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Volume No. 13 (147-164), 25. Februar 1893

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1893 (Public Domain)

128 
Zu Nr. 153. 
Uebersicht 
ber neuen Eintheilung der Landwehr-Bezirks-Kommissionen. 
Landwehr-Bezirks« 
Kommission 
bisherige neue 
Nr. ! Nr. 
Standes- 
amtS- 
Bezirk 
Stadtbezirke 
l 
1 
1 
1 
bis 
14 
2 
2 
2 
15 
5 
30 
3 
3 
3 
31 
- 
49 
. 1 
4 
4 a 
50 
- 
63 
4 i 
5 
4b 
64 
78 
5 
6 
5a 
79 
103 
6 
7 
5b 
104 
- 
113 
7 
8 
6 
114 
- 
144 
8 
9 
7a 
145 
- 
165 
9 
10 
7b 
166 
s 
181 
10 
11 
8 
182 
s 
201 
11 
12 
9 
202 
- 
217 
12 
13 
10» 
218 
s 
236 
13 
14 
10 b 
237 
- 
254 
14 
15 
11 
255 
s 
278 
15 { 
16 
12a 
279 bis 287 
u. 
303 bis 304 
17 
12b 
288 
bis 
302 
16 
18 
13 
305 
- 
326 
154. Vorlage (I. - Nr. 209 A. V.) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Theilung der 113. Armen- 
Kommission. 
Der Umfang der Geschäfte der 113. Armen-Kommission bat sich 
durch die erfolgte starke Bebauung der Gegend am Zentral-Viehhof 
derart vermehrt, daß eine Theilung dieser Kommission als ein dringendes 
Bedürfniß erachtet werden muß. 
Die 113. Armen-Kommission umfaßt zwar nur den 179. Stadt- 
Bezirk, die monatliche Ausgabe derselben hat jedoch schon jetzt den 
Betrag von 2 809 JC, also eine Höhe erreicht, welche die bei Neu 
bildung der Armen-Kommissionen angenommene monatliche Durchschnitts- 
Ausgabe von 1 000—1 500 JC beinahe um das Doppelte übersteigt. 
Eine weitere Steigerung der Ausgaben ist aber mit Sicherheit zu 
erwarten, da die Thätigkeit der Kommission in Folge vielfacher Neu 
bauten noch fortdauernd zunimmt. 
Die Armen-Direktion hat dem zu Folge den Antrag gestellt, die 
jetzige 113. Armen-Kommission zu theilen. 
Unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse empfiehlt es sich 
— dem Antrage der Armen-Direktion entsprechend — 
1. aus den Straßen- bezw. Straßeutheilen: 
Frankfurter Allee 75—121, 
Möglinerstraße exkl. der Eckhäuser am Weidenweg, 
Tilsiterstr. 1—6 und 44 bis Ende, 
Weidenweg 24 und 25 
die Armen-Kommission Nr. 113», 
2. aus den Straßen bezw. Straßentheilen: 
Wcidcuweg 1—23 und 79—106 inkl. der Eckhäuser an 
der Möglinerstraße, 
Tilsiterstraße von Weidenweg bis Straße 44», 
SS «: i «-«-»«™*- 
die Armen-Kommission Nr. 113b zu bilden. 
Die Stadtverordneten - Versammlung ersuchen wir demgemäß 
beschließen zu wollen: 
Die Versammlung erklärt sich mit der Theilung der 113. Armen- 
Kommission in der Art einverstanden, daß 
1. aus den Straßen bezw. Straßentheilen: 
Frankfurter Allee 75—121, 
Möglinerstraße exkl. der Eckhäuser am Weidenweg, 
Tilsiterstr. 1—6 und 44 bis Ende, 
Weidenweg 24 und 25 
die Armen-Kommission Nr. 113», 
2. ans den Straßen bezw. Straßentheilen: 
Weidenweg Nr. 1—23 und 79—106 inkl. der Eckhäuser 
an der Möglinerstraße, 
Tilsiterstraße am Weidcnweg bis Straße 44», 
Straße 47» j Abtheilung XHP. 
die Armen-Kommission Nr. 113 b gebildet werde. 
Eine Verschiebung der Theilung bis zum Schluffe des Jahres 
ist nicht möglich, da die Geschäfte des Vorstehers in dem jetzigen 
Umfange bis dahin nicht fortgeführt werden können. 
Berlin, den 17. Februar 1893. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. Zelle. 
155. Vorlage (J.-Nr. 2 730 F. B. I. 92) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Anstellung eines Elektro 
technikers für die städtische Verwaltung. 
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir, wie folgt zu 
beschließen: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß 
ein Elektrotechniker zunächst auf sechs Jahre mit einem jährlichen 
Gehalte von 7 000 JC angestellt und dies Gehalt sowie ein 
Betrag von 8 000 JC für Geschäftsbedürfnisse des Elektro 
technikers in den Haushalts-Etat pro 1. April 1893/94 ein 
gestellt wird. 
Begründung. 
Mit der gegenwärtigen Vorlage entsprechen wir dem von der 
Stadtverordneten-Versammlung unterm 6. Oktober v. Js. gefaßten 
Beschlusse, durch welchen wir ersucht worden sind, für die Anstellung 
eines Elektrotechnikers Sorge zu tragen und die hierzu erforderlichen 
Mittel in den Etat pro 1893/94 einzusetzen. 
Die dem Anzustellenden anzuweisende Thätigkeit anlangend, so 
wird dieselbe sich darauf zu erstrecken haben, die Anlagen der Aktien 
gesellschaft Berliner Elektrizitäts-Werke, insbesondere die bei uns ein 
gehenden Projekte über die Ausdehnung des Leitungsnetzes dieser 
Gesellschaft, zu prüfen und deren Ausführung, namentlich in Bezug 
auf den Schutz anderer in den Straßen vorhandenen Leitungen, zu 
kontrolliren, die in Anwendung kommenden Elektrizitätsmesser zu prüfen, 
bei Streitigkeiten zwischen der Gesellschaft und den Abnehmern sowie 
bei Verhandlungen mit den Staatsbehörden in Bezug auf Telegraphen- 
und Telephon-Anlagen Gutachten abzugeben, die Projekte für städtische 
Beleuchtungsanlagen auszustellen, die Ausführung derselben zu kontrol 
liren, die Rechnungen darüber zu prüfen und die finanziellen Ergebnisse 
solcher Anlagen festzustellen, ferner bei Prüfung der Frage, ob und in 
welchem Umfange und unter welchen Bedingungen die Anlagen der 
Aktieu-Gesellschaft Berliner Elektrizitätswerke in städtischen Betrieb zu 
übernehmen, die Anlage elektrischer Bahnen im städtischen Gebiete zu 
gestatten, als Sachverständiger mitzuwirken. Auch muß vorbehalten 
bleiben, den anzustellenden Elektrotechniker bei Erledigung anderer 
einschlagenden Angelegenheiten heranzuziehen z. B. bei Prüfung der 
städtischen Blitzableiter, der Frage, wieweit die Blitzableitungen an die 
Gas- und Wasserrohrleitungen anzuschließen sind und dergleichen. 
Um den vorstehend gedachten Anforderungen in vollständigem 
Maße zu genügen', wird der Anzustellende sich nicht allein durch fort 
laufende Studien, sondern auch durch Vornahme von Versuchen auf 
der Höhe der gesammten einschlägigen Wissenschaft und Technik zu 
erhallen haben. 
Diesen Anforderungen gegenüber erachten wir ein Gehalt von 
7 000 JC für nicht zu hoch. Zur Beschaffung von Instrumenten und 
Materialien sowie zur Vornahme von Versuchen wird im ersten Jahre 
ein Betrag von 8 000 JC erforderlich sein. 
Der Besetzung der Stelle wollen wir ein öffentliches Ausschreiben 
derselben vorangehen lassen. 
Berlin, den 22. Februar 1893. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Zelle. 
156. Vorlage (J.-Nr. 64 F. B. I. 93) — zur Beschluß 
fassung —» betreffend die Festsetzung des Etats für 
die städtischen Gasanstalten und die öffentliche 
Petroleumbeleuchtung pro 1. April 1883/64. 
Der Stadtverordneten-Versammlung übersenden wir in der Anlage 
den Etat für die städtischen Gasanstalten und die öffentliche Petroleum 
beleuchtung und zwar: 
Abschnitt A., betreffend die städtischen Gasanstalten (Haupt 
verwaltung), 
Abschnitt B., betreffend die öffentliche Petroleumbeleuchtung, 
Abschnitt 6., betreffend das Magazin und die Werkstatt der 
Gasanstalten, 
Abschnitt I)., betreffend die Feuer- und Explosions-Versicherungs 
fonds der Gasanstalten
	        
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