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Volume No. 22 (211-219), 25. März 1893 Anlage: ad No. 22 (220-236), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgetheilt sind

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1893 (Public Domain)

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wir uns in Folge dessen bereits veranlaßt, ihm eine Extra-Unterstützung 
zuzuweisen. 
Mit Rücksicht auf die durch die Krankheiten entstehenden ziemlich 
bedeutenden Ausgaben und die in der That sehr traurigen Verhältnisse 
der Familie sind wir geneigt, die beantragte Erziehungsbeihülfe auf 
ein weiteres Jahr zu zahlen. 
Berlin, den 16. März 1893. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Zelle. 
223. Borlage (J.-Nr. 638 V. B. I. 93) - zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Neuwahl zweier Bürger- 
deputirten für die Deputation zur Verwaltung des 
Gesinde-Belohnungs- und Unterstützungs-Fonds. 
Die Wahlzeit der unserer Deputation angehörenden Bürger- 
deputirten 
a) des Kaufmanns und Konsuls a. D. Friedemann, Pots- 
damerstr. 118, 
d) des Kaufmanns Louis Sixtus, Lindenstr. 5, 
ad a) gewählt durch Stadtverordneten-Beschluß vom 
26. November 1885 — Protokoll Nr. 26, 
ad i>) desgleichen vom 
27. Januar 1887 - Protokoll Nr. 28 
bedarf einer Erneuerung und ersuchen wir den Magistrat ergebenst, 
das Erforderliche gefälligst veranlassen zu wollen. 
Wir bemerken ergebenst, daß die Erneuerung der Wahl der 
genannten Herren auf fernere 6 Jahre in unseren Wünschen liegt. 
Deputation 
zur Verwaltung des Gesinde-Belohnungs- und Unterstützungs-Fonds 
Weigert. 
An den Magistrat. 
Die Stadtvcrordneten-Versammlung ersuchen wir, die beantragten 
Wahlen herbeiführen zu wollen. 
Gegen die Wiederwahl liegen diesseits Bedenken nicht vor. 
Berlin, den 16. März 1893. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Zelle. 
224. Borlage (J.-Nr. 395 6. B. 93) - zur Beschlußfassung 
betreffend die Pensionirung eines Magistrats- 
Sekretärs. 
Die Stadtverordneten - Versammlung ersuchen wir zu beschließen: 
Die Versammlung ist damit einverstanden, daß dem 
Magistrats-Sekretär Holtzer bei seiner Versetzung in den 
Ruhestand — vom 1. Jnli 1893 ab — 3 150^ Dienst 
pension jährlich gezahlt werde. 
Begründung. 
Der Magistrats-Sekretär Friedrich Wilhelm Holtzer ist über 
60 Jahre alt und nicht mehr dienstfähig. Am 1. April 1864 trat er 
als Militär-Anwärter in den hiesigen Gemcindedienst. Seit dem 
Jahre 1888 ist er wiederholt längere Zeit hindurch Krankheitshalber 
vollständig dienstunfähig gewesen. Im Jahre 1891 fehlte er vom 
17. Februar bis 1. April und vom 3. September bis 1. Oktober. 
Nachdem er dann vom 7. März bis zum 16. Mai 1892 an Influenza 
krank gewesen war, mußte er wegen seines langjährigen Leidens — 
Neurasthenie und nervöser Kopfschmerz — am 30. Mai wiederum den 
Dienst aufgeben, welchen er zwar am 4. September wieder aufnahm, 
aber schon am 26. desselben Monats von Neuem einstellte, da ihn 
Neurasthenie, nervöser Kopfschmerz und Kongestionen nach dem Kopfe 
unfähig machten, seiner dienstlichen Obliegenheiten zu erfüllen. Seit 
dem ist er nicht wieder in den Dienst zurückgekehrt. Nach seinen 
Angaben leidet Herr Holtzer an reißenden Schmerzen im Hinterkopfe, 
in der Stirn und den Schläfen, auch treten zeitweise Schwindelanfälle 
auf. Ein Nierenleiden, welches von dem Arzte als Wanderniere be 
zeichnet wird, ist in neuerer Zeit ebenfalls wieder hervorgetreten und 
verursacht ihm viele Schmerzen. Er hält sich jetzt für dauernd dienst 
unfähig und hat seine Pensionirung zum I. Juli d. Js. nachgesucht. 
Wiederholt ist er durch unseren Vertrauensarzt untersucht. Das letzte 
desfallsige Gutachten vom 28. Januar d. Js. liegt hier s. p, r. bei. 
Nach demselben ist bei dem vorgerückten Lebensalter und bei dem 
Mangel jeglicher Besserung eine für die Wiederaufnahme des Dienstes 
ausreichende Beseitigung des krankhaften Zustandes nicht mehr zu er 
warten. Der städtische Vertrauensarzt erachtet Herrn Holtzer daher 
wegen Schwäche der körperlichen Kräfte für dauernd unfähig zur 
Erfüllung seiner Amtspflichten. 
Nunmehr ist die Pensionsberechnung aufgemacht und von Herrn 
Holtzer, welcher Friesenstr. 21 hicrselbst wohnt, als richtig anerkannt. 
Die Dienstpenston beträgt hiernach 3 150 JC. 
Berlin, den 11. Februar 1893. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. Zelle. 
225. Vorlage (J.-Nr. 2966 G. B. 93) - zur Beschluß- 
faffung —, betreffend die Pensionirung eines Ma 
gistrats-Sekretärs. 
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir zu beschließen: 
Die Versammlung ist damit einverstanden, daß dem 
Magistrats-Sekretär Friedrich August Buettner I. bei 
seiner Versetzung in den Ruhestand — vom 1. Juli 1893 
ab — die gesetzmäßige Dienstpenston von 3 825 JC jährlich, 
wovon indessen 108 JC Militär-Jnvalidenpension abzurechnen 
sind, gezahlt werde. 
Begründung. 
Herr Buettner, Fruchtstr. 51. Hierselbst wohnhaft, trat am 
25. April 1863 als Militäranwärter in unseren Bureau- resp. Kassen 
dienst. Er ist seit 1. Januar 1864 als Magistrats-Sekretär angestellt 
und bezieht z. Z. 5 100 JC Gehalt. Seit Mai v. I. ist er vollständig 
dienstunfähig. Als er sich damals zu Kurzwecken in Wiesbaden auf 
hielt, wurde er durch einen Schlaganfall an der rechten Körperseite 
gelähmt. Auch jetzt noch besteht eine Beeinträchtigung der Schreib 
fertigkeit, sodaß er schon deshalb zum Bureaudienst untauglich ist. 
Nach dem hier s. p. r. beigefügten Gutachten des städtischen Vertrauens 
arztes vom 14. Februar d. I. ist die rechte Gesichtshälfte noch gelähmt 
und krampfhaft verzogen, und erscheinen die Klagen des Herrn 
Buettner über Unfähigkeit, längere Zeit hinter einander zu arbeiten, 
nach Lage der Sache vollkommen begründet. Es ist unter diesen 
Umständen nicht zu erwarten, daß er im Alter von über 63 Jahren 
die ihm verloren gegangenen für den Bureaudienst nothwendigen 
Fähigkeiten wieder erlangt. Unser Vertrauensarzt erachtet ihn in 
diesem Sinne für unheilbar und für dauernd dienstunfähig. Auch 
Herr Buettner selbst, welcher z. Z. das Zimmer noch nicht verlassen 
kann, hat seine Pensionirung zum 1. Juli d. I. erbeten. Die Dienst 
pension beträgt 3 825 JC jährlich, wovon aber 108 JC Militär- 
Jnvalidenpension in Abzug kommen, sodaß aus der Stadt-Haupt-Kasse 
nur 3 717 JC Jahrespension zu zahlen bleiben. 
Die Pensionsberechnung nebst Anerkennungs-Verhandlung ist gleich 
falls s. p. r. beigefügt. 
Berlin, den 23. Februar 1893. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. Zelle. 
22«. Vorlage (J.-Nr. 6 154 G. B. 92) - zur Beschluß 
fassung —, betreffend die unfreiwillige Pensionirung 
eines Steuererhebers. 
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir zu beschließen: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß 
der Steuererheber Carl Däumichen unter Berücksichtigung 
der im §. 24 des Pensionsgesetzes vom 27. März 1872 vor 
gesehenen Frist in den Ruhestand versetzt und ihm, falls der 
Uebertritt in den Ruhestand noch am 1. Juli d. Js. erfolgen 
kann, die gesetzmäßige Pension von 1 518 JC, andernfalls 
eine solche von 1 560 JC jährlich gezahlt werde. 
Begründung. 
Der am 8. Juli 1845 geborene Steuererheber Carl Däumichen, 
Friedenstraße 74 wohnhaft, diente vom 10. Mai 1865 ab beim Militär, 
nahm an den Feldzügen 1866 und 1870/71 theil und trat, nachdem 
er in den Besitz des Zivilversorgungsscheines gelangt war am 29. De 
zember 1874 zur Probedienstleistung als Steuererheber in den städtischen 
Dienst. 
Am 1. April 1876 wurde er zum Steuererheber ernannt, seit 
dem 1. April 1885 ist er definitiv angestellt. 
Bis Juni v. I. brauchte er seine amtliche Thätigkeit krankheits 
halber niemals zu unterbrechen. Von da ab machten sich die Folgen 
eines schon seit längerer Zeit bestehenden Herzfehlers bemerkbar und 
dieses Leiden nöthigte ihn, seinen Dienst vom 11. Juni bis 20. Juli 
und vom 8. August bis 18. Oktober 1892 auszusetzen. Am 22. De 
zember v. Js. erkrankte er von Neuem und hat den Dienst bis jetzt
	        
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