ad JW 31.
(413.)
Jorkage,
welche den Zeitungen nicht mitgetheilt ist.
413. Vorlage (J.-Nr. 394 Dl. 8. D. 93) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Bewilligung einer laufenden
Unterstützung.
Wir ersuchen die Stadtverordneten-Versammlung zu beschließen:
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit ein
verstanden, daß der Wittwe des Markthallen - Inspektors
Joost, Luise geb. Freiin von Steinaecker, vom l. April
d. Js. ab, vorläufig auf die Dauer von 3 Jahren, eine
jährliche Unterstützung von 600 JC aus dem Etat der Markt-
Hallen-Verwaltung gezahlt werde.
Begründung.
Am 9. Februar d. I. verstarb Hierselbst der Markthallen-Jnspektor
Oskar Joost mit Hinterlassung einer Wittwe und einer siebenjährigen
Tochter.
Joost, welcher vom 31. Oktober 1867 bis 30. Juni 1882 beim
Militär gedient hat und danach als Inspektor beim Augusta- Hospital
Hierselbst thätig war, ist am 16. April 1886 in den Dienst der
Markthallen-Verwaltung eingetreten und zwar als Inspektions-Assistent
der Zentral-Markthalle. Bereits am 13. Mai 1886 wurde er seiner
zufriedenstellenden Leistungen wegen zum Inspektor der Markthalle IV
ernannt. Als solcher erhielt er zuletzt ein Gehalt von 3 600 JC
jährlich und für die Verwaltung der zur Markthalle gehörigen Vorder
häuser eine Entschädigung von 200 JC jährlich. Joost, der stets ein
pflichttreuer Beamte gewesen, erkrankte im Dezember v. Js. an
Influenza und Lungenentzündung und erlag diesen Krankheiten nach
einem achtwöchentlichen Krankenlager.
Durch seinen Tod ist seine Familie in einen sehr hülfsbedürftigen
Zustand versetzt worden. Die vorhanden gewesenen geringen Baar
mittel haben zur Deckung der Ausgaben für Aerzte, Arzneien, für die
kostspielige Pflege während des langen Krankenlagers, sowie für die
Beerdigung nicht ausgereicht, so daß noch jetzt Forderungen an die
Wittwe herantreten, welche nur aus der von dem Inspektor Joost
Berlin, den 3. Juni 1893.
Der Stadtverordneten-Vorsteher
Langerhans.
seiner Zeit hinterlegten und jetzt an die Wittwe zurückgezahlten Amts
kaution von 1000 JC gedeckt werden können, da die Joost'schen Ehe
leute kein weiteres Vermögen besessen haben.
Seitens des Markthallen-Kuratoriums ist der Wittwe Joost eine
einmalige Unterstützung von 300 JC gewährt worden; außerdem hat
sie das Gehalt ihres Mannes für den Monat März d. Js. als Gnaden-
bewilliguug erhalten. Seit dem l. April d. Js. aber befindet sie sich
ohne jedes Einkommen, da ihr eine Pensionsberechtigung nicht zusteht;
sie hat deshalb an das Markthallen-Kuratorium die Bitte gerichtet, ihr
eine laufende Unterstützung zu bewilligen.
Irgend einem Erwerbe nachzugehen, um für sich und ihre Tochter
den Lebensunterhalt zu verdienen, ist Frau Joost, die jetzt im
55. Lebensjahre steht, nicht im Stande, da sie in Folge schwerer Er
krankung im vergangenen Jahre, sowie durch die angestrengte Pflege
bei Tag und bei Nacht, welche die Krankheit ihres Ehemannes er
forderlich machte, derartig an ihrer Gesundheit gelitten hat, daß sie
noch jetzt auf Anordnung des Arztes oftmals genöthigt ist, das Bett
zu hüten. Von den vier Geschwistern, welche Frau Joost noch hat,
ist eine Schwester in Folge Krankheit vollständig erwerbsunfähig und
muß von den übrigen Geschwistern erhalten werden; die letzteren sind,
da sie ebenfalls kein Vermögen besitzen, nicht im Stande, auch noch
Frau Joost zu unterstützen.
Unter diesen Umständen halten wir die Gewährung einer laufenden
Unterstützung an die Wittwe Joost für erforderlich und sind bereit,
dem Antrage des Markthallen-Kuratoriums entsprechend, derselben
zunächst auf 3 Jahre vom t. April d. Js. ab eine solche in Höhe von
600 JC jährlich aus dem Markthallen-Etat, bei welchem für einmalige
und laufende Unterstützungen 4 000^ eingestellt sind, zu bewilligen.
Frau Joost wohnt Chausseestr. 27, III.
Berlin, den 12. Mai 1893.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. Zelle.
Druck von Gebrüder Grunert, Berlin.