Druck von Gebrüder Grunert, Berlin.
ad J\p 28.
(318—321.)
Jorlagen,
welche den Zeitungen nicht mitgetheilt find.
318. Vorlage (J.-Nr. 410 8. D. II. 93) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Bewährung einer Unter
stützung an die Hilfslehrerin Mathilde Grostmann.
Fräulein Mathilde Großmann, geb. am 30. September
1842 in Berlin, bestand die Lehrerinenprüfung im April 1872, nach
dem sie bereits seit 1862 in mehreren Familien als Erzieherin thätig
gewesen war. Mit dem l. Oktober 1872 trat sie als Lehrerin in die
hiesige Möbus'jche höhere Mädchenschule ein und bemühte sich im
Jahre 1881 um Anstellung im städtischen Dienst. Ihres Alters
wegen mußte jedoch ihre Anstellung abgelehnt werden. Im Jahre 1885
schied sie aus der Möbus'schen Schule aus, um im französischen
Hospiz eine Stelle als Lehrerin und Erzieherin anzunehmen. Nach
dem in den Akten befindlichen Zeugnisse hat sie dort den ihr an
vertrauten Unterricht methodisch richtig und mit gutem Erfolge ertheilt.
Von ihrer definitiven Anstellung mußte jedoch Abstand genommen
werden, weil sie als Erzieherin besonders aus körperlichen Rücksichten
den Anforderungen nicht nach Wunsch entsprach. Im Februar 1886
trat sie aus dem Hospiz aus und wurde seit dem 13. Mai desselben
Jahres im städtischen Schuldienst beschäftigt, zunächst als Vertreterin,
seit dem 1. Oktober 1886 interimistisch. Vom 1. April 1887 ab
bis zum 11. November 1891, wo sie erkrankte, ist sie an der
84. Gemeindeschule unterrichtlich thätig gewesen.
Vom 15. Januar 1892 ab ist sie von ihrer Beschäftigung ent
bunden und die Zahlung des Honorars von monatlich 100 JO am
15. Januar 1892 eingestellt worden.
Fräulein Großmann hat sich stets eifrig und sehr gewiffenhaft
gezeigt und sich ihrer Schülerinnen stets in liebevoller Weise an
genommen. Laut eines bet den Akten befindlichen Attestes des vr.
med. Schaefer in Pankow hat sie als Folge überstandener Influenza
nervöse Störungen zurückbehalten, welche cs ihr unmöglich machen,
ihre Amtsthätigkeit wieder aufzunehmen.
Die p. Großmann wohnt z. Z. Köpenickerstr. 31a, bei Herter
und befindet sich nach dem Urtheile des Schulinspektors vr. Fischer
in sehr bedrängter Lage.
Sie erhält nach Auskunft des Letzteren:
1. aus der Pensionskasse für Lehrerinnen . . . . 60 JO
2. von dem Königlichen Provinzial-Schulkollegium . 120 -
3. aus der Pischon-Stiftung . 360 -
zusammen 540 JO
jährlich. Die Zuwendungen zu 2 und 3 sind jedoch jederzeit widerruflich.
Diese 540 JO dürften aber zum nothdürsligen Lebensunterhalte für
eine noch dazu kranke Person nicht ausreichen.
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir daher in An
betracht des leidenden Zustandes und der völligen Mittellosigkeit der
Pctentin zu beschließen:
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit ein
verstanden, daß der Hilfslehrerin Fräulein Mathilde
Großmann eine jährliche Unterstützung von 160^ auf
3 Jahre vom 1. April 1893 ab gezahlt wird.
Berlin, den 20. März 1893.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. Zelle.
31». Vorlage (J.-Nr. 2 218 V. B. I. 93) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Wahl eines Bürger-
Deputirten der Deputation für öffentliche Gesund
heitspflege.
Die Wahlzeit des durch Beschluß der Stadtverordneten-Versammlung
vom 28. April 1887 — Protokoll Nr. 17 — zum Bürger-Deputirten
der Deputation für öffentliche Gesundheitspflege gewählten Professors
vr. Finkner, Burggrafenstr. 2», läuft am 12. Mai er. ab.
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir daher ergebenst,
die Wahl eines Bürger-Deputirten für die genannte Deputation bewirken
zu wollen.
Gegen eventuelle Wiederwahl liegen Bedenken nicht vor.
Berlin, den 26. April 1893.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
320. Vorlage (J.-Nr. 142 F. 8. B. I. 93) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Wahl des Maurermeisters
W. Rohrschneider zum Rathsmaurermeister auf
die Dauer von 0 Jahren vom 1. Mai 1803 ab.
Der Rathsmaurermeister Kirstaedter ist verstorben und haben
wir an seine Stelle den Maurermeister W. Rohrschneider, Zossener-
straße 7, in Uebereinstimmung mit der Deputation für die städtische
Feuer-Sozietät zum Rathsmaurermeister gewählt.
Bevor wir denselben als solchen bestallen, ersuchen wir die Stadt
verordneten-Versammlung ergebenst, zu beschließen:
Die Stadtverordneten-Versammlung hat gegen die Wahl
des Maurermeisters W. Rohrschneider, Hierselbst Zossener-
straße 7 zum Rathsmaurermeister auf die Dauer von
6 Jahren vom I.Mai 1893 ab Bedenken nicht geltend zu machen.
Berlin, den 27. April 1893.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. Zelle.
321. Vorlage (J.-Nr. 120 F. S. B. I. 93) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Wiederwahl des Raths
zimmermeisters Hesse als solcher auf die Zeit von
sechs Jahren vom 1. August 1803 ab.
Am 1. August 1893 läuft die Frist, für welche der Rathszimmer
meister Hesse als solcher gewählt war, ab und haben wir im Ein-
verständntß mit der Deputation für die städtische Feuer-Sozietät
beschlossen, denselben für einen ferneren Zeitraum von sechs Jahren
als Rathszimmermeister zu bestätigen.
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir daher ergebenst
zu beschließen:
Die Stadtverordneten-Versammlung hat gegen die Wieder
wahl des Rathsztmmermeisters Hesse als solcher für den
vom I. August er. ab laufenden Zeitraum von sechs Jahren
keine Bedenken zu erheben.
Berlin, den 27. April 1893.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. Zelle.
Berlin, den 6. Mai 1893.
Der Stadtverordneten-Vorsteher
Langcrhans.