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Volume No. 43 (463-466), 19. Juni 1886

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1886 (Public Domain)

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haft. Es wird also einem etwaigen künftigen Rechtsstreite dadurch 
vorgebeugt, daß die Contrahenten das Kaufgeld zugleich für die ver 
kaufte Parzelle und für jenes zweifelhafte Recht vereinbaren. 
Berlin, den 9. Juni 1886. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
478. Vorlage (J.-Nr. 471 P. D. 86) — zur Beschluftfassung —, 
betreffend die Uebernahme eines Theils desJnvaliden- 
parks seitens der hiesigen Stadtgemeinde in gärtnerische 
Verwaltung. 
Der dem Jnvalidcnhause gegenüber liegende Theil des Jnvaliden- 
parks, welcher von dem neben der Geologischen Landesanstalt liegenden 
Garten des Gouverneurs und von der Invaliden-, der Scharnhorst- 
und der Kesselstraße begrenzt wird und mit eisernen Gittern umschlossen 
wird, ist seit etwa 1849 auch unserer Bürgerschaft zur Promenade 
und als Erholung?- und Spielplatz für Kinder in der Zeit vom Mai 
bis October jeden Jahres geöffnet und überlassen worden. 
In diesem Jahre hat jedoch die Oeffnung des Parktheils für den 
öffentlichen Verkehr bislang nicht wieder stattgefunden, weil dem 
Gouvernement nach seiner Angabe die Mittel zu einer wirklich ordnungs 
mäßigen, erfreulichen Pflege und Unterhaltung des Parks fehlen. Da 
durch diese Ausschließung den Bewohnern der Umgegend ein schwerer 
Verlust erwächst, der um so fühlbarer wird, als die Bevölkerung, 
namentlich in den Arbciterkreisen des nächstbetheiligten 'Stadtheils, keine 
größeren Parkanlagen besitzt, so ist in Folge dessen die Park-Deputation 
mit dem Gouvernement des Jnvalidenhauses wegen fernerer Offen 
haltung des Parftheils in Verhandlung getreten, wobei in der Haupt 
sache nachfolgende Punkte mit unserer Zustimmung vorläufig vereinbart 
worden sind: 
1. Der Reichs-Militairfiskus überläßt der hiesigen Stadtgemeinde 
den Parktheil zur eigenen gärtnerischen Verwaltung sowie 
zur unentgeltlichen öffentlichen und allgemeinen Benutzung 
seitens des Publikums auf die Zeit vom 1. April 1886 bis 
zum 1. April 1896 und soll, sofern nicht ein Jahr vor 
Ablauf die Vereinbarung gekündigt wird, eine stillschweigende 
Verlängerung auf neue zehn Jahre eintreten. . 
2. Das Eigenthumsrccht des Reichs - Militairfiskus an dem 
Parktheil und den Anlagen wird hierdurch in keiner Weise 
berührt. 
3. Eine Pachtsumme für die Benutzung der Parkfläche wird nicht 
gezahlt, dagegen übernimmt die hiesige Stadtgemeinde die 
Herstellung eines würdigen, gärtnerischen Zustandes des 
Parktheils auf eigene Kosten sowie die Unterhaltung desselben 
während der Dauer der Ueberlassung. 
4. Der überlassene Parkantheil wird für das Publikum vom 
1. April bis I. November von Morgens 6 Uhr beziehungs 
weise von der Tageshelle ab bis zur hereinbrechenden 
Dunkelheit geöffnet werden. 
5. Das abgestorbene oder sonst gewonnene Holz, ebenso die 
Laub- und Grasnutzung fällt der Stadtgemeinde zu. 
6. Mit dem Ablauf des Uebereinkommcns gehen die von der 
Stadtgcmeinde in dem Park etwa ausgeführten Anlagen und 
Verbesserungen in das Eigenthum des Militairfiskus ohne 
Entschädigung über. 
Nach diesen Gesichtspunkten ist, wie uns vom Gouverneur mit 
getheilt wird, das Königliche Kriegsministerium bereit, ein Abkommen 
mit der Stadtgemeinde abzuschließen. Indem wir noch bemerken, daß 
die Kosten der Unterhaltung sich nach dem Gutachten des Städtischen 
Gartendirectors für das erste Jahr einschließlich der ersten Einrichtung 
auf 4 000 JC, alsdann jährlich auf 3 000 JC belaufen, ersuchen wir 
die Stadtverordnetcn-Versammlung zu beschließen: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß 
derjenige Theil des Jnvalidenparks, welcher von dem neben der 
Geologischen Landesanstalt liegenden Garten des Gouverneurs 
und von der Invaliden-, der Scharnhorst- und der Kessel 
straße begrenzt wird, seitens der hiesigen Stadtgemeinde 
unter den in der Vorlage gedachten Gesichtspunkten durch 
Vertrag in gärtnerische Verwaltung übernommen und dem 
Publikum vorläufig auf die Zeit vom I. April 1886 bis 
zum 1. April 1896 zur unentgeltlichen öffentlichen Benutzung 
überlassen wird, wobei die Herstellungskosten für das laufende 
Etatsjahr mit 4 000 JC aus dem Fonds für unvorhergesehene 
Ausgaben genehmigt werden, während die ferneren Unter 
haltungskosten mit jährlich 3 000 JC allemal in dem be 
treffenden Etatstitel der Parkverwaltung vorzusehen sind. 
Berlin, den 8. Juni 1886. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
gez. von Forckenbeck. 
478. Vorlage (J.-Nr. 744 W. H.) — zur Kenntniftnahme —, 
von der Feier des diesjährigen sogenannten Milch 
festes seitens der Zöglinge der Waisenanstalt in 
Ruuimelsburg. 
Die Feier des sogenannten Milchfestes wird von den Zöglingen 
der Waisen-Erziehungs-Anstalt zu Rummelsburg in diesem Jahre am 
30. Juni in den Nachmittagsstunden in Tabbert's Waldschlößchen 
in der Köpnicker Haide an der Spree begangen werden. 
Die Stadtverordneten-Versammlung gestatten wir uns, zur Theil 
nahme an dieser Feier hierdurch einzuladen. 
Berlin, den 4. Juni 1886. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
488. Vorlage (J.-Nr. 654 F. B. I. 86) — zur Beschluft 
fassung —» betreffend die Revision der Manuale des 
Magistrats-Depositoriums pro 1885. 
Nachdem die Revision der Manuale des Magistrats-Depositoriums 
pro 1885 stattgefunden hat, übersenden wir der Stadverordneten-Ver- 
sammlung beifolgend ergebenst die darüber aufgenommenen beiden 
Verhandlungen vom 4. Februar und 27. Mai er., sowie den Haupt- 
Abschluß nebst 2 Verzeichnissen und zwar: 
A. der im Btagistrats - Depositorium befindlichen Hypotheken- 
Obligationen, der Privatschuldscheine und der ante lineam 
gebuchten Documente, 
B. der im Depositorium asservirten Sparkassenbücher, 
mit dem Ersuchen, die Manuale als richtig geführt anerkennen zu wollen. 
Berlin, den 31. Mai 1886. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
481. Vorlage (J.-Nr. 185/84. 8t. R. A.) — zur Beschluft 
fassung —, betreffend die Dcchargirung des Volks- 
bibliotheken-Fonds pro 1. April 1883/84. 
Der Stadtverordneten-Versammlung übersenden wir die beiliegende 
Rechnung der Haupt-Stiftungskasse, betreffend die Verwaltung des 
Volksbibliotheken-Fonds pro 1. April 1883/84, 1 Vol. Beläge, das 
Revisions-Protocoll, die Abnahme-Verhandlung und die Rechnung des 
Vorjahres zur Prüfung und Ertheilung der Decharge. 
Berlin, den 5. Juni 1886. 
Dtagistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
von Forckenbeck. 
482. Vorlage (J.-Nr. 242/84 8t. R. A.) — zur Beschluft 
fassung —, betreffend die Rechnung der Stadt-Haupt- 
Kaffe, Special-Verwaltung 38, pro 1883/84. 
Der Stadtverordnetcn-Versammlung übersenden wir anliegend die 
Rechnung der Stadt-Haupt-Kasse, Special-Verwaltung Nr. 38, betreffend 
die Sanitätsverwaltung und die Badeanstalten, pro 1. April 1883/84, 
nebst einem Band Beläge, sowie die diesseitige Revisions- und Abnahme- 
Verhandlung vom 2. resp. 4. d. Mts. zur Prüfung und eventuellen 
Dechargirung.
	        
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