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Da die vermietheten Räume nach der Taxe der Steuer- I
Deputation, Abtheilung I, vom 14. Februar 1890 einen Gesammt-
miethswerth von 5 285 JC haben und da diese Deputation sich
unterm 20. Februar 1893 dahin geäußert hat, daß die qu. Taxe auch
jetzt noch als angemessen zu erachten sei, keinenfalls aber eine
Erhöhung erfahren habe, glaubten wir auf die Offerte des p. Levy
i nicht eingehen zu können, sondern kündigten ihm den Vertrag und
) schrieben die Vermiethung im März cx. in 4 der gelesensten
Zeitungen öffentlich aus. Es ging jedoch keine einzige Offerte ein.
Eine zweite Ausschreibung im Mai cr. hatte dasselbe ungünstige
Resultat. Ebenso waren alle anderen Bemühungen unsererseits
erfolglos.
Am 27. Juni d. Js. erhöhte p. Levy fein früheres Gebot von
4700 JC auf 4800 JC unter der Bedingung sofortiger Entscheidung,
weil er eventuell seinen Untermiethern spätestens am 30. Juni zum
1. Oktober cr. kündigen müsse.
Da wir nun keine Aussicht hatten, die Räume, welche wir selbst
zu Bureau- und ähnlichen Zwecken nicht verwenden können, weil sie
dazu ungeeignet sind, überhaupt anderweitig zu vermiethen, Levy
dagegen ein sicherer Miether ist, der seine Verpflichtungen bisher
prompt erfüllt hat, haben wir in der Erwartung, daß die Stadtver
ordneten-Versammlung nach ihren Ferien ihre Zustimmung nicht ver
sagen wird, den Vertrag mit Levy zu einem jährlichen Miethspreise
von 4 800 JC auf 3 Jahre verlängert um den gänzlichen Miethsaus-
fall zu verhindern.
Wir bitten um nachträgliche Genehmigung.
Berlin, den 9. Juli 1893.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. Kirschner.
522. Vorlage (J.-Nr. I I 261 B. V. II. 93) — zur Beschlust-
fassung —, betreffend die Erwerbung der zur
Pflasterung der Seestraste verwendeten fiskalischen
Flächen.
Zur Pflasterung des südöstlichen Fahrdammes der Seestraße vom
Nordufer bis zur nordöstlichen Grenze der Pumpstation haben die
auf dem beiliegenden Situationsplane mit den Buchstaben a b h e f
g a unb h c d e h umschriebenen fiskalischen Flächen von 562 qm
und 321 qm Verwendung gefunden. Die Fläche von 562 qm steht
unter der Verwaltung der König!. Ministerial-Baukoinmission, während
die andere Fläche von 321 qm der Verwaltung der König!. Regierung
zu Potsdam untersteht. Beide Behörden beanspruchen für die Ueber-
eignung dieser Terrains einen Preis von 15 JC pro Quatratmeter.
Diese Forderung können wir in Uebereinstimmung mir der Bau-
Deputation, Abtheilung II, der Stadtverordneten-Versammlung zur
Annahme empfehlen. Der Satz von 15 JC pro Quatratmeter entspricht
derjenigen Entschädigung, welche dem Fiskus für einen in unmittel
barer Nähe belegenen, an die Stadt abgetrelenen Flächenabschnitt im
Wege des Enteignungsverfahrens zuerkannt worden ist. Die Stadt
verordneten-Versammlung ersuchen wir daher ergebenst, folgenden
Beschluß zu fassen.
Die Stadtverordneten-Versammlung ist mit der Erwerbung
der zur Freilegung der Seestraße bestimmten fiskalischen
Flächen von 562 qm und 321 qm zu dem Preise von \h JC
pro Quadratmeter in Summa von 13 245 JC einverstanden.
Ueber den Straßenlanderwerbungssonds ist im lausenden Jahre
über ca. 100 000 JC verfügt.
Berlin, den 19. Juli 1893.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. Zelle.
523. Vorlage (J.-Nr. 307 W. B. 93) — zur Kenntnitz-
nahmc —, betreffend die erfolgte Bestätigung der
Wahl der drei Kommunallandtags-Abgeordneten und
der drei Stellvertreter der Stadt Berlin.
Der Stadtverordneten-Versammlung theilen wir unter Bezug
nahme auf den Beschluß vom 18. Mai d. I. hierdurch mit, daß der
Herr Ober-Präsident die Wahl der Herren Michelet, Kochhann,
Reiß, Kyllmann, Seile und Gerth zu Kommunallandtags-
Abgeordneten beziehungsweise Stellvertretern genehmigt hat.
Abschrift des betreffenden Reskripts vom 14. Juli 1893 —
0. ?. 8 576 — fügen wir bei.
Berlin, den 25. Juli 1893.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. Zelle.
Zu f>ir. 523.
Ober-Präsidium
der Provinz Brandenburg. Potsdam, den 14. Juli 1893.
0. P. Nr. 8 576.
Gegen die nach dem gefälligen Berichte vom 19. v. Mts. —
Nr. 204 W. B. 93 — am 18. Mai d. I. vollzogenen Wahlen des
Kaufmanns und Stadtverordneten Michelet, des Kaufmanns und
Stadtraths Kochhann und des Uhrenfabrikanten und Stadtverordneten
Reiß zum resp. 1., 2. und 3 Kommunallandtags-Abgeordneten, sowie
des König!. Bauraths und Stadtverordneten Kyllmann, des Zimmer
meisters und Stadtverordneten Selle und des Direktors der Neuen
Berliner Pferdeeisenbahn-Gesellschaft und Stadtverordneten Gerth
zum 1., 2. und 3. Stellvertreter der Kommunallandtags-Abgeordneten
dortiger Stadt für den kurmärkischen Kommunallandtag auf die Zeit
vom 3. Oktober 1893 bis dahin 1899 hat sich meinerseits nichts zu
erinnern gefunden, wovon der Magistrat die Gewählten und die dortige
Stadtverordneten-Versammlung gefälligst in Kenntniß setzen wolle.
Der Ober-Präsident, Staatsminister,
gez. von Achenbach.
An den Magistrat zu Berlin.
524. Vorlage (J.-Nr. 1 835 B. V. II. 93) — zur Beschlust
fassung —, betreffend den Erwerb der zum Bau der
Friedrichsbrückc erforderlichen Sprceflächcn.
Zum Bau der beiden Landpfeiler der Friedrichsbrücke müssen
die auf dem anliegenden für die dortigen Akten bestimmten Plane
dargestellten beiden Spreeflächen von 464 qm und 292 qm zusammen
756 qm verwendet werden. Auf diese Flächen bezieh! sich das in
Gemäßheit des Stadtverordneten - Beschlusses vom 9. Juni 1887 —
Protokoll Nr. 8 — über den Austausch von Land- und Spreeflächen
zwecks Herstellung von Ufermauern und Anlage von Spreeuferstraßen
mit dem Fiskus getroffene generelle Abkommen nicht. Die Königliche
Ministerial-Bau-Kommission hat sich jedoch bereit erklärt, die vor-
bezeichneten Flächen von 756 qm der Stadtgemeinde Berlin auf
Grund und nach Maßgabe des gedachten Tauschabkommens zu dem
Preise von 80 Je für das Quadratmeter zu überlassen. In Ueber
einstimmung mit der städtischen Bau - Deputation halten wir dieses
Anerbieten für annehmbar und ersuchen deshalb die Stadtverordneten-
Versammlung um folgende Beschlußfassung:
Die Stadtverordneten - Versammlung erklärt sich damit
einverstanden, daß die zum Bau der Landpfeiler der Friedrichs»
brücke erforderlichen Spreeflächen von 464 qm und 292 qm
zusammen 756 qm auf Grund und nach Maßgabe des mit
dem Fiskus getroffenen generellen Tauschabkommens zu dem
Preise von 80 JC für das Quadratmeter erworben werden.
Berlin, den 21. Juli 1893.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. Zelle.
525. Vorlage (J.-Nr. 3 688 V. B. I. 93) - zur Kenntnist-
nahmc —, betreffend die Petition des Komitvs der
1882 er Ausstellung von Wohnungseinrichtungen
und verwandter Eewerbe.
Der Stadtverordneten - Versammlung theilen wir in Folge des
dortigen Beschlusses vom 22. Juni cr. — Protokoll Nr. 9 6 —
ergebenst mit, daß wir bezüglich der uns zur Berücksichtigung über
wiesenen Petition des Komitös der 1892 er Ausstellung von
Wohnungs - Einrichtungen und verwandter Gewerbe auf Nieder
schlagung der während der Ausstellung entstandenen Gas- und Wasser
kosten unseren ablehnenden Beschluß aufrecht halten müssen und es
daher lebhaft bedauern, dem dortseitigen Beschlusse nicht beitreten zu
können.
Wie aus den Verhandlungen des Petitions-Ausschusses ersichtlich,
haben wir von vornherein die Bewilligung von freiem Gas und
Wasser von der Theilung des Eintrittsgeldes zwischen dem Komitv
und unserer Gewerbe - Deputation abhängig gemacht und können
umsoweniger uns nunmehr zu einer Niederschlagung des Kostenbetrages
entschließen, als wir zu der Ueberzeugung gelangt sind, daß die Aus
stellung nicht in solchem Maaße einen Nutzen für das Allgemeine
gehabt hat, daß sich eine Beisteuer aus städtischen Mitteln recht
fertigen läßt.
Außerdem soll die finanzielle Lage des Unternehmens, wie wir
gehört haben, derart sein, daß ein Zuschuß nicht erforderlich ist.
Berlin, den 26. Juli 1893.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
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