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Volume No. 21 (210), 25. März 1893

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1893 (Public Domain)

Der Ausschuß war ebenfalls der Meinung, daß die Straße noch 
auf ein Jahr zurückgestellt werden könne; der obige Antrag ist dem 
zufolge abgelehnt worden. 
Unter Position I I — Regulirung und Pflasterung der Straße 32» 
Abtheilung VII. des Bebauungsplanes von der Spree bis Gotzkowsky- 
straße — sind 262 000 JC in den Etat eingestellt. 
In Rücksicht auf die Terrain- und Eigenthumsverhältnisse hält 
der Ausschuß es für sehr unwahrscheinlich, daß im nächsten Etatsjahre 
die Regulirung und Pflasterung des Theils der Straße von der 
Jagowstraße bis zur Gotzkowskystraße erfolgen kann; er hat deshalb 
diesen Theil gestrichen und von dem Etatsbetrage von 262 000 JC 
die Summe von 112 000^5 abgesetzt. Die Position 11 lautet nun 
mehr wie folgt: 
Regulirung und Pflasterung der Straße 32» Abtheilung VII. 
des Bebauungsplanes von der Spree bis zur Jagowstraße 
150 000 JC. 
Von einer Seite wurde der Antrag gestellt, den Magistrat mittels 
einer Resolution zu ersuchen, 
bald thunlichst die Spandauerstraße zwischen dem Rathhause 
und dem Molkenmarkt mit Asphalt umzuflastern. 
Diese Straßenstrecke sei nur klein, der Verkehr darin aber ganz 
gewaltig; das Verlangen der Bewohner nach Asphalt erscheine dem 
nach gerechtfertigt. 
Derselbe Antrag ist bereits in der Sitzung der Versammlung vom 
2. März er. gestellt, dort aber abgelehnt worden. Auch bei der 
heutigen Abstimmung erlangte derselbe nicht die Majorität. 
Auf Grund der in der Anlage abgedruckten Nachtragsvorlage vom 
17. d. Mts. hat der Ausschuß folgende Position neu in den Etat 
gestellt: 
UmgestaltungdesGensdarmenmarktes(Schillerplatz)155000^. 
Der Titel II ermäßigt sich in Folge der bewirkten Veränderungen 
von 3 871 500 JC auf 2 914 500 JC. 
Unter Titel IV B. Position 7 werden zur Beschaffung eines 
kleinen Dampfschiffes 15 000 JC gefordert. 
Der Ausschuß hat die Position zwar genehmigt aber folgenden 
Vermerk in den Etat eingestellt: 
Vorbehaltlich des Eingangs einer besonderen Vorlage und 
der Vorlegung des Kostenanschlages. 
Anderweite Abänderungen des Etats sind nicht beschlossen worden, 
der Ausschuß empfiehlt denselben 
in Einnahme auf 4 852 890 JC 
in Ausgabe auf 13 550 295 - 
also mit einem Zuschüsse von 8 697 405 JC 
festzustellen. 
Bei der sodann vorgenommenen zweiten Lesung des Etats wurde 
der Antrag gestellt, die bei Position 1 des Titel II 0 der Ausgabe 
— Zu größeren Neupflasterungen — gestrichenen 110 500 JC wieder 
in den Etat einzustellen und den ursprünglichen Betrag von 323 500 JC 
wieder herzustellen. Es wurde geltend gemacht, daß die Neupflasterungen 
meistentheils auf den Anträgen der verschiedenen Verwaltungs 
deputationen beruhten und daß die Verkürzung der Etatsmittel eine 
Reihe von Unternehmungen inhibiren würde, die mehr oder weniger 
schwerwiegend für die städtische Verwaltung feien. 
Die Mehrheit des Ausschusses hielt dagegen an ihrer früheren 
Meinung fest und lehnte den Antrag ab. 
Der vorgerückten Zeit wegen wurde hiernächst die Berathung 
vertagt und die Sitzung geschlossen. 
v. w. o. 
Langerhans. 
Zu Nr. 210. 
Br. m. dem Vorsitzenden des von der Sladtverordneten-Ver- 
sammlung zur Vorberathung des Stadthaushalts-Etats und der dazu 
gehörenden Spezial-Etats pro 1. April 1893/94 niedergesetzten Ausschusses 
Herrn Stadtverordnetcn-Vorsteher vr. Langerhans 
ganz ergebenst vorzulegen. 
In Verfolg der von dem unterzeichneten Kommissarius in der 
Sitzung des Etats-Ausschusses vom 6. d. Mts. Namens des Magistrats 
abgegebenen Erklärung, betreffend die Umgestaltung des Gensdarmcn- 
Marktes benachrichtige ich den Etats-Ausschuß, daß der von der Stadt- 
verordneten-Versammlung unterm 2. Februar d. Js. genehmigte Ent 
wurf zur Umgestaltung des gedachten Platzes dem Herrn Minister für 
die öffentlichen Arbeiten Behufs Erwirkung der Allerhöchsten Ge 
nehmigung unterm 21. Februar er. überreicht worden ist, und daß 
eine Entscheidung darüber bis jetzt noch nicht ergangen ist. Inzwischen 
hat der Magistrat sowohl von der Bau- als auch von der Park- 
Deputation Anschläge über die durch die entworfene Umgestaltung des 
Gensdarmen - Marktes entstehenden Kosten aufstellen lassen. Danach 
belaufen sich: 
») die Kosten der Herstellung von Schmuck- 
Anlagen 40 000 JC 
b) die Kosten der baulichen Anlagen . . . . 115 000 - 
in Summa 155 000 Je. 
Nachdem der Magistrat sich mit den gedachten Anschlägen ein 
verstanden erklärt hat, beehre ich mich, solche dem Etats-Ausschüsse 
Namens des Magistrats in den Anlagen mit dem ergebensten Ersuchen 
zu überreichen, dieselben zu genehmigen und die berechneten Kosten in 
dem Entwurf zum Spezial-Etat Nr. 36 im Extraordinarum der Aus 
gabe pro 1. April 1893/94 sub Titel II. B Nr. 22 daselbst zum An 
satz zu bringen, auch der Stadtverordneten - Versammlung die Ge 
nehmigung des Betrages empfehlen zu wollen. 
Berlin, den 17. März 1893. 
Der Magistrats-Kommissarius 
Maaß. 
Stadtrath und Kämmerer. 
Zu Nr. 210. 
VIII. 
Verhandelt Berlin, den 21. März 1893. 
Anwesend: 
Stadtv.-Vorst. vr. Langerhans, Vorsitzender, 
Stadtv. Borgmann, 
- Friederici, 
- vr. Gerstenberg, 
- Giese, 
- Heilmann, 
- Kalisch, 
- Michelet, 
- Meyer I, 
- Namslau, 
- Reichnow, 
- Sachs I, 
- Scheiding, 
- Schoenflies, 
- vr. Schwalbe. 
Von Seiten des Magistrats: 
der Kämmerer, Stadtratb Maaß, der Stadtschulrath vr. Bertram, 
die Stadträthe Haack, Mugdan, vr. Straßmann und Tourbiö. 
Der Etatsausschuß hat in seiner heutigen Sitzung die nach- 
bezeichneten Etats in Berathung genommen: 
Spezialetat 45 — Verschiedene Einnahmen und 
Ausgaben — pro 1. April 1893/94. 
Einnahme. Ordinarium. Unter Titel I. Position 2 sind als 
Dotation des Stadtkreises Berlin aus landwirthschaftlichen Zöllen 
4 802 590 JC in den Etat eingestellt. 
Von einer Seite wurde beantragt, diese Summe um 2 000 000 JC 
zu erhöhen und dem Text des Etats folgenden Zusatz hinzuzufügen: 
„aus den Etatsjahren 1891/92 und 1892/93." 
Begründet wurde der Antrag damit, daß die zum Etat gestellte 
Summe die Ueberweisung des Staates aus den Zöllen des Jahres 
1891/92 betreffe, welche im Laufe des Jahres 1892/93 an die Stadt- 
Haupt-Kasse abgeführt und beim Depositenkonto vereinnahmt worden sei. 
Für das Jahr 1892/93 sei nichts zum Etat gebracht, was aber 
geschehen müsse, weil der betreffende Antheil der Stadt an den Zöllen 
des Jahres 1892/93 bereits im Laufe des Jahres 1893/94 von der 
Staatskasse an die Stadt - Haupt - Kasse abgeliefert werde, und nach 
allgemeinen Etatsrcgeln alle Einnahmen des betreffenden Jahres in 
den Etat einzustellen seien. Was die Höhe des Betrages anlange, so 
würde man zwar auf Grund der Einnahmeanschläge des Staatshaus 
haltsetats pro 1892/93 aus den Korn- und Viehzöllen in der Lage 
sein, den Antheil der Stadt Berlin berechnen zu können, da die Vor 
anschläge indessen Schwankungen unterworfen seien und es hier darauf 
ankomme, eine Summe zu fixiren, auf deren Eingang unbedingt 
gerechnet werden könne, so sei vorgeschlagen worden, den Betrag von 
2 000 000 JC in den Etat einzustellen. 
Seitens des Herrn Kämmerers wurde hierzu bemerkt, daß die 
Art und Weise der Einstellung der Dotatiousgelder aus den land 
wirthschaftlichen Zöllen in den Etat auf einem Gemeindebeschluß 
bezw. auf einer langjährigen Praxis beruhe. Der Magistrat habe 
in seiner Vorlage vom 20. September 1886, als es sich um 
die Verwendung der für das Jahr 1885/86 eingegangenen Summe 
handelte, der Versammlung zur Kenntnißnahme mitgetheilt, daß, 
da sich staatlicherseits die Ermittlung und Feststellung der den einzelnen 
Kreisen zufallenden Antheile an den Beträgen aus dem jedes 
maligen Vorjahre frühestens im Monat Juni oder Juli bewirken 
lasse und daher erst zu diesem Zeitpunkte die Ueberweisung dieser 
Antheile erfolgen könne, es sich empfehle, über die Verwendung des 
der Stadtgemeinde zufallenden Betrages immer erst bei Feststellung 
des Stadthaushaltsetats für das folgende Etatsjahr Beschluß zu fassen.
	        
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