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Volume No. 15 (175), 11. März 1893

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1893 (Public Domain)

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stehenden technischen Deputation hinweg, eine so verwickelte und wichtige 
Angelegenheit ohne genügende Unterlagen bei der Etatsberathung, 
also gewissermaßen nebenher zu regeln, beschloß der Ausschuß, der 
Versammlung zu empfehlen, auf den Antrag des Magistrats vorläufig 
nicht einzugehen, vielmehr folgenden Beschluß zu fassen: 
Die Versammlung stellt zwar die für die Oberlehrer 
geforderte Summe von 1 690 500 JC zur Verfügung der 
Gemeindebehörden in den Etat ein, behält sich jedoch die defi 
nitive Beschlußfassung über die aufgestellte Normal-Skala und 
über die Verwendung des Betrages bis nach Einbringung einer 
desfallstgen Vorlage des Magistrats nach Anhörung der 
Normaletats-Deputation vor. 
Von einer Seite war zu dieser Etatsposition der nachfolgende 
Antrag gestellt worden: 
Die Versammlung ersucht den Magistrat, aus den durch 
die Einziehung von Stellen an den höheren Lehranstalten 
verfügbaren Mitteln, den Oberlehrern vom I. April 1893 
an Alterszulagen zu gewähren. 
Zur Unterstützung wurde ausgeführt, daß durch die Einziehung 
von 36 Stellen das Ausrücken der Oberlehrer im Gehalt, wenn nicht 
auf Jahre hinaus gänzlich verhindert, so doch außerordentlich erschwert 
werde und daß es in der Billigkeit liege, durch Gewährung von Alters 
zulagen aus den ersparten Gehältern einen Ausgleich herbeizuführen. 
Der Ausschuß hat diesen Antrag abgelehnt und zwar mit Rücksicht 
darauf, daß der Magistrat mit der generellen Regelung der Angelegenheit 
wegen Gewährung von Alterszulagen an sämmtliche städtische Beamte 
und Lehrer beschäftigt ist und es nicht zulässig sei, eine bestimmte 
Kategorie von Lehrern herauszuheben und besonders zu behandeln. 
Titel I Position 3 — Vorschullehrer. — Wie der Magistrat in der 
Etatsvorlage (Drucks. 146) sowie in den Erläuterungen zum Etats 
entwurf mittheilt, beabsichtigt er auf Grund des Gesetzes vom 25. Juli 
1892, betreffend das Dienstcinkommen der Lehrer an den nicht staat 
lichen öffentlichen höheren Schulen, die Vorschullehrer mit den Ge- 
meindeschullehrcrn in eine Dienstaltersliste zu bringen. 
Es sind demgemäß für die bestehenden 55 Vorschullehrerstellen 
in dem Etat zum Ansatz gekommen: 
a) nach 2 455 JC Durchschnittsgehalt der Gemeindeschullehrer 
(gegen bisher 2 946^ Durchschnittsgehalt) 135 025 ^«, 
b) je 150 JC nicht penstonsfähige Funktions 
zulage 8 250 - 
c) als künftig wegfallend 18 755 - 
d) zur Gleichstellung des Mindesteinkommens mit 
dem Mindesteinkommen der staatlichen Vor 
schullehrer von je 2 140 JC (§. 1, Abs. 3 des 
gedachten Gesetzes) ■ 2010 - 
zusammen 164 040 ^. 
Der Magistrat ersucht die Versammlung auch über diese Ab 
änderung des Normaletats und der Grundsätze zu demselben besonders 
zu beschließen, da er dieselben ebenfalls nicht der Normalbesoldungs 
Deputation zur Berathung vorgelegt habe. 
Der Ausschuß hält diese Angelegenheit für noch viel komplizirter 
und schwieriger wie diejenige der Oberlehrer, wie schon ein Blick in 
die auf Seite 10 des Etats befindliche Tabelle über die künftigen Be 
soldungsstufen der Vorschullehrer ergebe. Er ist der Ansicht, daß 
diese Angelegenheit unbedingt durch die Normaletats-Deputation näher 
geprüft werden müsse und empfiehlt deshalb der Versammlung, zu 
dieser Position einen gleichen Vorbehalt zu beschließen, wie solcher bei 
den Oberlehrerstellen vom Ausschuß vorgeschlagen ist. Der Ausschuß 
hat gleichzeitig den Betrag der Funktionszulage für die Vorschullehrer 
von 150 JC auf 300 JC, und den betreffenden Etatsbetrag von 
8 250 JC auf 16 500 JC erhöht. Selbstverständlich bleibt die Be 
willigung der erhöhten Funktionszulage ebenfalls den späteren Beschlüssen 
der Gemeindebehörden vorbehalteu. Der Ausschuß glaubt, daß es 
billig sei, den Vorschullehrern, die durch die Herabsetzung des 
Durchschnittsgehalts in ihren Gehalts- und Anziennetätsverhältnisscn 
ganz erheblich verschlechtert werden und welche auch insofern gegenüber 
den Gemeindeschullehrern schlechter gestellt seien, als ihnen die den 
letzteren bewilligte Steuerbefreiung nicht zusteht, durch Erhöhung der 
Funktionszulage eine angemessene Aufbesserung zu gewähren. Das 
vorangezogene Gesetz stehe dem nicht entgegen, es lasse vielmehr den 
Städten in dieser Beziehung völlig freie Hand. Wie heute mitgetheilt 
wurde, hätten denn auch bereits einzelne Stadtgemeinden, z. B. Char 
lottenburg, die Erhöhung der Funktionszulagen der Vorschullehrer 
beschlossen. 
Anderweite Abänderungen des Etats sind in erster und zweiter 
Lesung nicht beschlossen; der Ausschuß empfiehlt, denselben 
in Einnahme auf 1 216 000 ^, 
in Ausgabe auf . 2 298 503 - 
also mit einem Zuschüsse von 1 082 503 JC 
festzustellen. 
i 
Spezialetat 11 — Realschulen (Höhere Bürger 
schulen) — pro 1. April 1893/94. 
Ausgabe. Ordinarium. Abtheilung A. Titel I. Position 1 — 
Direktoren — 65 400 JC. Der Ausschuß hat diese Position 
genehmigt und sich gleichzeitig mit der vom Magistrat beantragten 
Erhöhung des Anfangsgehalts der Direktoren an den nicht voll ent 
wickelten Anstalten von 5 400 JC auf 6 000 JC einverstanden erklärt. 
Der Etat gelangte in beiden Lesungen unverändert zur Annahme 
und stellt der Ausschuß anheim, denselben nach dem Entwurf festzu 
stellen. 
Dem Spezialetat 11 liegt als Anlage B eine Uebersicht über die 
Stellen der Lehrer an den städtischen Realschulen bei. Der Ausschuß 
wünscht, daß auch dem Spezialetat 9/10 eine ähnliche Uebersicht 
künftig angehängt werde. 
Seitens des Herrn Stadtschulraths wurde die Erfüllung dieses 
Wunsches zwar zugesagt, gleichzeitig aber bemerkt, daß die Uebersicht 
kaum denselben Werth haben dürfte, wie die zu dem Spezialetat 11 
gegebene, weil die Gymnasien, Realgymnasien und Oberrealschulen 
einen gemeinschaftlichen Beioldungsetat haben, den die Realschulen zur 
Zeit noch nicht besitzen. Die geforderte Uebersicht würde demgemäß 
ganz andere Resultate ergeben müssen. 
Spezialetat 12 — Höhere Mädchenschulen, ein 
schließlich des Nachtrages, betreffend die VI. höhere 
Mädchenschule im Stadtthetle Moabit — pro 
1. April 1893/94. 
Gegen beide Etats fand sich in erster und zweiter Lesung nichts 
zu erinnern. Der Ausschuß empfiehlt, dieselben gemeinschaftlich 
in Einnahme auf 417 240 JC 
in Ausgabe auf 503 991 - 
also mit einem Zuschüsse von 86 751 ^ 
festzustellen. 
Spezialetat 13 — Turnhallen der städtischen 
höheren Lehranstalten ic. — pro 1. April 1893/94. 
Ausgabe. Ordinarium. Titel I, Position 7. Das Gehalt des 
Hauswarts der Turnhalle Prinzenstr. 70, Hach mann, hat der Magi 
strat um 200 JC erhöht und mit 1 700 JC in den Etat eingestellt. 
Der Ausschuß hat sich hiermit einverstanden erklärt. 
Der Etat ist im Uebrtgen in beiden Lesungen unverändert zur 
Annahme gelangt; der Ausschuß empfiehlt, denselben nach dem Ent 
wurf festzustellen. 
Spezialetat 14 — Verschiedene Einrichtungen für 
die städtischen höheren Lehranstalten und die 
höheren Mädchenschulen — pro 1. April 1893/94. 
Für die technischen Lehrer und die Schuldiener ist in dem vor 
liegenden Etats je eine Normal-Skala aufgestellt worden. Diese hat 
der Normal-Etats-Deputation nicht zur Berathung vorgelegen. Der 
Magistrat ersucht die Versammlung, über dieselbe besonders zu be 
schließen. 
Aus den beim Spezialetat 9/10 bereits angegebenen Gründen 
und weil es sich auch in den beiden vorliegenden Fällen um ver 
wickelte, nicht leicht zu übersehende Verhältnisse handelt, schlägt der 
Ausschuß der Versammlung vor, zunächst erst noch die Normal-Etats- 
Deputation zur Sache zu hören und eine besondere Vorlage des 
Magistrats in der Angelegenheit abzuwarten. Er empfiehlt demgemäß 
folgende Beschlußfassung: 
Die Versammlung stellt zwar die für die technischen Lehrer 
und die Schuldicner unter Titel I und II der Ausgabe 
geforderten Summen von 170 684 JC und 47 925 JC zur 
Verfügung der Gemeindebehörden in den Etat ein, behält 
sich jedoch die definitive Beschlußfassung über die ausgestellte 
Normal-Skala und über die Verwendung dieser Beträge bis 
nach Einbringung einer desfallsigen Vorlage des Magistrats 
nach Anhörung der Normal-Etats-Deputation vor. 
Im Uebrigen gelangte der Etat in beiden Lesungen unverändert 
zur Annahme. Seine Feststellung nach dem Entwurf kann erfolgen. 
Spezial-Etat 15 — Gemeindeschulen — pro 1. April 
1893/94. 
In den Vorbemerkungen unter I V theilt der Magistrat Folgendes mit: 
Von den technischen Lehrerinnen an den Gemeindeschulen 
ist eine ganz kleine Zahl noch vor dem Jahre 1874 fest, aber 
ohne Pensionsberechtigung angestellt, die übrigen sind nur 
auftragsweise beschäftigt. Ihnen wird die Wochenstunde mit 
24 JC im Halbjahr honorirt, und dies Honorar wird ihnen 
auch im Falle einer Krankheit gezahlt. Die Lehrerinneck find 
also immer für ein Halbjahr gesichert. Der Semesterwechsel 
kann ihnen aber eine Einbuße an der Einnahme bringen. 
Dies tritt insbesondere dann ein, wenn von einer Schule 
Klassen der Mittel- oder Oberstufe eingezogen werden, weil 
dann weniger technische Stundm zu geben sind.
	        
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