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154
Lfde.
Nr.
Ordre
Gegenstand
Druck
sache
Der Stadt-
verordneten-
Bersammlunc
zur Annahme
empfohlener
Preis
Gezahlter
resp.
zur Zahlung
angewiesener
Preis
(incl. Zinsen)
Bemerkungen
JC
JC
Transport
91 192,oi
ist. Die Hinterlegung dieses Betrages bei
der Königl. Baukasse mußte zur Herbei
führung der Enteignung erfolgen, da die
Legitimation der Erben der Wittwe
Röchard nicht geführt ist und das An-
theilsverhältniß derselben in keiner Weise
feststeht.
5.
5. November
1892
Stadtverordneten-Beschluß vom 5. März
1891 — Protokoll Nr. 27 — Zur Re
gulirung der Straße 11a, Abtheilung III
des Bebauungsplanes ist von dem dem
Kaufmann Leopold Engel gehörigen
Grundstücke Alt - Schöneberg Band 5
Nr. 263 eine Fläche von 569 qm nöthig
geworden, wofür auf Grund des Beschlusses
des Königlichen Polizei-Präsidiums vom
17./18. Oktober 1892 eine Entschädigung
von
an den Kaufmann Leopold Engel ge
zahlt worden ist.
23 263,45
Im Gegensatz zu der nebenstehend ange
gebenen, im Wege der Enteignung festge
setzten Entschädigung hatte der Eigenthümer
Engel gefordert:
70 JC pro qm — 39 830 JC außer
dem Befreiung von den ortsstatutarischen
Beiträgen und Ertheilung der aus-
nahmsweisen Bauerlaubniß für die
Restparzelle behufs Bebauung sofort
nach Auflassung des Straßenlandes.
6.
24. November
1892
Stadtverordneten-Beschluß vom 25. Fe
bruar 1892 — Prot. Nr. 11.
Zum Zwecke der Regulirung der Straße 11
ist eine Flüche des Grundstücks Hasenhaide 57
von der Stadtgemeinde erworben worden.
Als Entschädigung hierfür sind auf Grund
des Beschlusses des Königl. Polizei-Prä
sidiums vom 31. Oktober 1892 an die
Eigenthümer Wittwe Reinhardt geb.
Röcke und Handclsgärtner Rössel
67 546,31 JC gezahlt worden
67 546,81
Der Generalpächter des Reinhardt'schen
Grundstücks Handelsgärtner Rössel forderte
für die Kontraktsunterbrechung, für die An
pflanzungen und Baulichkeiten eine Entschädi
gung von 60 000 JC- Die mit der Eigen-
thümcrin Wittwe Reinhardt gepflogenen
Verhandlungen scheiterten daran, daß die
Wittwe Reinhardt erklärte, nicht in der
Lage zu sein, ihr Grundstück, wie diesseits
gefordert, am 1. April 1892 der Stadt
gemeinde miethsfrei zu übergeben. Ein der
Höhe nach bestimmter Preis ist im Laufe
dieser Verhandlung seitens der p. Reinhardt
nicht gefordert worden.
7.
30. November
1892
Zur Herstellung der zwischen der Katzbach-
straße und der Straße 20 a gelegenen Strecke
der Jorkstraße sind folgende Flächen
a) von 787, 404 und 769 qm der Grund
stücke Alt-Schöneberg Band 15 Nr. 727
bezw. Band 7 Nr. 530 und Band 15
Nr. 708,
b) von 3 148, 1 606, 380, 565 und
2 000 qm der Grundstücke Tempelhof
Band 14 Nr. 643 bezw. Band 3 Nr. 119
bezw. Band 3 Nr. 118 bezw. Band 3
Nr. 121 und Band 14 Nr. 644,
Die Entschädigung ist von dem Eisen
bahn-Fiskus auf Grund des §.13 des
Gesetzes vom 2. Juli 1875 beansprucht
worden. Da die seitens der Stadtgemeinde
mit dem Eisenbahn-Fiskus angeknüpften
Vergleichsverhandlungen zu keinem Resultate
führten, so mußte die Entschädigung gemäß
8. 14 a. a. O. im Wege der Enteignung
festgesetzt werden.
c) von 615 qm ohne Grundbuchbezeichnung
sämmtlich dem Königlichen Eisenbahn
fiskus gehörig,
verwendet worden.
Laut Beschlusses des Königl. Polizei-
Präsidiums vom 7. November 1892 ist die
Entschädigung auf 102 740 JC nebst 5 pCt.
Zinsen von 51 080 JC vom 10. Juni 1885
und von 51 660 JC vom 1. April 1885
festgesetzt.
An die Betriebskasse des Königl. Eisen
bahn-Betriebsamtes hier Askanischer Platz 5
sind daher am 10. Dezember 1892 gezahlt
worden:
Latus
182 001,8o