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der Feuerwehr vom 1882 eine Pension zu bewilligen.
Der Betrag derselben ist diesseits auf 576 JC jährlich festgestellt worden.
Laue, welcher sich seit August v. Js. in Jansenitz i./Pommern
befindet, ist, weil er andauernd transportunfähig ist, nicht von dem
städtischen Vertrauensärzte Sanitätsrath vr. Schulz, sondern auf
Requisition des Königlichen Polizei-Präsidiums durch den zuständigen
KreiS-Phystkus in Bezug auf seine fernere Dienstfähigkett untersucht
worden.
Das Gutachten, sowie der Seitens des Polizei-Präsidiums mit
Herrn vr. Schulz gesührtc Schriftwechsel — dieser in Abschrift —
sind beigefügt.
Eine Beschäftigung des Laue in städtischen Diensten ist nach dem
Inhalte des Gutachtens ausgeschlossen.
Indem wir ferner die Dienstakten, das Dienstbeschädigungsattest,
sowie den Nationale und Pensions-Berechnung enthaltenden Antrag
des Königlichen Polizei-Präsidiums übersenden, beantragen wir folgende
Beschlußfassung:
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit ein
verstanden, daß dem dienstunfähigen Feuermanne Karl Laue
vom 1. Juli d. Js. ab eine Pension von jährlich 576 JC
in monatlichen Theilen im Voraus zu Lasten der Spezial-
Verwaltung 41, Abtheilung 2, Titel II B b gezahlt werde.
Berlin, den 5. Mai 1893.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. Zelle.
376. Vorlage (J.-Nr. 1 084 F. B. II. 93) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Weitcrbewilligung des dem
dienstunfähigen Oberfeuermanne Hermann Müller
bisher gewährten, der reglementsmäßigen Pension
gleichkommenden Betrages.
Durch Beschluß vom 9. Juni v. Js. — Protokoll Nr. 22 E J —
hat die Stadtverordneten-Versammlung sich damit einverstanden erklärt,
daß dem dienstunfähigen Oberfeuermanne Hermann Müller vom
1. Juli 1892 ab aus ein weiteres Jahr der bisherige, der reglements-
mäßigen Pension gleichkommende Betrag von jährlich 1 296 JC mit
der Maßgabe weiter gezahlt werde, daß der Stadtgemeinde das Recht
auf Beschäftigung des Genannten vorbehalten bleibt.
Mangels geeigneter Gelegenheit hat bisher eine Beschäftigung des
Müller nicht erfolgen können; wir ersuchen daher um folgende
Beschlußfassung:
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit
einverstanden, daß dem dienstunfähigen Oberfeuermanne
Hermann Müller vom 1. Juli 1893 ab auf ein weiteres
Jahr der bisherige, der reglementsmäßigen Pension gleich
kommende Betrag von jährlich 1 296 JC in monatlichen
Theilen im Voraus zu Lasten der Spezial-Verwaltung 41,
Abtheilung 2, Titel II Ba mit der Maßgabe weiter gezahlt
werde, daß der Sladtgemeinde das Recht auf Beschäftigung
des Genannten vorbehalten bleibt.
Berlin, den 24. April 1893.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. Zelle.
377. Vorlage (J.-Nr. I 719 F. B. II. 93) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Weiterbewilliguug eines
der reglementsmäßigen Pension gleichkommende«
Betrages an den dienstunfähigen Spritzenmann
Hermann Mau.
Durch Beschluß vom 30. Juni 1892 — Protokoll Nr. 29 B —
hat die Stadtverordneten-Versammlung sich damit einverstanden erklärt,
daß dem dienstunfähigen Spritzenmanne Hermann Mau vom
1. August 1892 ab, zunächst auf die Dauer eines Jahres ein der
reglementsmäßigen Pension gleichkommender Betrag von jährlich 756 JC
mit der Maßgabe gezahlt werde, daß der Stadtgemeinde das Recht
auf Beschäftigung des Genannten vorbehalten bleibt.
Bei dem Mangel einer geeigneten Gelegenheit hat Mau bisher
nicht beschäftigt werden können. Unter Uebersendung der Akten des
Genannten ersuchen wir die Stadtverordneten-Versammlung um folgende
Beschlußfassung:
Die Stadtverordneten - Versammlung erklärt sich damit
einverstanden, daß dem dienstunfähigen Spritzenmanne Her
mann Mau vom I. August d. Js. ab auf ein ferneres
Jahr der der reglementsmäßigen Pension gleichkommende
Betrag von jährlich 756 JC in monatlichen Theilen im
Voraus, zu Lasten der Spezial-Verwaltung 41, Abtheilung 2,
Titel II B. a, mit der Maßgabe fortgezahlt werde, daß der
Stadtgemeinde das Recht auf Beschäftigung des Genannten
vorbehalten bleibt.
Berlin, den 10. Mai 1893.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
Zelle.
378. Vorlage (J.-Nr. I 554 F. B. II. 93) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Bewilligung eines der regle»
mcntsmäßigen Pension gleichkommenden Betrages an
den dienstunfähigen Feuermann August Redies.
Das Königliche Polizei-Präsidium hat bei uns den Antrag gestellt,
dem dienstunfähig gewordenen, 43 Jahre alten Feuermanne August
Redies in Gemäßheit des Pensions-Reglements für das Exekutiv-
Personal der Feuerwehr vom '"roj[~ 1882 eine Pension zu bewilligen.
Der Betrag derselben ist diesseits auf 816 JC jährlich festgestellt worden.
In dem beigefügten Gutachten des städtischen Vertrauensarztes
ist die Verwendbarkeit des Redies für leichtere Verrichtungen des
städtischen Unterbeamtendienstes zugegeben. Wir beabsichtigen daher,
den Genannten bei geeigneter Gelegenheit zu beschäftigen und von dem
Ausfalle des Versuchs unsere weitere Entschließung abhängig zu machen.
Indem wir ferner die Dienstakten, das Dtenstbeschädigungs-Attest,
sowie den Nationale und Pensionsberechnung enthaltenden Antrag des
Königlichen Polizei-Präsidiums übersenden, beantragen wir folgende
Beschlußfassung:
Die Stadtverordneten - Versammlung erklärt sich damit
einverstanden, daß dem dienstunfähigen Feuermanne August
Redies vom 1. Juli d. Js ab, zunächst auf die Dauer
eines Jahres ein der reglementsmäßigen Pension gleich
kommender Betrag von jährlich 816 JC in monatlichen
Theilen im Voraus, zu Lasten der Spezial-Verwaltung 41,
Abtheilung 2, Titel II B. a. mit der Maßgabe gezahlt werde,
daß der Stadtgemeinde das Recht auf Beschäftigung des
Genannten vorbehalten bleibt.
Berlin, den 5. Mai 1893.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. Zelle.
378. Vorlage (J.-Nr. 2 245 G. B. I. 93) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Bewilligung einer laufenden
Unterstützung.
Wir beantragen zu beschließen:
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit
einverstanden, daß dem Vorarbeiter bei der städtischen Straßen
reinigung Fritz Gielisch vom 1. Juli d. Js. ab eine laufende
Unterstützung von 500 Je jährlich vorläufig auf die Dauer
von 3 Jahren gezahlt werde.
Begründung.
Der Vorarbeiter bei der städtischen Straßenreinigung Fritz
Gielisch, Hierselbst Straßburgerstr. 5 wohnhaft, welcher seit dem
3. Dezember 1872 ununterbrochen im Dienste der Straßenreinigung
thätig war, kann wegen seines vorgerückten Alters, seiner körperlichen
Leiden und seiner verbrauchten Körperkräfte, den schweren und auf
reibenden Straßenreinigungsdienst nicht mehr verrichten.
Gielisch ist 56 Jahre alt, seine Ehefrau, welche keinen Neben
verdienst hat, ist 50 Jahre alt. Von seinen 3 Kindern, welche sämmtlich
auf die Stütze des Vaters angewiesen sind, ist ein Sohn 20 Jahre,
ein Sohn 12 Jahre und eine Tochter 14 Jahre alt. Der älteste Sohn
ist zur Zeit ohne Verdienst.
Für die Kellerwohnung, bestehend aus 2 Stuben und Küche hat
Gielisch an jährlicher Miethe ZOO JC zu zahlen.
Nach dem beigefügten ärztlichen Atteste des Königlichen Bezirks
und Stadt-Physikus Herrn Sanitätsrath vr. Schulz crgiebt sich, daß
p. Gielisch nicht nur mit einem Leiden des Verdauungsapparates
behaftet ist, sondern daß er auch eine unverkennbare Störung der
Ernährung zeigt, und daß seine körperlichen Kräfte verbraucht sind.
Er ist sicher dauernd unfähig geworden, schwere Arbeit zu leisten und
erscheint in diesem Sinne erwerbsunfähig.
Wir wollen ihm daher auf den Antrag der Deputafton für das
Straßenreinigungswesen in der Eingangs gedachten Form eine laufende
Unterstützung gewähren.
Berlin, den 23. Mai 1893.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. Zelle.