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52». Vorlage (J.-Nr. 941 B. V. II. 93) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Erwerbung einer im
Zuge der verlängerten Charlottenstraße belegenen,
zur Freilegung der Straße „Am Weidendamm^
erforderlichen 26 gm großen Fläche. *
Bei den Verhandlungen über die Erwerbung des zur Durch
legung der verlängerten Charlottenstraße u. a. erforderlich gewesenen
Terrains des Katzcngrabens ist das im Zuge der Straße „Am
Wcidendamm" unter der nahe der Einmündung des Grabens in die
Spree führenden Brücke bclegene Terrain nicht berücksichtigt worden.
Wir beabsichtigen, diese 26 gm große Fläche, welche auf dem
anliegenden Situationsplane des städtischen Vermessungsamts mit den
Buchstaben a. b. c d. a. umschrieben ist, als Spreefläche in Gemäß
heit des mit dem Preußischen Fiskus getroffenen, dortseits durch
Beschluß vom 9. Juni 1887 — Protokoll Nr. 8 — genehmigten
generellen Abkommens über den Austausch der zur Spreeregulirung
und zu Straßenanlagen erforderlichen Land- und Spreeflächen zu
erwerben. Auf eine diesbezügliche Anfrage hatte sich auch die Ver
treterin des Fiskus, die Königliche Ministerin!-Bau-Kommission,
hiermit einverstanden erklärt. Der zufolge dieses Einverständnisses
vereinbarte Vertrag, nach welchem der Preis für das Quadratmeter
auf 80 JC, also für die ganze 26 gm große Fläche auf 2 080 JC
festgesetzt wurde, hat jedoch nicht die Genehmigung des Herrn
Ministers der öffentlichen Arbeiten gefunden und zwar aus dem
Grunde, weil der Fiskus nicht, wie angenommen war, Alleineigen-
thümer genannter Fläche ist, sondern dem Kronsidci-Kommiß des
Königlich Preußischen Brandenburgischen Hauses ein Miteigenthums
recht an derselben zusteht. Es kann daher der Erwerb der fraglichen
Fläche nicht aus Grund jenes Abkommens bewirkt werden, indeß soll
dieselbe für den dem Abkommen entsprechenden baar zu zahlenden
Preis von 80 JC pro Quadratmeter abgetreten werden.
Die Versammlung ersuchen wir daher zu beschließen:
Die -Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit
einverstanden, daß die zur Straße „Am Weidendamm"
erforderliche, im Zuge der verlängerten Charloltenstraße
belegenc auf dem Plane des städtischen Vermessungsamtes
mit den Buchstaben a. b. c d. a. umschriebene 26 qm
große Fläche für einen Preis von 80 JC pro Quadratmeter,
also für 2 080 JC erworben werde.
Der Betrag ist aus dem Straßenland-Erwerbungsfonds,
Spezialverwaltung 36 Titel IIA, über welchen in Höhe von ca.
351 700 JC bereits verfügt ist, zu entnehmen.
Berlin, den 31. Juli 1893.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. Zelle.
530. Vorlage (J.-Nr. 6 563 B. V. II. 93) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Festsetzung von Bauflucht
linien für die Rochstraße zwischen der Neuen
Friedrichstraße uud der Stadtbahn.
Während die Verbreiterung der nördlich der Stadtbahn gelegenen
Strecke der Rochstraße bereits im Jahre 1886 nach Maßgabe der durch
Beschluß der Stadtverordneten-Versammlung vom 25. Juni 1885 —
Protokoll Nr. 17 — genehmigten Fluchtlinie erfolgen konnte, mußte
die Bestimmung über die Belastung oder anderweitige Gestaltung des
südlich der Stadtbahn gelegenen Theils der Rochstraße ausgesetzt
werden, bis über die Verwendung der angrenzenden städtischen Grund
stücke in der Neuen Friedrichstraße Beschluß gefaßt worden war.
Nachdem nunmehr mit Zustimmung der Stadtverordueten-Versammlung
die zwischen der Kaiser Wilhelmstraße und der Rochstraße gelegenen
Grundstücke zum Erweiterungsbau der Zentral-Markthalle verwendet
worden sind, können auch für den zwischen der Stadtbahn und der
Neuen Friedrichstrabe gelegenen Theil der Rochstraße Fluchtlinien zur
Verbreiterung der Straße festgesetzt werden.
Dieser Verbreiterung der Rochstraße hat die Stadtverordneten-Ver
sammlung bereits bei der durch Beschluß vom 18. Juni 1891 erfolgten
Genehmigung des Markthallenprojekts grundsätzlich zugestimmt. Es
sind deshalb im Anschluß au den Bau der Markthalle die auf den
anliegenden beiden Plänen dargestellten Fluchtlinien für die Rochstraße
entworfen worden, wobei die östliche Flucht in die Front des bereits
ausgeführten Markthallenbaues gelegt werden mußte. Die westliche
Bauflucht ist, um dem südlichen Theile der Rochstraße dieselbe Breite
zu geben wie dem nördlichen, in einem Abstande von 19 m von der
Markthalle angenommen worden.
Die Fluchtlinie trifft das Vorderhaus des städtischen Grundstücks
Neue Friedrichslr. 35, cs ist jedoch vorläufig ein Abbruch dieses
Hauses noch nicht in Aussicht genommen, lieber diesen Abbruch, die
planmäßige Regulirung der Rochstraße und die Verwendung des
Grundstücks Neue Friedrichslr. 35 wird gleichzeitig Bestimmung zu
rreffen sein.
Bei der Durchführung der Verbreiterung der Straße soll diese
einen 11 m breiten Damm und zu beiden Seiten desselben je 4 m
breite Bürgersteige erhalten. Die Entwässerung der Straße findet
durch Anschluß an die Kanalisation statt.
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir um folgenden
Beschluß:
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit
einverstanden, daß für die Rochstraße zwischen der Neuen
Friedrichstraße und der Stadtbahn die in dem vorgelegten
Plane dargestellten Fluchtlinien festgestellt werden.
Berlin, den 5. August 1893.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. Zelle.
531. Vorlage (J.-Nr. 1 362 F. B. I. 93) — zur Kenntniß
nahme —, betreffend den Geschäftsbetrieb der
städtischen Sparkasse im Vierteljahre April/Juni
1883.
Der Stadtverordneten-Versammlung übersenden wir in der An
lage den von der Sparkasse erstatteten Bericht über den Geschäfts
betrieb derselben für das Vierteljahr April/Juni 1893 sowie ein
Verzeichniß der während dieses Zeitraumes angekauften Werthpapiere
zur Kenntnißnahme.
In der Berichtsperiodc ist zum Ankauf von Wechseln, deren
Bestand sich Ende Juni dieses Jahres auf 5 730 459,ss JC belief, die
Summe von B 113 478,06 JC verausgabt worden.
Berlin, den 8. August 1893.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. Zelle.
Z« Nr. 531.
Bericht
über den Geschäftsbetrieb der Sparkasse für das Vierteljahr
April/Juni 1893.
A. Interessenten- und Reservefonds:
Einnahme Ausgabe
1. Am 31. März 1893 ver
blieb bei der Sparkasse ein baarer Be
stand von 8 066 952,04 JC
Eingezahlt wurden von den
Interessenten:
im Monat
April 1893 . . 3 123 188,°o^
Mai - . . 2 576 705,44 -
Juni - . . 2 708 988,48 -
8 408 882,-2 JC
Die Rückzahlungen an die Jn-
tereffenten (ausschließlich der bei
gänzlicher Abhebung der Guthaben ge
zahlten Stückzinsen von 31444,74^)
betrugen:
im Monat
April 1893 . . 2 601 704,g? JC
Mai - . . 2 398 920,vl -
Juni - . . 2 431 073,91 -
7 431 698,89 JC
Hiernach ergiebt sich für das
Vierteljahr April/Juni 1893 eine
Mehr-Einnahme von 977 183,:« JC
Die Forde
rung der Inter
essenten belief
sich Ende März
1893 auf . . 141 409 562,91 JC
sie erhöht sich
Ende Juni 1893
also auf . . . 142 386 746.24 JC
Stück Stück
2. Ende März
1893 befanden sich
in den Händen der
Interessenten an
Sparkassenbüchern 461911