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Druck von Gebrüder Grunert, Berlin.
Zunächst bemerkte der Herr Magistratskommissar in thatsächlicher
Beziehung, daß der Beschluß der VoreinschätzungS-Kommission, nach
welchem der Herr Borgmann nachträglich zu einem Steuersätze von
12 JC veranlagt worden ist, vom 14. Juli d. Js. datirt, also noch
vor dem Zeitpunkte der Auslegung der Wählerliste gefaßt worden sei,
daß dieser Beschluß aber beim Magistrat erst am 21. Juli er. ein
gegangen sei. Ferner sei das steuerpflichtige Einkommen auf 1 600 JC
angenommen, man habe aber auf Grund der Bestimmung des 8- 18
des neuen Einkommensteuergesetzes für 7 Kinder des Zensiten unter
14 Jahren hiervon & 50 JC zusammen 350 JC in Abrechnung gebracht.
Auf Grund dieser thatsächlichen Verhältnisse war der Ausschuß
mit dem Herrn Referenten der Meinung, daß die Reklamation be
gründet sei und die Aufnahme des Herrn Borgmann in die Wähler
liste stattfinden müsse.
Der Ausschuß hat deshalb einstimmig beschlossen, der Versammlung
zu empfehlen:
Den Hutmacher und Stadtv. Borgmann, Oderberger
straße 6, in die Gemeindewählerliste nachträglich aufzunehmen.
Der Druck des Protokolls ist beschlossen, zum Berichterstatter ist
der Stadtv. vr. Horwitz ernannt worden.
V. g. u.
vr. Meyer II. Horwitz.
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Berlin, den 9. August 1893.
Der Stadtverordneten-Vorsteher
I. V.: Di-. Meyer II.