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Vertreter mitgetheilt, daß von dem diesjährigen Quantum von 40000^ zur
Zeit noch rund 12 000 JC disponibel seien, obgleich die Schulkom-
misfionen im Herbst v. Js. zu einem stärkeren Verbrauch seitens der
Verwaltung angeregt worden wären. Hiernach liege keine Veranlassung
zu einer Erhöhung des Etatsbetrages vor.
Zu Titel X Position 3 wurde von einer Seite der Vorschlag
gemacht, den Magistrat mittelst einer Resolution zu ersuchen, die Um
gestaltung des städtischen Schulmuseums zu einem städtischen Unter
richtsmuseum in Erwägung zu ziehen. Der Ausschuß vermochte sich
für diesen Vorschlag nicht zu erwärmen und lehnte denselben ab.
Unter Titel XV — Verschiedene Ausgaben — sind 16 000 JC
als Beiträge zur Unterhaltung des Zoologischen Gartens und des
Berliner Aquariums vorgesehen. Bemerkt wird dabei, daß gegen diese
Beiträge den Zöglingen der Gemeindeschulen rc. der unentgeltliche
Zutritt, denen der hiesigen höheren Lehranstalten, der höheren Mädchen
schulen und der Privatschulen der Zutritt zu ermäßigten Preisen unter
gewissen Bedingungen gewährt werde.
Von einer Seite wurde der Wunsch ausgesprochen, diese Be
dingungen den Leitern der Lehranstalten bekannt zu geben, da sich
eine große Anzahl derselben hierüber im Unklaren befinde und der
Besuch der Institute seitens der Schüler darunter leide.
Da Abänderungen des Etats in erster und zweiter Lesung nicht
beschlossen worden sind, schlägt der Ausschuß vor, denselben nach dem
Entwurf festzustellen.
Spezialetat 16 — Taubstummenschule — pro 1. April
1893/94.
Gegen denselben fand sich in beiden Lesungen nichts zu erinnern;
seine Feststellung nach dem Entwurf wird empfohlen.
Spezialetat 17 — Blindenanstalt — pro I. April
1893/94.
Die Vorbemerkungen wurden unverändert genehmigt.
Abschnitt I. Ausgabe. Titel I. Unter Position 4 werden
1 800 JC Gehalt für die neu kreirte Stelle der 2. Lehrerin ge
fordert. Der Ausschuß erkannte die Nothwendigkeit zur Errichtung
dieser neuen Stelle an und fand gegen die Einsetzung derselben in
den Etat nichts zu erinnern.
Zu Abschnitt II Titel I — Stuhlflechterei — wurde zur Sprache
gebracht, daß, während früher alle städtischen Stuhlflechtarbeiten durch
die Blinden -Stuhlflechtergcnosscnschaft gefertigt wurden, die Genossen
schaft jetzt bei den städtischen Arbeiten nicht mehr betheiligt werden
solle. Die Arbeiten sollen ausschließlich der städtischen Blindenanstalt
zugewiesen werden. Da beide Anstalten die Interessen der Blinden
fördern und die Blindengenossenschaft es bei ihrer Bedürftigkeit
schmerzlich empfindet, von den städtischen Arbeiten ausgeschlossen zu
sein, so dürfte es sich empfehlen, im Verwaltungswege anzuordnen,
daß es den verschiedenen Kuratorien, Schulanstalten, Instituten rc.
freistehe, zu bestimmen, welcher von beiden Anstalten sie die Stuhl
flechtarbeiten zuwenden wollen.
Seitens der Herren Magistratsvertreter wurde zwar hervor
gehoben, daß die städtische Verwaltung für die eigene Anstalt zunächst
für Arbeit zu sorgen habe, da sonst die Blinden, die dort beschäftigt
werden, der Armendirektion zur Last fielen, gleichwohl solle diese An
regung aber dennoch zur Erwägung genommen werden.
Zu Titel II — Korbflechterei — wurde seitens des Herrn Stadt
schulraths auf eine desfallsige Anregung versprochen, einen Versuch mit
der Anfertigung von Piasavabesen für die städtische Verwaltung zu
machen.
Abänderungen des Etats sind in beiden Lesungen nicht beschlossen
worden; der Ausschuß stellt anheim, denselben nach dem Entwurf fest
zustellen.
Spezialetat 18 — Fortbildungs-Unterrichtswcsen
— pro 1. April 1893/94.
Derselbe führt als Anhang den
Etat der städtischen Volksbibliotheken pro 1. April
1893/94.
Gegen letzteren Etat fand sich in beiden Lesungen nichts zu
erinnern, weshalb dessen Feststellung nach dem Entwurf beantragt wird.
Zum Spezialetat 18 empfiehlt der Ausschuß, dem Antrage des
Magistrats in den Vorbemerkungen (Seite 2) gemäß, die Grundsätze
für die Verwaltung des städtischen Fortbildungsschulwesens, wie folgt,
zu ändern:
Zu 6. ». 10.
„Das Maximum zur Beschaffung von Utensilien und Lehr
mitteln wird 200 JC auf 250 JC und für Drucksachen,
Formulare und Klassenbedürfnisse von 120 JC auf 150 JC
für jede Schule erhöht".
Zu 6. c. 10.
„Das Maximum für die Beschaffung von Utensilien und
Lehrmitteln rc. wird von 100 JC auf 150 JC und für
Drucksachen, Formulare und dergl. von 80 JC auf 100 JC
für jede Schule erhöht".
Zu C. a. 8 Absatz 1.
„Bei Schulen, in denen Unterricht im „Figürlichen
Zeichnen" ertheilt wird, kann, sobald die Verwaltung die
Beschaffung eines Modells auf städtische Kosten genehmigt
hat, von jedem daran theilnehmenden Schüler ein Schul
geld von 4 JC halbjährlich erhoben werden".
Zu 0. a. 10 Absatz 1.
1. Der Unterricht in der Gesetzeskunde wird mit 5 JC pro
Stunde honorirt.
2. Zu den Untcrrichtszweigen, welche den Lehrern mit 3 JC
pro Stunde honorirt werden können, tritt neben dem
Fachzeichnen und dem Projektionszeichnen noch das
figürliche Zeichnen.
Ferner hat der Ausschuß beschlossen, der Versammlung zu em
pfehlen, das Schulgeld für den fremdsprachlichen Unterricht in den
Mädchen-Fortbildungsschulen von 50 j auf 1 JC zu erhöhen und
die Grundsätze unter 6. e. 9 durch nachstehenden Zusatz abzuändern:
Für den Unterricht in fremden Sprachen beträgt das im
Voraus zu zahlende halbjährliche Schulgeld für jeden Kursus
so viel Mark als Stunden in ihm wöchentlich ertheilt werden.
Zu Nr. 1 der Vorbemerkungen wurde der Wunsch ausgesprochen,
dieselben künftig verständlicher abfassen zu lassen. Seitens des Herrn
Kämmerers wurde dies zugesagt, gleichzeitig aber bemerkt, daß die
gegenwärtige Fassung dem Stadtverordneten-Beschlusse vom 2. Januar
1882 entspreche.
Abänderungen des Etats selbst find in beiden Lesungen nicht be
schlossen worden; der Ausschuß beantragt, denselben nach dem Entwurf
festzustellen.
Spezialetat 19 — Gewerbliches Unterrichtswesen —
pro 1. April 1893/94.
Hierzu gehören als Anhänge:
A. Etat, betreffend die Fachschule für Maurer und Zimmerer,
B.
-
-
s s
- Tischler,
C.
s
s
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- Sattler,
D.
-
-
s s
- Maler,
E.
5
-
- -
- Schornsteinfeger,
F.
-
-
- -
- Barbiere und Friseure,
G.
-
s
- -
- Stell- und Rademacher,
H.
-
-
- s
- Glaser,
J.
-
-
- -
- Schuhmacher,
K.
-
-
- -
- Schmiede,
L.
-
-
- -
- Tapezierer,
M.
-
-
- -
- Korbmacher,
N.
-
-
- -
- Buchbinder,
0.
-
-
- -
- Gärtner,
P.
-
-
- -
- Buchdrucker,
Q-
-
-
- -
- Schneider,
R.
-
-
den Gewerbesaal,
8.
-
-
die städfische Webeschule,
T.
-
-
- I. Handwerkerschule,
U.
-
-
- Tagesklasse für Monteure der Elektro
technik an der I. Handwerkerschule,
V.
-
-
- II. Handwerkerschule,
w.
-
-
- Baugewerkschule.
Sämmtliche vorbezeichnete Etats gaben zu Erinnerungen keine
Veranlassung, weshalb deren Feststellung nach den Entwürfen bean
tragt wird. Gleichzeitig empfiehlt der Ausschuß die Regulative der
Fachschule für Berliner Buchdrucker und der Fachschule für Schneider
(Anlage X und Y), sowie die vom Magistrat vorgeschlagenen Ab
änderungen des Regulativs der Fachschule für Schuhmacher (Seite 2)
und der Bestimmungen über den Gewerbesaal (Seite 23) zu genehmigen.
Für den Bau der II. Handwerkerschule, die gegenwärtig in dem
alten Schulgebäude am Stralauerplatz provisorisch untergebracht worden
ist, haben die Gemeindebehörden das Grundstück des alten Waisenhauses
in der Neuen Friedrichstraße bestimmt. In Folge der projektirten
Anlegung einer Uferstraße zwischen der Waisenbrücke und dem Mühlen
damm wird aber der Bau in weite Ferne gerückt, weil die über das
Straßenprojekt mit dem Fiskus geführten Verhandlungen nicht vom
Fleck zu kommen scheinen und dieselben bisher noch kein greifbares
Resultat gezeitigt haben.
Mit Rücksicht auf diese Sachlage und da es wünschenswerth sei,
mit der baldigen Inangriffnahme des Baues im Interesse der Schule
vorzugehen, wurde zur Erwägung gegeben, ob nicht als Bauplatz für
die II. Handwerkerschule an Stelle des alten Waisenhauses ein anderes
in dortiger Gegend belegenes Grundstück in Aussicht zu nehmen sein
möchte.
Seitens der Herren Magistratsvertreter wurde zugesagt, der An
gelegenheit ihre Aufmerksamkeit schenken zu wollen, und ist damit der
Gegenstand verlassen worden.
Zu dem Spezialetat 19 wurde von einer Seite beantragt,
an den Magistrat das Ersuchen zn richten, dem Verein der Zahn-
Techniker für dessen Fachschule ein Lokal in einer Gemeindeschule un
entgeltlich zu überlassen. Die von dem Verein dieserhalb an die