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bericht und Zeichnung beigefügten Kostenanschläge auf 4 300 JC und
werden, da der Etat des Krankenhauses hierfür verfügbare Mittel
nicht enthält, aus dem Dispositionsquantum für unvorhergesehene
Ausgaben zu entnehmen sein.
Demgemäß ersuchen wir die Stadtverordneten-Versammlung um
folgende Beschlußfassung:
Die Stadtverordneten-Versammlung genehmigt den mit
4 300 JC abschließenden Kostenanschlag, betreffend die Her
stellung von je zwei Tobzellen und einer Wärterstube in den
Kellergeschossen der Pavillons XI und XII auf dem Grundstücke
des Krankenhauses im Friedrichshain und stellt diese Summe
aus dem Dispositionsquantum für unvorhergesehene Ausgaben
von 500 000 JC — Spezial-Verwaltung 45, Extraordinarium
Position 1 — zur Verfügung.
Berlin, den 9. Juni 1893.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. Zelle.
Zu Nr. 435.
Erläuterungsbericht
zum Kostenanschlag über Herstellung von je zwei Tobzellen
nebst Wärterstube in den Kellergeschossen der Pavillons XI
und XII auf dem Grundstück des städtischen allgemeinen
Krankenhauses im Friedrichshain.
Nach Beschluß des Kuratoriums des städtischen Krankenhauses
im Friedrichshain vom 7. Mai 1893 wurde die Einrichtung von je
zwei Tobzellen und einem Wärterraum in den Kellergeschossen der
Pavillons XI und XII zur vorübergehenden Aufnahme von Geistes
kranken zur Ausführung empfohlen.
Die Herstellung der Zellen geschieht dadurch, daß die Gurtbogen
öffnungen mit 1 Stein starken massiven Mauern geschlossen werden.
Nach Untersuchung der Räumlichkeiten stellte es sich heraus, daß
ein Anschluß an die vorhandene Luftheizung nicht ausführbar ist, und
wurde deshalb die Erwärmung der Räume durch Dauerbrand-Oefen,
welche in massiven Heizkammern aufzustellen sind, in Aussicht ge
nommen.
Das jetzt vorhandene flache Pflaster der Zellen rc. soll Gipsestrich
und Linoleumbelag erhalten.
Die Fenster und Thüren sind in der für derartige Anlagen
üblichen Weise mit Vergitterung und festen doppelten Thüren aus
gestattet gedacht.
Berlin, den 27. Mai 1893.
Der Stadtbauinspektor,
gez. Dylewski.
436. Vorlage (J.-Nr. 1 681 B. V. II. 93) — zur Beschluß-
fassung —, betreffend die Herstellung einer Hilfsbrücke
an Stelle der abzubrechenden Oberbaumbrücke.
Die als hölzerne Jochbrücke konstruirte Oberbaumbrücke befindet
sich schon seit einigen Jahren in so wenig gutem Bauzustande, daß
fast alljährlich zu ihrer Erhaltung erhebliche Kosten aufgewendet
werden müssen; da dieselbe auch sonst den gesteigerten Anforderungen
des Land- und Wasserverkehres nicht mehr entspricht, so hatte die
Städtische Buuverwaltung bereits im Etatsjahr 1892/93 die Absicht
zu erkennen gegeben, mit einem vollständigen Um- bezw. Neubau
dieser Brücke vorzugehen, und es war zu diesem Behufe in den Etat
des genannten Jahres als erste Rate ein Betrag von 100 000 auf
genommen, der dazu bestimmt war, die Kosten für die Jnterimsbrücke
und den Beginn der Fundirungen für das definitive Bauwerk zu decken.
Durch das in der Zwischenzeit von der Firma Siemens & Halske
vorgelegte Projekt einer Hochbahn von der Warschauerstraße nach dem
Zoologischen Garten hat der beabsichtigte Umbau der Oberbaumbrücke
eine nicht zu vermeidende Verzögerung erfahren. Denn die Hochbahn
sollte nur wenige Meter oberhalb der bestehenden bezw. umzubauenden
Straßenbrücke auf einem eigenen Brückenbauwerk die Spree über
schreiten, eine Anordnung, der nach Ansicht der Bau-Deputation mit
Rücksicht sowohl auf den Wasserverkehr als auch auf die architektonische
Gestaltung nicht stattgegeben werden konnte. Verhandlungen, die über
diese Angelegenheit mit der Firma Siemens & Halske gepflogen
worden, haben zu dem Ergebniß geführt, daß nunmehr von der
Ueberführung der Hochbahn über die Spree auf eigner Brücke Abstand
genommen ist, und die Unternehmer sich bereit erklärt haben, falls die
Bahnanlage die Genehmigung der zuständigen Behörden erhält, die
Straßenbrücke in der Weise zur Ueberführung der Hochbahn zu benutzen,
daß letztere über dem zu diesem Behufe zu verbreiternden südöstlichen
Bürgersteige ihren Platz finden würde.
Das neu zu errichtende Brückenbauwerk überschreitet, wie aus dem
Lageplan Blatt 1» hervorgeht, die Spree an derselben Stelle, welche
die gegenwärtig vorhandene Jochbrücke einnimmt, und es muß daher,
bevor zu dem Neubau geschritten werden kann, das alte Bauwerk
abgebrochen und zur Aufrechterhaltung des Verkehres vor und während
der Bauzeit eine Jnterimsbrücke hergestellt werden.
Ein Projekt für das definitive Bauwerk werden wir, sobald die
Verhandlungen über die Ausführung der Hochbahn zu einem endgültigen
Ergebniß geführt haben, der Stadtverordneten-Versammlung zur Be
schlußfassung vorlegen. Vor der Hand fügen wir diesem Bericht eine
Skizze bei, aus der in einer Ansicht, einem Querschnitt und einem
Grundrisse die ungefähre Anordnung der mit der Straßenbrücke ver
einigten Bahnüberführung hervorgeht.
Gleichzeitig legen wir in Blatt 3 einen Entwurf für die oberhalb
der vorhandenen Brücke zu entrichtenden Jnterimsbrücke nebst Kosten
überschlag, der mit einem Betrage von 87 000 JC abschließt, vor.
Diese Brücke überschreitet die Spree in einer Länge von 157,ao m,
sie erhält eine Breite von 9,oo m von denen der Fahrdamm 6,<»> m
und die beiderseitigen Bürgersteige je 1,»o m in Anspruch nehmen.
Die Brücke ist in üblicher Weise als Jochbrücke mit fester Fahrbahn
konstruirt; die mit 10 m Lichtweite bemessenen 3 Durchsahrtsöffnungen
sind so angeordnet, daß sowohl während des Neuhaues als auch
während des Bestandes der alten Brücke die Durchfahrt größerer
Fahrzeuge ungehindert stattfinden kann.
Im Anschluß an die vorstehenden Ausführungen ersuchen die
Stadtverordneten-Versammlung wir, Wohldieselbe wolle beschließen:
Die Stadtverordneten-Versammlung stimmt dem vorgelegten
Entwurf zur Herstellung einer Hilfsbrücke über die Oberspree
oberhalb der Oberbaumbrücke zu, gerehmigt den Abbruch der
letzteren, und stellt zur Bestreitung der Kosten für diese
Arbeiten, welche sich nach dem vorgelegten Kostenüherschlage
auf 87 000 JC beziffern, aus Spezialetat Nr. 36 pro
I. April 1892/93 Extraordinarium Ausgabe Titel IV Pos. 9
als erste Rate den Betrag von 87 000 JC zur Verfügung.
Berlin, den 8. Juni 1893.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. Zelle.
437. Vorlage (J.-Nr. 3 179 Grd. D. 93) — zur Beschluß
fassung —, betreffend den Verkauf einer an der
Kaiser Wilhelmstraße belegenen Baumaske von ca.
76 gm Größe.
Von den zur Beseitigung der Königsmauer und zur Durchlegung
der Kaiser Wilhelmstrabe zwischen Burg- und Münzstraße im Wege
der Enteignung erworbenen Grundstücken Klosterstr. 11 — Grundbuch
von Berlin, Band 8, Nr. 604 — und Papenstr. 23 — Band 12
Nr. 909 desselben Grundbuchs — ist eine am Treffpunkte der Kaiser
Wilhelmstraße mit der Klosterstraße und dem Marienkirchhof belegene
bebauungsfähige Fläche von ca. 76 qm Größe verblieben, welche auf
dem in 2 Exemplaren anliegenden Lageplane vom April 1893 mir
den Buchstaben bcdeikb umschrieben ist. Ihrer geringen Größe
wegen eignet sich diese Fläche nicht zu einer Verwendung für städtische
Zwecke auch nicht zu einer selbständigen Bebauung. Die Bebauung
läßt sich dagegen zweckmäßig in Gemeinschaft mit dem benachbarten
Grundstücke Klosterstr. 12 ausführen, Hierzu bietet sich jetzt die
Gelegenheit.
Die eingetragene Eigenthümerin des letzterwähnten, auf den an
liegenden Plänen mit den Buchstaben abcdefgha umschriebenen
Grundstücks, das 207 gm Flächeninhalt besitzt, die Genossenschaftsbank
für das Stralauer Stadtviertel Hierselbst, eingetragene Genossenschaft
mit unbeschränkter Haftpflicht, beabsichtigt nämlich auf diesem Grund
stücke für ihre eigenen Zwecke ein Bankgebäude mit vornehmer und
künstlerisch ausgestatteter Fa?ade unter Verwendung echten Materials
zu errichten und hat sich bereit erklärt, die angrenzende städtische Bau
maske käuflich zu erwerben, um sie in das Bauprojekt mit hinein
zuziehen.
Da beide in Rede stehenden Grundstücke, die städtische Baumaske
sowohl, die wüst daliegt, wie Klosterstr. 12, welches mit alten häßlichen
Baulichkeiten bestanden ist, der in Betracht kommenden Gegend sehr
zur Unzierde gereichen, so sind wir dem Kaufverträge der Genossenschafts
bank, in dessen Gefolge diesem Zustande baldigst ein Ende gemacht
werden soll, gern näher getreten und haben, vorbehaltlich der Zustimmung
der Stadtverordneten-Versammlung, eine Einigung mit der genannten
Bank auf folgender Grundlage erzielt:
1. Der Kaufpreis für die Baumaske von ca. 76 gm beträgt
850 JC für das Quadratmeter und werden der erwerbenden
Genossenschaftsbank die auf die Baumaske und das Grund
stück Klosterstr. 12 entfallenden ortsstatutarischen Kosten der
Freilegung, ersten Einrichtung, Pflasterung und Entwässerung
der diese Realitäten begrenzenden Straße am Marienkirchhofe
erlassen.