sie nach Kräften unterstützt; derselbe ist aber nicht in 
der Lage, ihr einen ausreichenden Zuschuß zu gewähren, da er selbst 
noch für 4 Heranwachsende Söhne zu sorgen hat. Die der Wittwe 
hiernach zur Verfügung stehenden Mittel reichen nicht aus, sie vor 
pekuniären Sorgen zu schützen, da der Unterhalt und die Erziehung 
ihrer 6 Kinder ihr sehr bedeutende Ausgaben verursachen. 
Wir sind daher geneigt, der Wittwe neben ihrer Pension von 
1 350 Jt das erbetene Erziehungsgeld in dem in dem Antrage 
angegebenen Umfange zu gewähren. 
Berlin, den 19. September 1893. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
Berlin, den 23. September 1893. 
Der Stadtverordneten-Vorsteher 
Langerhans. 
Druck von Gebrüder Grunert, Berlin.
	        
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