Zu Nr. 434.
auf schleunige Entscheidung und will sich auch nur noch bis zum
17. d. Mts. an seine Abmachungen mit der Vermietherin gebunden
halten. Unter den obwaltenden Umständen hat die Firma Bier den
Miethspreis für uns auf 6 000 M jährlich festgesetzt.
Die qu. Räume decken das Bedürfniß des Gewerbegerichts bei
dem der Verkehr nicht nur nicht abnehmen, sondern sich noch steigern
dürfte — speziell für die Herbst- und Wtntermonate —, voraussicht
lich auf die ganze Dauer der Miethszeit. Sie geben vor allen Dingen
die Möglichkeit, noch zwei Sitzungssäle einzurichten, damit, was
dringend nothwendig ist, jede der 4 Abtheilungen des Gewerbegerichts
einen Sitzungssaal zur Verfügung hat und cventl. unter Heranziehung
der stellvertretenden Vorsitzenden täglich terminiren kann, während jetzt
jeder Abtheilung ein Sitzungssaal nur für drei Terminstage in der
Woche zur Verfügung steht.
Ferner erhält dann das Gewerbe-Gericht den übrigen nöthigen
Raum, nämlich: noch zwei Berathungszimmer, ein Wartezimmer, ein
Zimmer für Aufnahme von Klagen und für Auskunftsertheilung an
das Publikum, sowie den Platz für das noch zu vermehrende Bureau-
und Kanzlei-Personal.
Die bauliche Einrichtung dieser neuen Räume für die Zwecke des
Gewerbe-Gerichts müssen wir auf städtische Kosten übernehmen;
anderenfalls würde der Miethspreis 6 500 JC pro anno betragen.
Wir glauben die betreffenden Kosten aus Spezial-Verwaltung 39
Titel la 1 — 4 900 JC zur baulichen Unterhaltung der außerhalb
der Rathhäuser re. befindlichen Bureaus — ohne Ueberschreitung be
streiten zu können.
Die Kosten für die Erwärmung und Beleuchtung der neuen
Räume sind in derselben Weise wie für die bereits gemietheten fest
gesetzt. Zur Deckung der Beleuchtungskosten werden voraussichtlich
die betreffenden Fonds der Spezial-Verwaltung 39 pro 1. April 1893/94
ausreichen, dagegen müssen die Fonds ebenda für Heizung und
Reinigung um die oben angegebenen Beträge verstärkt werden.
Wir bitten um Beschlußfassung in nächster Sitzung.
Berlin, den 10. Juni 1693.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
Zelle.
434. Vorlage (J.-Nr. 3526 8. V. I. 93) - zur Beschluß
fassung —, betreffend den Kostenanschlag zur
Errichtung einer Schutz- und Erfrischungshalle im
Treptower Park.
Nachdem die Stadtverordneten-Versammlung durch Beschluß
vom 9. März 1893 — Protokoll Nr. 12 — die ihr vorgelegte
Skizze zur Errichtung einer Schutz- und Erfrischungshalle im
Treptower Park genehmigt hat, ist nunmehr Seitens unserer Bauver
waltung der spezielle Kostenanschlag für diese Halle ■ aufgestellt
worden. Von nochmaliger Ausarbeitung spezieller Projektzeichnungen
ist Abstand genommen worden, da die der Stadtverordneten-Ver
sammlung seinerzeit vorgelegten Zeichnungen bereits die zur Bauaus
führung erforderlichen Einzelheiten ergeben.
Die veranschlagten Kosten belaufen sich auf 33 000 JC, mithin
hat sich gegen den mit 30 000 JC abschließenden Kostenüberschlag ein
Mehrbedarf von 3 000 JC herausgestellt. Um diesen Betrag waren
die überschläglich berechneten Kosten zu gering bemessen.
Indem wir der Stadtverordneten-Versammlung den Kosten
anschlag nebst Erläuterungsbericht unter Wiederanschluß der bereits
genehmigten 4 Blatt Zeichnungen des dazu gehörigen Erläuterungs-
berichts und Kostenüberschlages zur Genehmigung übersenden,
bemerken wir, daß der Anschlag die Genehmigung unserer Bau-
Deputation gefunden hat.
In den Etats der Spezial-Verwaltung 35 pro 1892/93 und
1893/94 sind für die in Rede stehenden Bauausführungen im
Ganzen 30 000 JC vorgesehen.
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir um folgende
Beschlußfassung:
Die Versammlung genehmigt den ihr vorgelegten mit
33 000 JC abschließenden Kostenanschlag zum Bau einer
Schutz- und Erfrischungshalle im Treptower Park und stellt
die in den Etats der Spezial-Verwaltung 35 pro 1892/93
und 1893/94 für diese Bauausführung vorgesehenen Mittel
im Gesammtbetrage von 30 000 JC zur Verfügung. Sie
genehmigt ferner die Ueberschreitung dieser Summe um den
Betrag von 3 000 JC.
Berlin, den 10. Juni 1893.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. Zelle.
Erläuterungsbericht
zum Entwurf, betreffend den Neubau einer Schutz- und
Erfrischungshalle im Treptower Park.
Der Entwurf des Bauwerkes ist in allen Theilen den durch den
Kostenüberschlag nebst Erläuterungen vom 4./8. Februar 1893
gegebenen Direktiven gemäß aufgestellt und speziell veranschlagt worden.
Die Schutz- und Erfrischungshalle ist demnach im Treptower
Park zwischen dem am Karpfenteich entlang führenden Fußweg und
dem Spielplatz in der Weise errichtet, daß die Querachse des Gebäudes
mit einem Radius des Spielplatz-Abschlusses zusammenfällt.
Dieselbe enthält im Mittelbau, dem Karpfenteiche zugekehrt, die
Erfrischungshalle von 7,°i. 5,so — 42,«? qm, welche zum zeitweisen
Abschluß durch Verglasung eingerichtet ist, in Verbindung mit einem
Buffet nebst Vorrathsraum, kleiner Küche und Schlafkammer. Aus
dem Vorrathsraum führt eine Treppe zu dem unter der Erfrischungs
halle gelegenen Keller des Wirthes hinab, für die Küche ist ein
direkter Zugang an der Rückseite des Gebäudes vorgesehen.
Auf beiden Seiten des Erfrischungsraums schließen sich um
4 Stufen gegen denselben tiefer gelegene Hallen an, zum Genusse der
Aussicht auf den Karpfenteich bestimmt, jede von 10,so. 4,oo m rd. 44 qm
Größe. Dieselben sind ebenfalls unterkellert und enthalten im Keller
geschoß Räume zur Aufbewahrung der Spielgeräthschaften für
24 Schulen, deren Anlage seitens des Turn-Kuratoriums dringend
gewünscht wird.
Zwei gleiche Hallen zum Schutze der Benutzer des Spielplatzes
bei Unwetter befinden sich auf der Rückseite des Gebäudes. Die ganze
Anlage bietet also in Summa rä. 220 qm für das Publikum nutzbare
Hallen.
Die Höhe des theilweisen Kellergeschosses beträgt 2,«o m von O. K.
zu O. K. Fußboden, die der Hallen bis zum Ansatz der geneigten
Decke 3,so m, des Mittelraumes 3,so m t. L. Die Ausführung ist
für die Außenflächen in Verblendsteinen mit Sandsteinsäulen, geputzten
Innenwänden und gehobelten und gestrichenen Holzdecken gedacht, für
die Hallenfußböden ist ein Belag von Thonfliesen in Asphalt
in Aussicht genommen.
Ueber die gewählte Höhenlage des Gebäudes zu seiner Umgebung,
. sowie die Beschaffenheit der Baustelle ist zu bemerken:
Die Krone des am Rande des Karpfenteiches entlang führenden
Weges liegt za. l,oo, die des breiten, mit vielfacher Baumreihe
bepflanzten Promenadenweges, welcher den vertieften Spielplatz um-
giebt, za. 2,oo m über dem Spiegel des Karpfenteiches (resp. des
Grundwaffers).
Der gute Baugrund (reiner Sand) findet sich dagegen erst
ca. I,»» m unter dem Wasserspiegel.
Mit Rücksicht auf die Unterkellerung der seitlichen offenen Hallen,
in welcher Spielgeräthe von 24 Schulen aufbewahrt werden soll,
müßte die Höhenlage des Gebäudes derartig gewählt werden, daß der
betonirte Fußboden dieser Unterkellerung mindestens 20 ern über dem
Grundwasser zu liegen kommt.
Damit ergiebt sich die Höhenlage des Fußbodens der seitlichen
Hallen zu 2,«o über dem Spiegel des Karpfenteiches resp. zu 0,°o m
über dem Promenadenweg des Spielplatzes als angemessen und sehr
günstig.
Die Fundirung soll unter Wasser auf Betonschüttung erfolgen,
und wo irgend angängig, ist die massive Untermauerung des Bau
werkes der Kostenersparniß halber durch Erdbögen zu ersetzen.
Nach den Ermittelungen des Kostenanschlags vom heutigen Tage
belaufen sich, falls die Fundirung auf ehemaligem Wiesenterrain nicht
unvorherzuseheuden Schwierigkeiten begegnet, die Kosten des Bau
werkes auf 33 000 JC, während in dem revidirten Kosten-Ueberschlag
vom 4./8. Februar 1893 nur 30 000 ^ hierfür ausgeworfen waren.
Berlin, den 13. April 1893.
IV. Stadtbauinspektion,
gez. Frobenius.
435. Vorlage (J.-Nr. 12 375 B. V. II. 92) — zur Beschluß
fassung —, betreffend den freihändigen Erwerb der
zur Freilegung der Schönhauser Allee auf der Strecke
von der Danzigerstraße bis zur Buchholzerstraße
erforderlichen Landfiächen.
Die Schönhauser Allee ist von der Danzigerstraße bis zur Weich
bildgrenze noch nicht in definitiver Weise regulirt. Um zunächst eine
weitere Strecke dieser Straße, und zwar von der Danzigcr- bis zur
Buchholzerstraße, reguliren zu können, sind im Etat für das Jahr
1893/94 die dazu erforderlichen Geldmittel eingestellt werden. Es
konnte indessen mit der beabsichtigten Regulirung des in Rede stehenden
Straßentheils noch nicht begonnen werden, da das hierzu erforderliche
Terrain noch nicht vollständig freiliegt.