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Volume No. 32 (414-441), 10. Juni 1893

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1893 (Public Domain)

Zu Nr. 434. 
auf schleunige Entscheidung und will sich auch nur noch bis zum 
17. d. Mts. an seine Abmachungen mit der Vermietherin gebunden 
halten. Unter den obwaltenden Umständen hat die Firma Bier den 
Miethspreis für uns auf 6 000 M jährlich festgesetzt. 
Die qu. Räume decken das Bedürfniß des Gewerbegerichts bei 
dem der Verkehr nicht nur nicht abnehmen, sondern sich noch steigern 
dürfte — speziell für die Herbst- und Wtntermonate —, voraussicht 
lich auf die ganze Dauer der Miethszeit. Sie geben vor allen Dingen 
die Möglichkeit, noch zwei Sitzungssäle einzurichten, damit, was 
dringend nothwendig ist, jede der 4 Abtheilungen des Gewerbegerichts 
einen Sitzungssaal zur Verfügung hat und cventl. unter Heranziehung 
der stellvertretenden Vorsitzenden täglich terminiren kann, während jetzt 
jeder Abtheilung ein Sitzungssaal nur für drei Terminstage in der 
Woche zur Verfügung steht. 
Ferner erhält dann das Gewerbe-Gericht den übrigen nöthigen 
Raum, nämlich: noch zwei Berathungszimmer, ein Wartezimmer, ein 
Zimmer für Aufnahme von Klagen und für Auskunftsertheilung an 
das Publikum, sowie den Platz für das noch zu vermehrende Bureau- 
und Kanzlei-Personal. 
Die bauliche Einrichtung dieser neuen Räume für die Zwecke des 
Gewerbe-Gerichts müssen wir auf städtische Kosten übernehmen; 
anderenfalls würde der Miethspreis 6 500 JC pro anno betragen. 
Wir glauben die betreffenden Kosten aus Spezial-Verwaltung 39 
Titel la 1 — 4 900 JC zur baulichen Unterhaltung der außerhalb 
der Rathhäuser re. befindlichen Bureaus — ohne Ueberschreitung be 
streiten zu können. 
Die Kosten für die Erwärmung und Beleuchtung der neuen 
Räume sind in derselben Weise wie für die bereits gemietheten fest 
gesetzt. Zur Deckung der Beleuchtungskosten werden voraussichtlich 
die betreffenden Fonds der Spezial-Verwaltung 39 pro 1. April 1893/94 
ausreichen, dagegen müssen die Fonds ebenda für Heizung und 
Reinigung um die oben angegebenen Beträge verstärkt werden. 
Wir bitten um Beschlußfassung in nächster Sitzung. 
Berlin, den 10. Juni 1693. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Zelle. 
434. Vorlage (J.-Nr. 3526 8. V. I. 93) - zur Beschluß 
fassung —, betreffend den Kostenanschlag zur 
Errichtung einer Schutz- und Erfrischungshalle im 
Treptower Park. 
Nachdem die Stadtverordneten-Versammlung durch Beschluß 
vom 9. März 1893 — Protokoll Nr. 12 — die ihr vorgelegte 
Skizze zur Errichtung einer Schutz- und Erfrischungshalle im 
Treptower Park genehmigt hat, ist nunmehr Seitens unserer Bauver 
waltung der spezielle Kostenanschlag für diese Halle ■ aufgestellt 
worden. Von nochmaliger Ausarbeitung spezieller Projektzeichnungen 
ist Abstand genommen worden, da die der Stadtverordneten-Ver 
sammlung seinerzeit vorgelegten Zeichnungen bereits die zur Bauaus 
führung erforderlichen Einzelheiten ergeben. 
Die veranschlagten Kosten belaufen sich auf 33 000 JC, mithin 
hat sich gegen den mit 30 000 JC abschließenden Kostenüberschlag ein 
Mehrbedarf von 3 000 JC herausgestellt. Um diesen Betrag waren 
die überschläglich berechneten Kosten zu gering bemessen. 
Indem wir der Stadtverordneten-Versammlung den Kosten 
anschlag nebst Erläuterungsbericht unter Wiederanschluß der bereits 
genehmigten 4 Blatt Zeichnungen des dazu gehörigen Erläuterungs- 
berichts und Kostenüberschlages zur Genehmigung übersenden, 
bemerken wir, daß der Anschlag die Genehmigung unserer Bau- 
Deputation gefunden hat. 
In den Etats der Spezial-Verwaltung 35 pro 1892/93 und 
1893/94 sind für die in Rede stehenden Bauausführungen im 
Ganzen 30 000 JC vorgesehen. 
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir um folgende 
Beschlußfassung: 
Die Versammlung genehmigt den ihr vorgelegten mit 
33 000 JC abschließenden Kostenanschlag zum Bau einer 
Schutz- und Erfrischungshalle im Treptower Park und stellt 
die in den Etats der Spezial-Verwaltung 35 pro 1892/93 
und 1893/94 für diese Bauausführung vorgesehenen Mittel 
im Gesammtbetrage von 30 000 JC zur Verfügung. Sie 
genehmigt ferner die Ueberschreitung dieser Summe um den 
Betrag von 3 000 JC. 
Berlin, den 10. Juni 1893. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. Zelle. 
Erläuterungsbericht 
zum Entwurf, betreffend den Neubau einer Schutz- und 
Erfrischungshalle im Treptower Park. 
Der Entwurf des Bauwerkes ist in allen Theilen den durch den 
Kostenüberschlag nebst Erläuterungen vom 4./8. Februar 1893 
gegebenen Direktiven gemäß aufgestellt und speziell veranschlagt worden. 
Die Schutz- und Erfrischungshalle ist demnach im Treptower 
Park zwischen dem am Karpfenteich entlang führenden Fußweg und 
dem Spielplatz in der Weise errichtet, daß die Querachse des Gebäudes 
mit einem Radius des Spielplatz-Abschlusses zusammenfällt. 
Dieselbe enthält im Mittelbau, dem Karpfenteiche zugekehrt, die 
Erfrischungshalle von 7,°i. 5,so — 42,«? qm, welche zum zeitweisen 
Abschluß durch Verglasung eingerichtet ist, in Verbindung mit einem 
Buffet nebst Vorrathsraum, kleiner Küche und Schlafkammer. Aus 
dem Vorrathsraum führt eine Treppe zu dem unter der Erfrischungs 
halle gelegenen Keller des Wirthes hinab, für die Küche ist ein 
direkter Zugang an der Rückseite des Gebäudes vorgesehen. 
Auf beiden Seiten des Erfrischungsraums schließen sich um 
4 Stufen gegen denselben tiefer gelegene Hallen an, zum Genusse der 
Aussicht auf den Karpfenteich bestimmt, jede von 10,so. 4,oo m rd. 44 qm 
Größe. Dieselben sind ebenfalls unterkellert und enthalten im Keller 
geschoß Räume zur Aufbewahrung der Spielgeräthschaften für 
24 Schulen, deren Anlage seitens des Turn-Kuratoriums dringend 
gewünscht wird. 
Zwei gleiche Hallen zum Schutze der Benutzer des Spielplatzes 
bei Unwetter befinden sich auf der Rückseite des Gebäudes. Die ganze 
Anlage bietet also in Summa rä. 220 qm für das Publikum nutzbare 
Hallen. 
Die Höhe des theilweisen Kellergeschosses beträgt 2,«o m von O. K. 
zu O. K. Fußboden, die der Hallen bis zum Ansatz der geneigten 
Decke 3,so m, des Mittelraumes 3,so m t. L. Die Ausführung ist 
für die Außenflächen in Verblendsteinen mit Sandsteinsäulen, geputzten 
Innenwänden und gehobelten und gestrichenen Holzdecken gedacht, für 
die Hallenfußböden ist ein Belag von Thonfliesen in Asphalt 
in Aussicht genommen. 
Ueber die gewählte Höhenlage des Gebäudes zu seiner Umgebung, 
. sowie die Beschaffenheit der Baustelle ist zu bemerken: 
Die Krone des am Rande des Karpfenteiches entlang führenden 
Weges liegt za. l,oo, die des breiten, mit vielfacher Baumreihe 
bepflanzten Promenadenweges, welcher den vertieften Spielplatz um- 
giebt, za. 2,oo m über dem Spiegel des Karpfenteiches (resp. des 
Grundwaffers). 
Der gute Baugrund (reiner Sand) findet sich dagegen erst 
ca. I,»» m unter dem Wasserspiegel. 
Mit Rücksicht auf die Unterkellerung der seitlichen offenen Hallen, 
in welcher Spielgeräthe von 24 Schulen aufbewahrt werden soll, 
müßte die Höhenlage des Gebäudes derartig gewählt werden, daß der 
betonirte Fußboden dieser Unterkellerung mindestens 20 ern über dem 
Grundwasser zu liegen kommt. 
Damit ergiebt sich die Höhenlage des Fußbodens der seitlichen 
Hallen zu 2,«o über dem Spiegel des Karpfenteiches resp. zu 0,°o m 
über dem Promenadenweg des Spielplatzes als angemessen und sehr 
günstig. 
Die Fundirung soll unter Wasser auf Betonschüttung erfolgen, 
und wo irgend angängig, ist die massive Untermauerung des Bau 
werkes der Kostenersparniß halber durch Erdbögen zu ersetzen. 
Nach den Ermittelungen des Kostenanschlags vom heutigen Tage 
belaufen sich, falls die Fundirung auf ehemaligem Wiesenterrain nicht 
unvorherzuseheuden Schwierigkeiten begegnet, die Kosten des Bau 
werkes auf 33 000 JC, während in dem revidirten Kosten-Ueberschlag 
vom 4./8. Februar 1893 nur 30 000 ^ hierfür ausgeworfen waren. 
Berlin, den 13. April 1893. 
IV. Stadtbauinspektion, 
gez. Frobenius. 
435. Vorlage (J.-Nr. 12 375 B. V. II. 92) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend den freihändigen Erwerb der 
zur Freilegung der Schönhauser Allee auf der Strecke 
von der Danzigerstraße bis zur Buchholzerstraße 
erforderlichen Landfiächen. 
Die Schönhauser Allee ist von der Danzigerstraße bis zur Weich 
bildgrenze noch nicht in definitiver Weise regulirt. Um zunächst eine 
weitere Strecke dieser Straße, und zwar von der Danzigcr- bis zur 
Buchholzerstraße, reguliren zu können, sind im Etat für das Jahr 
1893/94 die dazu erforderlichen Geldmittel eingestellt werden. Es 
konnte indessen mit der beabsichtigten Regulirung des in Rede stehenden 
Straßentheils noch nicht begonnen werden, da das hierzu erforderliche 
Terrain noch nicht vollständig freiliegt.
	        
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