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Volume No. 37 (511-512), 9. August 1893

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1893 (Public Domain)

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Druck von Gebrüder Grunert, Berlin. 
Zunächst bemerkte der Herr Magistratskommissar in thatsächlicher 
Beziehung, daß der Beschluß der VoreinschätzungS-Kommission, nach 
welchem der Herr Borgmann nachträglich zu einem Steuersätze von 
12 JC veranlagt worden ist, vom 14. Juli d. Js. datirt, also noch 
vor dem Zeitpunkte der Auslegung der Wählerliste gefaßt worden sei, 
daß dieser Beschluß aber beim Magistrat erst am 21. Juli er. ein 
gegangen sei. Ferner sei das steuerpflichtige Einkommen auf 1 600 JC 
angenommen, man habe aber auf Grund der Bestimmung des 8- 18 
des neuen Einkommensteuergesetzes für 7 Kinder des Zensiten unter 
14 Jahren hiervon & 50 JC zusammen 350 JC in Abrechnung gebracht. 
Auf Grund dieser thatsächlichen Verhältnisse war der Ausschuß 
mit dem Herrn Referenten der Meinung, daß die Reklamation be 
gründet sei und die Aufnahme des Herrn Borgmann in die Wähler 
liste stattfinden müsse. 
Der Ausschuß hat deshalb einstimmig beschlossen, der Versammlung 
zu empfehlen: 
Den Hutmacher und Stadtv. Borgmann, Oderberger 
straße 6, in die Gemeindewählerliste nachträglich aufzunehmen. 
Der Druck des Protokolls ist beschlossen, zum Berichterstatter ist 
der Stadtv. vr. Horwitz ernannt worden. 
V. g. u. 
vr. Meyer II. Horwitz. 
» 
ck 
Berlin, den 9. August 1893. 
Der Stadtverordneten-Vorsteher 
I. V.: Di-. Meyer II.
	        
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