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Volume No. 4 (28-41), 19. Januar 1889 Anlage: ad No.4. (42-67.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind

Full text : Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1889 (Public Domain)

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Infolgedessen  haben  wir  auf  den  Antrag  unserer  Straßenreinigungs-Deputation
  beschlossen,  demselben  in  der  Eingangs  gedachten  Weise  eine
Unterstützung  zu  gewähren.
Berlin,  den  12.  Dezember  1888.
Magistrat  hiesiger  König!.  Haupt-  und  Residenzstadt.
gez.  von  Forckenbeck.

«2.  Vorlage  (I.  -  Nr.  4  492  G.  B.  88.)  —  zur  Beschlußfassung
  —,  betreffend  die  Pensionirung  eines  Oberlehrers. ­

Wir  beantragen,  zu  beschließen:
Die  Versammlung  erklärt  sich  damit  einverstanden,  daß
dem  Oberlehrer  an  der  Friedrichs-Werderschen  Oberrealschule,
Professor  vr.  Theodor  Zermelo,  von  dem  1.  April  1889,
dem  Tage  seines  Uebertrittes  in  den  Ruhestand  ab,  die
gesetzmäßige  Pension  von  3  516  JC  jährlich  gezahlt  werde.
Begründung.
Der  Feilnerstr.  11  wohnhafte  Oberlehrer,  Professor  vr.  Zermelo,
welcher  seit  dem  Jahre  1859  im  städtischen  Dienste  und  zwar  an  der
Friedrichs-Werderschen  Oberrealschule  thätig  ist,  leidet  nach  dem  anliegenden, ­
  s.  x.  r.  beigefügten  Gutachten  unseres  Vertrauensarztes  an
einer  tuberkulösen  Infiltration  des  oberen  Theiles  der  rechten  Lunge,
welche  in  Folge  der  dadurch  hervorgerufenen  Schwäche  und  Kurzathmigkeit
  die  Wiederaufnahme  des  Unterrichtes  um  so  mehr  unmöglich
macht,  als  Herr  vr.  Zermelo  im  55.  Lebensjahre  steht  und  die  vielfachen ­
  Kuren,  welche  er  zur  Wiederherstellung  seiner  Gesundheit  vorgenommen ­
  hat,  sowie  der  Urlaub,  welcher  ihm  von  Quartal  zu  Quartal
seit  dem  November  1887  ertheilt  worden,  eine  Besserung  seines  Leidens
nicht  herbeigeführt  haben.  Da  derselbe  sonach  seitens  des  Arztes  für
dauernd  dienstunfähig  erachtet  ist,  hat  er  unter  dem  1.  October  1888
seine  Pensionirung  nachgesucht.  Wir  wollen  diesem  seinem  Gesuche
stattgeben  und  haben  beschlossen,  denselben  zum  1.  April  1889  mit  der
gesetzlichen  Pension  von  3  516  JC  in  den  Ruhestand  zu  versetzen.
Die  von  Herrn  vr.  Zermelo  genehmigte  Pensionsberechnung
fügen  wir  in  der  Anlage  s.  p.  r.  bei.
Berlin,  den  10.  Januar  1889.
Magistrat  hiesiger  Königlichen  Haupt-  und  Residenzstadt,
gez.  von  Forckenbeck.

«3.  Vorlage  (I.  -  Nr.  4  568  G.  B.  88)  —  zur  Beschlußfassung ­
  —,  betreffend  die  Pensionirung  eines  Stadtsergeanten. ­

Die  Stadtverordneten-Versammlung  ersuchen  wir  zu  beschließen:
Die  Versammlung  erklärt  sich  damit  einverstanden,  daß
dem  Stadtsergeanten  Gallitzki  bei  seiner  Versetzung  in  den
Ruhestand  vom  1.  April  d.  Js.,  ab  die  gesetzmäßige  Pension ­
  von  1  467  JC  jährlich  gezahlt  werde.
Begründung.
Der,  Magazinstr.  18  wohnhafte  Stadtsergeant  Gallitzki,  welcher
am  29.  November  1829  geboren  ist  und  sich  seit  dem  14.  Februar  1862
im  städtischen  Dienst  befindet,  erkrankte  im  März  v.  Js.  an  Rheumatismus
und  hat  seit  dieser  Zeit  seinen  Dienst  nicht  wahrnehmen  können.
Im  September  v.  Js.  veranlaßten  wir  seine  Untersuchung  durch
den  Vertreter  unseres  Vertrauensarztes,  den  Herrn  Geheimen  Sanitätsrath ­
  vr.  Lewin.  Derselbe  vermochte  die  dauernde  Dienstunfähigkeit
des  Untersuchten  damals  noch  nicht  auszusprechen,  weil  eine  Besserung
des  Leidens  nicht  ausgeschlossen  erschien.  Die  erneute  Untersuchung
durch  den  Herrn  Stadtphysikus,  Sanitätsrath  vr.  Schulz  hat  nach
Ausweis  des  beigefügten  Gutachtens  vom  12.  v.  Mts.  indeß  ergeben,
daß  sich  der  Zustand  des  Gallitzki  trotz  der  genossenen  Ruhe  und
der  ärztlichen  Behandlung  seit  September  wesentlich  verschlimmert  hat,
eine  Aussicht  auf  Heilung  nicht  mehr  vorhanden  und  er  jetzt  als
dauernd  dienstunfähig  zu  erachten  ist.
Die  Pensionirung  des  Genannten  ist  somit  geboten.  Er  hat  sich
hiermit  einverstanden  erklärt,  auch  die  mit  dem  Ersuchen  um  Rückgabe ­
  beigelegte  Berechnung  seiner  Pension  als  richtig  anerkannt.
Berlin,  den  9.  Januar  1889.
Magistrat  hiesiger  König!.  Haupt-  und  Residenzstadt,
gez.  von  Forckenbeck.

64.  Vorlage  (ad  J.-Nr.  5.  F.  B.  II.  89)  —  zur  Beschlußfassung ­
  —,  betreffend  die  Weiterbewilligung  eines
der  reglementsmäßigen  Pension  gleichkommende«
Betrages  an  den  ehemaligen  Feuermann  Karl
Rudolf  Alexander  Doblun.
Durch  Beschluß  vom  29.  Dezember  1887  —  Protokoll  Nr.  38  —
hat  die  Stadtverordnetcn-Versammlung  sich  damit  einverstanden  erklärt,
daß  dem  ehemaligen  Feuermann  Karl  Rudolf  Alexander  Doblun
vom  1.  März  1888  ab  auf  ein  weiteres  Jahr,  also  bis  ultimo
Februar  1889,  ein  der  reglementsmäßigen  Pension  von  jährlich  756  JC
gleichkommender  Betrag  mit  der  Maßgabe  fortgezahlt  werde,  daß  der
Stadtgemeinde  das  Recht  auf  Beschäftigung  des  Genannten  im  Gemeindedienste ­
  vorbehalten  bleibt.
Doblun  ist  seit  dem  1.  Oktober  1868  als  Schuldiener  bei  der
116.  Gemeindeschule  eingestellt  worden,  und  beabsichtigen  wir,  ihn
auch  fernerhin  im  Dienste  der  städtischen  Verwaltung  zu  verwenden.
Die  Stadtverordneten  -  Versammlung  ersuchen  wir  daher  um
folgende  Beschlußfassung:
Unter  dem  Vorbehalte  der  Rechte  der  Stadtgcmeinde
erklärt  sich  die  Stadtverordneten  -  Versammlung  damit  einverstanden, ­
  daß  dem  ehemaligen  Feuermanne  Karl  Rudolf
Alexander  Doblun  vom  1.  März  1889  ab  bis  auf  Weiteres
der  ihm  durch  Beschluß  vom  29.  Dezember  1887
—  Protokoll  Nr.  38  —  bewilligte,  der  reglementsmäßigen
Pension  gleichkommende  Betrag  von  756  JC  in  monatlichen
Raten  pränumerando  k  conto  der  Special-Verwaltung  61,
Abtheilung  2,  Position  II  Ba,  mit  der  Maßgabe  fortgezahlt
wird,  daß  der  Stadtgemeinde  das  Recht  auf  Beschäftigung
des  Genannten  im  Gemeindedienste  vorbehalten  bleibt.
Berlin,  den  12.  Januar  1889.
Magistrat  hiesiger  König!.  Haupt-  und  Residenzstadt,
gez.  von  Forckenbeck.

6».  Bericht  des  Ausschusses  zur  Vorberathung  der  Vorläge
  (Drucks.  732),  betreffend  Wiederwahl  des  gegenwärtigen ­
  Direktors  der  städtischen  Werke  auf  drei
Jahre.
Anwesend:
Stadtv.  vr.  Langerhans,  Vorsitzender,
-  Weiß,
-  Leddihn,
-  vr.  Gerstenberg,
-  Reichnow,
-  Kalifch,
-  Salge,
-  Haesecke.
Als  Magistrats-Commissar:
Stadtrath  Haak.
Entschuldigt:
Stadtv.  vr.  Horwitz,
-  Spinola.
Nach  Eröffnung  der  Sitzung  und  nach  allgemeiner  Besprechung
des  vorliegenden  Gegenstandes  wurde  vom  Herrn  Magistrats-Commissar
hervorgehoben,  daß  bisher  pensionsfähige  Beamte  bei  den  städtischen
Wasserwerken  nicht  angestellt  waren,  cs  daher  dem  Dtrector  dieser
Werke  anheim  gegeben  war,  Beamte  wie  Arbeiter  anzustellen  und  zu
entlassen.  Nachdem  aber  nunmehr  das  neue  Pensions-Reglement  von
Seiten  der  städtischen  Behörden  angenommen  worden  ist,  hat  sich
selbstverständlich  eine  Aenderung  in  der  Art  und  Weise  der  Anstellung
vollzogen.  Die  pensionsfähigen  Beamten  könnten  jetzt  nur  noch  nach
den  für  diese  Kategorien  festgesetzten  Vorschriften,  d.  h.  durch  Magistrat
und  Stadtverordneten-Versammlung,  angestellt  werden.  Dem  wurde
zugestimmt,  jedoch  glaubt  der  Ausschuß,  daß  hierdurch  noch  nicht
sämmtliche  Bedenken  gegen  die  dem  Director  der  städtischen  Wasserwerke
am  12.  Februar  1874  ertheilten  Instructionen,  welche  durch  die  veränderte ­
  Geschäftslage,  wie  Errichtung  der  Kasse  für  die  städtischen
Werke  u.  s.  w.,  gehoben  seien.  Wenn  auch  für  die  einzelnen  Veränderungen ­
  neue  Anweisungen  ertheilt  worden  seien,  so  wäre  doch  eine
zeitgemäße  neue  Zusammenstellung  sämmtlicher  Vorschriften  erwünscht.
Bevor  man  zur  Beschlußfassung  schritt,  wurden  noch  die  Fragen  aufgeworfen, ­
  ob  etwa  der  Magistrat  gedenke,  dem  zeitigen  Dlrector  der
städtischen  Wasserwerke  später  eine  Pension  zuzubilligen  und  ferner,  ob
ihm  vielleicht  nach  Beendigung  der  neu  zu  erbauenden  Wasserwerke
eine  Bauprämie  bewilligt  werden  dürfte.  —  Beide  Fragen  wurden
nach  augenblicklicher  Lage  der  Verhältnisse  entschieden  verneint.  —
            
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