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Volume No. 25 (253-261), 15. April 1893

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1893 (Public Domain)

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Es wurden hierauf folgende Angaben gemacht: 
Die Verbreiterung der Kurfürstenbrücke um 2 m wird kosten 
65 000 Ji 
die Regulirung des Schloßplatzes unter Verbreiterung 
des Bürgersteigs zwischen Breite- und Brüderstraße auf 
7 m, sowie unter Beseitigung des Jnselperrons und 
Verlegung der Pferdeeisenbahngcleise 136 000 - 
die Regulirung des Bürgersteigs zwischen Post- und 
Spandauerstraße 50 000 - 
die Erwerbung des von den Häusern auf dieser Straßen 
strecke zur Durchführung der neuen Baufluchtlinie er 
forderlichen Terrains 357 750 - 
die Erwerbung des von der sog. alten Post unter sonstiger 
Belastung des Gebäudes in seinem gegenwärtigen Zu 
stande zur Anlage eines kolonnadenartigen verdeckten 
Bürgersteigs erforderlichen Terrains 670 000 - 
für bauliche Veränderungen an diesem Gebäude Zwecks 
Herstellung eines solchen Ganges 10 000 - 
für die Erwerbung der Grundstücke auf dem Schloßplatz 2 074 000 - 
zusammen also 3 362 750 J(* 
Da nun aber in der letztgenannten Position auch die Kosten für 
das Grundstück Schloßplatz 16, welches wegen des Brückenbaues so 
wie so enteignet werden müsse, enthalten seien und auf 250 000 JO 
angenommen werden könnten, so erfordere das ganze Projekt zu seiner 
Ausführung etwa 3 112 750 ^. Erwäge man nun, daß die Neu 
bebauung der Königstraße zwischen Post- und Spandauerstraße in 
der neuen Fluchtlinie wahrscheinlich nach und nach erfolgen werde, 
daß also die Ausgaben für das zu erwerbende Terrain sich auf vielleicht 
5, 6 oder mehr Jahre vertheilten, die erste Rate der Kosten auch erst 
nach Fertigstellung der neuen Brücke zu zahlen sein werde, so sei die 
alljährlich aufzubringende Rate doch nicht so überschwenglich hoch, daß 
daran das ganze Projekt scheitern könne. 
Aus der Mitte des Ausschusses wurde hierauf erwidert, daß die 
Nothwendigkeit, die Königstraße zu verbreitern, erst nachgewiesen 
werden müsse, da der Verkehr daselbst sich dem Vernehmen nach doch 
vermindert habe, trotzdem die Mühlendammbrücke noch nicht ganz 
fertiggestellt und die zur Entlastung der Königstraße mit bedeutenden 
Opfern angelegte Kaiser Wilhelmstraße noch nicht bis zu ihrem End 
punkte in der Lothringerstraße durchgelegt sei. Es sei demnach wichtig, 
daß zunächst eine neue Verkehrsstatistik für die drei Parallelstraßen 
aufgenommen werde. Auch möchte es sich empfehlen, zur Regelung 
des Wagenverkehrs eine besondere Fahrordnung für die hier in Be 
tracht.zu ziehenden drei Brücken aufzustellen. Vergleiche man übrigens 
die Breite der Königstraße mit derjenigen der Straßen der City zu London, 
welche letzteren einen viel stärkeren Verkehr als jene aufzuweisen hätten, 
dann werde man zu dem Resultat gelangen müssen, daß die Verbreite 
rung der Königstraße nicht so unbedingt nothwendig sei. Aber dies selbst 
zugegeben, so folgere daraus doch nicht, daß man daneben auch noch 
und zwar aus Schönheitsrücksichten den Schloßplatz umgestalten müsse. 
Die Finanzlage der Stadt sei keine besonders günstige und werde sich 
in den folgenden Jahren voraussichtlich noch ungünstiger gestalten, da 
viele große Projekte, insbesondere die Einverleibung der Vororte, in 
der Luft schwebten. Dazu komme die bereits in diesem Jahre in die 
Erscheinung tretende Mehrausgabe aus Veranlassung des Polizeikosten 
gesetzes, welche mehr als 2V- Million betrage. Auch die Steuerkrast 
der Einwohner werde in Folge der neuen Steuergesetze mehr als bisher 
angespannt werden, man könne also nicht sagen, daß der gegenwärtige 
Zeitpunkt besonders geeignet sei zu Unternehmungen, die nicht unbedingt 
nothwendig seien. 
Es wurde ferner darauf hingewiesen, daß aus der Niederlegung 
der Häuser zwischen Breitestraße und Kurfürstenbrücke eigentlich nur das 
Schloß und das Marstallgebäude Vortheil hätten, daß die Forderung 
also nicht unberechtigt erscheinen könne, das Hausministerium zu einem 
nennenswerthen Beitrage anzugehen. Ob dieserhalb bereits Verhandlungen 
mit dem genannten Ministerium eingeleitet seien oder solche eingeleitet 
werden sollen, darüber verlaute bis jetzt noch nichts. 
Es sei sodann in der Vorlage gesagt, daß der nach dem Schloßplatz 
gerichtete Giebel des Marstalls nach den von Schlüter gefertigten 
Entwurfszeichnungen ausgestaltet werden solle. Wie diese Zeichnungen 
aussehen, wisse man nicht, auch erhelle aus der Vorlage nichts darüber, 
wer die Kosten für die Ausgestaltung des Giebels tragen werde. Die 
Stadt würde sich nun zwar gegen alle Eventualitäten dadurch sichern 
können, daß sie nach Niederlegung der Häuser auf dem Schloßplatz 
eine Maske vor dem Marstall liegen läßt; ob ein solches Mittel aber 
von der Mehrheit der Versammlung gut geheißen werden würde, sei 
doch zweifelhaft. 
Auch die Frage wegen der Terrassenanlage längs der Front des 
Schlosses scheine noch nicht endgültig beseitigt zu sein, wenigstens sei noch 
in jüngster Zeit in den Tagesblättern wieder die Rede davon gewesen, 
sogar unter Hinweis darauf, daß das Schloß einen eigenen Gutsbezirk 
bilde und die Stadt deshalb gar kein Recht habe, mitzusprechen, wenn 
die Terrassenfrage einmal wieder auftauchen sollte. Bevor hierüber 
nicht volle Klarheit herrsche, werde der Umgestaltung des Schloßplatzes 
seitens der städtischen Behörden überhaupt nicht näher getreten werden 
können, denn die Sachlage sei doch die, daß so viel Terrain, als auf 
der Südseite des Platzes durch die Niederlegung der Häuser gewonnen 
werde, auf der Nordseite durch die Terrassen wieder verloren gehe; 
die aufgewendeten Summen würden also für die Allgemeinheit unnütz 
ausgegeben sein. 
Des Weiteren wurde darauf hingewiesen, daß die Weitcrführung 
der Pferdebahn vom Rathhaus über die Kurfürstenbrücke zum Anschluß 
an die Gleise auf dem Schloßplatz unbedingt mit dem vorliegenden 
Projekte, wenn dasselbe verwirklicht werden sollte, verflochten werden 
müsse. Stelle man die Ertheilung der Genehmigung hierzu nicht als 
eine conditio sine qua non auf, dann werde sich wahrscheinlich nie 
wieder eine Gelegenheit finden, die Durchführung der Pferdebahn zu 
erreichen. 
Es wurde sodann ferner noch bemerkt, daß man dem Projekt im 
Ganzen wohl sympathisch gegenüberstehen könne, daß jedoch mit der 
Herstellung von Kolonnaden auf dem Grundstücke der alten Post jede 
Sympathie für dasselbe verloren gehe, denn es sei noch zu frisch in 
der Erinnerung Aller, welche große Unannehmlichkeiten die Läden auf 
dem ehemaligen Mühlendamm hervorgerufen hätten. Die Befürchtung 
eines Wiederauflebens derselben in der Königstraße könne doch nicht 
kurzer Hand abgewiesen werden, da der von dem Erdgeschoß des 
Gebäudes zu den Kolonnaden nicht gebrauchte Theil kaum anders als 
zu Läden, die aber nur eine geringe Tiefe haben könnten, verwendbar 
sei. Es scheine auch fast, als ob dieser Kolonnadengang nur ein 
Nothbehelf sein solle, um die Kostensumme nicht noch höher arbitriren 
zu müssen. Wenn nun unter keinen Umständen auf denselben einzugehen 
sei, so folge daraus, daß das ganze Grundstück angekauft werden müsse. 
Sodann schlage der Magistrat vor, für den Theil der Königstraße 
zwischen Post- und Spandauerstraße nur eine neue Baufluchtlinie 
festzusetzen, die Verbreiterung der Straße selbst aber erst nach 
dem erfolgten Umbau der betreffenden Häuser vorzunehmen. Auch 
hiermit könne man sich nicht einverstanden erklären, denn es würden 
durch das vereinzelte Zurücktreten der Häuser wieder ganz un 
leidliche, der Stadt zur Unzierde gereichende Zustände geschaffen, 
welche die städtischen Behörden unter keinen Umständen durch ihre 
Maßnahmen selbst herbeiführen dürften. Es bliebe demnach nur übrig, 
die Häuser bis zu der neuen Baufluchtlinie zu einem und demselben 
Zeitpunkte abzubrechen, und daß damit so schnell als möglich vor 
gegangen werde, sei dringend zu wünschen. Ueber die Höhe der dadurch 
entstehenden Kosten werde der Magistrat sich gleichfalls äußern müssen, 
bevor eine prinzipielle Stellungnahme möglich sei. Ferner sei es 
fraglich, ob es nicht vortheilhafter für die Stadt sei, die Königstraße 
auf der Nordseite zu verbreitern. Da es auch in Bezug hierauf an 
den nöthigen Zahlenangaben fehle, werde der Magistrat zu ersuchen 
sein, dieselben nachträglich beizubringen. 
Während so von allen Seiten die Ungewißheit über die Kosten 
frage betont wurde, glaubte man auch , noch darauf hinweisen zu sollen, 
daß ein klares Bild davon nur durch direkte Verhandlungen mit den 
Grundstücksbesitzern zu erzielen und daß es auch überhaupt fraglich 
sei, ob die Stadt, da es sich hier im Wesentlichen nur um Verschönerungs 
zwecke handle, event, das Expropriationsrecht erhalten werde. 
Seitens der Herren Magistrats-Kommiffarien wurde hierauf er 
widert, daß die Erwägungen, denen der Herr Minister der öffentlichen 
Arbeiten in seinem Reskript vom 6. Januar d. I. Ausdruck gegeben 
habe, den Magistrat bestimmt hätten, die Frage wegen des Neubaues 
der Kurfürstenbrücke nochmals eingehend zu erörtern. Das Resultat 
davon sei gewesen, die Verbreiterung der Brücke um 2 m, und zwar 
stromaufwärts, bei der Versammlung zu beantragen. Dies und die 
Herstellung einer der Brücke gleichen Breite in der Königstraße bedinge 
jedoch die Beseitigung der Häuser Schloßplatz Nr. 7 bis 16 und die 
Festsetzung einer neuen Baufluchtlinie auf der Südseite der Königstraße 
bis Spandauerstraße. Wolle man die Brücke stromabwärts um 2 m 
verbreitern und die Königstraße in ihrer gegenwärtigen Breite belassen, 
dann entstehe der Uebelstand, daß der Verkehr in eine engere Straße 
gezwängt werde, denn wenn es auch nicht unmöglich sei, die König 
straße bis zur Heiligengeiststraße auf 18 m zu verbreitern, sei die 
Fortsetzung der Baufluchtlinie auf dieser Seite bis zur Spandauerstraße 
mit Rücksicht auf die dort vorhandenen Postgebäude als ausgeschlossen 
zu betrachten. Werde die Vorlage im Prinzip abgelehnt, werde jetzt 
die Gelegenheit versäumt, der Brücke eine rechtwinklige Lage zur Spree 
zu geben und damit einen dem Verkehr entsprechenden ordnungsmäßigen 
Zugang zur Brücke von der südlichen Seite des Schloßplatzes her zu 
schaffen, dann würde der gegenwärtige unhaltbare Zustand verewigt 
werden. 
Wenn gesagt worden sei, der Magistrat habe früher eine Brücken 
breite von 16 m für ausreichend erachtet, dann sei darauf zu erwidern, 
daß damals ein Mehr nicht zu erreichen gewesen sei, daß aber ver 
änderte Verhältnisse, aus denen man Vortheile für die gesammte Be 
völkerung erzielen zu können glaube, auch die Veränderung eines 
früheren Standpunktes als berechtigt erscheinen lassen müßten. 
Was die Nothwendigkeit der Verbreiterung der Königstraße betreffe, 
so sei die Meinung ausgesprochen worden, daß die Straßen der City 
in London bei viel bedeutenderem Verkehr als hier noch enger seien. 
Dies als richtig zugegeben, dürfe man doch aber nicht vergessen, daß
	        
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