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405. Vorlage (J.-Nr. 2 429 G. B. I. 93) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Pensionirung eines Stadt-
sergeanten.
Wir ersuchen zu beschließen:
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit ein
verstanden, daß dem Stadtsergeanten Karl Böthe bei seiner
Versetzung in den Ruhestand vom 1. Oktober d. Js. ab
die gesetzmäßige Pension von I 398 JC pro Jahr, wovon
indeß 72 JC auf Reichsfonds wieder zahlbar zu machen
sind, sowie außerdem eine einmalige Unterstützung von
200 JC gezahlt werde.
Begründung.
Der 1838 geborene Stadtsergeant Böthe. z. Zt. wohnhaft
Brunnenstr. 38, diente von 1856 bis 1864 beim Militär und befindet
sich seit Juni 1866 in der städtischen Verwaltung.
Schon seit etwa 20 Jahren leidet Böthe an Luftröhrenkatarrh
und mußte zu wiederholten Malen auf Wochen zum Gebrauch von
Kuren beurlaubt werden, resp. war er in Folge dieses Leidens längere
oder kürzere Zeit dienstunfähig.
Wenngleich durch die vorgenommenen Kuren wohl eine zeitweise
Besserung des Leidens herbeigeführt wurde, so war diese doch nicht
von Dauer und er erkrankte an dem alten Uebel immer wieder.
Namentlich in den letzten Jahren konnte er deshalb mehrfach längere
Zeit seinen Dienst nicht versehen, zuletzt seit 16. November xr. Wir
sahen uns daher veranlaßt, Böthe Ende Februar cr. unserem Vertrauens
arzt zur Feststellung seiner ferneren Dienstfähigkeit zu überweisen. Bei
der am 1. März vorgenommenen Untersuchung konstatirte derselbe eine
Besserung des Zustandes und erklärte, daß es nicht ausgeschlossen sei,
daß das Befinden sich auch noch weiter bessern könne und ihm die
Wiederaufnahme des Dienstes dann wohl zum I. April ermöglichen würde.
Diese Annahme hat sich jedoch nicht bestätigt, vielmehr blieb
Böthe nack wie vor dienstunfähig, so daß wir zu Anfang des vorigen
Monats seine nochmalige Untersuchung veranlaßten, welche nunmehr
die dauernde Dienstunfähigkeit wegen Bronchialkatarrhs verbunden mit
einer Schwäche des Herzens ergab.
Es muß daher im Interesse des Dienstes seine Versetzung in den
Ruhestand erfolgen. Er ist damit auch einverstanden, hat aber mit
Rücksicht auf die bedeutenden Kosten, welche ihm durch seine häufigen
Erkrankungen sowie die zur Beseitigung des Leidens vorgenommenen
Kuren entstanden sind, gebeten, dieselbe noch bis zum 1. Januar 1894
hinauszuschieben.
Diesem Antrage können wir zwar keine Folge geben, wollen ihm
aber den Uebertritt in den Ruhestand durch Bewilligung einer ein
maligen Unterstützung in der oben angedeuteten Höhe weniger fühlbar
machen.
Das Physikats-Gutachten vom 12. v. Mts. und das in demselben
genannte vom 4. März cr., sowie die von Böthe als richtig aner
kannte Berechnung der ihm zustehenden Pension fügen wir mit dem
Ersuchen um Rückgabe bei.
Bemerken wollen wir hierbei noch, daß wir bei der Feststellung
der anrechnungsfähigen Dienstzeit, welche 33 Jahre 11 Monate
29 Tage beträgt volle 34 Jahre angenommen haben, um ihn an
Pension noch V-o zuzuwenden, umsomehr als er durch seinen Eintritt
beim Militair vor Vollendung des 20. Lebensjahres thatsächlich eine
Dienstzeit von über 35 Jahren zurückgelegt hat.
Berlin, den 15. Juni 1893. -
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
Zelle.
466. Vorlage (J.-Nr. 14 202 E. A. 93) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Pensionirung des Ober-
kontroleurs bei der Verwaltung der Gasanstalten
Rolle.
Mittels Schreibens vom 2. Mai cr. hatten wir unsere Vorlage
vom 21. April cr., betreffend die Versetzung von 4 Angestellten der
Gasanstalten in den Ruhestand, in soweit, als dieselbe sich auf den
Oberkontroleur Röllc bezog, zurückgezogen, weil wir glaubten, annehmen
zu dürfen, daß die Bedenken, welche hinsichtlich der Auslegung des
ß. 11 des Pensionsreglemcnts für die Angestellten der wirthschaftlichen
und industriellen Anlagen der Stadt Berlin bestehen und welche für
die Berechnung der Höhe der dem p- Rölle zu gewährenden Pension
von Einfluß sind, baldigst ihre Erledigung finden würden. Da in
dessen diesen Verhandlungen eine weitere Ausdehnung auch über andere
damit im Zusammenhange stehende Fragen gegeben worden ist, so
läßt sich eine Entscheidung nicht in kurzer Zeit herbeiführen und wir
sehen uns daher veranlaßt, unsern früheren Antrag auf Versetzung
des p. Rölle in den Ruhestand zu erneuern.
In der Vorlage vom 21. April cr. waren die Verhältnisse, welche
die Versetzung des Rölle in den Ruhestand zur Nothwendigkeit machen,
näher dargelegt und es war nach der dem ß. 11 des Reglements
bisher gegebenen Auslegung die demselben zustehende Pension auf
I 125 JC jährlich berechnet. Indem wir auf diese Vorlage Bezug
nehmen, ersuchen wir folgenden Beschluß zu fassen:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß
der Oberkontroleur bei der Verwaltung der Gasanstalten
Rölle vom 1. Juli 1893 ab mit der reglementsmäßigen
Pension von 1125 JC in den Ruhestand versetzt wird.
Die Verausgabung der Pension erfolgt aus dem Etat
der Gasanstalten.
Wegen des nahe bevorstehenden Termins ersuchen wir um möglichste
Beschleunigung.
Berlin, den 14. Juni 1893.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
Zelle.
467. Vorlage (J.-Nr. 380 F. B. I. 93) — zur Beschluß
fassung —, betreffen» die Versetzung des Gelderhebers
der Hauptkaffe der städtische« Werke Hugo Stein
äcker in den Ruhestand.
Der Gelderheber bei der Hauptkasse der städtischen Werke Clamens
Eduard Hugo Steinäcker, hier Cuvrystr. 18 wohnhaft, hat am
28. Dezember 1891 einen Unfall erlitten, indem er beim Absteigen von
einem Omnibus fiel, mit dem linken Fuß hängen blieb und einige
Schritte geschleift wurde. Die in Folge dieses Unfalles auftretenden
Krankheitserscheinungen, bestehend in linksseitigem Hüftweh und Schwäche
des linken Fußes, zu welchem später auch krampfhafte Zusammenziehungen
im rechten Fuße traten, hatten die Dienstunfähigkeit des Genannten
bis Ausgangs November, also fast 11 Monate lang, herbeigeführt.
Seit 28. November v. Js. wird er im inneren Dienste der Hauptkasse
der städtischen Werke verwendet.
Nachdem Steinäcker im April d. Js. erklärt hatte, den Dienst
als Gelderheber nicht wieder aufnehmen zu können, wurde er auf Ver
anlassung des Kuratoriums der Hauptkasse der städtischen Werke durch
den städtischen Vertrauensarzt untersucht, dessen Gutachten wir beifügen.
Inhalts desselben ist keine Ansicht vorhanden, daß Steinäcker
die Befähigung für den Dienst als Gelderheber wieder erlangen wird.
In Uebereinstimmung mit dem Kuratorium der Hauptkasse der städtischen
Werke beabsichtigen wir daher, Steinäcker zum 1. Oktober d. Js. in
den Ruhestand zu versetzen.
Die Berechnung der Pension erfolgt auf Grund des Pensions
Reglements für Angestellte der wirthschaftlichen und industriellen An
stalten der Stadt Berlin vom 7. Januar 1889, da Steinäcker zu
denjenigen Beamten gehört, welchen durch Beschluß Wohlderselben vom
5. September 1889 — Protokoll Nr. 39 — die Pensionsberechtigung
nach dem gedachten Reglement beigelegt worden ist.
Steinäcker hat die Richtigkeit der anliegenden Pensionsberechnung,
nach welcher die Pension vom 1. Oktober d. Js. ab 840 JC jährlich
beträgt, anerkannt und sich damit einverstanden erklärt, zu dem an
gegebenen Zeitpunkte in den Ruhestand zu treten. Er hat indessen in
Anbetracht der mit der Pensionirung eintretenden Verminderung seines
Einkommens um fast 1 600 JC jährlich gebeten, ihm zu der Pension
einen laufenden Zuschuß zu bewilligen und denselben wenn irgend
möglich auf den Betrag von 360 JC jährlich zu bemessen, sodaß sein
aus städtischen Fonds fließendes Jahreseinkommen dann den Betrag
von 1 200 JC d. i. die Hälfte seines jetzigen Gehaltes, erreichen würde.
Steinäcker hat außer den Zinsen seiner 2 100^ betragenden
Amtskaution keine weiteren Einkünfte; seine Familie besteht aus Frau
und vier Kindern, von welchen noch drei im Alter von 8, 11 und
13 Jahren der väterlichen Fürsorge bedürfen, an Wittwen-Pensions-
Beiträgen hat er jährlich 56 JC zu entrichten.
Das Kuratorium der Hauptkasse der städtischen Werke hat in
Berücksichtigung der vorwurfsfreien Dienstführung des Steinäcker sich
für die Bewilligung des erbetenen Zuschusses ausgesprochen.
Wir sind diesem Beschlusse beigetreten und ersuchen unter Ueber-
sendung der Steinäcker'schen Dienstaklen um folgende Beschlußfassung:
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit ein
verstanden, daß der Gelderheber der Hauptkasse der städtischen
Werke Hugo Steinäcker mit dem 1. Oktober 1893 in den
Ruhestand versetzt und ihm von diesem Zeitpunkt ab eine
jährliche Pension von 640 JC sowie als Zuschuß zu derselben
eine laufende Unterstützung von jährlich 360 JC gezahlt wird.
Die Zahlung der vorstehenden Beträge erfolgt aus dem Etat der
Hauptkasse der städtischen Werke.
Berlin, den 29. Mai 1893.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. Zelle.