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stehenden technischen Deputation hinweg, eine so verwickelte und wichtige
Angelegenheit ohne genügende Unterlagen bei der Etatsberathung,
also gewissermaßen nebenher zu regeln, beschloß der Ausschuß, der
Versammlung zu empfehlen, auf den Antrag des Magistrats vorläufig
nicht einzugehen, vielmehr folgenden Beschluß zu fassen:
Die Versammlung stellt zwar die für die Oberlehrer
geforderte Summe von 1 690 500 JC zur Verfügung der
Gemeindebehörden in den Etat ein, behält sich jedoch die defi
nitive Beschlußfassung über die aufgestellte Normal-Skala und
über die Verwendung des Betrages bis nach Einbringung einer
desfallstgen Vorlage des Magistrats nach Anhörung der
Normaletats-Deputation vor.
Von einer Seite war zu dieser Etatsposition der nachfolgende
Antrag gestellt worden:
Die Versammlung ersucht den Magistrat, aus den durch
die Einziehung von Stellen an den höheren Lehranstalten
verfügbaren Mitteln, den Oberlehrern vom I. April 1893
an Alterszulagen zu gewähren.
Zur Unterstützung wurde ausgeführt, daß durch die Einziehung
von 36 Stellen das Ausrücken der Oberlehrer im Gehalt, wenn nicht
auf Jahre hinaus gänzlich verhindert, so doch außerordentlich erschwert
werde und daß es in der Billigkeit liege, durch Gewährung von Alters
zulagen aus den ersparten Gehältern einen Ausgleich herbeizuführen.
Der Ausschuß hat diesen Antrag abgelehnt und zwar mit Rücksicht
darauf, daß der Magistrat mit der generellen Regelung der Angelegenheit
wegen Gewährung von Alterszulagen an sämmtliche städtische Beamte
und Lehrer beschäftigt ist und es nicht zulässig sei, eine bestimmte
Kategorie von Lehrern herauszuheben und besonders zu behandeln.
Titel I Position 3 — Vorschullehrer. — Wie der Magistrat in der
Etatsvorlage (Drucks. 146) sowie in den Erläuterungen zum Etats
entwurf mittheilt, beabsichtigt er auf Grund des Gesetzes vom 25. Juli
1892, betreffend das Dienstcinkommen der Lehrer an den nicht staat
lichen öffentlichen höheren Schulen, die Vorschullehrer mit den Ge-
meindeschullehrcrn in eine Dienstaltersliste zu bringen.
Es sind demgemäß für die bestehenden 55 Vorschullehrerstellen
in dem Etat zum Ansatz gekommen:
a) nach 2 455 JC Durchschnittsgehalt der Gemeindeschullehrer
(gegen bisher 2 946^ Durchschnittsgehalt) 135 025 ^«,
b) je 150 JC nicht penstonsfähige Funktions
zulage 8 250 -
c) als künftig wegfallend 18 755 -
d) zur Gleichstellung des Mindesteinkommens mit
dem Mindesteinkommen der staatlichen Vor
schullehrer von je 2 140 JC (§. 1, Abs. 3 des
gedachten Gesetzes) ■ 2010 -
zusammen 164 040 ^.
Der Magistrat ersucht die Versammlung auch über diese Ab
änderung des Normaletats und der Grundsätze zu demselben besonders
zu beschließen, da er dieselben ebenfalls nicht der Normalbesoldungs
Deputation zur Berathung vorgelegt habe.
Der Ausschuß hält diese Angelegenheit für noch viel komplizirter
und schwieriger wie diejenige der Oberlehrer, wie schon ein Blick in
die auf Seite 10 des Etats befindliche Tabelle über die künftigen Be
soldungsstufen der Vorschullehrer ergebe. Er ist der Ansicht, daß
diese Angelegenheit unbedingt durch die Normaletats-Deputation näher
geprüft werden müsse und empfiehlt deshalb der Versammlung, zu
dieser Position einen gleichen Vorbehalt zu beschließen, wie solcher bei
den Oberlehrerstellen vom Ausschuß vorgeschlagen ist. Der Ausschuß
hat gleichzeitig den Betrag der Funktionszulage für die Vorschullehrer
von 150 JC auf 300 JC, und den betreffenden Etatsbetrag von
8 250 JC auf 16 500 JC erhöht. Selbstverständlich bleibt die Be
willigung der erhöhten Funktionszulage ebenfalls den späteren Beschlüssen
der Gemeindebehörden vorbehalteu. Der Ausschuß glaubt, daß es
billig sei, den Vorschullehrern, die durch die Herabsetzung des
Durchschnittsgehalts in ihren Gehalts- und Anziennetätsverhältnisscn
ganz erheblich verschlechtert werden und welche auch insofern gegenüber
den Gemeindeschullehrern schlechter gestellt seien, als ihnen die den
letzteren bewilligte Steuerbefreiung nicht zusteht, durch Erhöhung der
Funktionszulage eine angemessene Aufbesserung zu gewähren. Das
vorangezogene Gesetz stehe dem nicht entgegen, es lasse vielmehr den
Städten in dieser Beziehung völlig freie Hand. Wie heute mitgetheilt
wurde, hätten denn auch bereits einzelne Stadtgemeinden, z. B. Char
lottenburg, die Erhöhung der Funktionszulagen der Vorschullehrer
beschlossen.
Anderweite Abänderungen des Etats sind in erster und zweiter
Lesung nicht beschlossen; der Ausschuß empfiehlt, denselben
in Einnahme auf 1 216 000 ^,
in Ausgabe auf . 2 298 503 -
also mit einem Zuschüsse von 1 082 503 JC
festzustellen.
i
Spezialetat 11 — Realschulen (Höhere Bürger
schulen) — pro 1. April 1893/94.
Ausgabe. Ordinarium. Abtheilung A. Titel I. Position 1 —
Direktoren — 65 400 JC. Der Ausschuß hat diese Position
genehmigt und sich gleichzeitig mit der vom Magistrat beantragten
Erhöhung des Anfangsgehalts der Direktoren an den nicht voll ent
wickelten Anstalten von 5 400 JC auf 6 000 JC einverstanden erklärt.
Der Etat gelangte in beiden Lesungen unverändert zur Annahme
und stellt der Ausschuß anheim, denselben nach dem Entwurf festzu
stellen.
Dem Spezialetat 11 liegt als Anlage B eine Uebersicht über die
Stellen der Lehrer an den städtischen Realschulen bei. Der Ausschuß
wünscht, daß auch dem Spezialetat 9/10 eine ähnliche Uebersicht
künftig angehängt werde.
Seitens des Herrn Stadtschulraths wurde die Erfüllung dieses
Wunsches zwar zugesagt, gleichzeitig aber bemerkt, daß die Uebersicht
kaum denselben Werth haben dürfte, wie die zu dem Spezialetat 11
gegebene, weil die Gymnasien, Realgymnasien und Oberrealschulen
einen gemeinschaftlichen Beioldungsetat haben, den die Realschulen zur
Zeit noch nicht besitzen. Die geforderte Uebersicht würde demgemäß
ganz andere Resultate ergeben müssen.
Spezialetat 12 — Höhere Mädchenschulen, ein
schließlich des Nachtrages, betreffend die VI. höhere
Mädchenschule im Stadtthetle Moabit — pro
1. April 1893/94.
Gegen beide Etats fand sich in erster und zweiter Lesung nichts
zu erinnern. Der Ausschuß empfiehlt, dieselben gemeinschaftlich
in Einnahme auf 417 240 JC
in Ausgabe auf 503 991 -
also mit einem Zuschüsse von 86 751 ^
festzustellen.
Spezialetat 13 — Turnhallen der städtischen
höheren Lehranstalten ic. — pro 1. April 1893/94.
Ausgabe. Ordinarium. Titel I, Position 7. Das Gehalt des
Hauswarts der Turnhalle Prinzenstr. 70, Hach mann, hat der Magi
strat um 200 JC erhöht und mit 1 700 JC in den Etat eingestellt.
Der Ausschuß hat sich hiermit einverstanden erklärt.
Der Etat ist im Uebrtgen in beiden Lesungen unverändert zur
Annahme gelangt; der Ausschuß empfiehlt, denselben nach dem Ent
wurf festzustellen.
Spezialetat 14 — Verschiedene Einrichtungen für
die städtischen höheren Lehranstalten und die
höheren Mädchenschulen — pro 1. April 1893/94.
Für die technischen Lehrer und die Schuldiener ist in dem vor
liegenden Etats je eine Normal-Skala aufgestellt worden. Diese hat
der Normal-Etats-Deputation nicht zur Berathung vorgelegen. Der
Magistrat ersucht die Versammlung, über dieselbe besonders zu be
schließen.
Aus den beim Spezialetat 9/10 bereits angegebenen Gründen
und weil es sich auch in den beiden vorliegenden Fällen um ver
wickelte, nicht leicht zu übersehende Verhältnisse handelt, schlägt der
Ausschuß der Versammlung vor, zunächst erst noch die Normal-Etats-
Deputation zur Sache zu hören und eine besondere Vorlage des
Magistrats in der Angelegenheit abzuwarten. Er empfiehlt demgemäß
folgende Beschlußfassung:
Die Versammlung stellt zwar die für die technischen Lehrer
und die Schuldicner unter Titel I und II der Ausgabe
geforderten Summen von 170 684 JC und 47 925 JC zur
Verfügung der Gemeindebehörden in den Etat ein, behält
sich jedoch die definitive Beschlußfassung über die ausgestellte
Normal-Skala und über die Verwendung dieser Beträge bis
nach Einbringung einer desfallsigen Vorlage des Magistrats
nach Anhörung der Normal-Etats-Deputation vor.
Im Uebrigen gelangte der Etat in beiden Lesungen unverändert
zur Annahme. Seine Feststellung nach dem Entwurf kann erfolgen.
Spezial-Etat 15 — Gemeindeschulen — pro 1. April
1893/94.
In den Vorbemerkungen unter I V theilt der Magistrat Folgendes mit:
Von den technischen Lehrerinnen an den Gemeindeschulen
ist eine ganz kleine Zahl noch vor dem Jahre 1874 fest, aber
ohne Pensionsberechtigung angestellt, die übrigen sind nur
auftragsweise beschäftigt. Ihnen wird die Wochenstunde mit
24 JC im Halbjahr honorirt, und dies Honorar wird ihnen
auch im Falle einer Krankheit gezahlt. Die Lehrerinneck find
also immer für ein Halbjahr gesichert. Der Semesterwechsel
kann ihnen aber eine Einbuße an der Einnahme bringen.
Dies tritt insbesondere dann ein, wenn von einer Schule
Klassen der Mittel- oder Oberstufe eingezogen werden, weil
dann weniger technische Stundm zu geben sind.