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Volume No. 33 (445-461), 17. Juni 1893 Anlage: ad No. 33 (462-490), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgetheilt sind

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1893 (Public Domain)

Herr Professor Dr. Renvers, geboren am 18. Februar 1854 zu 
Aachen, katholischer Religion, bestand das Doktor-Examen magna cum 
laude, wurde dann ein Jahr lang als Unterarzt im Königlichen 
Charite - Krankenhause beschäftigt und bestand 1876 das medizinische 
Staats - Examen mit dem Prädikat „vorzüglich gut". Professor 
Dr. Renvers wurde im Jahre 1878 vertretungsweise auf ein Jahr 
mit der selbstständigen Führung des Lazaraths zu Weimar beauftragt 
und verwaltete in den Jahren 1865/86 als dirigirender Arzt die innere 
Station des Lazareths zu Düsseldorf, machte ferner 1886 das ober 
militärärztliche Verwaltungs - Examen mit dem Prädikat „vorzüglich 
gut" und wurde dann zu den militärärztlichcn Unterrichts - Anstalten 
nach Berlin berufen. Hier wirkte er auch bis 1892 als Oberarzt im 
Charitö-Krankcnhause abwechselnd in der Frauen- und Männer-Station 
der inneren Klinik. Im Januar 1891 wurde er zum Professor 
ernannt. Auf seinen Wunsch wurde er im Herbste 1892 mit der 
Führung der inneren Station im Garnison-Lazarath Berlin beauftragt. 
Wir erachten daher den Professor Dr. Renners als wohl ge 
eignet für die Stelle eines ärztlichen Direktors der inneren Abtheilung 
des Krankenhauses Moabit. 
Indem wir bezüglich der Gehalts-Festsetzung und der Anfangs 
erwähnten Bedingungen auf den Beschluß der Stadtverordneten-Ver- 
sammlung vom 26. Februar 1874 — Protokoll Nr. 17 — und den 
Normal-Besoldungs-Erat Bezug nehmen, ersuchen wir die Stadt- 
verordneten-Versammlung, 
Sich über die Person des Professors Dr. Renvers, dessen 
Bewerbungsgesuch nebst Anlagen wir mit der Bitte um 
Rückgabe beifügen, gefälligst recht bald äußern zu wollen. 
Berlin, den 17. Juni 1893. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. Zelle. 
472 Vorlage (I. - Nr. 1 813 6. B. I. 93) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Wiederwahl des Ober 
arztes an der Irren-Anstalt in Dalldorf Dr. Alfred 
Richter. 
Herr Dr. Richter steht seit Anfang Februar 1880 als Irren-Arzt 
im Dienste unserer Stadtgemeinde. Er war Anfangs Assistenz-Arzt 
und wurde im Oktober 1887 Oberarzt an der Irren-Anstalt in Dall 
dorf. Diese Wahl, welche auf 6 Jahre erfolgt war, läuft am 
1. Oktober d. I. ab. 
Herr Dr. Richter ist jetzt 43 Jahr alt. Er hat sich- als Ober 
arzt, wie früher als langjähriger Assistenzarzt, vollauf bewährt, und 
hat, nachdem er in diesem Frühjahr allerdings schwer erkrankt war, 
inzwischen seine volle Dienstfähigkeit wieder erlangt. Wir haben des 
halb in Uebereinstimmung mit dem Vorschlage des Kuratoriums be 
schlossen, ihn gegen das elatsmäßige Einkommen der Stelle auf fernere 
6 Jahre als — ersten — Oberarzt an der städtischen Irren-Anstalt 
in Dalldorf anzustellen. Das Stellen - Einkommen besteht in dem 
baaren Gehalte von 6 000 JC und dem Emolumentenwerth mit 
1 000 JC jährlich. Die Anstellung soll unter der üblichen Bedingung 
erfolgen, daß neben den dienstlichen Funktionen nur konsultative Praxis 
gestattet ist, und daß Herrn Dr. Richter nach Ablauf der zweiten 
sechsjährigen Wahlperiode im Falle eintretender Dienstunfähigkeit ein 
Pensionsanspruch in Höhe der Hälfte seines Gehalts, im Falle der 
Nichtwiederwahl aus anderen Gründen als dem der Dienstunfähigkcit 
oder bei Nichtannahme der Wiederwahl aber kein Pensionsanspruch 
zustehen soll. 
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir 
um Aeußerung gemäß §. 56 6 der Städte-Ordnung. 
Berlin, den 3. Juni 1893. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und-Residenzstadt, 
gez. Zelle. 
47». Vorlage (J.-Nr. 3 014 G. B. I. 93) - zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Wahl des Oberarztes an 
der neuen städtischen Anstalt für Epileptische, Wuhl- 
gartcn bei Biesdorf. 
Auf den Antrag unseres Jrren-Anstalts-Kuratoriums haben wir 
zum Oberarzt an der neuen städtischen Anstalt für Epileptische, 
Wnhlgarten bei Biesdorf, Herrn Dr. Paul Vogelgesang, I. Assistenz 
arzt an der Irren-Anstalt zu Dalldorf, zunächst auf 6 Jahre mit dem 
durch den Spezial-Etat Nr. 38 pro 1. April 1893/94 festgesetzten 
Jahresgehalte von 5 000 JC baar und 1000 JC Emolumenten, 
bestehend aus freier Wohnung und freiem Brennmaterial, mit der 
Maßgabe gewählt, daß demselben nach Ablauf dieser Zeit im Falle 
eintretender Dienstunfähigkeit ein Pensionsanspruch in Höhe von einem 
Viertel seines Gehalts bei Nichtwiederwahl, wenn dieselbe aus anderen 
Gründen als wegen Dienstunfähigkeit erfolgt, aber kein Pensionsanspruch 
zustehen soll. 
Herr Dr. Vogelgesang, geboren am 11. Mai 1857 zu Berlin, 
Angehöriger der französich-reformirten Kirche, promovirte Hierselbst im 
Jahre 1882 als Dr. med. und bestand demnächst im Laufe des 
Jahres 1883 die ärztliche Staatsprüfung. 
Am 5. Dezember 1883 wurde ihm die Approbation als Arzt 
ertheilt. 
Seit dem 12. März 1884 ist derselbe zuerst als Volontär-Arzt, 
dann als Assistenz-Arzt in unserer Irren- und Idioten-Anstalt zu 
Dalldorf angestellt, von wo aus er im Jahre 1889 die für Kreis 
physiker vorgeschriebene Staatsprüfung bestand und das Fähigkeils- 
zeugniß zur Verwaltung einer Kreis-Physikats-Stelle erhalten hat. 
Während seiner neunjährigen Thätigkeit in der Irrenanstalt zu 
Dalldorf hat Dr. Vogelgesang nacheinander den Dienst an der Irren- 
Abtheilung, wie an der Jrren-Siechen-Abkheilung, sowie auch schließlich 
in der Jdioten-Anstalt versehen und ist während dieser Zeit mehrfach 
Seitens des Gerichts als Sachverständiger in Begutachlungs- und 
besonders in Entmündigungs-Sachen zugezogen worden. 
In seiner Stellung als Assistenzarzt an der Irren - Anstalt zu 
Dalldorf hat Herr Dr. Vogelgesang seine Pflichten in vollem Maaße 
erfüllt, und sowohl durch seine praktischen Leistungen und die gewonnene 
Erfahrung als auch durch wissenschaftliche Arbeiten seine Befähigung 
für eine Oberarzt - Stelle an der neuen städtischen Anstalt genügend 
dargethan. 
In Betreff der Pensionsberechtigung sind die Beschlüsse der 
Stadtverordneten-Versammlung vom 26. Februar 1874 — Protokoll 
Nr. 17, und 4. September 1679 Protokoll Nr. 42 — maßgebend. 
Die Berufung des Dr. Vogelgesang soll am 1. Oktober spätestens 
jedoch am 1. November d. Js. erfolgen. 
In Gemäßheit der Bestimmungen des §. 56 Nr. 6 der Städte- 
Ordnung vom 30. Mai 1853 ersuchen wir die Stadtverordneten-Ver 
sammlung 
sich über die Anstellung des Dr. Vogelgesang gefälligst 
recht bald äußern zu wollen. 
Die Dienstakten des Gewählten, sowie dessen wissenschaftliche 
Arbeiten erfolgen hierbei. 
Berlin, den 15. Juni 1893. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. Zelle. 
474. Vorlage (I. - Nr. 1 083 G. B. I. 93) - zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Anstellung eines Stadt 
baumeisters. 
Der 1860 geborene, zur Zeit in Steglitz, Schützenstr. 39 wohn 
hafte Königliche Regierungs-Banmeister Otto Max Johannes Stiehl 
wurde, nachdem er schon als Regierungs-Bauführer vom April 1885 
bis dahin 1887 in der städtischen Verwaltung, und zwar bei dem Bau 
der Gemeindedoppelschule in der Reichenbergerstraße, thätig gewesen 
war, nach Ablegung der Baumeister-Prüfung beziehungsweise darauf 
stattgehabter Beschäftigung als Assistent des Professors Schäfer an 
der Königlichen technischen Hochschule, am 2. März 1891 bei unserer 
Hochbau-Abtheilung wieder eingestellt. Er hat seitdem den Bau der 
Volksbade-Anstalt an der Schillingsbrücke geleitet, sowie zeitweise auch 
den Zeichensaal; zur Zeit wird er mit Projektirungsarbeiten daselbst 
beschäftigt. Seine Leistungen sind bisher nach jeder Richtung hin 
zufriedenstellend gewesen und es steht zu erwarten, daß dies auch ferner 
der Fall sein wird. 
Da Herr Stiehl jetzt die in den Normativ-Bestimmungen vor 
gesehene vierjährige Probezeit abgeleistet hat, auch nach dem bei seinen 
Akten befindlichen Gutachten unseres Vertrauensarztes körperlich für 
den Gemcindedienst geeignet ist, haben wir beschlossen, ihn nunmehr 
als Stadtbaumeister auf Lebenszeit anzustellen. 
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir daher 
um Aeußerung gemäß 8- 56,6 der Städteordnung vom 
30. Mai 1853. 
Berlin, den 24. Mai 1893. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. Zelle. 
475. Vorlage (J.-Nr. 2 541 K. W. 93) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Verleihung der Pensions 
berechtigung an den ersten Baubeamten bei der 
Hochbau-Verwaltung der städtischen Rieselgüter. 
Die Stadtverordneten-Versammlung hat sich durch Beschluß vom 
18. Mai er. — Protokoll Nr. 13 — damit einverstanden erklärt, datz
	        
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