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1. Der Anschluß des Elisabeth-Kinder-Hospitals an die Leitungen
der städtischen Wasserwerke und die zu diesem Zwecke erforderliche
Verlegung der Röhren in dem zum Hospital gehörigen Terrain
erfolgt durch die Verwaltung der städtischen Wasserwerke,
deren Eigenthum die Röhren verbleiben, auf Kosten des
Hospital-Vorstandes, sobald der letztere die durch besondere
Rechnung festzustellenden Kosten der Verlegung an die Haupt-
kasse der städtischen Werke eingezahlt hat.
2. Die Lieferung des Wassers für das Hospital erfolgt nach
dem für Berlin bestehenden Tarif und den Vorschriften für
die Entnahme von Wasser aus den städtischen Wasserwerken
so lange, als die Gemeindebehörden von Berlin sich nicht
veranlaßt finden sollten, für auswärtige Abnehmer einen
besonderen Tarif aufzustellen.
3. Das Hospital darf erst dann an die allgemeine Kanalisation
von Berlin angeschlossen werden, wenn für dasselbe die
Wasserleitung ausgeführt oder ihre Ausführung doch wenigstens
gesichert ist.
4. Das Projekt des Kanalisations-Anschlusses der Hausleitung
an die Stratzenleitung unterliegt der Prüfung und Ge
nehmigung durch die Kanalisations-Bauverwaltung, wogegen
die Revision des Spezial-Entwässerungs-Projekts und des
Betriebes der örtlichen Straßenbau-Polizei-Verwaltung II
von Berlin vorbehalten bleibt.
5. Die Ausführung des Anschlusses an die Leitungen der
Berliner Kanalisation erfolgt durch die Betriebs-Verwaltung
der Berliner Kanalisationswerke auf Kosten des Hospital-
Vorstandes, welcher die Anschlußkosten laut Rechnung ohne
jede weitere als kalkulatorische Prüfung zu erstatten hat.
6. Die jährliche Entwässerung-Abgabe muß nach den in Berlin
hierfür bestehenden Bedingungen gezahlt werden.
7. Die Stadtgemeindc Berlin behält sich das Recht vor, die
ertheilte Genehmigung jederzeit nach vorheriger sechsmonatlicher
Kündigung zurückzuziehen, wenn
a) eine Aenderung der Kanalisations-Anlagen oder der
Anlagen auf dem Hospital-Grundstücke eintritt,
b) irgend welche andere Umstände, deren Eintreffen jetzt
nicht vorausgesehen werden kann, die Zurücknahme
erforderlich machen.
Die Stadtverordneten - Versammlung ersuchen wir deshalb, wie
folgt, zu beschließen:
„Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß
das Grundstück des an der städtischen Weichbildgrenze der
Stadt Berlin, in der Straße in der Hasenhaide, gegenüber
der Fichtestraße, neu zu errichtenden Elisabeth-Kinder-Hospitals
an die städtischen Wasserwerke und die allgemeine Kanalisation
von Berlin angeschlossen werde, sofern der Vorstand dieses
Hospitals die aus den Nummern 1—7 der Vorlage des
Magistrats vom 6. April d. I. sich ergebenden Verpflichtungen
übernimmt.
Berlin, den 6. April 1886.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. Duncker.
362. Vorlage (J.-Nr. 1 185 B. V. I. 86) — zur Beschluß
fassung —, betreffend den Abbruch der Baulichkeiten
auf dem städtischen Grundstücke Tempelhofer Ufer 2.
Die Stadtverordneten-Versammlung hat durch Beschluß vom
18. Februar d. Js., Protokoll Nr. 8 b, die projektirte Einrichtung des
auf dem städtischen Grundstück Tempelhofer Ufer Nr. 2 vorhandenen
Vordergebäudes zum Lchrerwohngebäude abgelehnt, dagegen die Auf
führung eines neu zu erbauenden Lehrerwohngebäudes in der Höhe
von 4 Geschossen genehmigt.
Den Abbruch der hiernach disponibel werdenden Baulichkeiten
beabsichtigen wir zur Beschleunigung des Baues schon jetzt und zwar
in der Weise auszuführen, daß die Mauern einschließlich der Fundamente
auf Kosten der Stadt abgebrochen und die Kalk- und Ziegelsteine zur
Wiederverwendung aufgesetzt werden, und daß dagegen alle übrigen
Materialien mit der Bedingung der schleunigen Entfernung vom
Bauplatz im Ganzen auf Abbruch durch den Käufer verkauft werden.
Die Kosten für den Abbruch der Baulichkeiten und für die Wieder
aufsetzung der nicht zum Verkauf gelangenden Kalk- und Ziegelsteine
betragen nach dem hier beiliegenden Anschlage vom 12. April d. Js.
4 066 JC, und steht dieser Ausgabe eine weit größere Einnahme aus
der Verwendung dieser Materialien entgegen.
Wegen des voraussichtlichen Erlöses aus den Materialien, soweit
solche zum Verkauf gestellt werden, beziehen wir uns auf die hier
gleichfalls beigefügte Taxe vom 12. April d. Js. Wir bemerken noch,
daß wir in diese Taxe die aus dem Abbruch des Stallgebäudes zu
gewinnenden Steine mit aufgenommen haben, da eine Wieder
verwendung derselben wegen ihrer schlechten Beschaffenheit ausgeschlossen
ist. Hiernach ersuchen wir die Stadtverordneten-Versammlung ergebenst
Folgendes beschließen zu wollen:
DieStadtverordneten-Versammlunggenehmigtdensofortigen
Abbruch der auf dem städtischen Grundstück Tempelhofer Ufer 2
vorhandenen Baulichkeiten, sowie den mit 4 066 JC ab
schließenden Kostenanschlag, auch erklärt sie sich damit ein
verstanden, daß der Zuschlag zu dem Verkauf auf Abbruch
ertheilt wird, sobald das Gebot die Taxe erreicht oder über
schreitet.
Berlin, den 7. Mai 1886.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
363. Vorlage — zur Kenntnißnahme —, betreffend den
Bericht der Kanalisations-Deputation über die Des
infektion von Kanalwasser.
Der Stadtverordneten-Versammlung übersenden wir anliegend
150 Exemplare des Berichts der Deputation für die Verwaltung der
Kanalisationswerke über die Desinfektion von Kanalwasser zur Kenntniß
nahme.
Berlin, den 1. Mai 1886.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
364. Vorlage (J.-Nr. 72 W. B. 86), betreffend die Wahl
von 7 Vertrauensmännern für den beim König!.
Amtsgericht I in Berlin zu bildenden Ausschuß für
die Auswahl der Schöffen re.
Nach §. 40 des Gerichtsverfassungsgesetzes für das Deutsche Reich
sind für den beim König!. Amtsgericht I Hierselbst für das Jahr 1886
neu zu bildenden Ausschuß, welcher über die gegen die Urliste der
Schöffen erhobenen Einsprachen zu entscheiden und aus der berichtigten
Urliste die Schöffen, Hilfsschöffen und Geschworenen für das nächste
Jahr zu wählen hat, sieben Vertrauensmänner zu bestimmen.
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir daher,
sieben Personen, welche die Qualifikation zu dem Amte eines
Schöffen besitzen, als Vertrauensmänner zu wählen und uns
Namen, Stand und Wohnung derselben mitzutheilen.
Berlin, den 6. Mai 1886.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
von Forckenbeck.
365. Vorlage (J.-Nr. 184 8t. E. A. 84) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Revision der Rechnung
der Baugewerks-Schule pro I. April 1883/84.
Der Stadtverordneten-Versammlung übersenden wir anliegend die
von der Haupt-Stiftungskasse gelegte erste Rechnung der Baugewerks
schule pro 1. April 1883/84 nebst einem Band Beläge, dem Revisions
Protokoll des Rechnungsamts vom 27. d. Mts. und die Abnahme-
Verhandlung vom 28. April cr. zur gefälligen Prüfung und eventl.
Decharge-Ertheilung.
Berlin, den 28. April 1886.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
von Forckenbeck.
366. Vorlage (J.-Nr. 318 8t. E. A. 84) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Baurechuung Nr. 1 266,
Aufhöhung einer Bohlenwand an der Panke re.
Der Stadtverordneten-Versammlung übersenden wir beifolgend die
Baurechnung Nr. 1 206, betreffend die Aufhöhung der an der Panke
zwischen Wiesen- und Exerzierstraße befindlichen Bohlenwand sowie
Anlegung eines hölzernen Fußsteiges längs derselben, nebst einem Heft
Beläge und der diesseitigen Revisionsverhandlung vom 1. d. Mts. zur
Prüfung und event. Dechargirung. Bei der Abnahme der Rechnung
hat sich nichts zu erinnern gefunden.
Berlin, den 4. Mai 1886.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
von Forckenbeck.