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Volume No. 17 (196), 13. März 1893

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1893 (Public Domain)

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Vertreter mitgetheilt, daß von dem diesjährigen Quantum von 40000^ zur 
Zeit noch rund 12 000 JC disponibel seien, obgleich die Schulkom- 
misfionen im Herbst v. Js. zu einem stärkeren Verbrauch seitens der 
Verwaltung angeregt worden wären. Hiernach liege keine Veranlassung 
zu einer Erhöhung des Etatsbetrages vor. 
Zu Titel X Position 3 wurde von einer Seite der Vorschlag 
gemacht, den Magistrat mittelst einer Resolution zu ersuchen, die Um 
gestaltung des städtischen Schulmuseums zu einem städtischen Unter 
richtsmuseum in Erwägung zu ziehen. Der Ausschuß vermochte sich 
für diesen Vorschlag nicht zu erwärmen und lehnte denselben ab. 
Unter Titel XV — Verschiedene Ausgaben — sind 16 000 JC 
als Beiträge zur Unterhaltung des Zoologischen Gartens und des 
Berliner Aquariums vorgesehen. Bemerkt wird dabei, daß gegen diese 
Beiträge den Zöglingen der Gemeindeschulen rc. der unentgeltliche 
Zutritt, denen der hiesigen höheren Lehranstalten, der höheren Mädchen 
schulen und der Privatschulen der Zutritt zu ermäßigten Preisen unter 
gewissen Bedingungen gewährt werde. 
Von einer Seite wurde der Wunsch ausgesprochen, diese Be 
dingungen den Leitern der Lehranstalten bekannt zu geben, da sich 
eine große Anzahl derselben hierüber im Unklaren befinde und der 
Besuch der Institute seitens der Schüler darunter leide. 
Da Abänderungen des Etats in erster und zweiter Lesung nicht 
beschlossen worden sind, schlägt der Ausschuß vor, denselben nach dem 
Entwurf festzustellen. 
Spezialetat 16 — Taubstummenschule — pro 1. April 
1893/94. 
Gegen denselben fand sich in beiden Lesungen nichts zu erinnern; 
seine Feststellung nach dem Entwurf wird empfohlen. 
Spezialetat 17 — Blindenanstalt — pro I. April 
1893/94. 
Die Vorbemerkungen wurden unverändert genehmigt. 
Abschnitt I. Ausgabe. Titel I. Unter Position 4 werden 
1 800 JC Gehalt für die neu kreirte Stelle der 2. Lehrerin ge 
fordert. Der Ausschuß erkannte die Nothwendigkeit zur Errichtung 
dieser neuen Stelle an und fand gegen die Einsetzung derselben in 
den Etat nichts zu erinnern. 
Zu Abschnitt II Titel I — Stuhlflechterei — wurde zur Sprache 
gebracht, daß, während früher alle städtischen Stuhlflechtarbeiten durch 
die Blinden -Stuhlflechtergcnosscnschaft gefertigt wurden, die Genossen 
schaft jetzt bei den städtischen Arbeiten nicht mehr betheiligt werden 
solle. Die Arbeiten sollen ausschließlich der städtischen Blindenanstalt 
zugewiesen werden. Da beide Anstalten die Interessen der Blinden 
fördern und die Blindengenossenschaft es bei ihrer Bedürftigkeit 
schmerzlich empfindet, von den städtischen Arbeiten ausgeschlossen zu 
sein, so dürfte es sich empfehlen, im Verwaltungswege anzuordnen, 
daß es den verschiedenen Kuratorien, Schulanstalten, Instituten rc. 
freistehe, zu bestimmen, welcher von beiden Anstalten sie die Stuhl 
flechtarbeiten zuwenden wollen. 
Seitens der Herren Magistratsvertreter wurde zwar hervor 
gehoben, daß die städtische Verwaltung für die eigene Anstalt zunächst 
für Arbeit zu sorgen habe, da sonst die Blinden, die dort beschäftigt 
werden, der Armendirektion zur Last fielen, gleichwohl solle diese An 
regung aber dennoch zur Erwägung genommen werden. 
Zu Titel II — Korbflechterei — wurde seitens des Herrn Stadt 
schulraths auf eine desfallsige Anregung versprochen, einen Versuch mit 
der Anfertigung von Piasavabesen für die städtische Verwaltung zu 
machen. 
Abänderungen des Etats sind in beiden Lesungen nicht beschlossen 
worden; der Ausschuß stellt anheim, denselben nach dem Entwurf fest 
zustellen. 
Spezialetat 18 — Fortbildungs-Unterrichtswcsen 
— pro 1. April 1893/94. 
Derselbe führt als Anhang den 
Etat der städtischen Volksbibliotheken pro 1. April 
1893/94. 
Gegen letzteren Etat fand sich in beiden Lesungen nichts zu 
erinnern, weshalb dessen Feststellung nach dem Entwurf beantragt wird. 
Zum Spezialetat 18 empfiehlt der Ausschuß, dem Antrage des 
Magistrats in den Vorbemerkungen (Seite 2) gemäß, die Grundsätze 
für die Verwaltung des städtischen Fortbildungsschulwesens, wie folgt, 
zu ändern: 
Zu 6. ». 10. 
„Das Maximum zur Beschaffung von Utensilien und Lehr 
mitteln wird 200 JC auf 250 JC und für Drucksachen, 
Formulare und Klassenbedürfnisse von 120 JC auf 150 JC 
für jede Schule erhöht". 
Zu 6. c. 10. 
„Das Maximum für die Beschaffung von Utensilien und 
Lehrmitteln rc. wird von 100 JC auf 150 JC und für 
Drucksachen, Formulare und dergl. von 80 JC auf 100 JC 
für jede Schule erhöht". 
Zu C. a. 8 Absatz 1. 
„Bei Schulen, in denen Unterricht im „Figürlichen 
Zeichnen" ertheilt wird, kann, sobald die Verwaltung die 
Beschaffung eines Modells auf städtische Kosten genehmigt 
hat, von jedem daran theilnehmenden Schüler ein Schul 
geld von 4 JC halbjährlich erhoben werden". 
Zu 0. a. 10 Absatz 1. 
1. Der Unterricht in der Gesetzeskunde wird mit 5 JC pro 
Stunde honorirt. 
2. Zu den Untcrrichtszweigen, welche den Lehrern mit 3 JC 
pro Stunde honorirt werden können, tritt neben dem 
Fachzeichnen und dem Projektionszeichnen noch das 
figürliche Zeichnen. 
Ferner hat der Ausschuß beschlossen, der Versammlung zu em 
pfehlen, das Schulgeld für den fremdsprachlichen Unterricht in den 
Mädchen-Fortbildungsschulen von 50 j auf 1 JC zu erhöhen und 
die Grundsätze unter 6. e. 9 durch nachstehenden Zusatz abzuändern: 
Für den Unterricht in fremden Sprachen beträgt das im 
Voraus zu zahlende halbjährliche Schulgeld für jeden Kursus 
so viel Mark als Stunden in ihm wöchentlich ertheilt werden. 
Zu Nr. 1 der Vorbemerkungen wurde der Wunsch ausgesprochen, 
dieselben künftig verständlicher abfassen zu lassen. Seitens des Herrn 
Kämmerers wurde dies zugesagt, gleichzeitig aber bemerkt, daß die 
gegenwärtige Fassung dem Stadtverordneten-Beschlusse vom 2. Januar 
1882 entspreche. 
Abänderungen des Etats selbst find in beiden Lesungen nicht be 
schlossen worden; der Ausschuß beantragt, denselben nach dem Entwurf 
festzustellen. 
Spezialetat 19 — Gewerbliches Unterrichtswesen — 
pro 1. April 1893/94. 
Hierzu gehören als Anhänge: 
A. Etat, betreffend die Fachschule für Maurer und Zimmerer, 
B. 
- 
- 
s s 
- Tischler, 
C. 
s 
s 
s s 
- Sattler, 
D. 
- 
- 
s s 
- Maler, 
E. 
5 
- 
- - 
- Schornsteinfeger, 
F. 
- 
- 
- - 
- Barbiere und Friseure, 
G. 
- 
s 
- - 
- Stell- und Rademacher, 
H. 
- 
- 
- s 
- Glaser, 
J. 
- 
- 
- - 
- Schuhmacher, 
K. 
- 
- 
- - 
- Schmiede, 
L. 
- 
- 
- - 
- Tapezierer, 
M. 
- 
- 
- - 
- Korbmacher, 
N. 
- 
- 
- - 
- Buchbinder, 
0. 
- 
- 
- - 
- Gärtner, 
P. 
- 
- 
- - 
- Buchdrucker, 
Q- 
- 
- 
- - 
- Schneider, 
R. 
- 
- 
den Gewerbesaal, 
8. 
- 
- 
die städfische Webeschule, 
T. 
- 
- 
- I. Handwerkerschule, 
U. 
- 
- 
- Tagesklasse für Monteure der Elektro 
technik an der I. Handwerkerschule, 
V. 
- 
- 
- II. Handwerkerschule, 
w. 
- 
- 
- Baugewerkschule. 
Sämmtliche vorbezeichnete Etats gaben zu Erinnerungen keine 
Veranlassung, weshalb deren Feststellung nach den Entwürfen bean 
tragt wird. Gleichzeitig empfiehlt der Ausschuß die Regulative der 
Fachschule für Berliner Buchdrucker und der Fachschule für Schneider 
(Anlage X und Y), sowie die vom Magistrat vorgeschlagenen Ab 
änderungen des Regulativs der Fachschule für Schuhmacher (Seite 2) 
und der Bestimmungen über den Gewerbesaal (Seite 23) zu genehmigen. 
Für den Bau der II. Handwerkerschule, die gegenwärtig in dem 
alten Schulgebäude am Stralauerplatz provisorisch untergebracht worden 
ist, haben die Gemeindebehörden das Grundstück des alten Waisenhauses 
in der Neuen Friedrichstraße bestimmt. In Folge der projektirten 
Anlegung einer Uferstraße zwischen der Waisenbrücke und dem Mühlen 
damm wird aber der Bau in weite Ferne gerückt, weil die über das 
Straßenprojekt mit dem Fiskus geführten Verhandlungen nicht vom 
Fleck zu kommen scheinen und dieselben bisher noch kein greifbares 
Resultat gezeitigt haben. 
Mit Rücksicht auf diese Sachlage und da es wünschenswerth sei, 
mit der baldigen Inangriffnahme des Baues im Interesse der Schule 
vorzugehen, wurde zur Erwägung gegeben, ob nicht als Bauplatz für 
die II. Handwerkerschule an Stelle des alten Waisenhauses ein anderes 
in dortiger Gegend belegenes Grundstück in Aussicht zu nehmen sein 
möchte. 
Seitens der Herren Magistratsvertreter wurde zugesagt, der An 
gelegenheit ihre Aufmerksamkeit schenken zu wollen, und ist damit der 
Gegenstand verlassen worden. 
Zu dem Spezialetat 19 wurde von einer Seite beantragt, 
an den Magistrat das Ersuchen zn richten, dem Verein der Zahn- 
Techniker für dessen Fachschule ein Lokal in einer Gemeindeschule un 
entgeltlich zu überlassen. Die von dem Verein dieserhalb an die
	        
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