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.M 31.
(388—412).
Hortagen
für die
Stadtverordneten-Versammlung zu Berlin.
388. Vorlage (J.-Nr. I 130 V. 8. I. 93) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Bewilligung einer Beihilfe
von 2 000 JC an die auf Veranlassung des Herrn
Ministers für Handel und Gewerbe berufene
Kommission zur Prüfung und Untersuchung von
Rauchverbrennungs-Vorrichtungen.
Der Herr Minister für Handel und Gewerbe hatte im vergangenen
Jahre angeordnet, daß eine Kommission, bestehend aus Kommissarien
seines Ressorts, des Herrn Ministers der öffentlichen Arbeiten, des
Herrn Polizei-Präsidenten von Berlin, des Vereins deutscher Ingenieure
und des Zentral-Verbandes der preußischen Dampfkessel-Ueberwachungs-
Vereine berufen werde, um die neuerdings eingeführten Rauch-
verbrennungs-Apparate zu prüfen, namentlich auch behufs Feststellung
der Frage, ob daraufhin polizeiliche Verordnungen zur Verhütung des
Rauches gewerblicher Anlagen in größeren Städten erlassen werden
können.
Mit der Führung dieser Angelegenheit hatte der Herr Minister
den Präsidenten des Zentralverbandes der preußischen Dampfkessel-
Ueberwachungs-Vereine Herrn Kommerzienrath Dr. Delbrück-Stettin
beauftragt und demselben anheimgegeben, auch das Reichs-Marineamt
und den Magistrat von Berlin zu ersuchen, sich durch einige Kommissarien
bei den Berathungen der Kommission vertreten zu lassen.
Auf ein bezügliches Ersuchen sind als Vertreter des Magistrats
die Herren Stadibaurath Blankenstein, Direktor der städtischen
Wasserwerke Gill und der städtische Ingenieur für Heizanlagen Caspar
diesseits abgeordnet worden.
Die erste Sitzung der aus 22 Kommissarien der obenerwähnten
Behörden und Vereine gebildeten „Kommission zur Prüfung und Unter
suchung von Rauchverbrennungs-Vorrichtungcn" hat am 20. Oktober
1892 im Sitzungssaal des Ministeriums für Handel und Gewerbe
stattgefunden. Das Ergebniß der Verhandlungen dieser Sitzung war
die Einsetzung einer aus 11 Mitgliedern bestehenden „technischen
Kommission" (in welche von den diesseitigen Kommissarien auch die
Herren Gill und Caspar gewählt wurden) mit dem Aufträge, die in
Berlin vorhandenen, auf Rauchverhütung abzielenden Einrichtungen zu
besichtigen, dieselben vom technischen sowie wissenschaftlichen Standpunkte
aus zu prüfen — soweit ihr dies zweckdienlich erscheine — und die
jenigen Einrichtungen zu bezeichnen, welche nach ihrer Ansicht einer
weiteren eingehenden Prüfung werth seien.
Auf Grund der Ermittelungen dieser technischen Kommission hat
nunmehr die Gesammtkommission in einer am 16. Februar er. statt
gehabten zweiten Sitzung beschlossen, sofort mit der Untersuchung der
in Berlin in großer Zahl in Betrieb befindlichen Rauchverbrennungs
Apparate vorzugehen und, nachdem hierbei die wirklich brauchbaren
und wirksamen Einrichtungen ausgeschieden worden seien, mit denselben
an verschiedenen Kesselsystemcn und mit verschiedenen Brennmaterialien
weitere Versuche anzustellen.
Es handelt sich nunmehr um die Aufbringung der hierdurch ent
stehenden Kosten.
Rach dem in Abschrift beigefügten Schreiben des Herrn
Kommerzienrathes Dr. Delbrück vom 21. Februar er. hat der Zentral
verband der preußischen Dampfkessel-Ueberwachungs-Vereine 4 000 JC
bewilligt. Ferner hat der Vertreter des Herrn Ministers der geistlichen
Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten einige Tausend Mark in
Aussicht gestellt und ist auch der Herr Minister für Handel und Gewerbe
um einen Beitrag von 4 000 JC ersucht worden. Weiter wird in
dem Schreiben die Erwartung ausgesprochen, daß auch der Magistrat
von Berlin etwa 4 000 JC beitragen werde.
Wir sind der Ansicht, daß die Stadt Berlin an der Lösung der
Rauchverbrennungsfrage allerdings ein hervorragendes Interesse hat
und die Bewilligung eines Beitrages zur Deckung der Kosten wohl
begründet erscheint. Wir haben daher beschlossen, bei der Stadt
verordneten-Versammlung die Bewilligung einer Beihilfe von 2 000 JC.
zu beantragen.
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir daher, beschließen
zu wollen:
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit ein
verstanden, daß der Kommission zur Prüfung und Unter
suchung von Rauchverbrennungs-Vorrichtungcn zur Deckung
der Kosten der anzustellenden Versuche und sonstigen Ausgaben
eine Beihilfe von 2 000 JC gewährt werde, welche Summe
aus dem Dispositions-Quantum für unvorhergesehene Aus
gaben (Spezial-Verwaltung 45, Extraordinarium, Pos. 1) zu
entnehmen ist.
Berlin, den 18. Mai 1893.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. Zelle.
380. Vorlage (J.-Nr. 1426 8. V. II. 93) — zur Beschluß,
faffung —» betreffend die Bestellung von Pflaster
steinen für das Etatsjahr 1804/0».
Die Stadtverordneten - Versammlung hat sich seit einer Reihe von
Jahren stets damit einverstanden erklärt, daß ein Theil der für die im
nächstfolgenden Etatsjahre auszuführenden Straßenpflasterungen erforder
lichen Pflastersteine bis zu einem gewissen Kostenbeträge schon im vor
hergehenden Elatsjahre in Bestellung gegeben werde, auch zu diesem
Zwecke besondere Bewilligungen eintreten lassen.
Es erscheint nothwendig in gleicher Weise auch für den Bedarf
des Jahres 1894/95 Sorge zu tragen und die Bestellung der Pflaster
steine vorzunehmen, damit die Bearbeitung dieser Steine schon jetzt
erfolgen kann, und solche vor und während des Winters so frühzeitig
hierhergeschafft werden können, daß nach Feststellung des Etats pro
1894/95 es möglich wird, die Pflasterungen baldmöglichst in Angriff
zu nehmen.
In Uebereinstimmung mit der Bau-Deputation halten wir es
deshalb für nothwendig, daß auch für das nächste Etatsjahr, wie es
für die Vorjahre geschehen ist, die Vorausbestellung von Pflastersteinen
für den Betrag von mindestens 800 000 JC erfolgt. Die Bezahlung
der im Laufe dieses Jahres anzuliefernden Steine kann aus dem Ueber-
schuß des Jahres 1892/93 stattfinden.
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir deshalb um
folgende Beschlußfassung:
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit ein
verstanden, daß ein Theil der für das Etatsjahr 1894/95
erforderlichen Pflastersteine bis zum Kostenbeträge von
800 000 JC
schon jetzt in Bestellung gegeben und die Kostensumme aus
dem Ueberschusse des Jahres 1892/93 entnommen wird.
Berlin, den 29. Mai 1893.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. Zelle.