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haft. Es wird also einem etwaigen künftigen Rechtsstreite dadurch
vorgebeugt, daß die Contrahenten das Kaufgeld zugleich für die ver
kaufte Parzelle und für jenes zweifelhafte Recht vereinbaren.
Berlin, den 9. Juni 1886.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
478. Vorlage (J.-Nr. 471 P. D. 86) — zur Beschluftfassung —,
betreffend die Uebernahme eines Theils desJnvaliden-
parks seitens der hiesigen Stadtgemeinde in gärtnerische
Verwaltung.
Der dem Jnvalidcnhause gegenüber liegende Theil des Jnvaliden-
parks, welcher von dem neben der Geologischen Landesanstalt liegenden
Garten des Gouverneurs und von der Invaliden-, der Scharnhorst-
und der Kesselstraße begrenzt wird und mit eisernen Gittern umschlossen
wird, ist seit etwa 1849 auch unserer Bürgerschaft zur Promenade
und als Erholung?- und Spielplatz für Kinder in der Zeit vom Mai
bis October jeden Jahres geöffnet und überlassen worden.
In diesem Jahre hat jedoch die Oeffnung des Parktheils für den
öffentlichen Verkehr bislang nicht wieder stattgefunden, weil dem
Gouvernement nach seiner Angabe die Mittel zu einer wirklich ordnungs
mäßigen, erfreulichen Pflege und Unterhaltung des Parks fehlen. Da
durch diese Ausschließung den Bewohnern der Umgegend ein schwerer
Verlust erwächst, der um so fühlbarer wird, als die Bevölkerung,
namentlich in den Arbciterkreisen des nächstbetheiligten 'Stadtheils, keine
größeren Parkanlagen besitzt, so ist in Folge dessen die Park-Deputation
mit dem Gouvernement des Jnvalidenhauses wegen fernerer Offen
haltung des Parftheils in Verhandlung getreten, wobei in der Haupt
sache nachfolgende Punkte mit unserer Zustimmung vorläufig vereinbart
worden sind:
1. Der Reichs-Militairfiskus überläßt der hiesigen Stadtgemeinde
den Parktheil zur eigenen gärtnerischen Verwaltung sowie
zur unentgeltlichen öffentlichen und allgemeinen Benutzung
seitens des Publikums auf die Zeit vom 1. April 1886 bis
zum 1. April 1896 und soll, sofern nicht ein Jahr vor
Ablauf die Vereinbarung gekündigt wird, eine stillschweigende
Verlängerung auf neue zehn Jahre eintreten. .
2. Das Eigenthumsrccht des Reichs - Militairfiskus an dem
Parktheil und den Anlagen wird hierdurch in keiner Weise
berührt.
3. Eine Pachtsumme für die Benutzung der Parkfläche wird nicht
gezahlt, dagegen übernimmt die hiesige Stadtgemeinde die
Herstellung eines würdigen, gärtnerischen Zustandes des
Parktheils auf eigene Kosten sowie die Unterhaltung desselben
während der Dauer der Ueberlassung.
4. Der überlassene Parkantheil wird für das Publikum vom
1. April bis I. November von Morgens 6 Uhr beziehungs
weise von der Tageshelle ab bis zur hereinbrechenden
Dunkelheit geöffnet werden.
5. Das abgestorbene oder sonst gewonnene Holz, ebenso die
Laub- und Grasnutzung fällt der Stadtgemeinde zu.
6. Mit dem Ablauf des Uebereinkommcns gehen die von der
Stadtgcmeinde in dem Park etwa ausgeführten Anlagen und
Verbesserungen in das Eigenthum des Militairfiskus ohne
Entschädigung über.
Nach diesen Gesichtspunkten ist, wie uns vom Gouverneur mit
getheilt wird, das Königliche Kriegsministerium bereit, ein Abkommen
mit der Stadtgemeinde abzuschließen. Indem wir noch bemerken, daß
die Kosten der Unterhaltung sich nach dem Gutachten des Städtischen
Gartendirectors für das erste Jahr einschließlich der ersten Einrichtung
auf 4 000 JC, alsdann jährlich auf 3 000 JC belaufen, ersuchen wir
die Stadtverordnetcn-Versammlung zu beschließen:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß
derjenige Theil des Jnvalidenparks, welcher von dem neben der
Geologischen Landesanstalt liegenden Garten des Gouverneurs
und von der Invaliden-, der Scharnhorst- und der Kessel
straße begrenzt wird, seitens der hiesigen Stadtgemeinde
unter den in der Vorlage gedachten Gesichtspunkten durch
Vertrag in gärtnerische Verwaltung übernommen und dem
Publikum vorläufig auf die Zeit vom I. April 1886 bis
zum 1. April 1896 zur unentgeltlichen öffentlichen Benutzung
überlassen wird, wobei die Herstellungskosten für das laufende
Etatsjahr mit 4 000 JC aus dem Fonds für unvorhergesehene
Ausgaben genehmigt werden, während die ferneren Unter
haltungskosten mit jährlich 3 000 JC allemal in dem be
treffenden Etatstitel der Parkverwaltung vorzusehen sind.
Berlin, den 8. Juni 1886.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
gez. von Forckenbeck.
478. Vorlage (J.-Nr. 744 W. H.) — zur Kenntniftnahme —,
von der Feier des diesjährigen sogenannten Milch
festes seitens der Zöglinge der Waisenanstalt in
Ruuimelsburg.
Die Feier des sogenannten Milchfestes wird von den Zöglingen
der Waisen-Erziehungs-Anstalt zu Rummelsburg in diesem Jahre am
30. Juni in den Nachmittagsstunden in Tabbert's Waldschlößchen
in der Köpnicker Haide an der Spree begangen werden.
Die Stadtverordneten-Versammlung gestatten wir uns, zur Theil
nahme an dieser Feier hierdurch einzuladen.
Berlin, den 4. Juni 1886.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
488. Vorlage (J.-Nr. 654 F. B. I. 86) — zur Beschluft
fassung —» betreffend die Revision der Manuale des
Magistrats-Depositoriums pro 1885.
Nachdem die Revision der Manuale des Magistrats-Depositoriums
pro 1885 stattgefunden hat, übersenden wir der Stadverordneten-Ver-
sammlung beifolgend ergebenst die darüber aufgenommenen beiden
Verhandlungen vom 4. Februar und 27. Mai er., sowie den Haupt-
Abschluß nebst 2 Verzeichnissen und zwar:
A. der im Btagistrats - Depositorium befindlichen Hypotheken-
Obligationen, der Privatschuldscheine und der ante lineam
gebuchten Documente,
B. der im Depositorium asservirten Sparkassenbücher,
mit dem Ersuchen, die Manuale als richtig geführt anerkennen zu wollen.
Berlin, den 31. Mai 1886.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
481. Vorlage (J.-Nr. 185/84. 8t. R. A.) — zur Beschluft
fassung —, betreffend die Dcchargirung des Volks-
bibliotheken-Fonds pro 1. April 1883/84.
Der Stadtverordneten-Versammlung übersenden wir die beiliegende
Rechnung der Haupt-Stiftungskasse, betreffend die Verwaltung des
Volksbibliotheken-Fonds pro 1. April 1883/84, 1 Vol. Beläge, das
Revisions-Protocoll, die Abnahme-Verhandlung und die Rechnung des
Vorjahres zur Prüfung und Ertheilung der Decharge.
Berlin, den 5. Juni 1886.
Dtagistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
von Forckenbeck.
482. Vorlage (J.-Nr. 242/84 8t. R. A.) — zur Beschluft
fassung —, betreffend die Rechnung der Stadt-Haupt-
Kaffe, Special-Verwaltung 38, pro 1883/84.
Der Stadtverordnetcn-Versammlung übersenden wir anliegend die
Rechnung der Stadt-Haupt-Kasse, Special-Verwaltung Nr. 38, betreffend
die Sanitätsverwaltung und die Badeanstalten, pro 1. April 1883/84,
nebst einem Band Beläge, sowie die diesseitige Revisions- und Abnahme-
Verhandlung vom 2. resp. 4. d. Mts. zur Prüfung und eventuellen
Dechargirung.