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Volume No. 41 (436-452), 29. Mai 1886

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1886 (Public Domain)

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Beneficiums aus der Stiftung der Bürger-Ressource in Vor 
schlag gebrachten Personen Einwendungen erhoben werden. 
Berlin, den 22. Mai 1886. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckcnbeck. 
443. Vorlage (J.-Nr. 934 B. V. II. 86) — zur Beschluft 
fassung —, betreffend die Gewährung einer Beihilfe 
zu den Kosten fürAusführnng des Lpree-Regulirungs- 
Projects in Berlin. 
Die Benutzung der Berliner Wasserstraßen hat in Folge der 
ansteigenden Größe, Einwohnerzahl und Bedeutung Berlins einen 
Umfang erlangt, welcher die Schaffung neuer oder verbesserter Wasser 
wege im Interesse der Stadtgemcinde wie im allgemeinen Schifffahrts- 
Interesse als geboten erscheinen läßt. 
Die vorhandenen Schifffahrtsverbindungen der oberen und unteren 
Spree — Schleusenkanal und Landwehrkanal — genügen dem Be 
dürfnisse nicht; der Landwehrkanal bietet eine zu geringe nutzbare 
Breite, während die Schleusen bei ihren knappen Abmessungen nur 
gewöhnlichen Oderkähnen und kleineren Elbfahrzeugen den Durchgang 
gestatten. Die fortschreitende Verbesserung der Schiffbarkeit der Elbe 
hat eine Vergrößerung der Flußfahrzeuge zur Folge gehabt, welche 
letztere nunmehr bei einer Länge von 65 m eine Breite von 8 m und 
einen Tiefgang von 1,-s m erreichen; das sind Abmessungen, für 
welche die'Beschaffenheit der Unterspree und der Berliner Schleusen 
nicht genügen. 
Das Bedürfniß, diese größeren Fahrzeuge auch bis in die Ober 
spree zu leiten, ist bereits früher anerkannt worden. 
Nachdem der für diesen Zweck geplante Südkanal seiner großen 
Kostspieligkeit wegen, wie bekannt, aufgegeben worden, darf die Kanali 
sirung der Unterspree und die Herstellung eines neuen Schiffsweges 
in Berlin wohl als das einzig geeignete Mittel zur Abhilfe angesehen 
werden. Ein Theil des hierfür aufgestellten Projects, soweit dasselbe 
die Verbindung Berlins mit der Havel bis Spandau betrifft, ist 
einschließlich der Stauanlage bei Charlottenburg bereits im Wesentlichen 
zur Ausführung gelangt; der andere Theil, die Herstellung eines neuen 
Schiffsweges in Berlin, kann nur unter Hinzutritt der Stadtgemeinde 
Berlin ausgeführt werden. 
Zur Herstellung dieser neuen und besseren Verbindung der Unter- 
und Oberspree drängt nicht nur der oben erwähnte Umstand, daß die 
Elbe und der Wasserweg von der Elbe nach Berlin in den Zustand 
einer erheblich größeren Leistungsfähigkeit versetzt ist, bezw. wird, 
sondern auch ganz besonders die staatlichen Bestrebungen zur Verbesserung 
der Wasserstraße nach der Oder hin, und der Oder selbst. 
Während durch den Ausbau der Havelstraße und theilweise 
Kanalisirung der Unterspree — den größten Elbfahrzeugen der Wasser 
weg nach Berlin geöffnet wird, soll ein Gleiches für die größeren 
Oderfahrzeuge durch ein Project erreicht werden, welches unter dem 
13. März dieses Jahres dem Landtage Seitens der Königlichen 
Staatsregierung vorgelegt worden ist. Dasselbe bezweckt die Verbesserung 
der Schifffahrtsverbindung der mittleren Oder und der Oberspree bei 
Berlin durch einen unter theilweiser Benutzung des Friedrich-Wilhelm- 
Kanals zu bewirkenden Neubau eines Kanals von Fürstenberg nach 
dem Kersdorfer See, durch die Regulirung der Spree von dort bis 
unterhalb Fürstenwalde einen Schleusen-Neubau bei Fürstenwalde und 
durch einen Kanalbau bis zum Seddin-See. 
Die Abmessungen der Fahrzeuge, welche auf der Oder verkehren, 
sind in Breite und Tiefe die gleichen, wie auf der Elbe, während 
ihre Länge eine geringere ist; dementsprechend sollen die Schleusen 
kammern des neuen Kanals auch nur eine Länge von 55 w haben. 
Wenngleich die Genehmigung der staatlicherseits für Ausführung 
dieses Projects geforderten 12 600 000 JC Seitens der Häuser des 
Landtags noch nicht erfolgt ist, so darf doch nach den in der General 
diskussion hierüber verlautbarten Anschauungen und nach den Beschlüssen 
der zur Prüfung der Vorlage eingesetzten Commission angenommen 
werden, daß die Genehmigung und die Bewilligung der Mittel nicht 
versagt werden wird. 
Während dies der gegenwärtige Zustand der staatlicherseits 
geplanten und, wie gesagt, zu einem Theile bereits ausgeführten 
bezüglichen Unternehmungen ist, erscheint es nunmehr angezeigt, kurz 
zu erwähnen, daß und wie die Frage einer Betheiligung Berlins an 
der Spreeregulirung an die städtischen Behörden früher schon heran 
getreten ist. 
Die Magistrats-Acten ergeben, daß bereits unter dem 24. No 
vember 1880 ein Ministerialrescript einging, welches darauf hinweist, 
daß die mit dem Projecte der Schiffbarmachung des Hauptarmes der 
Spree im engen Zusammenhange stehende Erweiterung des Landwehr 
kanals von der Budgetkommission des Abgeordnetenhauses aus dem 
Grunde abgelehnt worden sei, weil eine stärkere Heranziehung der 
Stadtgemeinde Berlin vermißt wurde. Zugleich wird in dem Rescripte 
bezüglich des Projects der Schiffbarmachung der Spree auf die hier 
beigefügte Wiebe'sche Denkschrift, betreffend die Regulierung der 
Spree rc. — cfr. Anlage 1, verwiesen. In seinem Berichte vom 
20. December 1880 an den Herrn Minister der öffentlichen Arbeiten rc. 
erklärt sich der Magistrat eventl. bereit, eine Beihülfe zur Spreeregulirung 
zu gewähren: er will jedoch erst dieses Project genauer kennen lernen; 
eine Betheiligung an der Erweiterung des Landwehrkanals wird unter 
Hinweis auf den ausschließlich staatlichen Charakter des Unternehmens 
abgelehnt. 
Am 29. September 1881 sendet der Herr Minister der öffent 
lichen Arbeiten eine Anzahl von Exemplaren der Wiebe'sche» 
Denkschrift, betreffend die Kanalisirung der Untcrspree, mit dem Er 
suchen, von dem Inhalte Kenntniß zu nehmen und den Beschluß der 
städtischen Körperschaften darüber herbeizuführen, ob dieselben geneigt 
seien, durch eine angemessene Betheiligung der Stadt an den Kosten 
des Unternehmens dessen Ausführung zu ermöglichen. 
Ein hierauf gefaßter Magistrats-Beschluß vom 6. Januar 1882 
drückt zwar die Geneigtheit einer finanziellen Betheiligung der Stadt 
gemeinde an den Kosten des Unternehmens aus, wünscht jedoch eine 
weitere Klarlegung des ProjectcS in Bezug auf den Mühlendamm und 
die event, sonst umzubauenden Spreebrückcn. 
Das dem Magistrat am 10. März 1882 zugegangene ministerielle 
Rescript bezeichnet die vom Magistrat gestellte Forderung einer Ver 
vollständigung der Unterlagen des Projects als unannehmbar, wünscht 
eine nochmalige Prüfung der Angelegenheit durch den Magistrat, und 
deutet an, daß im Ablehnungsfälle einem neuen, lediglich das Staats 
interesse berücksichtigenden Projecte näher getreten werden müßte. 
Es folgt am 29. Juni 1882 eine neue kommissarische Berathung, 
in welcher eine Vervollständigung der Unterlagen des Projectes be 
schlossen wird. 
Am 26. Januar l 885 — wie man sieht, nach längerer Pause — 
geht dem Magistrate ein Ministerial-Rescript zu, welches eine kommissarische 
Verhandlung zum Zwecke der allgemeinen Vorbereitungen zur Project- 
und Anschlags-Aufstellung vorschlägt; zugleich wird die Erklärung der 
grundsätzlichen Uebereinstimmung des Magistrats mit dem Wiebe'schen 
Projecte verlangt. Die angeregte Conferenz findet am 26. März 1885 
statt; die Verhandlungen beziehen sich auf Fluchtlinien am Mühlen 
damm, Pferdebahn-Durchführung, Enteignungs-Befugniß rc. und 
schließen mit der Vertheilung der Ausarbeitung weniger hierauf be 
züglicher Spezial-Projecte. 
Es darf hier, am Ende der Darstellung der stattgehabten Ver 
handlungen, nicht unausgesprochen bleiben, daß von diesen Verhandlungen 
ein positives Resultat um deswillen nicht erzielt werden konnte, bezw. 
nicht erreicht ist, weil die Stadt Berlin sich damals nicht im Besitze 
des Mühlendammes, welcher stets und mit Recht als der Schlüssel zur 
Lösung der ftaglichcn Angelegenheit bezeichnet worden ist, befand; mit 
dem Ankauf des Mühlendammes (d. h. der Grundstücke, Rechte rc., 
welche s. Z. von dem Fiskus an den Kaufmann Geber veräußert 
worden sind) war erst der Boden gewonnen, auf welchem Verhand 
lungen über die geplante Spreeregulirung mit dem Staat zu einem 
Abschluß gelangen konnten. 
Nachdem am 31. August 1885 eine Vorlage des Magistrats, 
betreffend den Ankauf der sogenannten Dammmühlengrundstücke an die 
Stadtverordneten - Versammlung gelangt und von der letzteren durch 
Beschluß vom 8. October 1885 genehmigt war, wurden die benannten 
Grundstücke am 30. October 1885 an die Stadtgemeinde Berlin auf 
gelassen. 
Bei diesem Stand der Dinge, gegeben durch den Besitz der 
Dammmühlengrundstücke einerseits und andererseits durch die statt 
gehabte theilweise Ausführung des Seitens der Königlichen Staats 
regierung aufgestellten Projects zur Kanalisirung der Unterspree, 
endlich durch die Annahme versprechende Vorlage der Königlichen 
Staatsregierung, betreffend die Regulirung der Oberspree, trat an 
die städtische Verwaltung nunmehr die begrenzte und übersehbare 
Frage heran: 
ob und inwieweit dieselbe gewillt ist, sich an der staatlicher 
seits geplanten Schiffbarmachung des Hauptarmes der Spree 
bezw. der Spree selbst in Berlin zu betheiligen. 
Für die Entscheidung dieser Frage ist eine Abwägung derjenigen 
Vortheile, welche aus der Ausführung des geplanten Projectes für 
die Stadtgemeinde entspringen, gegenüber den für diesen Zweck von 
der Stadt etwa zu bewilligenden Kosten maßgebend. 
Zur Bemessung der Vortheile ist zunächst eine Darstellung der 
Spree-Gestaltung, wie sie das Project in's Auge faßt, erforderlich. 
In dieser Beziehung sei Folgendes bemerkt: Als Unterlage für 
das Project ist die oben erwähnte Denkschrift des Geheimen Ober 
bauraths Wiebe vom Jahre 1881, unter besonderer Berücksichtigung 
der städtischen Interessen hinsichtlich der Verbesserung des Landverkehrs, 
angenommen worden. 
Hiernach stellt sich das Gesammtproject gegenwärtig, wie folgt, dar: 
Für die Zwecke der Schiffbarmachung sind nach Maßgabe des 
Wiebe'schen Projects folgende Bauausführungen erforderlich: 
I. Die Festsetzung einer bestimmten Normalbreite durch ent 
sprechenden Um- bezw. Neubau der beiderseitigen Uferein 
fassungen.
	        
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