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Volume No. 33 (445-461), 17. Juni 1893 Anlage: ad No. 33 (462-490), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgetheilt sind

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1893 (Public Domain)

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483. Vorlage (I. - Nr. 1 540 8. D. I. 93) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend Anstellung von 2 Lehrern im 
hiesigen Gemeindeschuldienst. 
Wir beabsichtigen, die in dem anliegenden Verzeichnisse aufgeführten 
Lehrer, welche die Befähigung zum Lehramte nachgewiesen haben und 
sich nach den eingeholten Physikatsattesten bei normalem Gesundheits 
zustände befinden, mit dem Minimalgehalle von jährlich 1 600 JC und 
der Verpflichtung zur Ertheilung von wöchentlich 32 Lehrstunden als 
Gemeindeschullehrer anzustellen. 
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir mit Bezug auf 
§. 56 Absatz 6 der Städte-Ordnung und in Gemäßheit des §. 35 der 
Grundsätze zur Ausführung des Normal-Besoldungs-Etats, 
sich über die beabsichtigten Anstellungen zu äußern. 
Berlin, den 6. Juni 1893. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. Zelle. 
Zu 483. 
V e r z e i ch n i ß 
der im Gemeindeschuldienst anzustellenden Lehrer. 
Lfd. 
Nr. 
Name 
Wohnung 
Geburtstag 
Pensionsfähige 
Dienstzeit an 
anderen 
Kommunen. 
1. 
2. 
Kleiner, August 
Haase, Karl 
Grünberg i.Schl. 
Bobernig 
10. 2. 67. 
22. 10. 68. 
10. 2. 87. 
22. 10. 88. 
484. Vorlage (J.-Nr. 193 K. A. 93) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Anstellung von einem 
städtischen Turnlehrer. 
Wir beabsichtigen, den Turnlehrer Georg Walger, geboren am 
2. Januar 1864, als städtischen Turnlehrer an den städtischen höheren 
Lehranstalten mit dem Gehalte von jährlich 1 900 JC und mit der 
Verpflichtung zur Ertheilung von wöchentlich 24 Lehrstunden anzustellen. 
Derselbe ertheilt bereits seit Ostern 1890 an städtischen höheren Lehr 
anstalten Turnunterricht und befindet sich nach dem Gutachten unseres 
Vertrauensarztes bei normalem Gesundheitszustände. 
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir daher 
um Aeußerung gemäß §. 56, Nr. 6, der Städteordnung. 
Berlin, den 24. Mai 1893. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Zelle. 
483. Vorlage (J.-Nr. 926 8. D. I. 93) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Anstellung von 6 Lehre 
rinnen im hiesigen Gcmeindeschuldienste. 
Wir beabsichtigen, die in dem anliegenden Verzeichnisse auf 
geführten Lehrerinnen, welche die Befähigung zum Lehramte nach 
gewiesen haben und sich nach den eingeholten Physikatsattesten bei 
normalem Gesundheitszustände befinden, mit dem Minimalgehalte von 
1 200 JC jährlich und der Verpflichtung zur Ertheilung von 26 Leh, 
stunden wöchentlich als Gemeindeschullehrerinnen anzustellen. 
Die in dem Verzeichniß sub Nr. 4 aufgeführte Lehrerin, Wittwe 
Schmidt, hat zwar die vorgeschriebene Altersgrenze bereits über 
schritten, die Stadtverordneten-Versammlung hat jedoch in der 
Sitzung vom 22. September 1892, Protokoll Nr. 1411., beschlossen, 
von der Ueberschreitung der Altersgrenze abzusehen, falls dieselbe zur 
Anstellung vorgeschlagen werden sollte. 
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir in Gemäßheit 
des 8- 56 Nr. 6 der Städteordnung unter Bezugnahme auf 8- 35 
der Grundsätze zur Ausführung des Normal-Besoldungs-Etats, 
Sich über die beabsichtigten Anstellungen zu äußern. 
Berlin, den 12. April 1893. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. Zelle. 
Zu Nr. 485. 
V e r z e i ch n i ß 
der im hiesigen Gemeindeschuldtenst anzustellenden Lehrerinnen. 
Lfd. 
Nr. 
Name 
Wohnung 
Geburtstag 
Schule 
I. 
Dehne, Marie 
Gr. Hamburgerstr. 8 
I. September 1868 
134. 
2. 
Bahr, Margarethe 
Johannisstr. 17 
9. Juni 1870 
41. 
3. 
am Zehnhoff, Marie 
Tegelerstr. 18 
2. November 1868 
39. 
4. 
Schmidt, geb. Füllgraf, 
Elise 
Steinmetzstr. 10III 
27. September 1862 
5. 
Bischofs, Anna 
Zossenerstr. 31III 
29. Mai 1866 
177. 
6. 
Ferber, Helene 
Schleiermacherstr. 10 
16. April 1867 
Vogeler'sche höhere Mädchenschule. 
48«. Vorlage (J.-Nr. 472/3/4 8. v. V. 93) - zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Anstellung von drei Schul 
dienern an den Realschulen (höheren Bürgerschulen). 
Wir beabsichtigen 
1. den an der 4. Realschule (höheren Bürgerschule) seit dem 
1. April 1892 probeweise beschäftigten Schuldiener Oskar 
Reuter, am 29. März 1857 zu Kischewko, Kreis Obornick 
geboren, 
2. den zu demselben Zeitpunkte für die 6. Realschule (höhere 
Bürgerschule) angenommenen Schuldiener Max Karrasch, 
am 1. Juni 1855 zu Berlin geboren, 
3. den ebenfalls am 1. April 1892 bei der 9. Realschule (höheren 
Bürgerschule) probeweise angenommenen und vorher seit dem 
1. Oktober 1890 im Gemeindeschuldienst beschäftigt gewesenen 
Schuldiener Franz Seidel, am 25. August 1854 zu Leob 
schütz geboren, 
mit Rücksicht darauf, daß die Genannten ihre amtlichen Funktionen bis 
her zu unserer Zufriedenheit wahrgenommen haben, vom 1. April er. 
ab in Gemäßheit des §. 8 der Grundsätze zum Normal-Besoldungs- 
ctat nunmehr zunächst gegen dreimonatliche Kündigung an den be 
treffenden Anstalten anzustellen. 
Indem wir der Stadtverordneten - Versammlung die mit den 
Physikatsattesten vervollständigten Personalakten der Genannten vorlegen, 
ersuchen Wohldieselbe wir ergebenst, sich mit derselben einverstanden 
zu erklären, sowie mit Rücksicht auf ihre Tüchtigkeit darüber hinweg 
zusehen, daß dieselben die vorgeschriebene Altersgrenze bereits über 
schritten haben. 
Berlin, den 9. Mai 1893. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. Zelle. 
487. Vorlage (J.-Nr. 1 629 G. B. 93) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Weiterbewilligung von 
Erziehungsgeld. 
Wir beantragen zu beschließen: 
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit 
einverstanden, daß das der verwittweten Gemeindeschullehrer 
Jungnickel für ihren jüngsten Sohn Edgar bewilligte 
Erziehungsgeld von 9 JC monatlich vom 1. Mai 1893 ab 
auf weitere 3 Jahre gezahlt werde.
	        
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