M 18,
(197.)
für die
Stadtverordneten - Versammlung zn Berlin.
18V. Protokolle des Etatsausschusses.
IV.
Verhandelt Berlin, den 13. März 1893.
Anwesend:
Stadtv.-Vorst. Di. Langerhans, Vorsitzender,
Stadtv. Borgmann,
- Friederici,
- Dr. Gerstenberg,
- Heilmann,
- Kalisch,
- Michelet,
- Meyer I,
- Namslau,
- Reichnow,
. - Sachs I,
- Scheiding,
- Schoenflies,
- Dr. Schwalbe.
Nicht anwesend:
Stadtv. Giese, entschuldigt.
Als Magistratskommissare waren anwesend:
der Kämmerer, Stadtrath Maaß, die Stadträthe Haack, Hagen,
Heller, Hübner, Kochhann, Marggraff, Noeldechen und
Struve.
Der Etatsausschuß setzte in seiner heutigen Sitzung zunächst die
erste Lesung des
Spezialetats 20 — Armenwesen — pro 1. April
1893/94
fort.
Die bei Titel I. der Ausgabe gestrichenen 300 000^ vertheilen
sich nach der Mittheilung der Verwaltung auf die Positionen 1 bis 3
in folgender Weise. Bei Position 1 — Almosengelder — kommen
zum Ansatz 3 450 000 JC, statt 3 650 000 u fC, bei Position 2 —
Pflegegelder — 650 000 JC, statt 700 000 JC, und bei Position 3
— außerordentliche Unterstützungen — 700 000 statt 750 000^.
Unter Titel IX. — Kur- und Verpflegungskosten — werden
1 000 000 JC, gegenüber dem Vorjahre 150 000^ mehr gefordert.
Die Jstausgabe im Jahre 1891/92 hat 858 321 ^ betragen, im
laufenden Jahre werden nach der Mittheilung des Herrn Magistrats
vertreters voraussichtlich 984 500 JC ausgegeben werden. Der Ausschuß
hat von dem Etatsbetrage 50 000 JC abgesetzt und statt der geforderten
1 Million Mark nur 950 000^ bewilligt. Er ist der Meinung, daß
in Folge der Krankenversicherung der Arbeiter und da neuerdings der
Versicherungszwang auch auf die Handlungsgehülfen und Lehrlinge,
sowie auf die Angestellten der Rechtsanwälte, Notare, Gerichtsvollzieher
und der Berufsgenossenschaften rc. ausgedehnt worden ist, eine Steigerung
der Ausgaben in dem Maße, wie vom Magistrat angenommen, nicht
stattfinden werde. Die Resultate des Jahres 1892/93 könnten als
Grundlage für die Vermehrung der Etatsmittel nicht angenommen
werden, weil in Folge der Choleragefahr ganz besondere Verhältnisie
zu berücksichtigen waren und das Jahr als ein anormales anzusehen
sei. Hierzu komme, daß der Bau und die Eröffnung neuer städtischer
Krankenhäuser und Siechenanstalten auf den Etat doch auch von Einfluß
sein müsse.
Anderweite Abänderungen des Etats sind in erster und zweiter
Lesung nicht beschlossen worden; der Ausschuß empfiehlt, denselben
in Einnahme auf 555 400 JC
in Ausgabe auf . 6 681 868 -
also mit einem Zuschüsse von 6 126 468 JC
festzustellen.
Spezialetat 23 — Arbeitshaus in Rummelsburg —
pro 1. April 1893/94.
Ausgabe. Abschnitt A. Titel V. — Verpflegung und Bekleidung.
Unter Position in — Roggenmehl, Salz und Kümmel zum Backen
des Brodes — sind 158 400 JC angesetzt. In den Erläuterungen wird
bemerkt, daß, ebenso wie im Jahre 1892/93, rund 667 200 kg Mehl
zum Durchschnittspreise von 23,?«JC erforderlich sein werden.
Da der gegenwärtige Preis des Roggenmehls etwa 18 JC pro
100 kg beträgt, bei der Bemessung des Preises für den Jahresbedarf
aber auf eine aufsteigende Bewegung Rücksicht genommen werden muß,
so soll der Durchschnittspreis pro 100 kg Mehl auf 20 JC ange
nommen werden. Hiernach würde sich ein Abstrich von 25 000 JC
von dem Etatsansatz rechtfertigen lassen, der Ausschuß hat davon
jedoch nur 15 000 JC abgesetzt, weil nach den Vorbemerkungen im
Jahre 1893/94 eine stärkere Belegung des Arbeitshauses stattfinden
wird und bei der Berechnung des Jahresbedarfs an Mehl auf diese
Vermehrung der Insassen keine Rücksicht genommen ist. Die Position 1»
ist demgemäß von 158 400 JC auf 143 400 JC und die Summe des
Titels V von 407 000 JC auf 392 000 JC herabgesetzt worden.
Bei Titel VII — Abgaben und Lasten — sind unter Position 7
— Sonstige Ausgaben — 4 090 JC, darunter 4 000 JC als Pausch
quantum neu in den Etat eingestellt zur Bezahlung der vom Arbeits
hause an die Gemeinde Boxhagen-Rummelsburg pro 1893/94 zu ent
richtenden Steuern. Seitens des Ausschusses wurde angeregt, gegen
die Veranlagung des Arbeitshauses zu einer fingirten Einkommen
steuer von 4 800 JC, falls dies noch nicht geschehen sein sollte, zu
remonstriren, da die Einschätzung kaum zu recht geschehen sein dürfte.
Der Etat gelangte im fiebrigen in beiden Lesungen unverändert
zur Annahme und empfiehlt der Ausschuß, denselben
in Einnahme auf 254 727 JC
in Ausgabe auf 709 756 -
also mit einem Zuschüsse von 455 029 JC
festzustellen.
Spezialetat 24 — Städtisches Obdach — pro
1. April 1893/94.
Derselbe führt als Anhang den
Etat der städtischen Desinfektionsanstalt.
Gegen beide Etats fand sich in erster und zweiter Lesung nichts
zu erinnern; die Feststellmig derselben nach den Entwürfen wird em
pfohlen.
Etat der städtischen Gasanstalten pro 1. April
1893/94.
Einnahme. Ordinarium. Titel I — Aus dem Absatz des Gases. —
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