Jß 33.
(445—461.)
Horlagen
für die
Stadtverordneten-Versammlung zn Berlin.
448. Vorlage (J.-Nr. 2 529 E. A. 92) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Theilung der Steuer-
Annahmestelle Nr. X, umfassend die Stadtbezirke
Nr. 218 bis Nr. 254.
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir, zu beschließen:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß
eine Theilung der in dem Privat-Grundstücke Templinerstr. 12
befindlichen Steuer-Annahmestelle Nr. X noch im laufenden
Etatsjahre vorgenommen wird.
Begründung.
Die Geschäfte der seit dem Monate März 1876 in dem Hause
Templinerstr. 12 untergebrachten Steuer-Annahmestelle Nr. X, umfassend
die Stadtbezirke Nr. 218 bis Nr. 254, sind im Laufe der Jahre,
insbesondere aber in den letzten vier Jahren durch die starke Bebauung
der Stadtbezirke Nr. 240 bis Nr. 254 in ganz außerordentlicher Weise
gewachsen und werden binnen Kurzem sich noch umfangreicher gestalten,
wenn die Fertigstellung und Vermiethung der in der Danzigerstraße,
der Treskowstraße, der Hochmeisterstraße und in den zum Theil noch
unbenannten Straßen der Bezirke Nr. 246 und Nr. 247 im Rohbau
befindlichen Grundstücke in nächster Zeit erfolgen wird. Die Zahl der
von der Annahmestelle vierteljährlich bearbeiteten Quittungen hat sich
denn auch in den letzten zehn Jahren um 24 423 Stück vermehrt. Es
waren nämlich pro April/Juni 1883 67 518 Quittungen zu erledigen,
während pro Aprtl/Juni 1893 91 941 Stück ausgeschrieben und zu
bearbeiten sind.
Die Zunahme der Geschäfte in den Steuer-Annahmestellen trifft
erfahrungsgemäß in erster Reihe die Kassirer derselben. So hat der
Kassirer dieser Stelle
pro 1889/90 einschließlich der Hundesteuer 20 870,
- 1890/91 - - - 24 125,
- 1891/92 - - - 25 620 und
- 1892/93 - - - 26 830
Einnahme-Posten buchen müssen. Eine weitere Steigerung im laufenden
Rechnungsjahre ist unausbleiblich; das Pensum wird für einen Beamten
dann so groß, daß es ohne Schädigung des Dienstes nicht bearbeitet
werden kann, selbst wenn der Kassirer durch das Vorschreiben der
Kassen-Quittungen von einem Bureau-Hilfsarbeiter unterstützt wird.
Es ist deshalb die Einstellung eines zweiten Kassirers und eines zweiten
Gegenbuchführers nothwendig und nach Lage der Verhältnisse sogar
dringlich geworden.
Da sich jedoch die Theilung der Kassengeschäfte in dem vorhandenen
Lokale wegen Raummangels nicht ausführen läßt, insbesondere der für
das Publikum bestimmte Zahlraum schon längst zu klein geworden ist,
so haben wir beschlossen, die Theilung der Steuer-Annahmestelle Nr. X
vorzunehmen. Wir beabsichtigen, dies in derselben Weise zu thun,
wie es vor einigen Jahren bei dem zehnten Standesamte geschehen ist,
daß nämlich die Stadtbezirke Nr. 218 bis Nr. 236 der Annahmestelle
Nr. IA und die Bezirke Nr. 237 bis Nr. 254 der Annahmestelle
Nr. X 6 überwiesen werden. Da nicht ausgeschlossen ist, daß im Laufe
der Zeit bei der jetzt als zweckmäßig erscheinenden Theilung unter Ver
änderung der Umstände da oder dort eine geringe Verschiebung sich als
empfehlenswerther herausstellt, so haben wir die Zuweisung dieser Be
zirke in die einzelnen Theile in den Tenor event. Beschlußfassung ab
sichtlich nicht aufgenommen.
Für die erstere Nr. X A würden wir das bisherige Lokal Templiner-
straße 12 beibehalten, welches dazu auch fernerhin genügend groß ist,
während wir für die Annahmestelle Nr. XL die bisher noch unver-
mietheten, in dem günstig gelegenen Markthallen-Grundstücke Treskow-
stratze 14 eine Treppe hoch belegenen Räumlichkeiten zu miethen suchen
würden.
Berlin, den 10. Juni 1893.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. Zelle.
446. Vorlage (J.-Nr. 1 723 L. V. II. 93) — zur Kenntniß-
nahme —, betreffend die durch Beschluß vom
28. März 186.1 nachgesuchte Auskunft über den
Widerspruch derZwölf-Apostel-Kirchengcmeinde gegen
die von der Firma Siemens & Halste projektirte
elektrische Hochbahn.
Wenn wir erst jetzt die in dem Beschlusse der Stadtverordneten-
Versammlung vom 28. März d. Js. — Prot. Nr. 17 — gewünschte
Auskunft ertheilen, so erklärt sich dies dadurch, daß wir beim Eingang
jenes Beschlusses über die Stellungnahme des Herrn Kultusministers
gegenüber dem Einsprüche der Zwölf-Apostel-Kirchengemeinde keinerlei
Kenntniß hatten, und daß auch die Firma Siemens & Halske,
welche von uns um Mittheilung der Sachlage, bezw. des ihr Bekannten
ersucht worden war, bisher keine Auskunft geben konnte. Unterm
29. Mai d. Js. erhielten wir nun aber von bestunterrichteter Stelle
die Nachricht, daß durch Allerhöchste Kabinetsordre der Einspruch der
Kirchengemeinde zurückgewiesen und der Bau der Hochbahn ohne
besondere erschwerende Bedingungen genehmigt worden sei.
Berlin, den 13. Juni 1893.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. Zelle.
447. Vorlage (J.-Nr. 10 148 8. A.) — zur Beschlußfassung —,
betreffend die 4. Abtheilung der Kostenanschläge für
ErbauungderGasbereitungsanstaltin Schmargendorf.
Das Kuratorium für das städtische Erleuchtungswesen hat uns
die vierte und letzte Reihe der Kostenanschläge und Zeichnungen vor
gelegt, betreffend die Erbauung der Gasbereitungsanstalt in Schmargen
dorf in dem Umfange, wie dies durch den mittels Beschlusses vom
17. April 1890 genehmigten Kostenüberschlag vorgesehen war. Nach
demselben waren damals auf Grund vorläufiger, überschäglicher Be
rechnung die Kosten auf 8 474 000 JC
geschätzt, wovon jedoch nach unserer Vorlage vom
28. Februar er. für 20 Retortenöfen, welche noch nicht
zur Ausführung kommen sollen, 200 000 -
abzusetzen sind, so daß die durch den vorläufigen Kosten-
Überschlag berechnete Kostensumme sich auf .... 8 274 000 JC
ermäßigt.
Durch die der Stadtverordneten-Versammlung bisher vorgelegten
3 Abtheilungen Kostenanschläge sind an definitiv veranschlagten Bau
ausgaben bisher nachgewiesen bezw. genehmigt worden:
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