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Begründung.
Am 4. Januar d. Js. ist der Gemeindefchulrektor Bombe ver
storben. Es ist noch in frischer Erinnerung, welche Umstände ihn
wahrscheinlich dazu geführt haben, Hand an sich zu legen, und bekannt,
daß er eine aus Frau und sechs Kindern im Alter von 5 bis 15 Jahren
bestehende Familie zurückgelassen hat.
Die in Folge eines Antrages der Wittwe Bombe auf unsere
Veranlassung von der Schul-Deputation bewirkte eingehende Prüfung
der Verhältnisse der unglücklichen Familie läßt unseres Erachtens keinen
Zweifel darüber, daß hier die Fürsorge der städtischen Behörden für
die Hinterbliebenen eines anerkannt tüchtigen, allem Anschein nach
durch unglückliche Verhältnisse in den Tod getriebenen Beamten am
Platze ist.
Die Wittwe bezieht nach der Vorschrift des Statuts nur die
Hälfte der ihr versicherten Wittwenpension mit jährlich 487,°» JC vom
1. Mai er. ab. Hiervon für sich und 4 Kinder — das älteste
15 jährige, obgleich auch noch der Fürsorge bedürftige und ein zweites,
dessen Aufnahme in das Schindler'sche Waisenhaus erfolgt, bleiben
außer Bettacht — den nothwendigen Lebensunterhalt, sowie die Kosten .
der Erziehung zu bestreiten, ist unmöglich.
Eine irgendwie lukrative Erwerbsthätigkeit der durch Sorgen und
Krankheit niedergedrückten, überdies durch den Haushalt und die Er
ziehung der Kinder in Anspruch genommenen Wittwe ist kaum zu
erwarten, und die den Kindern kürzlich von großmütterlicher Seite
zugefallene geringe, der Vollständigkeit wegen zu erwähnende, Erbschaft
kann an der bestehenden Nothlage nichts Erhebliches ändern.
Wir haben daher beschlossen, für die Wittwe Bombe die Eingangs
beantragte Bewilligung eintreten zu lassen, welcher zuzustimmen wir
der Stadtverordneten-Versammlung warm an's Herz legen.
Berlin, den 31. März 1886.
Magisttat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
Berlin, den 17. April 1886.
Ter Stadtverordneten - Vorsteher
Büchtemann.
Druck von Gebrüder Grunert, Berlin.