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wir uns in Folge dessen bereits veranlaßt, ihm eine Extra-Unterstützung
zuzuweisen.
Mit Rücksicht auf die durch die Krankheiten entstehenden ziemlich
bedeutenden Ausgaben und die in der That sehr traurigen Verhältnisse
der Familie sind wir geneigt, die beantragte Erziehungsbeihülfe auf
ein weiteres Jahr zu zahlen.
Berlin, den 16. März 1893.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
Zelle.
223. Borlage (J.-Nr. 638 V. B. I. 93) - zur Beschluß
fassung —, betreffend die Neuwahl zweier Bürger-
deputirten für die Deputation zur Verwaltung des
Gesinde-Belohnungs- und Unterstützungs-Fonds.
Die Wahlzeit der unserer Deputation angehörenden Bürger-
deputirten
a) des Kaufmanns und Konsuls a. D. Friedemann, Pots-
damerstr. 118,
d) des Kaufmanns Louis Sixtus, Lindenstr. 5,
ad a) gewählt durch Stadtverordneten-Beschluß vom
26. November 1885 — Protokoll Nr. 26,
ad i>) desgleichen vom
27. Januar 1887 - Protokoll Nr. 28
bedarf einer Erneuerung und ersuchen wir den Magistrat ergebenst,
das Erforderliche gefälligst veranlassen zu wollen.
Wir bemerken ergebenst, daß die Erneuerung der Wahl der
genannten Herren auf fernere 6 Jahre in unseren Wünschen liegt.
Deputation
zur Verwaltung des Gesinde-Belohnungs- und Unterstützungs-Fonds
Weigert.
An den Magistrat.
Die Stadtvcrordneten-Versammlung ersuchen wir, die beantragten
Wahlen herbeiführen zu wollen.
Gegen die Wiederwahl liegen diesseits Bedenken nicht vor.
Berlin, den 16. März 1893.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
Zelle.
224. Borlage (J.-Nr. 395 6. B. 93) - zur Beschlußfassung
betreffend die Pensionirung eines Magistrats-
Sekretärs.
Die Stadtverordneten - Versammlung ersuchen wir zu beschließen:
Die Versammlung ist damit einverstanden, daß dem
Magistrats-Sekretär Holtzer bei seiner Versetzung in den
Ruhestand — vom 1. Jnli 1893 ab — 3 150^ Dienst
pension jährlich gezahlt werde.
Begründung.
Der Magistrats-Sekretär Friedrich Wilhelm Holtzer ist über
60 Jahre alt und nicht mehr dienstfähig. Am 1. April 1864 trat er
als Militär-Anwärter in den hiesigen Gemcindedienst. Seit dem
Jahre 1888 ist er wiederholt längere Zeit hindurch Krankheitshalber
vollständig dienstunfähig gewesen. Im Jahre 1891 fehlte er vom
17. Februar bis 1. April und vom 3. September bis 1. Oktober.
Nachdem er dann vom 7. März bis zum 16. Mai 1892 an Influenza
krank gewesen war, mußte er wegen seines langjährigen Leidens —
Neurasthenie und nervöser Kopfschmerz — am 30. Mai wiederum den
Dienst aufgeben, welchen er zwar am 4. September wieder aufnahm,
aber schon am 26. desselben Monats von Neuem einstellte, da ihn
Neurasthenie, nervöser Kopfschmerz und Kongestionen nach dem Kopfe
unfähig machten, seiner dienstlichen Obliegenheiten zu erfüllen. Seit
dem ist er nicht wieder in den Dienst zurückgekehrt. Nach seinen
Angaben leidet Herr Holtzer an reißenden Schmerzen im Hinterkopfe,
in der Stirn und den Schläfen, auch treten zeitweise Schwindelanfälle
auf. Ein Nierenleiden, welches von dem Arzte als Wanderniere be
zeichnet wird, ist in neuerer Zeit ebenfalls wieder hervorgetreten und
verursacht ihm viele Schmerzen. Er hält sich jetzt für dauernd dienst
unfähig und hat seine Pensionirung zum I. Juli d. Js. nachgesucht.
Wiederholt ist er durch unseren Vertrauensarzt untersucht. Das letzte
desfallsige Gutachten vom 28. Januar d. Js. liegt hier s. p, r. bei.
Nach demselben ist bei dem vorgerückten Lebensalter und bei dem
Mangel jeglicher Besserung eine für die Wiederaufnahme des Dienstes
ausreichende Beseitigung des krankhaften Zustandes nicht mehr zu er
warten. Der städtische Vertrauensarzt erachtet Herrn Holtzer daher
wegen Schwäche der körperlichen Kräfte für dauernd unfähig zur
Erfüllung seiner Amtspflichten.
Nunmehr ist die Pensionsberechnung aufgemacht und von Herrn
Holtzer, welcher Friesenstr. 21 hicrselbst wohnt, als richtig anerkannt.
Die Dienstpenston beträgt hiernach 3 150 JC.
Berlin, den 11. Februar 1893.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. Zelle.
225. Vorlage (J.-Nr. 2966 G. B. 93) - zur Beschluß-
faffung —, betreffend die Pensionirung eines Ma
gistrats-Sekretärs.
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir zu beschließen:
Die Versammlung ist damit einverstanden, daß dem
Magistrats-Sekretär Friedrich August Buettner I. bei
seiner Versetzung in den Ruhestand — vom 1. Juli 1893
ab — die gesetzmäßige Dienstpenston von 3 825 JC jährlich,
wovon indessen 108 JC Militär-Jnvalidenpension abzurechnen
sind, gezahlt werde.
Begründung.
Herr Buettner, Fruchtstr. 51. Hierselbst wohnhaft, trat am
25. April 1863 als Militäranwärter in unseren Bureau- resp. Kassen
dienst. Er ist seit 1. Januar 1864 als Magistrats-Sekretär angestellt
und bezieht z. Z. 5 100 JC Gehalt. Seit Mai v. I. ist er vollständig
dienstunfähig. Als er sich damals zu Kurzwecken in Wiesbaden auf
hielt, wurde er durch einen Schlaganfall an der rechten Körperseite
gelähmt. Auch jetzt noch besteht eine Beeinträchtigung der Schreib
fertigkeit, sodaß er schon deshalb zum Bureaudienst untauglich ist.
Nach dem hier s. p. r. beigefügten Gutachten des städtischen Vertrauens
arztes vom 14. Februar d. I. ist die rechte Gesichtshälfte noch gelähmt
und krampfhaft verzogen, und erscheinen die Klagen des Herrn
Buettner über Unfähigkeit, längere Zeit hinter einander zu arbeiten,
nach Lage der Sache vollkommen begründet. Es ist unter diesen
Umständen nicht zu erwarten, daß er im Alter von über 63 Jahren
die ihm verloren gegangenen für den Bureaudienst nothwendigen
Fähigkeiten wieder erlangt. Unser Vertrauensarzt erachtet ihn in
diesem Sinne für unheilbar und für dauernd dienstunfähig. Auch
Herr Buettner selbst, welcher z. Z. das Zimmer noch nicht verlassen
kann, hat seine Pensionirung zum 1. Juli d. I. erbeten. Die Dienst
pension beträgt 3 825 JC jährlich, wovon aber 108 JC Militär-
Jnvalidenpension in Abzug kommen, sodaß aus der Stadt-Haupt-Kasse
nur 3 717 JC Jahrespension zu zahlen bleiben.
Die Pensionsberechnung nebst Anerkennungs-Verhandlung ist gleich
falls s. p. r. beigefügt.
Berlin, den 23. Februar 1893.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. Zelle.
22«. Vorlage (J.-Nr. 6 154 G. B. 92) - zur Beschluß
fassung —, betreffend die unfreiwillige Pensionirung
eines Steuererhebers.
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir zu beschließen:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß
der Steuererheber Carl Däumichen unter Berücksichtigung
der im §. 24 des Pensionsgesetzes vom 27. März 1872 vor
gesehenen Frist in den Ruhestand versetzt und ihm, falls der
Uebertritt in den Ruhestand noch am 1. Juli d. Js. erfolgen
kann, die gesetzmäßige Pension von 1 518 JC, andernfalls
eine solche von 1 560 JC jährlich gezahlt werde.
Begründung.
Der am 8. Juli 1845 geborene Steuererheber Carl Däumichen,
Friedenstraße 74 wohnhaft, diente vom 10. Mai 1865 ab beim Militär,
nahm an den Feldzügen 1866 und 1870/71 theil und trat, nachdem
er in den Besitz des Zivilversorgungsscheines gelangt war am 29. De
zember 1874 zur Probedienstleistung als Steuererheber in den städtischen
Dienst.
Am 1. April 1876 wurde er zum Steuererheber ernannt, seit
dem 1. April 1885 ist er definitiv angestellt.
Bis Juni v. I. brauchte er seine amtliche Thätigkeit krankheits
halber niemals zu unterbrechen. Von da ab machten sich die Folgen
eines schon seit längerer Zeit bestehenden Herzfehlers bemerkbar und
dieses Leiden nöthigte ihn, seinen Dienst vom 11. Juni bis 20. Juli
und vom 8. August bis 18. Oktober 1892 auszusetzen. Am 22. De
zember v. Js. erkrankte er von Neuem und hat den Dienst bis jetzt