Der Ausschuß war ebenfalls der Meinung, daß die Straße noch
auf ein Jahr zurückgestellt werden könne; der obige Antrag ist dem
zufolge abgelehnt worden.
Unter Position I I — Regulirung und Pflasterung der Straße 32»
Abtheilung VII. des Bebauungsplanes von der Spree bis Gotzkowsky-
straße — sind 262 000 JC in den Etat eingestellt.
In Rücksicht auf die Terrain- und Eigenthumsverhältnisse hält
der Ausschuß es für sehr unwahrscheinlich, daß im nächsten Etatsjahre
die Regulirung und Pflasterung des Theils der Straße von der
Jagowstraße bis zur Gotzkowskystraße erfolgen kann; er hat deshalb
diesen Theil gestrichen und von dem Etatsbetrage von 262 000 JC
die Summe von 112 000^5 abgesetzt. Die Position 11 lautet nun
mehr wie folgt:
Regulirung und Pflasterung der Straße 32» Abtheilung VII.
des Bebauungsplanes von der Spree bis zur Jagowstraße
150 000 JC.
Von einer Seite wurde der Antrag gestellt, den Magistrat mittels
einer Resolution zu ersuchen,
bald thunlichst die Spandauerstraße zwischen dem Rathhause
und dem Molkenmarkt mit Asphalt umzuflastern.
Diese Straßenstrecke sei nur klein, der Verkehr darin aber ganz
gewaltig; das Verlangen der Bewohner nach Asphalt erscheine dem
nach gerechtfertigt.
Derselbe Antrag ist bereits in der Sitzung der Versammlung vom
2. März er. gestellt, dort aber abgelehnt worden. Auch bei der
heutigen Abstimmung erlangte derselbe nicht die Majorität.
Auf Grund der in der Anlage abgedruckten Nachtragsvorlage vom
17. d. Mts. hat der Ausschuß folgende Position neu in den Etat
gestellt:
UmgestaltungdesGensdarmenmarktes(Schillerplatz)155000^.
Der Titel II ermäßigt sich in Folge der bewirkten Veränderungen
von 3 871 500 JC auf 2 914 500 JC.
Unter Titel IV B. Position 7 werden zur Beschaffung eines
kleinen Dampfschiffes 15 000 JC gefordert.
Der Ausschuß hat die Position zwar genehmigt aber folgenden
Vermerk in den Etat eingestellt:
Vorbehaltlich des Eingangs einer besonderen Vorlage und
der Vorlegung des Kostenanschlages.
Anderweite Abänderungen des Etats sind nicht beschlossen worden,
der Ausschuß empfiehlt denselben
in Einnahme auf 4 852 890 JC
in Ausgabe auf 13 550 295 -
also mit einem Zuschüsse von 8 697 405 JC
festzustellen.
Bei der sodann vorgenommenen zweiten Lesung des Etats wurde
der Antrag gestellt, die bei Position 1 des Titel II 0 der Ausgabe
— Zu größeren Neupflasterungen — gestrichenen 110 500 JC wieder
in den Etat einzustellen und den ursprünglichen Betrag von 323 500 JC
wieder herzustellen. Es wurde geltend gemacht, daß die Neupflasterungen
meistentheils auf den Anträgen der verschiedenen Verwaltungs
deputationen beruhten und daß die Verkürzung der Etatsmittel eine
Reihe von Unternehmungen inhibiren würde, die mehr oder weniger
schwerwiegend für die städtische Verwaltung feien.
Die Mehrheit des Ausschusses hielt dagegen an ihrer früheren
Meinung fest und lehnte den Antrag ab.
Der vorgerückten Zeit wegen wurde hiernächst die Berathung
vertagt und die Sitzung geschlossen.
v. w. o.
Langerhans.
Zu Nr. 210.
Br. m. dem Vorsitzenden des von der Sladtverordneten-Ver-
sammlung zur Vorberathung des Stadthaushalts-Etats und der dazu
gehörenden Spezial-Etats pro 1. April 1893/94 niedergesetzten Ausschusses
Herrn Stadtverordnetcn-Vorsteher vr. Langerhans
ganz ergebenst vorzulegen.
In Verfolg der von dem unterzeichneten Kommissarius in der
Sitzung des Etats-Ausschusses vom 6. d. Mts. Namens des Magistrats
abgegebenen Erklärung, betreffend die Umgestaltung des Gensdarmcn-
Marktes benachrichtige ich den Etats-Ausschuß, daß der von der Stadt-
verordneten-Versammlung unterm 2. Februar d. Js. genehmigte Ent
wurf zur Umgestaltung des gedachten Platzes dem Herrn Minister für
die öffentlichen Arbeiten Behufs Erwirkung der Allerhöchsten Ge
nehmigung unterm 21. Februar er. überreicht worden ist, und daß
eine Entscheidung darüber bis jetzt noch nicht ergangen ist. Inzwischen
hat der Magistrat sowohl von der Bau- als auch von der Park-
Deputation Anschläge über die durch die entworfene Umgestaltung des
Gensdarmen - Marktes entstehenden Kosten aufstellen lassen. Danach
belaufen sich:
») die Kosten der Herstellung von Schmuck-
Anlagen 40 000 JC
b) die Kosten der baulichen Anlagen . . . . 115 000 -
in Summa 155 000 Je.
Nachdem der Magistrat sich mit den gedachten Anschlägen ein
verstanden erklärt hat, beehre ich mich, solche dem Etats-Ausschüsse
Namens des Magistrats in den Anlagen mit dem ergebensten Ersuchen
zu überreichen, dieselben zu genehmigen und die berechneten Kosten in
dem Entwurf zum Spezial-Etat Nr. 36 im Extraordinarum der Aus
gabe pro 1. April 1893/94 sub Titel II. B Nr. 22 daselbst zum An
satz zu bringen, auch der Stadtverordneten - Versammlung die Ge
nehmigung des Betrages empfehlen zu wollen.
Berlin, den 17. März 1893.
Der Magistrats-Kommissarius
Maaß.
Stadtrath und Kämmerer.
Zu Nr. 210.
VIII.
Verhandelt Berlin, den 21. März 1893.
Anwesend:
Stadtv.-Vorst. vr. Langerhans, Vorsitzender,
Stadtv. Borgmann,
- Friederici,
- vr. Gerstenberg,
- Giese,
- Heilmann,
- Kalisch,
- Michelet,
- Meyer I,
- Namslau,
- Reichnow,
- Sachs I,
- Scheiding,
- Schoenflies,
- vr. Schwalbe.
Von Seiten des Magistrats:
der Kämmerer, Stadtratb Maaß, der Stadtschulrath vr. Bertram,
die Stadträthe Haack, Mugdan, vr. Straßmann und Tourbiö.
Der Etatsausschuß hat in seiner heutigen Sitzung die nach-
bezeichneten Etats in Berathung genommen:
Spezialetat 45 — Verschiedene Einnahmen und
Ausgaben — pro 1. April 1893/94.
Einnahme. Ordinarium. Unter Titel I. Position 2 sind als
Dotation des Stadtkreises Berlin aus landwirthschaftlichen Zöllen
4 802 590 JC in den Etat eingestellt.
Von einer Seite wurde beantragt, diese Summe um 2 000 000 JC
zu erhöhen und dem Text des Etats folgenden Zusatz hinzuzufügen:
„aus den Etatsjahren 1891/92 und 1892/93."
Begründet wurde der Antrag damit, daß die zum Etat gestellte
Summe die Ueberweisung des Staates aus den Zöllen des Jahres
1891/92 betreffe, welche im Laufe des Jahres 1892/93 an die Stadt-
Haupt-Kasse abgeführt und beim Depositenkonto vereinnahmt worden sei.
Für das Jahr 1892/93 sei nichts zum Etat gebracht, was aber
geschehen müsse, weil der betreffende Antheil der Stadt an den Zöllen
des Jahres 1892/93 bereits im Laufe des Jahres 1893/94 von der
Staatskasse an die Stadt - Haupt - Kasse abgeliefert werde, und nach
allgemeinen Etatsrcgeln alle Einnahmen des betreffenden Jahres in
den Etat einzustellen seien. Was die Höhe des Betrages anlange, so
würde man zwar auf Grund der Einnahmeanschläge des Staatshaus
haltsetats pro 1892/93 aus den Korn- und Viehzöllen in der Lage
sein, den Antheil der Stadt Berlin berechnen zu können, da die Vor
anschläge indessen Schwankungen unterworfen seien und es hier darauf
ankomme, eine Summe zu fixiren, auf deren Eingang unbedingt
gerechnet werden könne, so sei vorgeschlagen worden, den Betrag von
2 000 000 JC in den Etat einzustellen.
Seitens des Herrn Kämmerers wurde hierzu bemerkt, daß die
Art und Weise der Einstellung der Dotatiousgelder aus den land
wirthschaftlichen Zöllen in den Etat auf einem Gemeindebeschluß
bezw. auf einer langjährigen Praxis beruhe. Der Magistrat habe
in seiner Vorlage vom 20. September 1886, als es sich um
die Verwendung der für das Jahr 1885/86 eingegangenen Summe
handelte, der Versammlung zur Kenntnißnahme mitgetheilt, daß,
da sich staatlicherseits die Ermittlung und Feststellung der den einzelnen
Kreisen zufallenden Antheile an den Beträgen aus dem jedes
maligen Vorjahre frühestens im Monat Juni oder Juli bewirken
lasse und daher erst zu diesem Zeitpunkte die Ueberweisung dieser
Antheile erfolgen könne, es sich empfehle, über die Verwendung des
der Stadtgemeinde zufallenden Betrages immer erst bei Feststellung
des Stadthaushaltsetats für das folgende Etatsjahr Beschluß zu fassen.