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Volume No. 32 (414-441), 10. Juni 1893

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1893 (Public Domain)

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bericht und Zeichnung beigefügten Kostenanschläge auf 4 300 JC und 
werden, da der Etat des Krankenhauses hierfür verfügbare Mittel 
nicht enthält, aus dem Dispositionsquantum für unvorhergesehene 
Ausgaben zu entnehmen sein. 
Demgemäß ersuchen wir die Stadtverordneten-Versammlung um 
folgende Beschlußfassung: 
Die Stadtverordneten-Versammlung genehmigt den mit 
4 300 JC abschließenden Kostenanschlag, betreffend die Her 
stellung von je zwei Tobzellen und einer Wärterstube in den 
Kellergeschossen der Pavillons XI und XII auf dem Grundstücke 
des Krankenhauses im Friedrichshain und stellt diese Summe 
aus dem Dispositionsquantum für unvorhergesehene Ausgaben 
von 500 000 JC — Spezial-Verwaltung 45, Extraordinarium 
Position 1 — zur Verfügung. 
Berlin, den 9. Juni 1893. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. Zelle. 
Zu Nr. 435. 
Erläuterungsbericht 
zum Kostenanschlag über Herstellung von je zwei Tobzellen 
nebst Wärterstube in den Kellergeschossen der Pavillons XI 
und XII auf dem Grundstück des städtischen allgemeinen 
Krankenhauses im Friedrichshain. 
Nach Beschluß des Kuratoriums des städtischen Krankenhauses 
im Friedrichshain vom 7. Mai 1893 wurde die Einrichtung von je 
zwei Tobzellen und einem Wärterraum in den Kellergeschossen der 
Pavillons XI und XII zur vorübergehenden Aufnahme von Geistes 
kranken zur Ausführung empfohlen. 
Die Herstellung der Zellen geschieht dadurch, daß die Gurtbogen 
öffnungen mit 1 Stein starken massiven Mauern geschlossen werden. 
Nach Untersuchung der Räumlichkeiten stellte es sich heraus, daß 
ein Anschluß an die vorhandene Luftheizung nicht ausführbar ist, und 
wurde deshalb die Erwärmung der Räume durch Dauerbrand-Oefen, 
welche in massiven Heizkammern aufzustellen sind, in Aussicht ge 
nommen. 
Das jetzt vorhandene flache Pflaster der Zellen rc. soll Gipsestrich 
und Linoleumbelag erhalten. 
Die Fenster und Thüren sind in der für derartige Anlagen 
üblichen Weise mit Vergitterung und festen doppelten Thüren aus 
gestattet gedacht. 
Berlin, den 27. Mai 1893. 
Der Stadtbauinspektor, 
gez. Dylewski. 
436. Vorlage (J.-Nr. 1 681 B. V. II. 93) — zur Beschluß- 
fassung —, betreffend die Herstellung einer Hilfsbrücke 
an Stelle der abzubrechenden Oberbaumbrücke. 
Die als hölzerne Jochbrücke konstruirte Oberbaumbrücke befindet 
sich schon seit einigen Jahren in so wenig gutem Bauzustande, daß 
fast alljährlich zu ihrer Erhaltung erhebliche Kosten aufgewendet 
werden müssen; da dieselbe auch sonst den gesteigerten Anforderungen 
des Land- und Wasserverkehres nicht mehr entspricht, so hatte die 
Städtische Buuverwaltung bereits im Etatsjahr 1892/93 die Absicht 
zu erkennen gegeben, mit einem vollständigen Um- bezw. Neubau 
dieser Brücke vorzugehen, und es war zu diesem Behufe in den Etat 
des genannten Jahres als erste Rate ein Betrag von 100 000 auf 
genommen, der dazu bestimmt war, die Kosten für die Jnterimsbrücke 
und den Beginn der Fundirungen für das definitive Bauwerk zu decken. 
Durch das in der Zwischenzeit von der Firma Siemens & Halske 
vorgelegte Projekt einer Hochbahn von der Warschauerstraße nach dem 
Zoologischen Garten hat der beabsichtigte Umbau der Oberbaumbrücke 
eine nicht zu vermeidende Verzögerung erfahren. Denn die Hochbahn 
sollte nur wenige Meter oberhalb der bestehenden bezw. umzubauenden 
Straßenbrücke auf einem eigenen Brückenbauwerk die Spree über 
schreiten, eine Anordnung, der nach Ansicht der Bau-Deputation mit 
Rücksicht sowohl auf den Wasserverkehr als auch auf die architektonische 
Gestaltung nicht stattgegeben werden konnte. Verhandlungen, die über 
diese Angelegenheit mit der Firma Siemens & Halske gepflogen 
worden, haben zu dem Ergebniß geführt, daß nunmehr von der 
Ueberführung der Hochbahn über die Spree auf eigner Brücke Abstand 
genommen ist, und die Unternehmer sich bereit erklärt haben, falls die 
Bahnanlage die Genehmigung der zuständigen Behörden erhält, die 
Straßenbrücke in der Weise zur Ueberführung der Hochbahn zu benutzen, 
daß letztere über dem zu diesem Behufe zu verbreiternden südöstlichen 
Bürgersteige ihren Platz finden würde. 
Das neu zu errichtende Brückenbauwerk überschreitet, wie aus dem 
Lageplan Blatt 1» hervorgeht, die Spree an derselben Stelle, welche 
die gegenwärtig vorhandene Jochbrücke einnimmt, und es muß daher, 
bevor zu dem Neubau geschritten werden kann, das alte Bauwerk 
abgebrochen und zur Aufrechterhaltung des Verkehres vor und während 
der Bauzeit eine Jnterimsbrücke hergestellt werden. 
Ein Projekt für das definitive Bauwerk werden wir, sobald die 
Verhandlungen über die Ausführung der Hochbahn zu einem endgültigen 
Ergebniß geführt haben, der Stadtverordneten-Versammlung zur Be 
schlußfassung vorlegen. Vor der Hand fügen wir diesem Bericht eine 
Skizze bei, aus der in einer Ansicht, einem Querschnitt und einem 
Grundrisse die ungefähre Anordnung der mit der Straßenbrücke ver 
einigten Bahnüberführung hervorgeht. 
Gleichzeitig legen wir in Blatt 3 einen Entwurf für die oberhalb 
der vorhandenen Brücke zu entrichtenden Jnterimsbrücke nebst Kosten 
überschlag, der mit einem Betrage von 87 000 JC abschließt, vor. 
Diese Brücke überschreitet die Spree in einer Länge von 157,ao m, 
sie erhält eine Breite von 9,oo m von denen der Fahrdamm 6,<»> m 
und die beiderseitigen Bürgersteige je 1,»o m in Anspruch nehmen. 
Die Brücke ist in üblicher Weise als Jochbrücke mit fester Fahrbahn 
konstruirt; die mit 10 m Lichtweite bemessenen 3 Durchsahrtsöffnungen 
sind so angeordnet, daß sowohl während des Neuhaues als auch 
während des Bestandes der alten Brücke die Durchfahrt größerer 
Fahrzeuge ungehindert stattfinden kann. 
Im Anschluß an die vorstehenden Ausführungen ersuchen die 
Stadtverordneten-Versammlung wir, Wohldieselbe wolle beschließen: 
Die Stadtverordneten-Versammlung stimmt dem vorgelegten 
Entwurf zur Herstellung einer Hilfsbrücke über die Oberspree 
oberhalb der Oberbaumbrücke zu, gerehmigt den Abbruch der 
letzteren, und stellt zur Bestreitung der Kosten für diese 
Arbeiten, welche sich nach dem vorgelegten Kostenüherschlage 
auf 87 000 JC beziffern, aus Spezialetat Nr. 36 pro 
I. April 1892/93 Extraordinarium Ausgabe Titel IV Pos. 9 
als erste Rate den Betrag von 87 000 JC zur Verfügung. 
Berlin, den 8. Juni 1893. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. Zelle. 
437. Vorlage (J.-Nr. 3 179 Grd. D. 93) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend den Verkauf einer an der 
Kaiser Wilhelmstraße belegenen Baumaske von ca. 
76 gm Größe. 
Von den zur Beseitigung der Königsmauer und zur Durchlegung 
der Kaiser Wilhelmstrabe zwischen Burg- und Münzstraße im Wege 
der Enteignung erworbenen Grundstücken Klosterstr. 11 — Grundbuch 
von Berlin, Band 8, Nr. 604 — und Papenstr. 23 — Band 12 
Nr. 909 desselben Grundbuchs — ist eine am Treffpunkte der Kaiser 
Wilhelmstraße mit der Klosterstraße und dem Marienkirchhof belegene 
bebauungsfähige Fläche von ca. 76 qm Größe verblieben, welche auf 
dem in 2 Exemplaren anliegenden Lageplane vom April 1893 mir 
den Buchstaben bcdeikb umschrieben ist. Ihrer geringen Größe 
wegen eignet sich diese Fläche nicht zu einer Verwendung für städtische 
Zwecke auch nicht zu einer selbständigen Bebauung. Die Bebauung 
läßt sich dagegen zweckmäßig in Gemeinschaft mit dem benachbarten 
Grundstücke Klosterstr. 12 ausführen, Hierzu bietet sich jetzt die 
Gelegenheit. 
Die eingetragene Eigenthümerin des letzterwähnten, auf den an 
liegenden Plänen mit den Buchstaben abcdefgha umschriebenen 
Grundstücks, das 207 gm Flächeninhalt besitzt, die Genossenschaftsbank 
für das Stralauer Stadtviertel Hierselbst, eingetragene Genossenschaft 
mit unbeschränkter Haftpflicht, beabsichtigt nämlich auf diesem Grund 
stücke für ihre eigenen Zwecke ein Bankgebäude mit vornehmer und 
künstlerisch ausgestatteter Fa?ade unter Verwendung echten Materials 
zu errichten und hat sich bereit erklärt, die angrenzende städtische Bau 
maske käuflich zu erwerben, um sie in das Bauprojekt mit hinein 
zuziehen. 
Da beide in Rede stehenden Grundstücke, die städtische Baumaske 
sowohl, die wüst daliegt, wie Klosterstr. 12, welches mit alten häßlichen 
Baulichkeiten bestanden ist, der in Betracht kommenden Gegend sehr 
zur Unzierde gereichen, so sind wir dem Kaufverträge der Genossenschafts 
bank, in dessen Gefolge diesem Zustande baldigst ein Ende gemacht 
werden soll, gern näher getreten und haben, vorbehaltlich der Zustimmung 
der Stadtverordneten-Versammlung, eine Einigung mit der genannten 
Bank auf folgender Grundlage erzielt: 
1. Der Kaufpreis für die Baumaske von ca. 76 gm beträgt 
850 JC für das Quadratmeter und werden der erwerbenden 
Genossenschaftsbank die auf die Baumaske und das Grund 
stück Klosterstr. 12 entfallenden ortsstatutarischen Kosten der 
Freilegung, ersten Einrichtung, Pflasterung und Entwässerung 
der diese Realitäten begrenzenden Straße am Marienkirchhofe 
erlassen.
	        
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