347
483. Vorlage (I. - Nr. 1 540 8. D. I. 93) — zur Beschluß
fassung —, betreffend Anstellung von 2 Lehrern im
hiesigen Gemeindeschuldienst.
Wir beabsichtigen, die in dem anliegenden Verzeichnisse aufgeführten
Lehrer, welche die Befähigung zum Lehramte nachgewiesen haben und
sich nach den eingeholten Physikatsattesten bei normalem Gesundheits
zustände befinden, mit dem Minimalgehalle von jährlich 1 600 JC und
der Verpflichtung zur Ertheilung von wöchentlich 32 Lehrstunden als
Gemeindeschullehrer anzustellen.
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir mit Bezug auf
§. 56 Absatz 6 der Städte-Ordnung und in Gemäßheit des §. 35 der
Grundsätze zur Ausführung des Normal-Besoldungs-Etats,
sich über die beabsichtigten Anstellungen zu äußern.
Berlin, den 6. Juni 1893.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. Zelle.
Zu 483.
V e r z e i ch n i ß
der im Gemeindeschuldienst anzustellenden Lehrer.
Lfd.
Nr.
Name
Wohnung
Geburtstag
Pensionsfähige
Dienstzeit an
anderen
Kommunen.
1.
2.
Kleiner, August
Haase, Karl
Grünberg i.Schl.
Bobernig
10. 2. 67.
22. 10. 68.
10. 2. 87.
22. 10. 88.
484. Vorlage (J.-Nr. 193 K. A. 93) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Anstellung von einem
städtischen Turnlehrer.
Wir beabsichtigen, den Turnlehrer Georg Walger, geboren am
2. Januar 1864, als städtischen Turnlehrer an den städtischen höheren
Lehranstalten mit dem Gehalte von jährlich 1 900 JC und mit der
Verpflichtung zur Ertheilung von wöchentlich 24 Lehrstunden anzustellen.
Derselbe ertheilt bereits seit Ostern 1890 an städtischen höheren Lehr
anstalten Turnunterricht und befindet sich nach dem Gutachten unseres
Vertrauensarztes bei normalem Gesundheitszustände.
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir daher
um Aeußerung gemäß §. 56, Nr. 6, der Städteordnung.
Berlin, den 24. Mai 1893.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
Zelle.
483. Vorlage (J.-Nr. 926 8. D. I. 93) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Anstellung von 6 Lehre
rinnen im hiesigen Gcmeindeschuldienste.
Wir beabsichtigen, die in dem anliegenden Verzeichnisse auf
geführten Lehrerinnen, welche die Befähigung zum Lehramte nach
gewiesen haben und sich nach den eingeholten Physikatsattesten bei
normalem Gesundheitszustände befinden, mit dem Minimalgehalte von
1 200 JC jährlich und der Verpflichtung zur Ertheilung von 26 Leh,
stunden wöchentlich als Gemeindeschullehrerinnen anzustellen.
Die in dem Verzeichniß sub Nr. 4 aufgeführte Lehrerin, Wittwe
Schmidt, hat zwar die vorgeschriebene Altersgrenze bereits über
schritten, die Stadtverordneten-Versammlung hat jedoch in der
Sitzung vom 22. September 1892, Protokoll Nr. 1411., beschlossen,
von der Ueberschreitung der Altersgrenze abzusehen, falls dieselbe zur
Anstellung vorgeschlagen werden sollte.
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir in Gemäßheit
des 8- 56 Nr. 6 der Städteordnung unter Bezugnahme auf 8- 35
der Grundsätze zur Ausführung des Normal-Besoldungs-Etats,
Sich über die beabsichtigten Anstellungen zu äußern.
Berlin, den 12. April 1893.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. Zelle.
Zu Nr. 485.
V e r z e i ch n i ß
der im hiesigen Gemeindeschuldtenst anzustellenden Lehrerinnen.
Lfd.
Nr.
Name
Wohnung
Geburtstag
Schule
I.
Dehne, Marie
Gr. Hamburgerstr. 8
I. September 1868
134.
2.
Bahr, Margarethe
Johannisstr. 17
9. Juni 1870
41.
3.
am Zehnhoff, Marie
Tegelerstr. 18
2. November 1868
39.
4.
Schmidt, geb. Füllgraf,
Elise
Steinmetzstr. 10III
27. September 1862
5.
Bischofs, Anna
Zossenerstr. 31III
29. Mai 1866
177.
6.
Ferber, Helene
Schleiermacherstr. 10
16. April 1867
Vogeler'sche höhere Mädchenschule.
48«. Vorlage (J.-Nr. 472/3/4 8. v. V. 93) - zur Beschluß
fassung —, betreffend die Anstellung von drei Schul
dienern an den Realschulen (höheren Bürgerschulen).
Wir beabsichtigen
1. den an der 4. Realschule (höheren Bürgerschule) seit dem
1. April 1892 probeweise beschäftigten Schuldiener Oskar
Reuter, am 29. März 1857 zu Kischewko, Kreis Obornick
geboren,
2. den zu demselben Zeitpunkte für die 6. Realschule (höhere
Bürgerschule) angenommenen Schuldiener Max Karrasch,
am 1. Juni 1855 zu Berlin geboren,
3. den ebenfalls am 1. April 1892 bei der 9. Realschule (höheren
Bürgerschule) probeweise angenommenen und vorher seit dem
1. Oktober 1890 im Gemeindeschuldienst beschäftigt gewesenen
Schuldiener Franz Seidel, am 25. August 1854 zu Leob
schütz geboren,
mit Rücksicht darauf, daß die Genannten ihre amtlichen Funktionen bis
her zu unserer Zufriedenheit wahrgenommen haben, vom 1. April er.
ab in Gemäßheit des §. 8 der Grundsätze zum Normal-Besoldungs-
ctat nunmehr zunächst gegen dreimonatliche Kündigung an den be
treffenden Anstalten anzustellen.
Indem wir der Stadtverordneten - Versammlung die mit den
Physikatsattesten vervollständigten Personalakten der Genannten vorlegen,
ersuchen Wohldieselbe wir ergebenst, sich mit derselben einverstanden
zu erklären, sowie mit Rücksicht auf ihre Tüchtigkeit darüber hinweg
zusehen, daß dieselben die vorgeschriebene Altersgrenze bereits über
schritten haben.
Berlin, den 9. Mai 1893.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. Zelle.
487. Vorlage (J.-Nr. 1 629 G. B. 93) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Weiterbewilligung von
Erziehungsgeld.
Wir beantragen zu beschließen:
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit
einverstanden, daß das der verwittweten Gemeindeschullehrer
Jungnickel für ihren jüngsten Sohn Edgar bewilligte
Erziehungsgeld von 9 JC monatlich vom 1. Mai 1893 ab
auf weitere 3 Jahre gezahlt werde.