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Volume No. 36 (351-370), 8. Mai 1886

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1886 (Public Domain)

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1. Der Anschluß des Elisabeth-Kinder-Hospitals an die Leitungen 
der städtischen Wasserwerke und die zu diesem Zwecke erforderliche 
Verlegung der Röhren in dem zum Hospital gehörigen Terrain 
erfolgt durch die Verwaltung der städtischen Wasserwerke, 
deren Eigenthum die Röhren verbleiben, auf Kosten des 
Hospital-Vorstandes, sobald der letztere die durch besondere 
Rechnung festzustellenden Kosten der Verlegung an die Haupt- 
kasse der städtischen Werke eingezahlt hat. 
2. Die Lieferung des Wassers für das Hospital erfolgt nach 
dem für Berlin bestehenden Tarif und den Vorschriften für 
die Entnahme von Wasser aus den städtischen Wasserwerken 
so lange, als die Gemeindebehörden von Berlin sich nicht 
veranlaßt finden sollten, für auswärtige Abnehmer einen 
besonderen Tarif aufzustellen. 
3. Das Hospital darf erst dann an die allgemeine Kanalisation 
von Berlin angeschlossen werden, wenn für dasselbe die 
Wasserleitung ausgeführt oder ihre Ausführung doch wenigstens 
gesichert ist. 
4. Das Projekt des Kanalisations-Anschlusses der Hausleitung 
an die Stratzenleitung unterliegt der Prüfung und Ge 
nehmigung durch die Kanalisations-Bauverwaltung, wogegen 
die Revision des Spezial-Entwässerungs-Projekts und des 
Betriebes der örtlichen Straßenbau-Polizei-Verwaltung II 
von Berlin vorbehalten bleibt. 
5. Die Ausführung des Anschlusses an die Leitungen der 
Berliner Kanalisation erfolgt durch die Betriebs-Verwaltung 
der Berliner Kanalisationswerke auf Kosten des Hospital- 
Vorstandes, welcher die Anschlußkosten laut Rechnung ohne 
jede weitere als kalkulatorische Prüfung zu erstatten hat. 
6. Die jährliche Entwässerung-Abgabe muß nach den in Berlin 
hierfür bestehenden Bedingungen gezahlt werden. 
7. Die Stadtgemeindc Berlin behält sich das Recht vor, die 
ertheilte Genehmigung jederzeit nach vorheriger sechsmonatlicher 
Kündigung zurückzuziehen, wenn 
a) eine Aenderung der Kanalisations-Anlagen oder der 
Anlagen auf dem Hospital-Grundstücke eintritt, 
b) irgend welche andere Umstände, deren Eintreffen jetzt 
nicht vorausgesehen werden kann, die Zurücknahme 
erforderlich machen. 
Die Stadtverordneten - Versammlung ersuchen wir deshalb, wie 
folgt, zu beschließen: 
„Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß 
das Grundstück des an der städtischen Weichbildgrenze der 
Stadt Berlin, in der Straße in der Hasenhaide, gegenüber 
der Fichtestraße, neu zu errichtenden Elisabeth-Kinder-Hospitals 
an die städtischen Wasserwerke und die allgemeine Kanalisation 
von Berlin angeschlossen werde, sofern der Vorstand dieses 
Hospitals die aus den Nummern 1—7 der Vorlage des 
Magistrats vom 6. April d. I. sich ergebenden Verpflichtungen 
übernimmt. 
Berlin, den 6. April 1886. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. Duncker. 
362. Vorlage (J.-Nr. 1 185 B. V. I. 86) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend den Abbruch der Baulichkeiten 
auf dem städtischen Grundstücke Tempelhofer Ufer 2. 
Die Stadtverordneten-Versammlung hat durch Beschluß vom 
18. Februar d. Js., Protokoll Nr. 8 b, die projektirte Einrichtung des 
auf dem städtischen Grundstück Tempelhofer Ufer Nr. 2 vorhandenen 
Vordergebäudes zum Lchrerwohngebäude abgelehnt, dagegen die Auf 
führung eines neu zu erbauenden Lehrerwohngebäudes in der Höhe 
von 4 Geschossen genehmigt. 
Den Abbruch der hiernach disponibel werdenden Baulichkeiten 
beabsichtigen wir zur Beschleunigung des Baues schon jetzt und zwar 
in der Weise auszuführen, daß die Mauern einschließlich der Fundamente 
auf Kosten der Stadt abgebrochen und die Kalk- und Ziegelsteine zur 
Wiederverwendung aufgesetzt werden, und daß dagegen alle übrigen 
Materialien mit der Bedingung der schleunigen Entfernung vom 
Bauplatz im Ganzen auf Abbruch durch den Käufer verkauft werden. 
Die Kosten für den Abbruch der Baulichkeiten und für die Wieder 
aufsetzung der nicht zum Verkauf gelangenden Kalk- und Ziegelsteine 
betragen nach dem hier beiliegenden Anschlage vom 12. April d. Js. 
4 066 JC, und steht dieser Ausgabe eine weit größere Einnahme aus 
der Verwendung dieser Materialien entgegen. 
Wegen des voraussichtlichen Erlöses aus den Materialien, soweit 
solche zum Verkauf gestellt werden, beziehen wir uns auf die hier 
gleichfalls beigefügte Taxe vom 12. April d. Js. Wir bemerken noch, 
daß wir in diese Taxe die aus dem Abbruch des Stallgebäudes zu 
gewinnenden Steine mit aufgenommen haben, da eine Wieder 
verwendung derselben wegen ihrer schlechten Beschaffenheit ausgeschlossen 
ist. Hiernach ersuchen wir die Stadtverordneten-Versammlung ergebenst 
Folgendes beschließen zu wollen: 
DieStadtverordneten-Versammlunggenehmigtdensofortigen 
Abbruch der auf dem städtischen Grundstück Tempelhofer Ufer 2 
vorhandenen Baulichkeiten, sowie den mit 4 066 JC ab 
schließenden Kostenanschlag, auch erklärt sie sich damit ein 
verstanden, daß der Zuschlag zu dem Verkauf auf Abbruch 
ertheilt wird, sobald das Gebot die Taxe erreicht oder über 
schreitet. 
Berlin, den 7. Mai 1886. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
363. Vorlage — zur Kenntnißnahme —, betreffend den 
Bericht der Kanalisations-Deputation über die Des 
infektion von Kanalwasser. 
Der Stadtverordneten-Versammlung übersenden wir anliegend 
150 Exemplare des Berichts der Deputation für die Verwaltung der 
Kanalisationswerke über die Desinfektion von Kanalwasser zur Kenntniß 
nahme. 
Berlin, den 1. Mai 1886. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
364. Vorlage (J.-Nr. 72 W. B. 86), betreffend die Wahl 
von 7 Vertrauensmännern für den beim König!. 
Amtsgericht I in Berlin zu bildenden Ausschuß für 
die Auswahl der Schöffen re. 
Nach §. 40 des Gerichtsverfassungsgesetzes für das Deutsche Reich 
sind für den beim König!. Amtsgericht I Hierselbst für das Jahr 1886 
neu zu bildenden Ausschuß, welcher über die gegen die Urliste der 
Schöffen erhobenen Einsprachen zu entscheiden und aus der berichtigten 
Urliste die Schöffen, Hilfsschöffen und Geschworenen für das nächste 
Jahr zu wählen hat, sieben Vertrauensmänner zu bestimmen. 
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir daher, 
sieben Personen, welche die Qualifikation zu dem Amte eines 
Schöffen besitzen, als Vertrauensmänner zu wählen und uns 
Namen, Stand und Wohnung derselben mitzutheilen. 
Berlin, den 6. Mai 1886. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
von Forckenbeck. 
365. Vorlage (J.-Nr. 184 8t. E. A. 84) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Revision der Rechnung 
der Baugewerks-Schule pro I. April 1883/84. 
Der Stadtverordneten-Versammlung übersenden wir anliegend die 
von der Haupt-Stiftungskasse gelegte erste Rechnung der Baugewerks 
schule pro 1. April 1883/84 nebst einem Band Beläge, dem Revisions 
Protokoll des Rechnungsamts vom 27. d. Mts. und die Abnahme- 
Verhandlung vom 28. April cr. zur gefälligen Prüfung und eventl. 
Decharge-Ertheilung. 
Berlin, den 28. April 1886. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
von Forckenbeck. 
366. Vorlage (J.-Nr. 318 8t. E. A. 84) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Baurechuung Nr. 1 266, 
Aufhöhung einer Bohlenwand an der Panke re. 
Der Stadtverordneten-Versammlung übersenden wir beifolgend die 
Baurechnung Nr. 1 206, betreffend die Aufhöhung der an der Panke 
zwischen Wiesen- und Exerzierstraße befindlichen Bohlenwand sowie 
Anlegung eines hölzernen Fußsteiges längs derselben, nebst einem Heft 
Beläge und der diesseitigen Revisionsverhandlung vom 1. d. Mts. zur 
Prüfung und event. Dechargirung. Bei der Abnahme der Rechnung 
hat sich nichts zu erinnern gefunden. 
Berlin, den 4. Mai 1886. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
von Forckenbeck.
	        
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