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Es wurden hierauf folgende Angaben gemacht:
Die Verbreiterung der Kurfürstenbrücke um 2 m wird kosten
65 000 Ji
die Regulirung des Schloßplatzes unter Verbreiterung
des Bürgersteigs zwischen Breite- und Brüderstraße auf
7 m, sowie unter Beseitigung des Jnselperrons und
Verlegung der Pferdeeisenbahngcleise 136 000 -
die Regulirung des Bürgersteigs zwischen Post- und
Spandauerstraße 50 000 -
die Erwerbung des von den Häusern auf dieser Straßen
strecke zur Durchführung der neuen Baufluchtlinie er
forderlichen Terrains 357 750 -
die Erwerbung des von der sog. alten Post unter sonstiger
Belastung des Gebäudes in seinem gegenwärtigen Zu
stande zur Anlage eines kolonnadenartigen verdeckten
Bürgersteigs erforderlichen Terrains 670 000 -
für bauliche Veränderungen an diesem Gebäude Zwecks
Herstellung eines solchen Ganges 10 000 -
für die Erwerbung der Grundstücke auf dem Schloßplatz 2 074 000 -
zusammen also 3 362 750 J(*
Da nun aber in der letztgenannten Position auch die Kosten für
das Grundstück Schloßplatz 16, welches wegen des Brückenbaues so
wie so enteignet werden müsse, enthalten seien und auf 250 000 JO
angenommen werden könnten, so erfordere das ganze Projekt zu seiner
Ausführung etwa 3 112 750 ^. Erwäge man nun, daß die Neu
bebauung der Königstraße zwischen Post- und Spandauerstraße in
der neuen Fluchtlinie wahrscheinlich nach und nach erfolgen werde,
daß also die Ausgaben für das zu erwerbende Terrain sich auf vielleicht
5, 6 oder mehr Jahre vertheilten, die erste Rate der Kosten auch erst
nach Fertigstellung der neuen Brücke zu zahlen sein werde, so sei die
alljährlich aufzubringende Rate doch nicht so überschwenglich hoch, daß
daran das ganze Projekt scheitern könne.
Aus der Mitte des Ausschusses wurde hierauf erwidert, daß die
Nothwendigkeit, die Königstraße zu verbreitern, erst nachgewiesen
werden müsse, da der Verkehr daselbst sich dem Vernehmen nach doch
vermindert habe, trotzdem die Mühlendammbrücke noch nicht ganz
fertiggestellt und die zur Entlastung der Königstraße mit bedeutenden
Opfern angelegte Kaiser Wilhelmstraße noch nicht bis zu ihrem End
punkte in der Lothringerstraße durchgelegt sei. Es sei demnach wichtig,
daß zunächst eine neue Verkehrsstatistik für die drei Parallelstraßen
aufgenommen werde. Auch möchte es sich empfehlen, zur Regelung
des Wagenverkehrs eine besondere Fahrordnung für die hier in Be
tracht.zu ziehenden drei Brücken aufzustellen. Vergleiche man übrigens
die Breite der Königstraße mit derjenigen der Straßen der City zu London,
welche letzteren einen viel stärkeren Verkehr als jene aufzuweisen hätten,
dann werde man zu dem Resultat gelangen müssen, daß die Verbreite
rung der Königstraße nicht so unbedingt nothwendig sei. Aber dies selbst
zugegeben, so folgere daraus doch nicht, daß man daneben auch noch
und zwar aus Schönheitsrücksichten den Schloßplatz umgestalten müsse.
Die Finanzlage der Stadt sei keine besonders günstige und werde sich
in den folgenden Jahren voraussichtlich noch ungünstiger gestalten, da
viele große Projekte, insbesondere die Einverleibung der Vororte, in
der Luft schwebten. Dazu komme die bereits in diesem Jahre in die
Erscheinung tretende Mehrausgabe aus Veranlassung des Polizeikosten
gesetzes, welche mehr als 2V- Million betrage. Auch die Steuerkrast
der Einwohner werde in Folge der neuen Steuergesetze mehr als bisher
angespannt werden, man könne also nicht sagen, daß der gegenwärtige
Zeitpunkt besonders geeignet sei zu Unternehmungen, die nicht unbedingt
nothwendig seien.
Es wurde ferner darauf hingewiesen, daß aus der Niederlegung
der Häuser zwischen Breitestraße und Kurfürstenbrücke eigentlich nur das
Schloß und das Marstallgebäude Vortheil hätten, daß die Forderung
also nicht unberechtigt erscheinen könne, das Hausministerium zu einem
nennenswerthen Beitrage anzugehen. Ob dieserhalb bereits Verhandlungen
mit dem genannten Ministerium eingeleitet seien oder solche eingeleitet
werden sollen, darüber verlaute bis jetzt noch nichts.
Es sei sodann in der Vorlage gesagt, daß der nach dem Schloßplatz
gerichtete Giebel des Marstalls nach den von Schlüter gefertigten
Entwurfszeichnungen ausgestaltet werden solle. Wie diese Zeichnungen
aussehen, wisse man nicht, auch erhelle aus der Vorlage nichts darüber,
wer die Kosten für die Ausgestaltung des Giebels tragen werde. Die
Stadt würde sich nun zwar gegen alle Eventualitäten dadurch sichern
können, daß sie nach Niederlegung der Häuser auf dem Schloßplatz
eine Maske vor dem Marstall liegen läßt; ob ein solches Mittel aber
von der Mehrheit der Versammlung gut geheißen werden würde, sei
doch zweifelhaft.
Auch die Frage wegen der Terrassenanlage längs der Front des
Schlosses scheine noch nicht endgültig beseitigt zu sein, wenigstens sei noch
in jüngster Zeit in den Tagesblättern wieder die Rede davon gewesen,
sogar unter Hinweis darauf, daß das Schloß einen eigenen Gutsbezirk
bilde und die Stadt deshalb gar kein Recht habe, mitzusprechen, wenn
die Terrassenfrage einmal wieder auftauchen sollte. Bevor hierüber
nicht volle Klarheit herrsche, werde der Umgestaltung des Schloßplatzes
seitens der städtischen Behörden überhaupt nicht näher getreten werden
können, denn die Sachlage sei doch die, daß so viel Terrain, als auf
der Südseite des Platzes durch die Niederlegung der Häuser gewonnen
werde, auf der Nordseite durch die Terrassen wieder verloren gehe;
die aufgewendeten Summen würden also für die Allgemeinheit unnütz
ausgegeben sein.
Des Weiteren wurde darauf hingewiesen, daß die Weitcrführung
der Pferdebahn vom Rathhaus über die Kurfürstenbrücke zum Anschluß
an die Gleise auf dem Schloßplatz unbedingt mit dem vorliegenden
Projekte, wenn dasselbe verwirklicht werden sollte, verflochten werden
müsse. Stelle man die Ertheilung der Genehmigung hierzu nicht als
eine conditio sine qua non auf, dann werde sich wahrscheinlich nie
wieder eine Gelegenheit finden, die Durchführung der Pferdebahn zu
erreichen.
Es wurde sodann ferner noch bemerkt, daß man dem Projekt im
Ganzen wohl sympathisch gegenüberstehen könne, daß jedoch mit der
Herstellung von Kolonnaden auf dem Grundstücke der alten Post jede
Sympathie für dasselbe verloren gehe, denn es sei noch zu frisch in
der Erinnerung Aller, welche große Unannehmlichkeiten die Läden auf
dem ehemaligen Mühlendamm hervorgerufen hätten. Die Befürchtung
eines Wiederauflebens derselben in der Königstraße könne doch nicht
kurzer Hand abgewiesen werden, da der von dem Erdgeschoß des
Gebäudes zu den Kolonnaden nicht gebrauchte Theil kaum anders als
zu Läden, die aber nur eine geringe Tiefe haben könnten, verwendbar
sei. Es scheine auch fast, als ob dieser Kolonnadengang nur ein
Nothbehelf sein solle, um die Kostensumme nicht noch höher arbitriren
zu müssen. Wenn nun unter keinen Umständen auf denselben einzugehen
sei, so folge daraus, daß das ganze Grundstück angekauft werden müsse.
Sodann schlage der Magistrat vor, für den Theil der Königstraße
zwischen Post- und Spandauerstraße nur eine neue Baufluchtlinie
festzusetzen, die Verbreiterung der Straße selbst aber erst nach
dem erfolgten Umbau der betreffenden Häuser vorzunehmen. Auch
hiermit könne man sich nicht einverstanden erklären, denn es würden
durch das vereinzelte Zurücktreten der Häuser wieder ganz un
leidliche, der Stadt zur Unzierde gereichende Zustände geschaffen,
welche die städtischen Behörden unter keinen Umständen durch ihre
Maßnahmen selbst herbeiführen dürften. Es bliebe demnach nur übrig,
die Häuser bis zu der neuen Baufluchtlinie zu einem und demselben
Zeitpunkte abzubrechen, und daß damit so schnell als möglich vor
gegangen werde, sei dringend zu wünschen. Ueber die Höhe der dadurch
entstehenden Kosten werde der Magistrat sich gleichfalls äußern müssen,
bevor eine prinzipielle Stellungnahme möglich sei. Ferner sei es
fraglich, ob es nicht vortheilhafter für die Stadt sei, die Königstraße
auf der Nordseite zu verbreitern. Da es auch in Bezug hierauf an
den nöthigen Zahlenangaben fehle, werde der Magistrat zu ersuchen
sein, dieselben nachträglich beizubringen.
Während so von allen Seiten die Ungewißheit über die Kosten
frage betont wurde, glaubte man auch , noch darauf hinweisen zu sollen,
daß ein klares Bild davon nur durch direkte Verhandlungen mit den
Grundstücksbesitzern zu erzielen und daß es auch überhaupt fraglich
sei, ob die Stadt, da es sich hier im Wesentlichen nur um Verschönerungs
zwecke handle, event, das Expropriationsrecht erhalten werde.
Seitens der Herren Magistrats-Kommiffarien wurde hierauf er
widert, daß die Erwägungen, denen der Herr Minister der öffentlichen
Arbeiten in seinem Reskript vom 6. Januar d. I. Ausdruck gegeben
habe, den Magistrat bestimmt hätten, die Frage wegen des Neubaues
der Kurfürstenbrücke nochmals eingehend zu erörtern. Das Resultat
davon sei gewesen, die Verbreiterung der Brücke um 2 m, und zwar
stromaufwärts, bei der Versammlung zu beantragen. Dies und die
Herstellung einer der Brücke gleichen Breite in der Königstraße bedinge
jedoch die Beseitigung der Häuser Schloßplatz Nr. 7 bis 16 und die
Festsetzung einer neuen Baufluchtlinie auf der Südseite der Königstraße
bis Spandauerstraße. Wolle man die Brücke stromabwärts um 2 m
verbreitern und die Königstraße in ihrer gegenwärtigen Breite belassen,
dann entstehe der Uebelstand, daß der Verkehr in eine engere Straße
gezwängt werde, denn wenn es auch nicht unmöglich sei, die König
straße bis zur Heiligengeiststraße auf 18 m zu verbreitern, sei die
Fortsetzung der Baufluchtlinie auf dieser Seite bis zur Spandauerstraße
mit Rücksicht auf die dort vorhandenen Postgebäude als ausgeschlossen
zu betrachten. Werde die Vorlage im Prinzip abgelehnt, werde jetzt
die Gelegenheit versäumt, der Brücke eine rechtwinklige Lage zur Spree
zu geben und damit einen dem Verkehr entsprechenden ordnungsmäßigen
Zugang zur Brücke von der südlichen Seite des Schloßplatzes her zu
schaffen, dann würde der gegenwärtige unhaltbare Zustand verewigt
werden.
Wenn gesagt worden sei, der Magistrat habe früher eine Brücken
breite von 16 m für ausreichend erachtet, dann sei darauf zu erwidern,
daß damals ein Mehr nicht zu erreichen gewesen sei, daß aber ver
änderte Verhältnisse, aus denen man Vortheile für die gesammte Be
völkerung erzielen zu können glaube, auch die Veränderung eines
früheren Standpunktes als berechtigt erscheinen lassen müßten.
Was die Nothwendigkeit der Verbreiterung der Königstraße betreffe,
so sei die Meinung ausgesprochen worden, daß die Straßen der City
in London bei viel bedeutenderem Verkehr als hier noch enger seien.
Dies als richtig zugegeben, dürfe man doch aber nicht vergessen, daß