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Volume No. 31 (388-412), 3. Juni 1893

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1893 (Public Domain)

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.M 31. 
(388—412). 
Hortagen 
für die 
Stadtverordneten-Versammlung zu Berlin. 
388. Vorlage (J.-Nr. I 130 V. 8. I. 93) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Bewilligung einer Beihilfe 
von 2 000 JC an die auf Veranlassung des Herrn 
Ministers für Handel und Gewerbe berufene 
Kommission zur Prüfung und Untersuchung von 
Rauchverbrennungs-Vorrichtungen. 
Der Herr Minister für Handel und Gewerbe hatte im vergangenen 
Jahre angeordnet, daß eine Kommission, bestehend aus Kommissarien 
seines Ressorts, des Herrn Ministers der öffentlichen Arbeiten, des 
Herrn Polizei-Präsidenten von Berlin, des Vereins deutscher Ingenieure 
und des Zentral-Verbandes der preußischen Dampfkessel-Ueberwachungs- 
Vereine berufen werde, um die neuerdings eingeführten Rauch- 
verbrennungs-Apparate zu prüfen, namentlich auch behufs Feststellung 
der Frage, ob daraufhin polizeiliche Verordnungen zur Verhütung des 
Rauches gewerblicher Anlagen in größeren Städten erlassen werden 
können. 
Mit der Führung dieser Angelegenheit hatte der Herr Minister 
den Präsidenten des Zentralverbandes der preußischen Dampfkessel- 
Ueberwachungs-Vereine Herrn Kommerzienrath Dr. Delbrück-Stettin 
beauftragt und demselben anheimgegeben, auch das Reichs-Marineamt 
und den Magistrat von Berlin zu ersuchen, sich durch einige Kommissarien 
bei den Berathungen der Kommission vertreten zu lassen. 
Auf ein bezügliches Ersuchen sind als Vertreter des Magistrats 
die Herren Stadibaurath Blankenstein, Direktor der städtischen 
Wasserwerke Gill und der städtische Ingenieur für Heizanlagen Caspar 
diesseits abgeordnet worden. 
Die erste Sitzung der aus 22 Kommissarien der obenerwähnten 
Behörden und Vereine gebildeten „Kommission zur Prüfung und Unter 
suchung von Rauchverbrennungs-Vorrichtungcn" hat am 20. Oktober 
1892 im Sitzungssaal des Ministeriums für Handel und Gewerbe 
stattgefunden. Das Ergebniß der Verhandlungen dieser Sitzung war 
die Einsetzung einer aus 11 Mitgliedern bestehenden „technischen 
Kommission" (in welche von den diesseitigen Kommissarien auch die 
Herren Gill und Caspar gewählt wurden) mit dem Aufträge, die in 
Berlin vorhandenen, auf Rauchverhütung abzielenden Einrichtungen zu 
besichtigen, dieselben vom technischen sowie wissenschaftlichen Standpunkte 
aus zu prüfen — soweit ihr dies zweckdienlich erscheine — und die 
jenigen Einrichtungen zu bezeichnen, welche nach ihrer Ansicht einer 
weiteren eingehenden Prüfung werth seien. 
Auf Grund der Ermittelungen dieser technischen Kommission hat 
nunmehr die Gesammtkommission in einer am 16. Februar er. statt 
gehabten zweiten Sitzung beschlossen, sofort mit der Untersuchung der 
in Berlin in großer Zahl in Betrieb befindlichen Rauchverbrennungs 
Apparate vorzugehen und, nachdem hierbei die wirklich brauchbaren 
und wirksamen Einrichtungen ausgeschieden worden seien, mit denselben 
an verschiedenen Kesselsystemcn und mit verschiedenen Brennmaterialien 
weitere Versuche anzustellen. 
Es handelt sich nunmehr um die Aufbringung der hierdurch ent 
stehenden Kosten. 
Rach dem in Abschrift beigefügten Schreiben des Herrn 
Kommerzienrathes Dr. Delbrück vom 21. Februar er. hat der Zentral 
verband der preußischen Dampfkessel-Ueberwachungs-Vereine 4 000 JC 
bewilligt. Ferner hat der Vertreter des Herrn Ministers der geistlichen 
Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten einige Tausend Mark in 
Aussicht gestellt und ist auch der Herr Minister für Handel und Gewerbe 
um einen Beitrag von 4 000 JC ersucht worden. Weiter wird in 
dem Schreiben die Erwartung ausgesprochen, daß auch der Magistrat 
von Berlin etwa 4 000 JC beitragen werde. 
Wir sind der Ansicht, daß die Stadt Berlin an der Lösung der 
Rauchverbrennungsfrage allerdings ein hervorragendes Interesse hat 
und die Bewilligung eines Beitrages zur Deckung der Kosten wohl 
begründet erscheint. Wir haben daher beschlossen, bei der Stadt 
verordneten-Versammlung die Bewilligung einer Beihilfe von 2 000 JC. 
zu beantragen. 
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir daher, beschließen 
zu wollen: 
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit ein 
verstanden, daß der Kommission zur Prüfung und Unter 
suchung von Rauchverbrennungs-Vorrichtungcn zur Deckung 
der Kosten der anzustellenden Versuche und sonstigen Ausgaben 
eine Beihilfe von 2 000 JC gewährt werde, welche Summe 
aus dem Dispositions-Quantum für unvorhergesehene Aus 
gaben (Spezial-Verwaltung 45, Extraordinarium, Pos. 1) zu 
entnehmen ist. 
Berlin, den 18. Mai 1893. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. Zelle. 
380. Vorlage (J.-Nr. 1426 8. V. II. 93) — zur Beschluß, 
faffung —» betreffend die Bestellung von Pflaster 
steinen für das Etatsjahr 1804/0». 
Die Stadtverordneten - Versammlung hat sich seit einer Reihe von 
Jahren stets damit einverstanden erklärt, daß ein Theil der für die im 
nächstfolgenden Etatsjahre auszuführenden Straßenpflasterungen erforder 
lichen Pflastersteine bis zu einem gewissen Kostenbeträge schon im vor 
hergehenden Elatsjahre in Bestellung gegeben werde, auch zu diesem 
Zwecke besondere Bewilligungen eintreten lassen. 
Es erscheint nothwendig in gleicher Weise auch für den Bedarf 
des Jahres 1894/95 Sorge zu tragen und die Bestellung der Pflaster 
steine vorzunehmen, damit die Bearbeitung dieser Steine schon jetzt 
erfolgen kann, und solche vor und während des Winters so frühzeitig 
hierhergeschafft werden können, daß nach Feststellung des Etats pro 
1894/95 es möglich wird, die Pflasterungen baldmöglichst in Angriff 
zu nehmen. 
In Uebereinstimmung mit der Bau-Deputation halten wir es 
deshalb für nothwendig, daß auch für das nächste Etatsjahr, wie es 
für die Vorjahre geschehen ist, die Vorausbestellung von Pflastersteinen 
für den Betrag von mindestens 800 000 JC erfolgt. Die Bezahlung 
der im Laufe dieses Jahres anzuliefernden Steine kann aus dem Ueber- 
schuß des Jahres 1892/93 stattfinden. 
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir deshalb um 
folgende Beschlußfassung: 
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit ein 
verstanden, daß ein Theil der für das Etatsjahr 1894/95 
erforderlichen Pflastersteine bis zum Kostenbeträge von 
800 000 JC 
schon jetzt in Bestellung gegeben und die Kostensumme aus 
dem Ueberschusse des Jahres 1892/93 entnommen wird. 
Berlin, den 29. Mai 1893. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. Zelle.
	        
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